V60-2022; hier: Digitales Armaturendisplay und Ambientebeleuchtung

Volvo S60 3 (Z)

Guten Abend,

1) weiß einer, ob mit dem neuen Modelljahr das digitale Display wie beim C40 Einzug erhalten hat?

2) Beinhaltet die erweiterte Ambientebeleuchtung jetzt mehr als die bisherige kleine Leuchtdiode? Also geht die Beleuchtung ähnlich wie bei anderen Herstellern, durch das Armaturenbrett?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe 🙂.

Liebe Grüße

30 Antworten

Ich kann es nicht beschwören, glaube aber, dass die ominöse Lichtleiste schon bei meinem Mj. 20 im Konfigurator stand. Persönlich stört mich das Fehlen jetzt mal so gar nicht, aber ich kann verstehen, dass es anderen anders geht.

Vermutlich wird Volvo im Zweifelsfall darauf verweisen, dass der Konfigurator eben in erster Linie zur Visualisierung für die Kunden dient und die sich an den Händler wenden sollen, der ja immer auf Preislisten verweist. Dass sich Ausstattungsumfänge mit dem Modelljahr ändern können, ist ja Volvos Ausstattungspolitik. Manchmal ist dann ja auch mehr Ausstattung drin gewesen, wenn man ein neues Modelljahr bekam. Ich glaube nicht, dass Volvo sich da rechtlich nicht genügend abgesichert hat. Also einfach damit rechnen oder ein anderes Auto bestellen. Die Dinger gehen ja weg wie warme Semmeln und die Käufer hat weder der Umstieg auf Vierzylinder noch auf Tempobegrenzung abhalten können. Nun vereinfachen und optimieren sie die Produktion, um Kosten zu sparen.Ich denke die meisten können damit leben, wenn die Leasingrate stimmt. Sonst im Alltag kauft man auch nicht ein individualisiertes Smartphone oder eine Jeans individuell mit pinken Nähten, sondern das Modell, dass es eben gibt.

Du hast völlig Recht, Pete77. Die Frage ist aber immer: Wäre mein Gegenüber auch so kulant, wenn ich eine Zusicherung nicht einhalte? Wie würde Händler/Hersteller xy reagieren, wenn ich statt der vereinbarten 60.000 Euro nur 59.500 Euro bezahle? Vor allem, wenn ich schon vor der Unterschrift weiß, dass ich nur 59.500 Euro zahlen kann?

Wir reden ja jetzt nicht davon, dass der Farbton um einen Hauch von der Zusicherung/Bestellung/Auftragsbestätigung abweicht oder der Motor nur 195 PS statt 197 PS hat. Stattdessen bekommt/bekam ein größerer Teil der Kunden nicht die serienmäßige Ausstattung (Fußsensor, BLIS etc.), obwohl Volvo teilweise zum Zeitpunkt der Bestellung wusste, dass die Teile nicht lieferbar sind. Ein anderer Teil bekommt/bekam Fahrzeuge, die rein rechtlich gar keine Zulassung erhalten dürften (DAB+-Empfänger) - zusammen mit der Zusage, dass irgendwann eine Nachrüstung erfolgt. Und dann haben wir die Kunden, denen Volvo/der Händler kackdreist Dinge verkauft, die Wochen vorher rausgeflogen sind (Modelljahreswechsel 2021 zu 2022).

Ich persönlich werden im April (?) einen XC60 übernehmen, der in Teilen von der Bestellung und Auftragsbestätigung abweicht. Mit den Abweichungen werde ich leben können. Dennoch erwarte ich eine Kompensation - andernfalls müsste ich ja 100 % für 95 % der Bestellung zahlen.

Da möchte ich meinem Vorredner zu 100% zustimmen. Es gilt im Geschäftsleben immer noch das ein Vertrag ein Vertrag ist und beide Seiten die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen müssen. Wenn das nicht geht, auf Grund der derzeit besonderen Umstände, muss eine Kompensation her.
Es ist ja nicht gottgegeben, dass Chips fehlen. Da hat auch sicher der ein oder andere Einkäufer oder die Organisation der Automobilhersteller gepennt. Andere haben es besser hinbekommen, andere noch schlechter als Volvo.

