Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Falsch, man muss sich immer vergewissern.
Stimmt, man muss sich immer vergewissern. Und man muss immer links überholen. Beides gilt.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ich gehe ne Wette ein, dass der Richter das anders sieht und dem Rechtsüberholer die volle bzw. Den grössten Teil der Schuld zuspricht...
Aber keine 100%, zudem geht es nicht darum was ein Richter sagt, sondern wie man generell Spurwechsel macht. Außerdem ist das Nebenfahren soweit ich weiß nicht verboten. Wenn er mir also in die Seite knallt, bin ich noch nicht vorbei, kann also sagen, ich bin nur neben den Linksspurpenner gefahren, hatte aber keine Absicht zu überholen, da es ja verboten ist,
Ja... gibt ja zum Glück keine Gutachter, die den Unfallhergang rekonstruieren können. Oder Zeugen...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ja... gibt ja zum Glück keine Gutachter, die den Unfallhergang rekonstruieren können. Oder Zeugen...
Ist klar.
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Wenn bei dem Unfall jemand stirbt oder dauerhaft geschädigt wird, kann es dann auch schnell sehr ungemütlich werden. Selbst wenn du nicht die volle Schuld kriegst. Auch 60% einer eventuell zu zahlenden Entschädigung nach einer Querschnittslähmung können dich ruinieren...
Ich würde den Scheiss einfach lassen...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn bei dem Unfall jemand stirbt oder dauerhaft geschädigt wird, kann es dann auch schnell sehr ungemütlich werden. Selbst wenn du nicht die volle Schuld kriegst. Auch 60% einer eventuell zu zahlenden Entschädigung nach einer Querschnittslähmung können dich ruinieren...Ich würde den Scheiss einfach lassen...
Dafür gibt es Versicherungen. Ich würd den Scheiss des Linksspurpennens einfach lassen...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Verischerungen zahlen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.
Vielleicht sollten die Rechtsfahrgebotsignoranten einfach mal aufpassen und nicht alles aufhalten 🙄.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Als würde man mit nem Kleinkind polnisch sprechen 🙄
Um zu begreifen, was "Vorsatz" bedeutet, bedarf es nicht viel. Vielleicht triffst Du ja mal ein polnisches Kleinkind, das es Dir erklärt...😁
Zitat:
Original geschrieben von Chief Joseph
Vielleicht sollten die Rechtsfahrgebotsignoranten einfach mal aufpassen und nicht alles aufhalten 🙄.
Meine Reden.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.
Beispiel:
Du fährst mit einem Sportwagen auf der Autobahn 180 km/h. Vor Dir macht eine Golf-Fahrerin mit 120 km/h zwei unachtsame Spurwechsel, weil sie einen Lkw überholen will. Bei Deinem Ausweichmanöver kommt es zum Unfall, und Du wirst schwer verletzt. Längerer Krankenhausaufenthalt, Dauerschäden sind zu befürchten. Trotzdem bleibst Du auf 25 Prozent der Kosten sitzen. Die hohe Geschwindigkeit bedeutet, dass Du allein über die erhöhte Betriebsgefahr zu einem Viertel kostenmäßig mit im Boot bist. Also selbst dann, wenn die Golffahrerin die Schuld am Unfall trifft.
Du kannst daraus schließen, wie hoch Dein Anteil ungefähr wäre, wenn Du nachweislich rechts überholen wolltest. Ich würde Dir mind. 70 Prozent zusprechen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Beispiel:Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.
Du fährst mit einem Sportwagen auf der Autobahn 180 km/h. Vor Dir macht eine Golf-Fahrerin mit 120 km/h zwei unachtsame Spurwechsel, weil sie einen Lkw überholen will. Bei Deinem Ausweichmanöver kommt es zum Unfall, und Du wirst schwer verletzt. Längerer Krankenhausaufenthalt, Dauerschäden sind zu befürchten. Trotzdem bleibst Du auf 25 Prozent der Kosten sitzen. Die hohe Geschwindigkeit bedeutet, dass Du allein über die erhöhte Betriebsgefahr zu einem Viertel kostenmäßig mit im Boot bist. Also selbst dann, wenn die Golffahrerin die Schuld am Unfall trifft.Du kannst daraus schließen, wie hoch Dein Anteil ungefähr wäre, wenn Du nachweislich rechts überholen wolltest. Ich würde Dir mind. 70 Prozent zusprechen.
MfG, Tazio1935
Könnten wir mal bitte zum Thema zurückkommen anstatt irgendwelche schwachsinnigen Stories zu konstruieren?