Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Trotzdem bleibst Du auf 25 Prozent der Kosten sitzen. Die hohe Geschwindigkeit bedeutet, dass Du allein über die erhöhte Betriebsgefahr zu einem Viertel kostenmäßig mit im Boot bist. Also selbst dann, wenn die Golffahrerin die Schuld am Unfall trifft.Du kannst daraus schließen, wie hoch Dein Anteil ungefähr wäre, wenn Du nachweislich rechts überholen wolltest. Ich würde Dir mind. 70 Prozent zusprechen.
Ich bleibe auf gar keinen Kosten sitzen, da diese von meiner Versicherung getragen werden. Ob das nun 25% oder 75% sind interessiert mich nicht im Geringsten.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Na dann hat der Mittelspurpenner aber Probleme, nachdem er mich vorsätzlich von der rechten Spur gerammt hat.
Einen Vorsatz wirst du ihm da schwer nachweisen können, wohingegen der Vorsatz beim Rechtsüberholen recht einfach nachweisbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Könnten wir mal bitte zum Thema zurückkommen anstatt irgendwelche schwachsinnigen Stories zu konstruieren?
Das ist keine konstruierte schwachsinnige Story. Der Unfall hat sich so am 12. September 2005 auf der A 7 in Fahrtrichtung Norden ereignet.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Das ist keine konstruierte schwachsinnige Story. Der Unfall hat sich so am 12. September 2005 auf der A 7 in Fahrtrichtung Norden ereignet.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Könnten wir mal bitte zum Thema zurückkommen anstatt irgendwelche schwachsinnigen Stories zu konstruieren?MfG, Tazio1935
Wenn du nicht fahren kannst, tut es mir leid, hat alles trotzdem nichts mehr mit dem Thema zu tun, was ihr alles an der STVO verändern würdet.
Ähnliche Themen
Was da gezahlt wird und was nicht, wird euch eure Versicherung dann schon erzählen. Aber bitte nicht allzu bitterlich weinen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ich bleibe auf gar keinen Kosten sitzen, da diese von meiner Versicherung getragen werden. Ob das nun 25% oder 75% sind interessiert mich nicht im Geringsten.
Du kennst den Fall doch gar nicht. Hier ist ein Teil der Kosten, um die es geht:
Zitat:
Durch den Unfall seien ihm auch erhebliche materielle Schäden entstanden; der Wiederbeschaffungswert der "Corvette" abzüglich des Restwertes belaufe sich auf 20.600 €, Sachverständigenkosten seien mit 609 € zu ersetzen, ein Nutzungsausfall (25 Tage à 91 €) mit 2.275 €. Weiterhin seien angefallen Abschlepp- und Standgebühr von insgesamt 4.103,38 ? zu ersetzen sei eine Kostenpauschale mit 25 €. Bei dem Unfall seien zudem sein Handy im Wert von 200 € und eine Sonnenbrille im Wert von 110 € zerstört worden. Infolge des Unfalles sei ihm ein Verdienstausfallschaden in Höhe von 2.149,98 € entstanden. Zudem habe er termingebundene Arbeiten am Neubau seines Hauses nicht - wie geplant - selbst durchführen können, sondern habe diese an Fremdfirmen vergeben müssen. An Mehrkosten seien für die Bodenplatte und die Verlegung der Flächenheizung 6.037,80 € angefallen, für Innenausbauten 9.232,44 € und für sonstige Arbeiten (Umzug, Estrichverlegung pp.) insgesamt 1.099,88 €. (Quelle)
Gefordert wurden 46442,48 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz plus Anwaltskosten, Schmerzensgeld und anderem Kleinkram. Da wirken sich 25 Prozent schon gravierend aus.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wenn du nicht fahren kannst, tut es mir leid, hat alles trotzdem nichts mehr mit dem Thema zu tun, was ihr alles an der STVO verändern würdet.
Was hat das mit mir zu tun?
Wenn Du hier im Zusammenhang mit dem Aufheben des Rechtsüberholverbotes schreibst
"
ich düse an vielen immer rechts vorbei."
gehört auch hierher, was bei diesem Verhalten auf einen Rechtsüberholer zukommen kann. Denn noch besteht das Verbot. Und bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung von der Leistung befreit.
Und was das Nicht-Fahren-Können betrifft: Walter Röhrl würde sich bei Deinen Beiträgen mit Grauen abwenden.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Was hat das mit mir zu tun?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wenn du nicht fahren kannst, tut es mir leid, hat alles trotzdem nichts mehr mit dem Thema zu tun, was ihr alles an der STVO verändern würdet.
Wenn Du hier im Zusammenhang mit dem Aufheben des Rechtsüberholverbotes schreibst
"ich düse an vielen immer rechts vorbei."
gehört auch hierher, was bei diesem Verhalten auf einen Rechtsüberholer zukommen kann. Denn noch besteht das Verbot. Und bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung von der Leistung befreit.Und was das Nicht-Fahren-Können betrifft: Walter Röhrl würde sich bei Deinen Beiträgen mit Grauen abwenden.
MfG, Tazio1935
Was würde Walter Röhrl denn an der STVO ändern?
Zitat:
Was würde Walter Röhrl denn an der STVO ändern?
Er würde zunächst mal die StVO so beachten, wie sie jetzt ist:
Zitat:
Röhrl kam zu spät an eine ZK, weil er nicht vor einer Baustellenampel andere, dort wartende Fahrzeuge überholte, sondern sich strikt an die Verkehrsregeln hielt. (Quelle )
Bevor Fragen aufkommen: ZK = Zeitkontrolle
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Na ob sich Walter auch zu Themen mit offtopic äußern würde zu denen er nichts beitragen kann?
Vermutlich nicht. Deswegen würde er Dir jetzt auch raten, hier aufzuhören. Deine Beitrags-Bilanz der letzten paar Stunden quer durch etliche Threads dieses Unterforums ist die reinste Troll-Orgie.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Vermutlich nicht. Deswegen würde er Dir jetzt auch raten, hier aufzuhören. Deine Beitrags-Bilanz der letzten paar Stunden quer durch etliche Threads dieses Unterforums ist die reinste Troll-Orgie.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Na ob sich Walter auch zu Themen mit offtopic äußern würde zu denen er nichts beitragen kann?MfG, Tazio1935
Nee deswegen würde er einfach mal die K....e halten. Würdest du denn was an der STVO ändern wollen?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Würdest du denn was an der STVO ändern wollen?
Hatte ich ja schon geschrieben, § 50 zumindest teilweise streichen. Und ich würde die Möglichkeit schaffen, versetztes Fahren in Autobahn-Baustellen durch ein rechtsverbindliches Schild in die StVO aufzunehmen. Das ist aber ein anderer Thread. Änderungsbedarf sehe ich auch bei der Ausformulierung der so genannten Winterreifenpflicht. In der jetzigen, überarbeiteten Form ist das der reinste Krampf, den niemand versteht.
MfG, Tazio1935
§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
?
Jau. Mit dem Auto nach Helgoland fahren = ganz schwierig.
Könnte man auch komplett streichen und lokal regeln, geht auf anderen Inseln ja auch. Ein Paragraph weniger.
MfG, Tazio1935