Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dass man sich eben nicht immer auf §1 berufen kann,
Guten Morgen,
also nach meinem Verständnis geht es im §1 nicht darum, das man sich darauf berufen soll, muss darf, kann...,sondern das man danach handelt, das ist mir ein tiefes Bedürfnis, das es einige VTs nicht immer tun ändert daran auch nichts.
Zitat:
Für alle oder gar keinen.
...und ich kann Dich beruhigen, er gilt für alle.
Also zurück zum Thema, was würdet ihr an der aktuellen Fassung der STVO ändern, weglassen oder hinzufügen.
Wie Hadrian, nach meinem Verständnis, richtig festgestellt hat, sind die Vorfahrtsregeln ausreichend und man sollte sie so belassen wie sie sind.
Aha, für alle. Ok, dann frage ich mich, warum bei RvL nie angehalten wird? Warum die Radfahrer bei rot oder den Fußgängerüberweg fahren, usw usw
Wo ist da der §1? Soll der jetzt wieder nur mich gelten?
Auch der Unsinn mit der Betriebsgefahr müsste geändert werden. Warum bekommt immer der Autofahrer schuld? So ein Quatsch.
Hallo allerseits,
mal zur Klarstellung, es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar wie sich erwachsene Menschen gegenseitig "zerfleischen" über ein Problem welches sie durch ihre Diskussion nicht ändern können. Ok, man kann/sollte mal darüber "labern" aber das war es dann auch. Hier beharrt jeder auf seinem Standpunkt alle anderen Meinungen sind nur soweit von Interesse diese als Aufhänger für die Gegenattacke zu gebrauchen. Dieser Trad hatt keinerlei Nährwert, da könnt ihr mich beschimpfen und verdammen, das ist ganz schlicht und einfach die Tatsache. Oder, nur ein einziger kann mir aufzeigen was sich durch diese Diskussion verändert hat, an der STVO meine ich.
Guten Rutsch wünscht Schubilein
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Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Aha, für alle. Ok, dann frage ich mich, warum bei RvL nie angehalten wird? Warum die Radfahrer bei rot oder den Fußgängerüberweg fahren, usw usw
Vermutlich weil Du in einer ganz schrecklichen Gegend wohnst und ständig auf die VTs triffst, welche die Ausnahme darstellen nicht die Regel.
Zum anderen sind mir solche "Regelvertöße" wie mit dem Fahrad ohne absteigen über den Zebrastreifen zu fahren sowas von egal, das kannst Du Dir nicht vorstellen.
Für Dich allerdings sind solche geringen "Verstöße" gegen die STVO ein Grund die keule auszupacken und um Dich zu schlagen.
Zitat:
Original geschrieben von schubilein
Hallo allerseits,, es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar...
Guten Rutsch wünscht Schubilein
Das macht nix,
Dir auch einen guten Rutsch.
Ich wohne weder in einer schrecklichen Gegend, sondern es passiert in ganz HH und überall wo man so unterwegs ist.
Zitat:
Zum anderen sind mir solche "Regelvertöße" wie mit dem Fahrad ohne absteigen über den Zebrastreifen zu fahren sowas von egal, das kannst Du Dir nicht vorstellen.
Siehst du, mir eben nicht. Gerade durch diese Einstellung wird das Asiverhalten wieder gefördert. Ich sehe eben nicht ein, dafür zu bremsen, denn ich habe dann Vorrang.(wo ist der §1 vom Radfahrer?????) Also geht vom Radfahrer eine Nötigung aus.
Also, warum §1 für mich?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich wohne weder in einer schrecklichen Gegend, sondern es passiert in ganz HH und überall wo man so unterwegs ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Siehst du, mir eben nicht. Gerade durch diese Einstellung wird das Asiverhalten wieder gefördert. Ich sehe eben nicht ein, dafür zu bremsen, denn ich habe dann Vorrang.(wo ist der §1 vom Radfahrer?????) Also geht vom Radfahrer eine Nötigung aus.Zitat:
Zum anderen sind mir solche "Regelvertöße" wie mit dem Fahrad ohne absteigen über den Zebrastreifen zu fahren sowas von egal, das kannst Du Dir nicht vorstellen.
