Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wir hams verstanden Rechtsfahrgebot abschaffen wird als Vorschlag in Dickes Liste eingetragen.Zitat:
Original geschrieben von franky2201
Das eine ist ein Gebot....Rechtsfahrgebot
Das andere ein Verbot....RechtsüberholverbotWas wirkt schwerer? 😁😁
Ich verstoße lieber gegen ein Gebot als gegen ein Verbot 😉
Rechtsfahrgebot abschaffen, rechts überholen erlauben und TL von zb. 130, ja da bin ich dabei.
oder...
richtig harte Strafen für Leute die sich einen Scheiß um das rechtsfahrgebot kümmern, richtig hart, sau hart, so hart das es weh tut.
Nö, lieber Rechtsfahrgebotsverweigerer und Abstandssünder aufklären.
In anderen Staaten funktioniert die Erlaubnis zum Rechtsüberholen nicht, siehe USA.
Zitat:
Original geschrieben von Chief Joseph
Nö, lieber Rechtsfahrgebotsverweigerer und Abstandssünder aufklären.In anderen Staaten funktioniert die Erlaubnis zum Rechtsüberholen nicht, siehe USA.
Aufklärung ist unverbindlich, Strafen sind verbindlich. Ich bin für das zweite, mit Gelaber kommen wir nicht weiter.
Hattet ihr hier nicht mal die Theorie, dass Ver-/Gebote an die sich kaum jemand hält aufgehoben werden können/sollten?
Warum gilt das beim Tempolimit aber nicht beim Rechtsfahrgebot? 😁
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Weil das Rechtsfahrgebot für die Fahrsicherheit und das Befahren von mehrspurigen Straßen inklusive Überholfahrstreifen extrem wichtig ist, im Gegenatz zu starren Tempolimits.
Diese Regelung gibt es in jedem Land der Welt, auch in den USA (" Keep right except to pass"😉.
Ich halte das nicht für wichtig. In der Stadt gehts auch ohne und wir haben heutzutage alle 2 Aussenspiegel. Einen links und einen rechts...
Ein Tempolimit wird aufgestellt und ist gültig.
Das Rechtsfahrgebot. Ich spreche mich NICHT dagegen aus. Hat aber noch ein paar Parameter mehr.
Verkehrsdicht Abstand zwischen den Fahrzeugen, Geschwindikeit des linksfahrenden.
Und dann kommt noch das Wichtigste dazu. Die gesamte Verkehrssituation ständig mit einbeziehen.
Über mehrere km trotz Möglichkeit nicht nach Rechts zu fahren ist nicht in Ordnung
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Rechtsfahrgebot abschaffen, rechts überholen erlauben und TL von zb. 130, ja da bin ich dabei.
Zur Aufhebung des Rechtsüberholverbotes kann ich Dir wenig Hoffnung machen.
Es gab dazu 2010 eine Petition an den Bundestag mit 454 Unterschriften.
Argumente:
Zitat:
Entlastung der Überholspur
Weniger Schadstoffabgabe durch gleichbleibende Geschwindigkeit
Weniger Staus
Mehr Verkehrssicherheit
Förderung einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 130 km.
Besserer Verkehrsfluss, dadurch weniger Aggression.
Die Petition blieb erfolglos. Auszüge aus der Begründung:
Quelle mit dem gesamten OriginaltextZitat:
Rechtsüberholen ist grundsätzlich nicht erlaubt, da es große Gefahren für die Straßenverkehrssicherheit birgt.
