Vergleichsangebot VW
Hallo in die Runde, ab heute soll es möglich sein, sein persönliches Vergleichsangebot von VW ausrechnen zu lassen. Ich bin gespannt, wie die verschiedenen Angebote aussehen. Ich werde dann berichten, wenn ich "mein" Angebot bekommen habe.
Beste Antwort im Thema
Ich find's voll in Ordnung... jeder hatte bis zum 01.01.2016 die Möglichkeit sich ausreichend zu informieren... Wer danach trotzdem einen EA189 gekauft hat, hat dies ganz bewusst getan... so wie ich 2018 mir den Sharan bewusst mit EA189 gekauft habe.
50 Antworten
Tiguan Modelljahr 2011. Angebot: 2895 Euro.
2014 gekauft als Leasingrückläufer mit 75TKM.
Hätte ich seinerzeit eine Rechtsschutzversicherung, dann hätte ich nicht den Weg der MFK gewählt sondern individuell geklagt. Somit danke ich den Verbraucherschützern und dem ADAC für den erzielten Erfolg.
Es ist schon erstaunlich, wieviele Anwaltskanzleien jetzt auf Facebook ihre Dienste in Sachen Dieselskandal anbieten und scheinbar utopische Entschädigungen in Aussicht stellen.
Ich habe mal ganz grob gerechnet.
Fahrzeugpreis bei Anschaffung 21.000 Euro
Aktueller Fahrzeugwert laut DAT 8.000 Euro
Auf die Differenz rechnet MyRight seine 35% Erfolgshonorar. Also 4.000 Euro
Somit 21.000 minus 4.000 für MyRight minus entgangene VW Entschädigung 3.000 gleich 14.000 Euro. Der oben genannte DAT Preis ist übrigens der Händler-Ankaufspreis. Jetzt habe ich mal schnell bei Mobile geschaut, denn ich bräuchte ja dann ein anderes Auto. Ein Händler würde für einen vergleichbaren Tiguan 11.000 Euro im Verkauf verlangen.
Fazit: Würde das BGH -Urteil positiv ausfallen und ich würde MyRight mandatieren - würde ich 3.000 Euro besser abschneiden. Fällt das Urteil negativ aus, hätte ich meine 3.000 Euro Entschädigung von VW verzockt.
Die Chance ist also Fifty Fifty und dafür ist mir das Risiko zu groß.
Und ganz ehrlich, diese ganzen Spielereien mit der vorab geschenkten Entschädigung von MyRight hat doch auch einen Haken. Niemand verschenkt etwas.
Ich will damit nicht behaupten, dass man am Ende nicht anders besser bei weg kommt aber mir persönlich ist es das Risiko hinsichtlich der überschaubaren Chance nicht wert.
Fifty Fifty ist wie im Casino auf rot oder schwarz zu setzen.
Wie gesagt, mit Rechtsschutz seit 2015 hätte ich die Individualklage gewählt.
So nehme ich den Spatz. Immerhin etwas.
Das hier ist keine Blaupause, lediglich meine Überlegung. Rechnen muss jeder für sich selbst und dann seine Risikobereitschaft ermitteln.
Hallo,
bei mir geht gar nix weiter
Am 20.03. registriert, aber kein Aktivierungscode erhalten. "Techn. Probleme" werden angegeben. Soll am 23.03. noch mal anrufen
Am 23.03. 12:00 Uhr erneut angerufen: Soll am 25.03. noch mal anrufen
Am 25.03. 11:00 Uhr erneut angerufen: Soll am 27.03. noch mal anrufen
Am 25.03. 11:30 Uhr erneut angerufen: Wurde durchgestellt zur Fachabteilung, diese sagt sie hätten momentan Probleme mit .gmx ?! Bin aber .aol .... Ich soll dann halt am Abend noch mal anrufen und das offline Team verlangen.
=> Leute das ist Hinhaltetaktik hoch 10
So wirds wohl einigen gehen
Ähnliche Themen
Ich habe jetzt die Information erhalten, dass ich kein Vergleichangebot bekommen werde. Ich bin zwar deutscher Staatsbuerger, habe aber meinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland. Da haben die Anwälte mal wieder ein Schlupfloch gefunden.
Damit endet meine Beziehung mit VW nach >20 Jahren.
@B37 Bei "Lawbutler" sind es "nur" 25% Erfolgshonorar - und du bekommst einen gewissen Betrag (der allerdings weniger als das Vergleichsangebot von VW ist) garantiert.
Bei mir wären es 2.000 € von Lawbutler statt 3.861 € von VW.
Allerdings rechnet sich die Klage meines Ermessens nur, wenn du Zinsen vor Gericht zugesprochen bekommst oder die Nutzungsentschädigung nicht abgezogen wird - beides ist aber nicht garantiert. Und wenn Lawbutler den Prozess ganz verliert, habe ich immer noch die 1.861 € weniger...
Zitat:
@Johnny_Mnemonic schrieb am 25. März 2020 um 12:30:51 Uhr:
@B37 Bei "Lawbutler" sind es "nur" 25% Erfolgshonorar - und du bekommst einen gewissen Betrag (der allerdings weniger als das Vergleichsangebot von VW ist) garantiert.
Bei mir wären es 2.000 € von Lawbutler statt 3.861 € von VW.
