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Frage zur StVO und deren Durchsetzung

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 8:19

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

 

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121 Antworten

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:19:54 Uhr:

 

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

nachschlagen

Muss er sich ja nicht mal in Papierform kaufen.

Einfach lesen ... was er darf und nicht.

Normalerweise bringen u. a. solche Grundregeln einem die Eltern bei.

Oder lernen durch nachahmen.

Oder oder....

An welche Regeln denkst du denn so bei deiner Frage?

Sobald du dich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs bewegst, unterliegst du auch der StVO, egal ob als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.

Daher bist du quasi wenn du dein Haus verlässt im Bereich der StVO. Alleine schon aus Eigeninteresse solltest du dich mit den grundlegenden Regeln bekannt machen.

Im Kindergarten wird schon damit angefangen. Die Eltern sollten auch nicht gerade unbeteiligt sein.

Wer so deppert ist und einer Straßenbahn oder Zug den Vorrang/Vorfahrt nimmt, ...

Genauso wer bei Rot über die Kreuzung läuft, dem hilft auch die Gefährdungshaftung des stärkeren Verkehrsteilnehmers nichts mehr.

Radfahrer ignorieren leider besonders gerne die Vorschriften.

Mit der Veröffentlichung gelten Gesetze und Verordnungen für den Bürger.

Es kommt kein Kurier einmal die Woche vorbei und liest jedem Bürger die neuen Gesetze und Verordnungen vor.

Kannst ja auch keinen umbringen und dich dann damit rausreden, dass du nicht wusstest das Mord verboten ist.

Es gibt da zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

 

- vorher informieren oder

- Trial an Error.

 

Letzteres ist allerdings oft mit Frust, Ärger, Kosten oder Schmerzen verbunden, insbesondere für Menschen, die kein Blech um sich haben.

 

Gilt aber für's ganze Leben: BGB, StVO, Mietrecht, Strafrecht, Steuerrecht, ...

 

Mann/Frau hat es zu wissen... und danach zu handeln!

 

Einige wissen es, viele tun es 'aus dem Bauch', viele andere "schludern durchs Leben" und einige haben böse Vorsätze...

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 8:46

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:33:12 Uhr:

Normalerweise bringen u. a. solche Grundregeln einem die Eltern bei.

Oder lernen durch nachahmen.

Oder oder....

An welche Regeln denkst du denn so bei deiner Frage?

Ich denke dabei an andere Threads wo sich 2 Gruppen häufig nicht ganz grün sind.

Und da stellt sich mir die Frage woher soll er das wissen und ist er sich bewusst das Regeln, in dem Fall die StvO, eben auch für ihn gelten.

Die Grundlagen kommen schon vom Elternahus ( stichwort grüne Ampel ) und tlw. Verkehrserziehung.

Mir geht es auch die Frage der Schuld im Falle eines Falles und der daraus resultierenden Teilschuld als Autofahrer.

Das ist ja nicht nur bei der StVO so. Wer kennt beispielsweise das BGB komplett? Das gilt auch für alle. Und selbst wenn man alle Gesetze auswendig kennen würde, weiß man noch nicht wie sie von einem Gericht ausgelegt werden.

 

In Sachen StVO würde ich sagen, sind wir alle eher gut informiert. Alleine durch die Verkehrserziehung in Kindergarten und Schule. Und hoffentlich auch durch die Erziehung zu Hause.

Das gilt für alle Lebens- und damit auch Rechtsbereiche. Normalerweise reicht hier Alltags- Erfahrungswissen, um zu wissen, was man darf und was nicht. Und wer es ganz genau wissen will oder muss, holt sich Fach- Männischen oder Frauischen Rat.

Und außerdem gilt auf der Straße ja der Grundsatz, dass jeder Teilnehmer verpflichtet ist, auch die Fehler und Dummheiten der anderen so weit wie möglich auszubügeln. Auch wenn leider immer wieder Rechthaber, Oberlehrer und frustrierte Bubis meinen, sie müssten anderen zeigen, was sie dürfen und was nicht. Die sollen sich lieber an die eigene Nase fassen, denn Fehler machen wir ALLE.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:46:15 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:33:12 Uhr:

Normalerweise bringen u. a. solche Grundregeln einem die Eltern bei.

Oder lernen durch nachahmen.

Oder oder....

An welche Regeln denkst du denn so bei deiner Frage?

Ich denke dabei an andere Threads wo sich 2 Gruppen häufig nicht ganz grün sind.

Und da stellt sich mir die Frage woher soll er das wissen und ist er sich bewusst das Regeln, in dem Fall die StvO, eben auch für ihn gelten.

Die Grundlagen kommen schon vom Elternahus ( stichwort grüne Ampel ) und tlw. Verkehrserziehung.

Mir geht es auch die Frage der Schuld im Falle eines Falles und der daraus resultierenden Teilschuld als Autofahrer.

Die StVO gilt auch für Fußgänger.

Dafür gibt es sogar einen extra Paragraphen. (§ 25 Fußgänger - StVO)

Wer also am Straßenverkehr teilnimmt, muss die StVO kennen.

Woher derjenige das Wissen soll? Unwichtig.

Die einzigen die mir einfallen, sind Migranten. Die haben wirklich Probleme damit. Die müssen das erstmal lernen. (Kam schon öfter vor, dass auf BAB oder Kraftfahrstraßen zu Fuß/Rad teilgenommen wird)

Yep - wer hier zur Schule geht, hat meist in der 4. Klasse auch Verkehrserziehung (Fahrrad) in Zusammenarbeit mit der Polizei, da lernt man wenigstens Grundlagen

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:19:54 Uhr:

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

Ich weiß ja nicht, wie ein Fussgänger bestraft werden soll, aber der §1 der StVO ist ja eigentlich völlig universell für alle Lebensbereiche gültig und sich danach zu verhalten sollte einfach mal vorausgesetzt werden können

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. Dezember 2023 um 13:19:15 Uhr:

 

Ich weiß ja nicht, wie ein Fussgänger bestraft werden soll, ...

Bei groben Verstößen könnte man ihm z. B. die Schuhe wegnehmen :D

Och, das gibt es schon genügend Möglichkeiten. Es ist auch möglich wenn der einen Führerschein hat diesen auch als Fußgänger zu verlieren.

Dann gibt es noch Geldstrafen bis hin zu Knast.

Aber dann muss man schon heftig was anstellen oder übertreiben.

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