Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

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Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


Weil die Sache mit der Maut angesprochen wurde...zumindest unmittelbar nach der Grenze und vor den entsprechenden Verkaufsstellen wird auf die Vignettenpflicht per Beschilderung hingewiesen.

Ja und was ist, wenn ich kein Deutsch kann und keine Verkaufsstelle besucht habe, weil ich zuletzt in Nürnberg getankt habe?

Ich beruf mich bei der nächsten Kontrolle in Österreicht auf Dich.

Zitat:

Einige meinten, ich solle mich vorher über die Gepflogenheiten auf Deutschlands Straßen informieren. Wie ich das hätte machen sollen, das traute sich noch niemand zu erwähnen.

Die STVO gibt es hier: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung
Edit sagt, dass der § 23 der österreichischen StVO das dem Grunde nach auch sagt.
https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/23

Zitat:

Es wird auf alles mögliche hingewiesen, aber dazu findet man nur Informationen, wenn man explizit danach sucht.

Gugel hupft nicht?
https://www.google.de/search?&q=links+parken+erlaubt

Zitat:

Nicht mal in Österreich bzw. nach Durchschau der österreichischen StVO scheint man sich eins zu sein, ob das Parken gegen die Fahrtrichtung verboten ist. Auch unter den deutschen Leser finden sich unter Zuhilfenahme einer Suchmaschine teilweise gegensätzliche Interpretationen.

Der § 12 Satz 4 ist da eindeutig. "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen ..."

Die einschlägigen Treffer der Suchmaschine Deiner Wahl auch, wenn man endlose Diskussionen wegen Omas Kniezwickeln und anderer wesentlicher Ausnamesituationen mal ausser Acht lässt.

Zitat:

Wenn ich vielleicht noch die Verhältnismäßigkeit in den Raum werfen darf. Die Regelung wurde anscheinend eingeführt, um riskante Manöver zu unterbinden, die den Verkehr behindern könnten. Doch der aus der Tat drohende Schaden wiegt nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte. Und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen war kein anderes Verhalten zu erwarten, zumal ich vorher nach anderen Parkmöglichkeiten Ausschau gehalten hatte.

Nochmal: Geh rechtzeitig für Königstiger und zahl die paar Euro.

Diese Diskussion hier ist definitiv unverhältnismässig.

Zur Vorbereitung auf eine Autofahrt gehört auch, dass ich mich rechtzeitig vor Fahrtantritt um die Abwendung von Notsituationen durch das mögliche Auftreten menschlicher Bedürfnisse kümmere.

Ist es es inzwischen schon soweit, dass man hier Selbstverständlichkeiten diskutieren muss?
Captain Obvious to the rescue!

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


Wenn ich vielleicht noch die Verhältnismäßigkeit in den Raum werfen darf. Die Regelung wurde anscheinend eingeführt, um riskante Manöver zu unterbinden, die den Verkehr behindern könnten. Doch der aus der Tat drohende Schaden wiegt nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte. Und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen war kein anderes Verhalten zu erwarten, zumal ich vorher nach anderen Parkmöglichkeiten Ausschau gehalten hatte.

Soll das heissen das deine Vollgeklopste Unterhose schlimmer ist als den Verkehr zu gefaehrden und eventuell beim gefaehrlicheren Ausparken wegen der schlechten Sicht, ein anderes Auto zu beschaedigen? Ich schmeiss mich weg. 😁

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


Einige meinten, ich solle mich vorher über die Gepflogenheiten auf Deutschlands Straßen informieren. Wie ich das hätte machen sollen, das traute sich noch niemand zu erwähnen.

Du bist auf einem richtigen Weg. Einfach mal "STVO Deutschland" in die Suchmaschine der Wahl eingeben. Geht deutlich schneller, als in einem deutschen Forum lang und breit zu lamentieren, warum man dringend musste und warum man nicht zahlen möchte.
Ich habe es mal für dich herausgesucht: §12 Abs. 4 STVO: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben."

Manchmal muss man auch akzeptieren, wenn es mal scheiße gelaufen ist. Wenn ich mal richtig dolle muss, dann sind mir doch die 15€ egal. Lieber 100€ ausgegeben als in die Hosen gekackt. Also positiv sehen und hier jetzt nicht winden wie die Wurst in der Schüssel!

