Verjährung Blitzer

Moin,

ich bin vor über 3 Monaten (15.07.2024) geblitzt worden, mit einem Fahrzeug welches nicht auf mich zugelassen ist. Der Halter hat nach 5-6 Wochen einen Zeugenfragebogen bekommen und dabei vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, den Brief aber natürlich abgeschickt, daraufhin kam nach ca. 4 Wochen (Anfang Oktober) ein weiteres Schreiben, dass der Zeugenfragebogen noch nicht wieder bei der Bußgeldstelle eingetroffen sei.

Da der Halter sich bis zum 20.10.2024 im Urlaub befand, hat sich in dem Fall also nicht mehr getan.

Ich selber habe bisher keine Post bekommen, ist der Fall daher für mich verjährt? Auch wenn der Halter mich nun als Fahrer angibt, bzw. ich als Fahrer ermittelt werde weil der Halter vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht gemacht hat?

Kann auf den Halter eine Fahrtenbuchauflage zukommen, auch wenn er erneut von Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht?

47 Antworten

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 21. Oktober 2024 um 17:28:51 Uhr:



Also bei uns war es schon so, dass mal eine Streife der Stadtpolizei mit dem Bild vorbei kam und nochmal gefragt hat. Und nicht nur 1x. Natürlich nicht für 10€ - aber ich gehe mal davon aus dass man diese Schmierenkomödie nur abzieht wenn es um mehr geht.

Interessant. Und woher willst du wissen, dass der entsprechende Halter des Fahrzeugs von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat? Warst du das womöglich selbst?

Zeugnisverweigerung ist gerade in Verkehrssachen sehr gefährlich, wenn man nicht gerade in einer Großfamilie lebt. Der Täterkreis wird damit sehr eingegrenzt und den Ermittlern die Arbeit erleichtert.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Wenn ein eindeutiges Photo vorliegt, wäre es auch dumm von der Verweigerung Gebrauch zu machen.
Wenn kein Photo vorliegt, dann haben die halt ihren Job nicht richtig gemacht und bei Zeugnisverweigerung auch keine Chance den Fahrer zu ermitteln. Und weil die das wissen wird das auch nicht mehr weiter verfolgt.

Zitat:

@Melosine schrieb am 21. Oktober 2024 um 16:49:11 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Oktober 2024 um 16:06:21 Uhr:



Wenn der Fahrer letztendlich doch ermittelt wird und er ist nicht mit Dir verwandt etc., kann es für Dich teuer werden.

Warum sollte das für mich teuer werden. Dann habe ich mich eben geirrt. Passieren tut mir da gar nichts, zumal ja durch die Anwendung des Zeugnisverweigerungsrechts der Vorgang sowieso nicht mehr weiter verfolgt wird. Oder denkst du, da wird dann eine SoKo ins Leben gerufen, die meine Aussage überprüft?

Ausländische Geheimdienste haben Leute wie dich im Blick und geben deutschen Behörden die passenden Hinweise.

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😎😎

Zitat:

@Melosine schrieb am 21. Oktober 2024 um 16:49:11 Uhr:


Warum sollte das für mich teuer werden. Dann habe ich mich eben geirrt. Passieren tut mir da gar nichts, zumal ja durch die Anwendung des Zeugnisverweigerungsrechts der Vorgang sowieso nicht mehr weiter verfolgt wird. Oder denkst du, da wird dann eine SoKo ins Leben gerufen, die meine Aussage überprüft?

Das entspricht mal wieder nicht der deutschen Rechtslage. Das Zeugnisverweigerungsrecht muss nicht nur behauptet werden, sondern muss auf Anforderung hin auch nachgewiesen werden. Vor Gericht ist hier sogar ein Eid vorgesehen, gegenüber der Behörde ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Nur wenn die Behörde das behauptete Zeugnisverweigerungsrecht ungeprüft glaubt, entfallen diese Schritte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Oktober 2024 um 20:16:49 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 21. Oktober 2024 um 16:49:11 Uhr:


Warum sollte das für mich teuer werden. Dann habe ich mich eben geirrt. Passieren tut mir da gar nichts, zumal ja durch die Anwendung des Zeugnisverweigerungsrechts der Vorgang sowieso nicht mehr weiter verfolgt wird. Oder denkst du, da wird dann eine SoKo ins Leben gerufen, die meine Aussage überprüft?

