Vandalismus in Hannover-Anderten, Spiegel abgetreten

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

ich will euch mal von meinem Pech mit meinem Ver erzählen. Bei meinem Wagen ist heute Nacht auf der Straße der Spiegel abgetreten worden. Bin sogar von dem Geräusch aufgewacht, weil es gleich fast vor der Haustür passierte. Leider konnte ich nichts sehen, als ich aus dem Fenster schaute, sodass ich zunächst weiterschlief. Als ich morgens an den Wagen kam, lag der Beifahrerspiegel auf dem Boden.
Und ich dem Herzinfarkt nahe.

Vom Spiegel selbst ist außer dem Glas nichts mehr verwendbar, alles zerstört.

Ein Nachbar kam heraus, er hatte es gehört und gesehen und die Polizei verständigt, die haben einen der beiden Randalierer gefasst, den, auf den auch die Beschreibung des Nachbarn passte. Der Typ hat in der Nachbarschaft über 10 Fahrzeuge beschädigt. Die hatten einen ganzen Block mit aufgenommenen Schäden. Während ich da war, rief der nächste Geschädigte gerade an.
War heute in der Werkstatt, ein Auftrag für den Spiegel ist geschrieben. Leider hat auch die Tür was abgekommen, nämlich 3 Dellen und der vordere Kotflügel ein paar kleine Kratzer.

Ich habe Vollkasko, werde aber natürlich hochgestuft, wenn ich den Schaden darüber abrechne. Da ja der Täter gefasst ist, ich habe auch von der Polizei die Unterlagen dazu, wundere ich mich, ob die Versicherung den Täter in Regress nimmt, anstelle mich hochzustufen, oder habe ich da gar keine Aussichten.

Ich würde mich freuen, wenn ein paar hilfreiche Antworten kämen.

Lieber Gruß und schönes WE,

Lobinho!

22 Antworten

Moin,

Erstmal herzliches Beileid!
Aber wird der Schaden nicht von der Teilkasko übernommen? Mir wurde vor drei Jahren in Dresden auch mal Spiegel, Antenne, Scheibenwischer zerstört und wurde mir alles gezahlt, ohne Höherstufung etc.?!?!

gruß

Die Teilkasko kommt nur für den Schaden auf, wenn die abgerissenen Teile weg sind. Dann war es Diebstahl. Liegen sie noch neben dem Fahrzeug , kommt die Teilkasko nicht für den Schaden auf.

Gruß

Mike

Zitat:

Original geschrieben von Markie


Solche Typen haben meist keinen Cent in der Tasche...

Man kann einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel gegen den Täter erwirken. Da ist die Wahrscheinlichkeit, daß er in dieser Zeit mal zu etwas Geld kommt, ein bischen höher.

@Lobinho

Tut mir leid, dass Dir sowas passiert ist...

Zum Rechtlichen: Bin zwar keine VersR-Expertin aber normalerweise ist es so, dass Versicherer nur regressieren (also den an den VN gezahlten Schaden ihrerseits beim Verursacher geltend machen) wenn ein gesetzlicher Forderungsübergang vorliegt, so z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hätte Du den Typen also in Flagranti erwischt und der Dich dann zusammengeschlagen, würde die Krankenversicherung Dir den Schaden (Behandlungskosten etc.) zahlen und ihrerseits beim Täter regressieren (versuchen!).

Ganz allgmein u. abstrakt (keine Rechtsberatung!): 😉

Im Privatversicherungsrecht, darunter fällt die VK, gibt es zwar auch einen ges. Forderungsübergang (§67 VVG), ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Norm auch bei der KfZ-VK so uneingeschränkt Anwendung findet.

Ich würde an Deiner Stelle den Gesamtschaden zunächst überschlägig taxieren. Dann mal nachchecken, inwiefern der Schädiger solvent ist. Hintergrund: Bei der Zivilklage zahlst *Du* als Kläger zunächst den Gerichtskostenvorschuß (3 Gebühren). Sollte der Verursacher bei einer Verurteilung noch nichtmal die Gerichtskosten und/oder Deine RA-Kosten zahlen können, würdest Du diese Kosten weiterhin zunächst tragen müssen.