Rechtsüberholen ist eine Eigenart in den USA (keep in lanes). Europäischen Staaten ist diese Regel fremd. Die Rechtfertigung für das Rechtsüberholen in den USA liegt in der Gleichförmigkeit des Verkehrsflusses, denn die Geschwindigkeiten auf beiden Fahrspuren sind dort annähernd gleich. Diese Voraussetzung wird in Deutschland schon deshalb nicht vorliegen, weil bestimmte Fahrzeugkategorien,
z. B. Lkw, sich an die für sie geltenden Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen halten müssen, die deutlich unterhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h liegen. Zudem gibt es in Deutschland kein generelles Tempolimit für Pkw und Motorräder.Rechtsüberholen würde zudem bedeuten, dass der Fahrer eine zusätzliche Gefahrenquelle im Auge behalten muss. Dies ist besonders bedeutsam bei hohen Differenzgeschwindigkeiten. Bei Einführung des Rechtsüberholens würde die Aufmerksamkeit damit noch mehr als ohnehin beansprucht.
Bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen, z. B. auf einer Autobahn, ist daher grundsätzlich der äußerst rechte Fahrstreifen zu benutzen. Die Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot ergeben sich aus § 7 StVO.
Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss angesichts der dargestellten Sach- und Rechtslage das Anliegen der Petition im Ergebnis nicht zu unterstützen.
Wenn die Aufhebung des Rechtsüberholverbotes nur in Verbindung mit einem generellen Tempolimit auf Wiedervorlage kommen kann, bin ich dafür, doch lieber alles so zu lassen, wie es ist.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Aufklärung ist unverbindlich, Strafen sind verbindlich. Ich bin für das zweite, mit Gelaber kommen wir nicht weiter.Zitat:
Original geschrieben von Chief Joseph
Nö, lieber Rechtsfahrgebotsverweigerer und Abstandssünder aufklären.In anderen Staaten funktioniert die Erlaubnis zum Rechtsüberholen nicht, siehe USA.
Die richtige Mischung aus beidem: Aufklärung präventiv und Strafen wenn das Fehlverhalten eintritt.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Die richtige Mischung aus beidem: Aufklärung präventiv und Strafen wenn das Fehlverhalten eintritt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Aufklärung ist unverbindlich, Strafen sind verbindlich. Ich bin für das zweite, mit Gelaber kommen wir nicht weiter.
Wie erreicht man alle VTs, wie klärt man sie auf ?
In Berlin wird auf Anzeigetafeln über der Stradtautobahn ab und zu eingeblendet: "Rechtsfahrgebot beachten". Da hält sich keine Sau dran, ich düse an vielen immer rechts vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
In Berlin wird auf Anzeigetafeln über der Stradtautobahn ab und zu eingeblendet: "Rechtsfahrgebot beachten". Da hält sich keine Sau dran, ich düse an vielen immer rechts vorbei.
Naja, die Stadtautobahn kenn ich in Berlin eh nur so voll das das Rechtsfahrgebot schon fast unmöglich ist.
Aber in der Fläche gebe ich Dir Recht.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
ich düse an vielen immer rechts vorbei.
... bis mal jemand plötzlich nach rechts zieht und sich darauf verlässt, dass dort wegen des Rechtsüberholverbotes niemand sein kann. Aus dem Grunde ist das rechts Überholen auch mit höheren Strafen belegt als das links Blockieren.
Aus meiner Sicht kann übrigens der § 50 der StVO teilweise gestrichen werden. Immer wenn ich dagegen verstoßen möchte, stelle ich in Cuxhaven enttäuscht fest, dass mich die Nordsee daran hindert.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
... bis mal jemand plötzlich nach rechts zieht und sich darauf verlässt, dass dort wegen des Rechtsüberholverbotes niemand sein kann. Aus dem Grunde ist das rechts Überholen auch mit höheren Strafen belegt als das links Blockieren.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
ich düse an vielen immer rechts vorbei.MfG, Tazio1935
Falsch, man muss sich immer vergewissern. Oder fährst du du einfach auf der Autobahn die auf 130 begrenzt ist einfach nach links weil du ja schon 130 fährst und keiner schneller fahren dürfte???
Ich gehe ne Wette ein, dass der Richter das anders sieht und dem Rechtsüberholer die volle bzw. Den grössten Teil der Schuld zuspricht...