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Zusatzzeichen StVO, Vorankündigung rechtsweisend VZ 1000-21

Themenstarteram 14. September 2021 um 10:00

Bei dieser frage komme ich mir etwas dumm vor...

Man sieht ein Tempolimit-Schild mit oben benanntem Zusatzzeichen und man weiß: wenn man rechts rausfährt, muss man das benannte Tempo fahren (sonst fliegt man aus der Kurve oder knallt in die Baustelle oder...). OK - bisher kein Problem.

Letzte Woche fuhr ich vom Westen kommend nach Braunschweig. Legt mich bitte nicht fest, wenn ich jetzt nicht die genaue Beschreibung parat habe, aber so in etwa habe ich die Situation versucht zu beschreiben.

Ich komme also mit ca. Tempo 220-230 km/h an, Navi zeigt: nächste Ausfahrt raus. Also gehe ich vom Gas (ja, ich habe einen Diesel, sorry Greta!), Wagen geht in den Segelmodus und rollt sehr langsam aus.

Wie aus dem Nichts kommt Limit 120 rechtsweisend. Ich denke mir "OK, flotte Ausfahrt - Hut ab!" Einen Grund nach rechts zu blinken gab es natürlich nicht.

Dann kommt Limit 100, rechtsweisend. Ich denke mir: "WTF!?" Immer noch nicht blinken, keine Ausfahrt in Sichtweite.

Tempo 80 rechtsweisend. "Hallo!??? Geht's noch!???". Immer noch nicht blinken, ich will NICHT auf dem Standstreifen halten!

Tempo 60 rechtsweisend!!! "##&%!???" Weit und breit keine Ausfahrt, wann kommt sie überhaupt?

Noch mal Tempo 60 rechtsweisend. "OK - Deutschland - naja...". Trotzdem nix blinken! Wohin soll man denn nach rechts? In die Leitplanke?

Noch mal Tempo 60 rechtsweisend, diesmal an einer Stelle, an der man bereits blinken sollte, in etwa zwischen /// und // - OK, aber was nun?

Die letzten paar Hundert Meter auf der Autobahn mit 60 km/h fahren? Weil: wozu sonst dieser Geschwindigkeitstrichter? Hätte ich die 120/80/60 schon einhalten müssen? Blitzermäßig zeige ich den Mittelfinger darauf, aber Verkehrszeichen sollen doch einen Sinn haben, z.B. nicht scharf bremsen zu müssen/ausrollen können. Aber einen km vor der Ausfahrt auf 60 km/h auszurollen, ohne Tempolimit oder Stau, erscheint mir verwegen.

Oder was war da "gemeint" und nicht gekonnt? Hätte ich schon auf der Autobahn tatsächlich120/80/60 km/h fahren müssen? Wenn nein - wozu der "Geschwindigkeitstrichter"? Wer fährt bei Braunschweig mit 220 km/h so in die Ausfahrt, dass er mit einem Geschwindigkeitstrichter vorher auf Tempo 60 "eingestimmt" werden muss?

Last but not least: müsste nicht IN der Ausfahrt Tempo 60 beschildert sein? Ich glaube, das war auch nicht der fall. Ich GLAUBE das aber nur.... Bin mir nicht sicher. weil wenn die 60 nicht beschildert sind, habe ich die Straße mit dem beschilderten Tempolimit verlassen und habe "Feuer frei"...?

Bisher habe ich ein Tempolimit rechtsweisend überall genau auf Höhe des Schildes eingehalten, weil das Abbiegen/Ausfädeln genau dort beginnt - normalerweise. Das ist IMO eine SUPER Regelung um die richtige Geschwindigkeit schon vor der Gefahrenstelle festzulegen. Aber einige km vorher? Geschwindigkeitstrichter? Reichen die Balken /// // / nicht, um zu verzögern?

P.S.: meine neueste Lieblingsbeschilderung ist übrigens derzeit auf meinem Arbeitsweg: Tempo 30. Das Schild steht ca. 4-5 m vor dem Ortsende-Schild. Dahinter also Feuer frei (bis 100 km/h) :-) Ich freue mich JETZT schon drauf, falls dort geblitzt werden sollte. Sonst ist dort nämlich Tempo 70 - aber die Schilder sind mit schwarzen Mülltüten verkleidet.