Es ist tatsächlich auch ein schönes Beispiel, für ein vertragsgemäß geliefertes Auto mal weniger zu bezahlen. Den Händler oder Hersteller möchte ich sehen, der das akzeptiert.

Das gilt für jeden Hersteller, egal in welchem Segment er sich einordnet.

Stellt euch doch mal vor, beim Hausneubau installiert der Installateur euch eine Heizung die nur max. 20 Grad Temperatur oder lauwarmes Wasser erzeugt. Das würde niemand, der einigermaßen bei Verstand ist akzeptieren.

Und wie die Kompensation bei mangelhafter Lieferung eines Neuwagens von Preisnachlass bis Rückgabe aussieht, muss individuell verhandelt und tatsächlich im Bedarf gerichtlich geklärt werden. So ist das nun mal.

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Tja, ich habe ja auch schon in meinen ersten Beiträgen hier im Forum überhaupt meinen Frust rausgelassen.

Beispiel BLIS:
Ich war mir 100% sicher, dass man im April/Mai davon ausgehen durfte, BLIS in einem VC60R T8 BLIS vorzufinden. Unabhängig von den Paketen Pilot Assist und Park Pilot, die ich beide für unnötig hielt. Genauso wie CTA.
Tempomat, Lane Keeper und Park Assist habe ich ja bestellt.
Auch die Marketing Aussagen auf der Webseite liessen nicht erkennen, dass BLIS in irgendeiner Form optional sei.
Vielleicht war ich auch zu naiv in der Annahme dass solch ein recht einfacher Assistent zum Standard gehören müsse, weil mein Mazda 6 Sportsline aus 2014 den einfach hatte.

Ich habe mich auch nicht gewundert dass BLIS nicht auf der Bestellung auftauchte, weil die meisten Standardteile dort nicht aufgelistet sind. Da stehen ja auch kein Radmuttern drauf.

Am Ende des Tages bekräftigen nun Volvo Deutschland sowie der ortsansässigen Händler, dass ich BLIS einfach nicht mit bestellt habe.
Aufgrund der ständig wechselnden Webseite und Konfigurationsinhalte werde ich den Beweis, was bei Bestellung verfügbar war, nicht führen können.

Ich denke viele Fälle werden so oder so ähnlich verlaufen.

BLIS war meines Wissens nie Serie, in keinem Modell.

Wusste ich auch nicht, das BLIS nicht zur Serienausstattung gehört, wie naiv. Hatte ich einfach mal vorausgesetzt, fände ich bei dem Preis meines XC60 Insrcription (76.000 ) brutto zumindest angebracht.

Men Fehler, im I-Net wurde es aufgeführt, glaube aber in der Preisliste nicht. Nicht aufgepasst. Hoffentlich wird das kein Dauerthema.

Es ist schon erstaunlich: ich habe auch ein anderes Modell als bestellt geliefert bekommen (1 Tag vor Übergabe erfahren). Als ich das hier im Forum als Mangel ansah, wurde mir gesagt, würde alles im Konfigurator stehen, ich wäre selbst Schuld. Also ist nun der Konfigurator verbindlich, der Händer oder der Zufall. Ist wie in der Politik: Zum Schluss ist der Kunde (Büger)immer selbst schuld. Und ich sehe es auch so, dass man ab einer gewissen Preisklasse eines Fahrzeugs erwarten kann, dass dem Kunden zumindest mitgeteilt wird, wenn sich an der Ausstatung des Fahrezeugs etwas ändert. Ansonsten macht Premium was man bei Volvo ja geren wäre, keinen Sinn

Ich kann deinen Frust verstehen.
ABER:
1. steht wohl bei jedem Kaufvertrag, dass Änderungen vorbehalten sind.
2. Ist wohl dein Händler auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Denn er hätte alles wissen sollen/können.
Und da gebe ich dir recht, dass das nicht geht. Hat aber mit Volvo an sich wenig zu tun.

An deiner Stelle wäre ich froh, einen MY22.5 bekommen zu haben. Der Antriebsstrang ist im Vergleich zur "alten" Version deutlich besser und macht viel mehr Spass!