Allerdings rechnet sich die Klage meines Ermessens nur, wenn du Zinsen vor Gericht zugesprochen bekommst oder die Nutzungsentschädigung nicht abgezogen wird - beides ist aber nicht garantiert. Und wenn Lawbutler den Prozess ganz verliert, habe ich immer noch die 1.861 € weniger...
Das ist genau die Frage, die wir uns alle stellen müssen. Sind wir bereit, zu spekulieren? In dem von Dir geschilderten Fall wären es immerhin knapp 2.000 Euro die Du evtl. riskierst. Sollte das BGH - Urteil verbraucherunfreundlich ausfallen, ist man angeschmiert. Sollte es positiv ausfallen, folgen weitere zähe Verhandlungen mit VW. Mitunter mehrere Jahre lang. Alleine bis zum jetzigen Schritt sind fast ganze fünf Jahre verstrichen. VW macht die Kunden mürbe. Bei mir haben sie es mittlerweile zumindest geschafft. Dafür hat der Konzern andererseits auf mich seinen Glanz komplett eingebüßt. Selbst beim jetzigen Vergleich steckt VW seine Kunden in die Rolle des Bittstellers. Ob das die richtige Taktik ist, wird sich an zukünftigen Verkaufszahlen ablesen.
Zitat:
@horscht3 schrieb am 25. März 2020 um 11:58:54 Uhr:
Ich bin zwar deutscher Staatsbuerger, habe aber meinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland.
Besteht keine Möglichkeit, im Land deines Hauptwohnsitzes zu klagen? 😕
Habe am 20.03. das erste Mal online einen Versuch gestartet und mich eingeloggt: Bestätigungsmail blieb aus
23.03. nochmal - ebenfalls keine Mail erhalten
Heute 26.03. nochmal: Da kam die Mitteillung, ich hätte mich bereits zu häufig angemeldet - also rief ich an
Telefonat 1: "Ich setze ihren Account zurück und Sie können sich ganz normal wieder anmelden..."
Ergebnis: Anmeldung klappt, Bestätigungsmail fehlt - also wieder angerufen
Telefonat 2: "Ich kläre gerade etwas mit meiner Kollegin, rufen Sie bitte in 5 min. nochmal an. Ich kann ihnen jetzt nicht helfen. *whaaat*
Telefonat 3: "ja das mit der Bestätigungsmail ist bekannt, unsere IT arbeitet an einer Lösung - versuchen Sie es nächste Woche nochmal..." *grrr*
Es ist an der Stelle nicht notwendig zu erwähnen, dass ich bei jedem Anruf eine gefühlte Ewigkeit in der Warteschlange hing.
Aber zurück zum 3. Telefonat: hier beharrte ich auf die telefonische Abwicklung (steht ja auch im Brief von VW als Alternative drin) Hr. VWSchlaumaier: "Nein, das geht nicht, Sie haben ja Internet" *argggh* DAS FUNKTIONIERT ABER NICHT, DA IHR ES NICHT AUF DIE KETTE BEKOMMT MIR EINEN BESTÄTIGUNGSLINK ZU SENDEN!!! ALSO BITTE JETZT TELEFONISCH!
"Ok, dann leite ich Sie mal weiter" *kurz vor in den Hörer beißend*
Bin dann bei einem netten Kerl rausgekommen der das Ding mit mir telefonisch durchgegangen ist. Ergebnis für einen Sharan EZ Dez. 2014 gekauft Okt. 2015 4.975,- €
Bin mal gespannt, ob mir das auch schriftlich zugeht - Spätestens Montag mach ich da weiter...
Klar, VW ist nicht scharf auf die unkomplizierte Abwicklung - aber so...
Naja, wollte mich nur mal mitteilen und mir etwas Luft machen.
Meiner Meinung nach ist allein schon das Verfahren, um an das Vergleichsangebot zu kommen, aus Kundensicht vollkommen inakzeptabel.
Habe mit der Hotline telefoniert - wegen nicht mehr vorhandener Zulassungsbescheinigung. Der freundliche Mensch hat das Formular dann umgestellt und dann konnte ich nach Neuanmeldung den Kaufvertrag und Perso hochladen. Anschließend Bestätigung für das Angebot eines Vergleiches bekommen. Immerhin: 2013 gekauft, 2018 verkauft: 4.232 EUR - wenn alles gut geht. Werde ich dann im Mai oder Juni oder Juli wissen ;-)
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. März 2020 um 21:10:51 Uhr:
Zitat:
@horscht3 schrieb am 25. März 2020 um 11:58:54 Uhr:
Ich bin zwar deutscher Staatsbuerger, habe aber meinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland.
Besteht keine Möglichkeit, im Land deines Hauptwohnsitzes zu klagen? 😕
Nicht als Sammelklage und fuer eine Einzelklage fehlt mir die Kraft/das Geld/der Mut.
Heute ging auf meinem Konto die Zahlung von VW bzgl der Musterfeststellungsklage ein. Ging dann doch schneller, als erwartet.
Wow, das ist wirklich zügig. Hast Du eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen, die Du VW - wie im Vergleich vorgesehen - in Rechnung stellst?
Wenn ja, weißt Du schon, wie das ablaufen soll?
LG
Ich habe lediglich die Anmeldung bei der Verbraucherzentrale, im Klageregister und bei VW gemacht. Meinerseits gab es keine weiteren Aktivitäten in dieser Sache, da es bereits mehr gab, als in meinen besten Träumen zu erwarten war. Aus meiner Sicht war es minimaler Aufwand mit sehr gutem Ergebnis