ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Veraltete StVO ????

Veraltete StVO ????

Themenstarteram 28. Dezember 2011 um 15:54

Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.

Wie seht Ihr das ?

Welche Regeln würdet Ihr ändern ?

Welche Regeln würdet ihr streichen ?

Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?

Sonstige Anregungen ?

Beste Antwort im Thema

Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.

534 weitere Antworten
Ähnliche Themen
534 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Falsch, man muss sich immer vergewissern.

Stimmt, man muss sich immer vergewissern. Und man muss immer links überholen. Beides gilt.

MfG, Tazio1935

am 1. Januar 2012 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Ich gehe ne Wette ein, dass der Richter das anders sieht und dem Rechtsüberholer die volle bzw. Den grössten Teil der Schuld zuspricht...

Aber keine 100%, zudem geht es nicht darum was ein Richter sagt, sondern wie man generell Spurwechsel macht. Außerdem ist das Nebenfahren soweit ich weiß nicht verboten. Wenn er mir also in die Seite knallt, bin ich noch nicht vorbei, kann also sagen, ich bin nur neben den Linksspurpenner gefahren, hatte aber keine Absicht zu überholen, da es ja verboten ist,

Ja... gibt ja zum Glück keine Gutachter, die den Unfallhergang rekonstruieren können. Oder Zeugen...

am 1. Januar 2012 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Ja... gibt ja zum Glück keine Gutachter, die den Unfallhergang rekonstruieren können. Oder Zeugen...

Ist klar.

Wenn bei dem Unfall jemand stirbt oder dauerhaft geschädigt wird, kann es dann auch schnell sehr ungemütlich werden. Selbst wenn du nicht die volle Schuld kriegst. Auch 60% einer eventuell zu zahlenden Entschädigung nach einer Querschnittslähmung können dich ruinieren...

Ich würde den Scheiss einfach lassen...

am 1. Januar 2012 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Wenn bei dem Unfall jemand stirbt oder dauerhaft geschädigt wird, kann es dann auch schnell sehr ungemütlich werden. Selbst wenn du nicht die volle Schuld kriegst. Auch 60% einer eventuell zu zahlenden Entschädigung nach einer Querschnittslähmung können dich ruinieren...

Ich würde den Scheiss einfach lassen...

Dafür gibt es Versicherungen. Ich würd den Scheiss des Linksspurpennens einfach lassen...

Verischerungen zahlen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

am 1. Januar 2012 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Verischerungen zahlen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.

Als würde man mit nem Kleinkind polnisch sprechen :rolleyes:

am 1. Januar 2012 um 22:09

Vielleicht sollten die Rechtsfahrgebotsignoranten einfach mal aufpassen und nicht alles aufhalten :rolleyes:.

am 1. Januar 2012 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Als würde man mit nem Kleinkind polnisch sprechen :rolleyes:

Um zu begreifen, was "Vorsatz" bedeutet, bedarf es nicht viel. Vielleicht triffst Du ja mal ein polnisches Kleinkind, das es Dir erklärt...:D

am 1. Januar 2012 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von Chief Joseph

Vielleicht sollten die Rechtsfahrgebotsignoranten einfach mal aufpassen und nicht alles aufhalten :rolleyes:.

Meine Reden.

Also doch abschaffen...

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.

Beispiel:

Du fährst mit einem Sportwagen auf der Autobahn 180 km/h. Vor Dir macht eine Golf-Fahrerin mit 120 km/h zwei unachtsame Spurwechsel, weil sie einen Lkw überholen will. Bei Deinem Ausweichmanöver kommt es zum Unfall, und Du wirst schwer verletzt. Längerer Krankenhausaufenthalt, Dauerschäden sind zu befürchten. Trotzdem bleibst Du auf 25 Prozent der Kosten sitzen. Die hohe Geschwindigkeit bedeutet, dass Du allein über die erhöhte Betriebsgefahr zu einem Viertel kostenmäßig mit im Boot bist. Also selbst dann, wenn die Golffahrerin die Schuld am Unfall trifft.

Du kannst daraus schließen, wie hoch Dein Anteil ungefähr wäre, wenn Du nachweislich rechts überholen wolltest. Ich würde Dir mind. 70 Prozent zusprechen.

MfG, Tazio1935

am 1. Januar 2012 um 22:29

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.

Beispiel:

Du fährst mit einem Sportwagen auf der Autobahn 180 km/h. Vor Dir macht eine Golf-Fahrerin mit 120 km/h zwei unachtsame Spurwechsel, weil sie einen Lkw überholen will. Bei Deinem Ausweichmanöver kommt es zum Unfall, und Du wirst schwer verletzt. Längerer Krankenhausaufenthalt, Dauerschäden sind zu befürchten. Trotzdem bleibst Du auf 25 Prozent der Kosten sitzen. Die hohe Geschwindigkeit bedeutet, dass Du allein über die erhöhte Betriebsgefahr zu einem Viertel kostenmäßig mit im Boot bist. Also selbst dann, wenn die Golffahrerin die Schuld am Unfall trifft.

Du kannst daraus schließen, wie hoch Dein Anteil ungefähr wäre, wenn Du nachweislich rechts überholen wolltest. Ich würde Dir mind. 70 Prozent zusprechen.

MfG, Tazio1935

Könnten wir mal bitte zum Thema zurückkommen anstatt irgendwelche schwachsinnigen Stories zu konstruieren?

Deine Antwort
Ähnliche Themen