Aber deine Begründung für den unabwendbaren Notstand kannst du gern mal in einen Anhörungsbogen schreiben, dann hat der Sachbearbeiter mal was zu lachen 😁

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Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


...Und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen war kein anderes Verhalten zu erwarten, zumal ich vorher nach anderen Parkmöglichkeiten Ausschau gehalten hatte.

Und das hast du auch ausreichend dokumentiert?
Nicht das einer auf die Idee kommt, das wäre eine Schutzbehauptung.

Machen wir es mal kurz und mit den Worten von Franz Grillparzer: Die Deutschen wollen die Österreicher verstehen, können es aber nicht. Die Österreicher könnten die Deutschen verstehen, wollen aber nicht.

Das hier ist wohl die offizielle Seite zur StVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Dann wollte ich noch anmerken, dass es in jedem Restaurant eine Toilette gibt, in jeder Tankstelle, vielen großen Supermärkten und jedem Kaufhaus. Man muss nicht durch die halbe Stadt fahren auf der Suche nach einem "Mäci" oder dem Bahnhof, wo´s eigentlich nie freie Parkplätze gibt.

Insbesondere bei "Mäci"s und / oder am Bahnhof sind die Toiletten meist ohnehin... die Logik extra zum Hauptbahnhof zu fahren ist also...

Noch was? Ja, Rechtsschutz oder Automobilclub könnte man noch in Anspruch nehmen.

Eine Rolle Klopapier und / oder eine Windel können helfen. Wobei man vielleicht tatsächlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klären sollte, ob denn nun ein Sch... in die Hose nur peinlich ist oder doch derart entwürdigend, dass man dafür andere Gesetze etwas dehnen kann.

Wechselwäsche ist auf größeren Touren auch nie verkehrt. Aber jetzt belasse ich es auch dabei, weil die Antwort ohnehin nicht weiterhilft. Die TE möchte Absolution oder zumindest Beipflichtung, was ich ihr aber beides nicht erteilen kann bzw. will.

Die Ausnahme zu Grillparzers Feststellung: Ich hoffe, dieses "Problem" können und wollen die meisten Österreicher und Deutschen in trauter Gemeinsamkeit nicht verstehen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


...Doch der aus der Tat drohende Schaden wiegt nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte. Und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen war kein anderes Verhalten zu erwarten...

Ich kann noch empfehlen, dass du dich gar nicht erst kleinteilig mit dem zuständigen Ordnungsamt einlässt.

Mit einem engagierten Anwalt kann man auch gleich auf europäischer Ebene ansetzen.

"Deutsche StVO mit selbstverständlichsten menschlichen Bedürfnissen unvereinbar!"

😉

Zitat:

@reox schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:16:01 Uhr:


Mit einem engagierten Anwalt kann man auch gleich auf europäischer Ebene ansetzen.

Ob die sich wohl gleich ohne Vorinstanz mit jedem Scheiß beschäftigen? 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2017 um 12:33:19 Uhr:


Es gibt Probleme, über die weigere ich mich nachzudenken. Dieses hier gehört dazu. So ein Aufriss wegen 15€. 🙄

Grüße vom Ostelch

übrigens : wildpinkeln (auch auf ausgewiesenen Plätzen und Raststätten) kosten min 10€ - auch in Neu-5-und Ö-Land

Zitat:

@reox schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:01:25 Uhr:



Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


...Und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen war kein anderes Verhalten zu erwarten, zumal ich vorher nach anderen Parkmöglichkeiten Ausschau gehalten hatte.

Und das hast du auch ausreichend dokumentiert?
Nicht das einer auf die Idee kommt, das wäre eine Schutzbehauptung.

Ohne Amtsperson, die die Dokumentation rechtsverbindlich bestätigen könnte?
Das wird schwierig 🙂

Bitte an die Mods: "Bitte Thread dichtmachen" !

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 18. Dezember 2017 um 16:02:33 Uhr:


Bitte an die Mods: "Bitte Thread dichtmachen" !

Nein, dafür spricht objektiv gesehen nichts. Über Sinn und Unsinn solcher Themen bzw. Ansichten lässt sich natürlich vortrefflich streiten, aber das gilt es hier nicht zu beurteilen (zumal dann das halbe Forum dicht wäre).

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:17:22 Uhr:


Auch in Österreich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten - wird aber meist (nicht immer) toleriert.

Stimmt nicht .

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