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12 Antworten
am 14. September 2021 um 10:44

Die Beschränkung gilt nicht auf der Hauptfahrbahn, egal ob man vor hat ab zu biegen oder nicht. Der Trichter ist natürlich Unsinn, es wird mit dieser Beschilderung auf eine kommende Beschränkung in der Ausfahrt hingewiesen.

Das Ortsende-Schild hebt die 30 dagegen nicht auf, weil es sich um ein Streckenverbot handelt.

Themenstarteram 14. September 2021 um 11:11

Bei einem 50:50-Joker wähle ich Antwort A. Weil B ist falsch :-D

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/

"Hier besteht übrigens auch ein Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild als Marker für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung (...)"

Ich glaube der Te wollte uns nur mitteilen ,das er und seine Dieselmöhre noch 230 können

am 14. September 2021 um 11:52

Ja, da endet die Geschwindigkeitsbeschraenkung von 50km/h aufgrund der geschlossenen Ortschaft. Aber nicht das Streckenverbot.

Lies in deinem Link einfach den folgenden Satz und nimm lieber den andere Joker. Oder lass eben deinen FS einziehen...

Themenstarteram 14. September 2021 um 12:08

@Amen guckst Du Bild im Anhang (aus obigen link). Erst kommen die 30, dann das Ortsende, nicht umgekehrt.

Darüber hinaus beendet auch ein Kreisverkehr, ein Autobahn-Schild 330.1 oder ein Kraftfahr-Schild 331.1 das Tempolimit.

Die Frage war, was das Tempolimit durch den "Geschwindigkeitstrichter" mit Tempolimit rechtsweisend vom Fahrer erwartet...

Zitat:

@xis schrieb am 14. September 2021 um 14:08:28 Uhr:

 

Die Frage war, was das Tempolimit durch den "Geschwindigkeitstrichter" mit Tempolimit rechtsweisend vom Fahrer erwartet...

Erwartet ist gut :D

Normal sollte man denken, 60 auf der Abfahrt.

Das ist durchaus nicht unnormal, viele Abfahrten sind eng, oder es wartet oben eine Kreuzung, auch mit Ampel.

Der Geschwindigkeitstrichter ist, wenn man sich das überlegt, Blödsinn.

Warum ? Weil es völlig irreführend ist. Viel zuweit im Voraus. Ein paar hundert Meter vor der Ausfahrt, zB ab dem ///, das wäre OK.

Gruß Jörg.

 

Themenstarteram 14. September 2021 um 12:51

@63er-joerg ja, eben... Und Tempo 60 muss auch nicht angekündigt werden.

In einer anderen Situation, da ist eine Bundesstraße (vierspurig), Tempolimit 100. Die Ausfahrt ist eine Öffnung in der Lärmschutzwand - man sieht wirklich nichts, bevor man wirklich raus ist. Da steht direkt vor der Spur zum ausfädeln Tempo 40 rechtsweisend. Absolut OK - und sehr hilfreich.

Der rechtsweisende Geschwindigkeitstrichter bei Braunschweig ist also ein reiner Braunschweigbürgerstreich....? Ich habe schon an meinem Verstand gezweifelt.

Jetzt bin ich mir aber sicher. ;-)

Zitat:

@xis schrieb am 14. September 2021 um 14:08:28 Uhr:

@Amen guckst Du Bild im Anhang (aus obigen link). Erst kommen die 30, dann das Ortsende, nicht umgekehrt.

Darüber hinaus beendet auch ein Kreisverkehr, ein Autobahn-Schild 330.1 oder ein Kraftfahr-Schild 331.1 das Tempolimit.

Die Frage war, was das Tempolimit durch den "Geschwindigkeitstrichter" mit Tempolimit rechtsweisend vom Fahrer erwartet...