Ausländische Geheimdienste haben Leute wie dich im Blick und geben deutschen Behörden die passenden Hinweise.

Das Thema dient hier nicht der Bespaßung. Die Behörde kann bei fehlender Mitwirkung nach eigenem Ermessen eine erhöhte Verwaltungsgebühr festsetzen. Denn das ist keine Strafe. Bei mir waren es 200 oder sogar 240€. Kann mich nicht mehr genau erinnern. Da hört sicher für die meisten der Spaß auf. Ich habe es auch nur mitgespielt, weil mir der Verursacher aus gutem Grund die Kosten ersetzt hat. Das Fahrtenbuch selbst ist dann wirklich ein reiner Papiertiger.

Hallo,

ich habe etwas mit 14 Tage in Erinnerung, in der davon ausgegangen, dass man sich an die Verkehrssituation oder wem man das Fahrzeug überlassen hat, erinnern muss und danach kann dies nicht erwartet werden. Daher, wenn der Anhörungsbogen nach den 14 Tagen eintrudelt und man gibt an, man weiß nicht wer gefahren ist, kann kein Fahrtenbuch verhängt werden.

Habe ich das richtig in Erinnerung oder liege ich falsch?

Gruß

Uwe

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Es kommt nur darauf an, ob die Feststellung nicht möglich war.
Wenn man bei der Fahrtenbuchauflage Dir die späte Zustellung der Anhörung zu Gute hält, hast Glück, eine grundsätzliche Regel, dass dann kein Fahrtenbuch erteilt wird, ergibt sich daraus nicht.

Zitat:

@FTCK schrieb am 21. Oktober 2024 um 22:06:35 Uhr:



Bei mir waren es 200 oder sogar 240€.

Dann hat die Behörde den Gebührenrahen voll ausgeschöpft. 200 Sind Obergrenze.

Zitat:

@Rockville schrieb am 21. Oktober 2024 um 22:00:59 Uhr:



Das entspricht mal wieder nicht der deutschen Rechtslage. Das Zeugnisverweigerungsrecht muss nicht nur behauptet werden, sondern muss auf Anforderung hin auch nachgewiesen werden.

Du bist jetzt schon der Zweite, der diese unsinnige Behauptung aufstellt. Wie soll diese Aufforderung zum Nachweis denn aussehen?
Etwa so?

„Bitte nennen Sie uns den Namen des Fahrers, damit wir prüfen können, ob Sie sich weigern dürfen, uns den Namen des Fahrers zu nennen“

Bombensicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit. Zieht sich bei @Melosine durch jeden Thread.

Kommt jetzt auf Ignore. Dann muss man sich das substanzlose Getrolle nicht mehr antun.

Na dann sei doch so freundlich und erkläre mir Ahnungslosem, wie man sowas nachweisen soll.

Für dich ist das verjährt.
Das kommt in GmbH nicht selten vor, dass das Fahrzeug nicht einem Fahrer zuzuordnen ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Oktober 2024 um 05:09:50 Uhr:


Es kommt nur darauf an, ob die Feststellung nicht möglich war.
Wenn man bei der Fahrtenbuchauflage Dir die späte Zustellung der Anhörung zu Gute hält, hast Glück, eine grundsätzliche Regel, dass dann kein Fahrtenbuch erteilt wird, ergibt sich daraus nicht.

So ist es. Die Stadt Karlsruhe hatte zunächst den Fall völlig verschlafen. Dann die Verwaltung in meinem Wohnbezirk in einem anderen Bundesland eingeschaltet, und die haben dann richtig Gas gegeben.

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