vergessene Haftpflicht
Hallo zusammen. Hab da n Problem, was nicht ganz alltäglich ist.
Habe gestern bemerkt das meine Versicherung keine Beiträge abgebucht hat. Da hab ich mal nachgeschaut und gesehen das schon seit Mitte 2020 !! nix abgebucht hatte. Da wurd ich schon Panisch und hab mich bei denen eingeloggt und gesehen das die mich am 14.07.20 gekündigt haben wegen nichtbezahlen. Bis dahin wurde immer abgebucht und nix am Konto geändert.
Hab jetzt erst mal den Schock verdaut das ich seit dem ohne Versicherung rum fahre. Hat doch was. Ich könnt kotzen. Was ich mir vorwerfen kann das ich meine Kontoauszüge nicht genau gesichtet habe. Aber was ich nicht verstehe, das das nie jemand mitbekommen hat , wie Zulassungsstelle oder Stadt.
Meine Frage jetzt, wie soll ich mich jetzt verhalten. Zulassungsstelle anrufen, Versicherung oder wen sonst. Hab schon die Idee gehabt den Wagen morgen abzumelden und Übermorgen wieder anzumelden. Würde das gehen oder weck ich damit schlafende Hunde. Vielleicht kann mir hier jemand n Rat geben was ich tun soll.
Besten Dank erst mal
116 Antworten
Moin zusammen.
Die Diskussion ist hier ja noch rege. Daher mal noch ne Anmerkung.
Die Versicherung hat den Vertrag zum 14.07.20 gekündigt. Bis dahin wurde ja auch immer abgebucht. Mit welcher Berechtigung sollen die dann im Nachhinein Beiträge einfordern.
Wenn das passieren sollt, werd ich sowieso erstmal zum Anwalt gehen. Versteht mich nicht falsch, nur bon ich der Meinung wenn kein Vertrag existiert gibt's auch keine Forderungen. Klar wenn es berechtigt wäre wär ich der letzte de nicht zahlen würde, hab ja selbst nen Fehler gemacht. Aber aus meiner Sicht werd ich dann rechtliche Schritte einleiten.
Welchen Fehler sollst du denn gemacht haben, wenn die Versicherung heimlich kündigt und das nur in deren privaten Unterlagen vermerkt ist?
Irgendwie ist das so, als würdest du deine Arbeit kündigen, dies niemandem mitteilen und trotzdem jeden Tag in der Arbeit erscheinen. Dann wurde ja offensichtlich doch nicht gekündigt.
Du hast doch gar keine Kündigung bekommen und versichert warst du schließlich auch, deshalb gibt es ja auch keine Kündigung.
Deshalb kann die Versicherung, wie es hier schon ausgeführt wurde, die Prämien noch zurecht verlangen.
Die SF Jahre und die Prozente sind ja schließlich auch weiter gefallen.
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 23. November 2022 um 10:06:51 Uhr:
Du hast doch gar keine Kündigung bekommen und versichert warst du schließlich auch, deshalb gibt es ja auch keine Kündigung.
Deshalb kann die Versicherung, wie es hier schon ausgeführt wurde, die Prämien noch zurecht verlangen.
Die SF Jahre und die Prozente sind ja schließlich auch weiter gefallen.
Na klar hat er eine Kündigung bekommen!
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Laut Aussage des Mitarbeiters den ich am Montag am Telefon hatte wurde der Vertrag wegen nichtzahlung zum 14.07.20 gekündigt.
Mein Fehler war halt das ich nicht meine Kontoauszüge kontrolliert habe.
Und nochmal, ich hab keine Post von denen erhalten. Weder zur Übernahme zur Allianz noch eine Mahnung geschweige denn der Kündigung.
Moin,
gibt es nicht bei Versicherungen auch eine "gewisse Mitwirkungspflicht" des Versicherten?
Mir ist immer noch ein Rätsel, wie man über Jahre hinweg nicht mitbekommt,
das wichtige Beiträge nicht abgebucht werden.
Außerdem verstehe ich nicht, wie man über mehrere Jahre hinweg nicht mitbekommt, das die eigene
Versicherung ihren Namen geändert hat, bzw. von einer anderen Versicherung übernommen wurde.
Ist wie immer nur meine Meinung zum Thema.
Zitat:
@Califax36 schrieb am 23. November 2022 um 10:14:29 Uhr:
Mein Fehler war halt das ich nicht meine Kontoauszüge kontrolliert habe.
tja... sollte man tun.
Wenn es zu einer Versicherungskündigung kommt, wird diese an die Zulassungsstelle weitergegeben und das Fahrzeug durch das Ordnungsamt stillgelegt.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 23. November 2022 um 10:59:43 Uhr:
Wenn es zu einer Versicherungskündigung kommt, wird diese an die Zulassungsstelle weitergegeben und das Fahrzeug durch das Ordnungsamt stillgelegt.
