Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

Beste Antwort im Thema

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:05:17 Uhr:


In Österreich zahlt man für das Parken gegen die Fahrtrichtung 0 Euro, wenn ich mich nicht irre.
In Österreich gibt es den entschuldigenden bzw. rechtfertigenden Notstand.
Obwohl diese Stichworte selbst im Titel eingebaut wurden, geht das Thema irgendwie unter!
Stell Dir vor, bei jemand setzen die Wehen ein und die Person muss dringend ins Spital. Je nachdem, in welchem Naheverhältnis Du zu dieser Person stehst, wird es Dir auch gleich sein, ob Du gegen die Fahrtrichtung stehst!

Das mit dem Schilling hat das Mitglied "wpp07" angefangen!
Auch der Spruch stammt von einem anderen User:
https://www.motor-talk.de/.../...m-geparkt-15-strafe-t4298072.html?...

Sowas wie Notstand Gibt es auch in D. Ob es so heisst weiß ich allerdings gs nicht.
Nur reden wir dann von Gefahrabwendung von Leib und Leben.
Also wenn du jemanden erste Hilfe zu kommen lässt, oder jemanden davor schützen möchtest das ihm Schäden an Leib zu geführt wird.

Und zum Thema Geburt. Keine Ahnung wie das bei den Spitalen in Ö ist. Aber vor der Entbindungsstation, in der meine beiden Töchter zur Welt gekommen sind, gibt es extra Parkplätze für verwirrte Väter die nicht mehr wissen wie sie heissen oder was sie dort eigentlich wollen.

Gruß,
der_Nordmann

Hallo zusammen.
Ja, die Schilling habe ich ins Spiel gebracht und mich natürlich gleich verrechnet. 200 Schilling sind ca. 30DM und diese wiederum 15Euro.
Denke kein einziges Thema hier muss so bierernst diskutiert werden.

Gruß

Ich habe es auch schon bezahlt. Und das in einer Straße, wo kein Platz für Gegenverkehr ist. Also zahlen und gut ist, auch wenn es dir kleinlich vorkommt.

Man munkelt, das eure Asfinag soll ja auch dort stehen, wo mit der Unwissenheit der Touris Geld zu verdienen ist, also musst du nicht die „bei uns gibts nen Ausländer Bonus Keule“ schwingen.

Ich sag mal so, wenn ich z.b in Wien falsch parke und zu meinem PKW zurueck komme, dann ist der Abgeschleppt oder eine Kralle dran oder sonst was. Mein gestammel von wegen Kacken und so wuerde dort niemand interessieren. Und deutlich teuerer als in D ist es auch noch. Warum soll das in Deutschland jetzt kostenlos sein?

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Doch, hier geht´s um 15 € - dafür bekommt man sogar mehr als einen Kasten Bier! Bierernst trifft´s!

In den Niederlanden gibt´s auf Parkverstöße richtige Bußgelder, die dann auch im Ausland eingetrieben werden.
Bei den 15 € hier wäre ich mir aber gar nicht sicher, ob die eingetrieben werden...

In Deutschland gibt´s noch keine Maut - kann man auch als Spende sehen und einfach überweisen. Wir haben ja noch nicht einmal eine Regierung, die die Maut vorantreiben könnte. Gibt am wenigsten Probleme, kostet keine Zeit. Wenn man natürlich zu viel davon hat...

...und wie sich die TE hier schon eingeschossen hat... man kann´s auch einfach probieren.

Wenn du denen das so schreibst wie du´s hier geschrieben hast, dann werden die sich wahrscheinlich den Brief an die Klotür hängen, das Verwarnungsgeld erlassen und jedes Mal ganz doll schmunzeln, wenn sie dran vorbeigehen.

Mach ihnen ein Weihnachtsgeschenk, leg Widerspruch ein. 🙂

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:50:47 Uhr:


, dann werden die sich wahrscheinlich den Brief an die Klotür hängen, das Verwarnungsgeld erlassen und jedes Mal ganz doll schmunzeln, wenn sie dran vorbeigehen.

Mach ihnen ein Weihnachtsgeschenk, leg Widerspruch ein. 🙂

"Die" werden ein bißchen mit dem Kopf schütteln und einen Bußgeldbescheid erlassen, dann wird der Spaß eben ein bißchen teurer. Übrigens können solche Beträge in Österreich und der Schweiz sowie den Niederlanden eingetrieben werden. Es lebe das diesbezügliche Abkommen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:44:04 Uhr:


Ich sag mal so, wenn ich z.b in Wien falsch parke und zu meinem PKW zurueck komme, dann ist der Abgeschleppt....