Also, warum §1 für mich?
Sorry, aber ich sehe keine Nötigung des Radfahrers wenn er uber den Zebrastreifen rollt und nicht läauft, ruber will/muss er so oder so, also wie ist mir egal, ich bremse auch wenn er auf einem Bein hüpft.
Vielleicht erläuterst Du ja mal den Nachteil den Du hast wenn der Radler über den Zebrastreifen fährt und nicht läuft. Zeitlich gesehen hast Du einen Vorteil, also das kann es nicht sein.
Och, bitte nicht schon wieder. Es geht mir um das Prinzip. Der Radfahrer hat zu warten, wenn er fahren will. Da sich Radfahrer um nichts kümmern, habe ich auch keine Lust da mal ein Auge zuzudrücken.
Ich sehe die Nötigung in der Bremssung, denn die ist nur nötig, wenn der Radfahrer absteigt. Bis der Radfahrer abgestiegen ist, ist man in der Regel längst vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von schubilein
Hallo allerseits,wie sich erwachsene Menschen gegenseitig "zerfleischen" über ein Problem welches sie durch ihre Diskussion nicht ändern können.
Guten Rutsch wünscht Schubilein
Also für mein MT-Verständnis geht es in diesem Thema nahezu harmonisch zu, wenn Du jetzt Ruhe gibst könnten wir uns in dei Arme fallen.😉
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wo ist da der §1? Soll der jetzt wieder nur mich gelten?Auch der Unsinn mit der Betriebsgefahr müsste geändert werden. Warum bekommt immer der Autofahrer schuld? So ein Quatsch.
Der Paragraph gilt für alle. Die EINHALTUNG der STVO hat nichts mit ihrer Ausgestaltung zu tun. Und für die Einhaltung gilt der Verweis auf die ausführlichen Diskussionen in den entsprechenden Heulthreads hier. Da gilt ganz allgemein die Regel: Einhaltund der STVO? Bitte nur die Anderen, ICH weiss es besser.
Die Sache mit der Betriebsgefahr ist eindeutig. Die geht einfach nur von einem KFZ aus. Das ist wie mit AKWs - am Tsunami haben die Japaner schliesslich auch keine Schuld, dennoch geht die Betriebsgefahr von ihrem AKW aus. Ein Fussgänger oder Fahrradfahrer kann aktiv nicht wirklich was kaputtmachen, zieht aber passiv immer den Kürzeren.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Der Paragraph gilt für alle.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wo ist da der §1? Soll der jetzt wieder nur mich gelten?Auch der Unsinn mit der Betriebsgefahr müsste geändert werden. Warum bekommt immer der Autofahrer schuld? So ein Quatsch.
Amen
Mir hat noch niemand erklärt, wo der §1 bei meinem Beispiel den Radfahrern ist. Oder bei denen, die RvL nicht beachten.
Zitat:
Ein Fussgänger oder Fahrradfahrer kann aktiv nicht wirklich was kaputtmachen, zieht aber passiv immer den Kürzeren.
Würde er sich an Regeln halten, so würde weniger passieren. Warum sollte ein Autofahrer schuld bekommen, wenn er einen Radfahrer Nachts ohne Licht umnietet?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Och, bitte nicht schon wieder. Es geht mir um das Prinzip. Der Radfahrer hat zu warten, wenn er fahren will. Da sich Radfahrer um nichts kümmern, habe ich auch keine Lust da mal ein Auge zuzudrücken.Ich sehe die Nötigung in der Bremssung, denn die ist nur nötig, wenn der Radfahrer absteigt. Bis der Radfahrer abgestiegen ist, ist man in der Regel längst vorbei.
OK, das gute alte Prinzip, das Prinzip ist mir widerum egal, mir geht es um den Sinnhaftigkeit.
Bremsen muss ich so oder so, also warum auf dem Prinzip rumreiten.
Da es hier ja um Veränderungen geht , vielleicht sollten wir festhalten das Radfahrer in Zukunft auch völlig legal auf der Pedale über den Zebrastreifen fahren dürfen.
Ich wäre dafür.