Weiterhin: Es ist zwar richtig, dass der Volstreckungstitel 30 Jahre lang gilt, solltest Du jedoch *erfolglos* Vollstreckungsversuche vornehmen lassen, müßtest Du etwaige Vollstr.Kosten auch noch selber zahlen...zumindest solange, bis sich die wirtschaftliche Lage des Täters irgendwann mal verbessert. Einen privaten Haftpflichtversicherer des Täters (als Streitgenossen) mitzuverklagen bringt auch nichts, da wohl vorsätzliches Handeln unstreitig unterstellt werden kann (Leistungsfreiheit)...

Abschließend: Ist der Gesamtschaden nicht allzu groß, ist der Täter solvent oder solltest Du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, sähe die Lösung des von Dir geschilderten "abstrakten Falles" schon günstiger aus...😉

Vegiß aber auch nicht wirtschaftliche Gegebenheiten: Wenn der Typ noch 10 andere Autos demoliert hat, wirst Du nicht der einzige sein, der sich gerade das Prozesskostenrisiko ausrechnet (ausrechnen läßt)...also schnell handeln...

HTH!

Viele Grüße
Susan
PS: Die Strafmündigkeitsgrenze (14 J) ist zivilrechtlich (zumindest bei Ansprüchen aus Delikt) nicht beachtlich...hier zählt bei Minderjährigen ausschließlich die sog. Einsichtsfähigkeit bei Tatbegehung (§828 III BGB) und unter 8 Jahren wird der Typ ja hoffentlich nicht gewesen sein, oder...?! 😉

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Auch wenn es wahrscheinlich der Richtige ist, den sie haben, für die Polizei ist es zunächst nur ein Verdächtiger. Durch Nachfragen habe ich erfahren, dass es sich um einen Jugendlichen handelt. Vielleicht ist ja etwas von den Eltern zu holen. Aber zunächst muss das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein, und derjenige als eindeutiger Schadensverursacher feststehen. Sonst hab ich nichts in der Hand. Dies kann allerdings bis zu 2 Monaten dauern.

L.

oh je... hab ja die bilder deines autos gesehen... so ein schöner golf...und dann noch in meiner lieblingsfarbe (silbergraumetallic) wie kann man den nur so verunstalten...
deutschland ist einfach das land der neider... wobei sowas ja nichts mehr mit neid zu tun hat, sondern mit langerweile... naja kinder ohne zukunft...

immerhin ist der schädiger gefasst worden... falls du rechtsschutzversichert hast, würde ich gleich den anwalt einschalten... ich hoffe der kerl ist solvent...

Wenn der Spiegel doch bloss weg gewesen wäre........dann hättest du ihn als geklaut gemeldet.....das wäre wohl die einzige echte Chance gewesen.....

Nun wirst du mit ziemlicher Sicherheit leer ausgehen, nicht weil du nicht im Recht bist....sondern weil da nichts zu holen sein wird.....

Boah....ich würde mir den Typen schnappen und verprügeln....ohne scheiss.....bis er es kapiert, dass er sowas nie wieder tut.....ich glaube auch nicht dass das mit Neid was zu tun hat......das ist pure Langeweile und Bock irgendwas anzustellen....

Zitat:

Original geschrieben von Susan27


Es ist zwar richtig, dass der Volstreckungstitel 30 Jahre lang gilt, solltest Du jedoch *erfolglos* Vollstreckungsversuche vornehmen lassen, müßtest Du etwaige Vollstr.Kosten auch noch selber zahlen...zumindest solange, bis sich die wirtschaftliche Lage des Täters irgendwann mal verbessert.

Das ist korrekt.

Aber sobald der Täter wieder solvent ist, kann man ihn dann mit den GESAMTKOSTEN des Falles belasten. Es besteht zwar ein gewisses Verlustrisiko für den Kläger, aber eben auch eine Chance, doch noch zu einem Forderungsausgleich zu kommen.

Außerdem ist es meiner Meinung nach eine grundsätzliche Frage des Prinzips. Es ist nicht einzusehen, daß der Täter eigenes Einkommen, welches über der Pfändungsgrenze liegt, für den Eigenkonsum verbraucht, während die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen bleiben.

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