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vergessene Haftpflicht

Themenstarteram 20. November 2022 um 18:37

Hallo zusammen. Hab da n Problem, was nicht ganz alltäglich ist.

Habe gestern bemerkt das meine Versicherung keine Beiträge abgebucht hat. Da hab ich mal nachgeschaut und gesehen das schon seit Mitte 2020 !! nix abgebucht hatte. Da wurd ich schon Panisch und hab mich bei denen eingeloggt und gesehen das die mich am 14.07.20 gekündigt haben wegen nichtbezahlen. Bis dahin wurde immer abgebucht und nix am Konto geändert.

Hab jetzt erst mal den Schock verdaut das ich seit dem ohne Versicherung rum fahre. Hat doch was. Ich könnt kotzen. Was ich mir vorwerfen kann das ich meine Kontoauszüge nicht genau gesichtet habe. Aber was ich nicht verstehe, das das nie jemand mitbekommen hat , wie Zulassungsstelle oder Stadt.

Meine Frage jetzt, wie soll ich mich jetzt verhalten. Zulassungsstelle anrufen, Versicherung oder wen sonst. Hab schon die Idee gehabt den Wagen morgen abzumelden und Übermorgen wieder anzumelden. Würde das gehen oder weck ich damit schlafende Hunde. Vielleicht kann mir hier jemand n Rat geben was ich tun soll.

Besten Dank erst mal

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116 Antworten

So kaum zu glauben.

Wenn eine Versicherung die Deckung wegen nicht bezahlter Beiträge einstellt, schickt sie sofort eine Meldung an die Zulassungsstelle.

Und diese fordert dich auf, den Versicherungsschutz nachzuweisen, andernfalls wird das Kennzeichen entstempelt.

So ist es.

Ich würde ja mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen ob dort eine Kündigung vorliegt.

...solche Trantüten, wie da teilweise inzwischen an den entsprechenden Stellen und teils / in Einzelfällen auch auf den Zulassungsstellen sitzen... da wundert mich jedenfalls nichts mehr.

Z.B. für die Beitragsrechnung und die entsprechende Abbuchung für mein Mitte August 2022 versichertes / angemeldetes Motorrad haben se jetzt bis November gebraucht... Abbuchung Wertstellung lt. Kto.Auszug 04.11.

Ich würde da erstmal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen... so lange die Versicherung den Versicheurngsschutz gegenüber der Zulassungsstelle nicht mit einer entsprechenden Meldung zurückgezogen hat ist das Fahrzeug nach wie vor haftpflichtversichert... egal ob Beiträge bezahlt / abgebucht wurden oder nicht.

Davon würde ich jetzt erst einmal ausgehen, da die Zulassungsstelle, wie @nogel auch schon gechrieben hat schon längst mindestens mit einem Schreiben -zwischenzeitlich eher mit größeren Geschützen- von sich hätte hören lassen.

Hallo,

ja wurden denn die KfZ Steuern auch nicht abgebucht?

Themenstarteram 20. November 2022 um 19:12

Danke erstmal für die Antworten. Werd da morgen früh mal anklingeln.

Ja die Steuer ist immer bezahlt worden.

Also erst mal Fahrzeug stehen lassen. Morgen umgehend abmelden.

Dann bist du beim Strassenverkehrsamt.

Dann Strafe abholen.

 

Kann auch sein, dass die EvB aus welchen Grund auch immer nicht zurückgezogen wurde.

 

2020? Ganz ehrlich, da habe ich null Verständnis für.

Kann mir keiner erzählen, dass 2 Jahre ohne Beiträge nicht auffällt.

„Kopfschüttel“

Manchmal rutschen auch bei den Versicherungen die Kündigungen durch.

Daher bezahle ich meine Versicherungen alle per Rechnung.

...wozu abmelden? Erst einmal nachfragen, so lange die EVB nicht zurückgezogen wurde ist die Versicherung in der Haftung für das Fahrzeug. Somit kann man bedenkenlos weiter fahren und bei der Versicherung gucken was da schief gelaufen ist.

Wurde die EVB zurückgezogen, dann hat die Zulassungstelle gepennt und man sollte das Fahrzeug mangels Versicherung nicht mehr bewegen bzw. sofort aus dem Verkehr ziehen (auf Privatgrund abstellen, glaubhaft und aber wirklich auch im eigenen Interesse nicht mehr damit fahren)... evtl. kann man sich mit der Zulassungsstelle darauf einigen, dass das Fahrzeug ab sofort stehen bleibt, bis man binnen einer Frist weniger Tage eine neue Versicherung (EVB) hat... und so den ganzen Bürokratismus einer Ab- und Anmeldung spart.

Ich würde das Fahrzeug so schnell es geht abmelden und den derzeit fehlenden Versicherungsschutz NICHT erwähnen.

Dann woanders versichern und NEU anmelden paar Tage später.

Was mich an der ganzen Sache allerdings zweifeln lässt, warum wurde Dir gekündigt?

Nicht Fahren!

Auf gar keinen Fall. Das muss erst geklärt werden.

Die Kündigung wird Elektronisch eingespielt, dass das bei der Zulassungsstelle 3 mal durchrutscht ist eher unwahrscheinlich.

Spätestens 4 Wochen nach anzeigeneingang muss der nicht Versicherte Hobel wegen Ablauf der nachhaftungsfrist zur Fahndung ausgeschrieben sein

Zitat:

@Magouman schrieb am 20. November 2022 um 20:25:01 Uhr:

...wozu abmelden? Erst einmal nachfragen, so lange die EVB nicht zurückgezogen wurde ist die Versicherung in der Haftung für das Fahrzeug. Somit kann man bedenkenlos weiter fahren und bei der Versicherung gucken was da schief gelaufen ist.

Wurde die EVB zurückgezogen, dann hat die Zulassungstelle gepennt und man sollte das Fahrzeug mangels Versicherung nicht mehr bewegen bzw. sofort aus dem Verkehr ziehen (auf Privatgrund abstellen, glaubhaft und aber wirklich auch im eigenen Interesse nicht mehr damit fahren)... evtl. kann man sich mit der Zulassungsstelle darauf einigen, dass das Fahrzeug ab sofort stehen bleibt, bis man binnen einer Frist weniger Tage eine neue Versicherung (EVB) hat... und so den ganzen Bürokratismus einer Ab- und Anmeldung spart.

Bedenkenlos weiterfahren?

Bei einer Kündigung, ist ein Schreiben mit einer Frist versendet worden. Ab da geht’s in Regress bei Schaden.

 

Kenne keine Versicherung die rückwirkend 2 Jahre versichert.

Bei einem neuen Antrag wird gefragt, ob die Versicherung gekündigt wurde. Der SFR wird angefragt.

Bin mal gespannt wie das weiter geht.

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