Ja dann sind wir wieder bei Seite1 des Themas.
Ja normalerweise. Aber wenn die Versicherung ihre Meldung versäumt, bekommt die Zulassungsstelle keine Info.
Somit auch keine Stilllegung.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 23. November 2022 um 10:57:56 Uhr:
Zitat:
@Califax36 schrieb am 23. November 2022 um 10:14:29 Uhr:
Mein Fehler war halt das ich nicht meine Kontoauszüge kontrolliert habe.tja... sollte man tun.
Noch einmal: das ein Einzug der nicht erfolgt ist nicht auffällt, ist sehr gut nachvollziehbar. Außerdem erfolgt üblicherweise vor der Kündigung eine Zahlungsaufforderung o.ä. Ich sehe es schon so, dass es in diesem Fall die Versicherung ganz alleine verbockt hat.
Warum erteile ich denn eine Einzugsermächtigung? Eben damit ich nicht jedes Jahr eine Überweisung machen muss und die Einhaltung der Zahlungsfristen an die einziehende Stelle delegiere.
Werden wir hier eigentlich zum Narren gehalten? Zuerst wurde erklärt, dass die Versicherung ihm zum 14.7.2020 gekündigt hat, weil keine Beiträge gezahlt wurden. OB !! er eventuell gar für die letzte Rechnung auf Zahlmethode "per Rechnung" verändert hatte, weiß er vermutlich selbst nicht mehr ... zuvor wurde eingezogen.
Wenn die Kündigungsbegründung "Nichtzahlung der Beiträge" am 14.7.2020 war, dann heißt es seit heute Mittag plötzlich "aber die Beiträge wurden ja bis zum 14.7.2020 gezahlt". Ich bin jetzt hier raus ... das ist mir zu blöd.
Zitat:
@Califax36 schrieb am 23. November 2022 um 10:14:29 Uhr:
Laut Aussage des Mitarbeiters den ich am Montag am Telefon hatte wurde der Vertrag wegen nichtzahlung zum 14.07.20 gekündigt.
Mein Fehler war halt das ich nicht meine Kontoauszüge kontrolliert habe.
Und nochmal, ich hab keine Post von denen erhalten. Weder zur Übernahme zur Allianz noch eine Mahnung geschweige denn der Kündigung.
Und wann wurde gekündigt?
Solange beim KBA/Zulassungsstelle keine Aufkündigung des Versicherungsschutz eingeht, besteht für das Fahrzeug Versicherungsschutz und Du musst die Beiträge nachzahlen.
Ich wünsche Dir nie einen Unfall mit einem Gegner, für dessen Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht. Danach siehst Du das evtl etwas anders.
Du als Halter bist gem § 24 Abs 1 verpflichtet, durchgehend diesen Versicherungsschutz nachzuweisen. (und dazu gehört meiner Meinung nach,dass man mitbekommt,dass der Versicherungsbeitrag nicht abgebucht wurde)
Fehler der Versicherung werden dem Halter zugerechnet.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 23. November 2022 um 10:11:06 Uhr:
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 23. November 2022 um 10:06:51 Uhr:
Du hast doch gar keine Kündigung bekommen und versichert warst du schließlich auch, deshalb gibt es ja auch keine Kündigung.
Deshalb kann die Versicherung, wie es hier schon ausgeführt wurde, die Prämien noch zurecht verlangen.
Die SF Jahre und die Prozente sind ja schließlich auch weiter gefallen.Na klar hat er eine Kündigung bekommen!
Wenn das Mahngericht also ein Mahnverfahren schickt, dieses aber nie ankommt und später dann von alleine rechtskräftig wird, dann ist das halt einfach so?
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 23. November 2022 um 11:28:02 Uhr:
Ich euch das Mahngericht also ein Mahnverfahren schickt, dieses aber nie ankommt und später dann von alleine rechtskräftig wird, dann ist das halt einfach so?
???
Mahngericht? Kann man das essen? Oder was sollen Deine etwas wirren Worte mitteilen?
Leute...!
Die Versicherung hat doch nur per Telefon etc. gesagt, dass Sie dem TE gekündigt hätte (intern), aber der TE hat ja keine Kündigung erhalten!
Andernfalls wäre der Thread ja hier komplett sinnbefreit...
Die Versicherung dachte dem TE gekündigt zu haben (hat Sie aber nicht), die Beiträge sind ergo nicht abgebucht worden...
Natürlich war der TE durchgehend versichert und daher hat auch die Vers. einen Anspruch auf die Beiträge!
Sie hätte ja schließlich auch einspringen müssen im Fall der Fälle...