Da hat wohl die Straßenbaufirma einen Fehler gemacht bei dieser Beschilderung. Dieses 30er-Schild 5 Meter VOR dem Ortsausfahrtsschild hätte besser DAHINTER platziert gehört. Oder eben dann nochmal als zweites 30er-Schild eben HINTER das Ortsendeschild, um genau diesen Effekt "es gelten 30 km/h für 5 Meter, danach gelten 100 km/h (weil sogar das eigentliche 70er-Schild abgedeckt ist)" zu vermeiden. Ich denke, bei einem Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit reibt sich jeder Winkeladvokat die Hände ;). Es ist schon klar, was die Straßenbaufirma da eigentlich wollte, nämlich das Streckenverbot. Nur eben fehlerhaft ausgeschildert.

Und zum Geschwindigkeitstrichter: Ja, völliger Unsinn. Es sei denn, es geht von der besagten Ausfahrt eine erhöhte Staugefahr aus. Nur dann müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung anders dargestellt werden, z.B. nur gültig für die rechte Fahrspur oder so ähnlich.

Themenstarteram 14. September 2021 um 13:32

Zitat:

Zitat:

@mican0974 schrieb am 14. September 2021 um 15:17:20 Uhr:

 

[Tempo 30]

Da hat wohl die Straßenbaufirma einen Fehler gemacht

Nicht der erste Fehler, aber dieser ist krass.

Zitat:

bei dieser Beschilderung. Dieses 30er-Schild 5 Meter VOR dem Ortsausfahrtsschild hätte besser DAHINTER platziert gehört.

Und zwar verlustlos. Vor dem Ortsende gilt nämlich schon Tempo 30. 1 m hinter dem Ortsschild würde niemanden zum Beschleunigen und zum Bremsen veranlassen, und wenn doch - who cares.

Zitat:

Oder eben dann nochmal als zweites 30er-Schild eben HINTER das Ortsendeschild,

Das hatten die zwischendurch auch - nur anders. Tempo 50 auf die Nachbarortschaft zufahrend, KURZ vor dem Ortsschild (lass es 1 m sein) die Aufhebung von Tempo 50.

In der anderen Richtung: Tempo 30, kurz vor Ortsende Aufhebung, 1 m nach Ortsende Tempo 50 (das ist die andere Richtung gegenüber der, aus der Tempo 50 vor dem Ortsschild aufgehoben wird).

Zitat:

Es ist schon klar, was die Straßenbaufirma da eigentlich wollte, nämlich das Streckenverbot. Nur eben fehlerhaft ausgeschildert.

Jetzt erzähle ich mal dem Richter, falls ich mal 250 statt Tempo 30 fahren sollte: "Es ist schon klar, was ich eigentlich wollte, nur eben fehlerhaft gefahren."

MPU?

Bei Schildbürgern wird aber Keine verlangt. Schade.

Zitat:

Und zum Geschwindigkeitstrichter: Ja, völliger Unsinn. Es sei denn, es geht von der besagten Ausfahrt eine erhöhte Staugefahr aus. Nur dann müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung anders dargestellt werden, z.B. nur gültig für die rechte Fahrspur oder so ähnlich.

Ich fahre dort nur abends hin (zu Metro), weil ich keine Lust auf Verkehr habe. Aber in der Tat müsste das Ganze dann anders beschildert sein. Wenn in einer ausfahrt Stau droht, müsste ohnehin die ganze Autobahn verlangsamt werden, sonst sind die Differenzgeschwindigkeiten zu hoch.

Ich habe schon an meinem Verstand gezweifelt.

Ich auch

AEG

Rückstaubildung Rechtsabbieger

Zitat:

@xis schrieb am 14. September 2021 um 15:32:44 Uhr:

Zitat:

 

[Tempo 30]

Da hat wohl die Straßenbaufirma einen Fehler gemacht

Nicht der erste Fehler, aber dieser ist krass.

Och krasser fand ich in Kiel auf dem Ostring. Normalerweise ist dort zHG 100km/h. Am Ende einer Baustelle stand dann Zeichen 282. Wenn man dann bedenkt, dass der Ostring dort eine zweispurige Strasse, Ausserorts mit baulicher Trennung (Mittelleitplanke und Grünstreifen) ist. Wenn man dann in §3 StVO schaut... Feuer Frei.

Fiel aber dann doch irgendwann auf als mal wieder geblitzt wurde....

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