Interessant. Der ist also nicht mehr da und trotzdem bist du zu deinem PKW zurück gekommen?

Nun ärgert die TE nicht alle so, irgendwann kommt sie uns abhanden...😉

Sie sollte nicht mehr in eine Innenstadt fahren, die keine Schlucht mit Parkplätzen hat...😁

Warum sollte man so eine Aussage (Rechtfertigender Notstand) gelten lassen ? Klar kommt es vor. Ich selbst bin auch schon von der Autobahn runter und habe das Auto noch auf der Abfahrt in den Wald gesetzt um ....., aber von den Falschparkern sind das 0.1 %. Macht das Publik, haben alle Falschparker dieser Republik Dünnschiss und waren nur kurz ihre Notdurft erledigen.

Ist wie mit dem Kollegen, der oft auf Grund von Magenproblemen die genehmigten 3 Tage ohne Krankenschein zu Hause geblieben ist, irgendwann wurde es der Geschäftsführung zu doof, und für ihn diese Regelung aufgehoben, er durfte nur noch mit Krankenschein zu Hause beleiben. Oh welch Wunder, er hatte auf einmal keine Probleme mit dem Magen mehr.

Was will ich sagen ? Die Unehrlichkeit der Menschen macht hartes Durchgreifen notwendig, da darf es keine Ausnahmen geben. Der böse Staat ist da aber nicht Schuld.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:57:46 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:44:04 Uhr:


Ich sag mal so, wenn ich z.b in Wien falsch parke und zu meinem PKW zurueck komme, dann ist der Abgeschleppt....

Interessant. Der ist also nicht mehr da und trotzdem bist du zu deinem PKW zurück gekommen?

Wenn du mich komplett Zitiert haettest, dann haette da gestanden ,,oder eine Kralle dran''. Da macht fuer mich das zurueck kommen zum PKW schon Sinn 😉

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:05:17 Uhr:


In Österreich zahlt man für das Parken gegen die Fahrtrichtung 0 Euro, wenn ich mich nicht irre.

Hi,

in Österreich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht verboten, aber das Zufahren zum linken Fahrbahnrand etc...zum Nachlsen:
http://www.polizei.gv.at/.../...ge%20Deliktscodetabelle%2015012014.pdf

Grüße

Absurdistan live! Liebe TE, zahl das lächerliche Verwarnungsgeld und gut ist es. Dumm gelaufen. Hier jetzt "Gerechtigkeit" zu fordern, geht etwas zu weit. Sonst parke ich demnächst in Polen oder Tschechien demnächst falsch mit der (zutreffenden) Begründung mangels Sprachkenntnissen Die Schilder nicht verstehen zu können.

Grüße vom Ostelch

Moin,
dieses Gejammer immer...zahl die "K.cke" und gut is....mein lieber Herr Gesangsverein...Verantwortung für sein Tun übernehmen ist völlig aus der Mode.
Wenn ich im Urlaub in Italien bin und falsch parke ist die Karre weg...es interessiert keinen ob ich im Restaurant oder auf dem Klo war...
Fahre ich in Ö zu schnell weil die Blase drückt... ist es völlig wurscht....rüber mit der Kohle

Grüße...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:50:47 Uhr:



Mach ihnen ein Weihnachtsgeschenk, leg Widerspruch ein. 🙂

Das sehe ich auch so. Allerdings muss man den Notstand auch beweisen. Behaupten kann man viel.

Ich hoffe also, der TE hat den in die Freiheit drängenden Haufen eingetütet und aufbewahrt oder hat sich von der Klofrau wenigstens eine eidesstattliche Versicherung über das Vorliegen einer unmittelbar bevorstehenden Hosenkatastrophe unterzeichnen lassen.

Ansonsten befürchte ich, dass jede Deutsche Behörde die Widerspruchsbegründung als reine Schutzbehauptung ansehen wird.

Zitat:

@azoiso schrieb am 17. Dezember 2017 um 20:58:19 Uhr:


..........in Österreich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht verboten, aber das Zufahren zum linken Fahrbahnrand .........

Das stimmt so nicht ganz. Das Zufahren zum li. Fahrbanrand ist nicht grundsätzlich verboten, es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten.

§7 StVO
(4) Beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand und beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Bei starkem Verkehr, auf unübersichtlichen Straßenstellen, auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand, außer in Einbahnstraßen, verboten.

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