Nichts für Ungut. 🙂

Ich kann einen Kaufvertrag nicht beliebig nach Gutdünken ändern. Wenn ich eine Datenflat mit 100mbit bestelle, kann der Anbieter mir nicht 20mbit liefern mit dem Hinweis auf den Kaufvertrag in dem Änderungen erlaubt sind. Der Antriebstrang ist bislang Top. Die Multimediaeinheit ist defekt ausgeliefert worden und natürlich ist die Ausstattung anders als bestellt und zugesagt. Aber zumindest schein heute die Sonne

Zitat:

@felsenbirne schrieb am 21. März 2022 um 12:48:28 Uhr:


Es ist schon erstaunlich: ich habe auch ein anderes Modell als bestellt geliefert bekommen (1 Tag vor Übergabe erfahren). Als ich das hier im Forum als Mangel ansah, wurde mir gesagt, würde alles im Konfigurator stehen, ich wäre selbst Schuld.

Du verfolgst aber schon wenigstens ab und zu die Medien/Nachrichten etc.?

Nicht nur Volvo ist davon betroffen, ein Kollege hat z. B. einen Mercedes bestellt, ihm wurde auch mitgeteilt dass sein Fahrzeug nicht so auf dem Hof steht wie bestellt mit den entsprechenden Änderungen aufgelistet (gut, war länger als 1 Tag vor Übergabe, aber wir reden hier auch nicht von mehreren Monaten).

Aussage: entweder er nimmt das Fahrzeug so, oder der Vertrag wird eben storniert und das Fahrzeug bekommt jemand anderes...

Ja - es ist nicht schön was aktuell passiert, es ist auch nicht toll dass man ein Fahrzeug nicht so bekommt wie man es bestellt hat, aber aktuell ist es leider so, und auch nicht nur bei Volvo.

In den AGB steht übrigens folgendes:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

Zitat:

@Zoeck schrieb am 21. März 2022 um 14:31:05 Uhr:



Zitat:

@felsenbirne schrieb am 21. März 2022 um 12:48:28 Uhr:



Ja - es ist nicht schön was aktuell passiert, es ist auch nicht toll dass man ein Fahrzeug nicht so bekommt wie man es bestellt hat, aber aktuell ist es leider so, und auch nicht nur bei Volvo.

In den AGB steht übrigens folgendes:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

Der Hersteller wußte bereits seit Monaten, dass er im neuen Modell gar keine Standheizung mehr anbietet. Dieser Umstand ist nicht auf Teilemangel zurückzuführen, sondern weil diese generel nicht mehr verbaut werden (in den Hybriden)
Da hätte der Hersteller, Händler oder wer auch immer reagieren müssen und den Kunden informieren müssen. Stell dir vor es wird keine Anhängerkupplung mehr angeboten und due erfährst das erst bei Übergabe! Kannst deinen wowa oder den betrieblich genutzen Anhänger dann von Hand ziehen. Ich bin erstaunt wieviel Verständniss man hier aufbrin gt für eine schlechte Serviceleistung bei einem hochpreisigen Produkt...

Im übrigen sind ab 01.01.2022 neue Regelungen zum Kundenschutz rechtskräftig:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/rechte-bei-maengeln-neuwagen/

Damit dürfte der ewige Verweis auf Prospekt, Konfigurator etc. erledigt sein. Mein Schwager in den USA schüttelt immer nur mit dem Kopf wenn er hört was sich deutsche Autokäufer alles gefallen lassen....

Dann nimm den Wagen halt nicht und/oder poche auf Deine Rechte, wenn Dir das als passende Lösung erscheint.

Im Übrigen nochmals: der Wagen HAT eine Standheizung. Elektrisch halt. Und wie Du die zuverlässig auch auf dem Hotelparkplatz nutzen kannst, wurde ja bereits kommuniziert.

Ich verstehe durchaus das Bedürfnis zur Frustbewältigung, dieses muss aber vielleicht nicht in jedem irgendwie passenden Thread ausgelebt werden.

Also du hast ein Auto mit Standheizung bestellt und ein Auto mit Standheizung bekommen. Die funktioniert zwar elektrisch statt mit Benzin, aber vorhanden ist die Standheizung. Ich sehe da jetzt rein formal kein Problem.

Zitat:

@RPGamer schrieb am 21. März 2022 um 16:21:53 Uhr:


Also du hast ein Auto mit Standheizung bestellt und ein Auto mit Standheizung bekommen. Die funktioniert zwar elektrisch statt mit Benzin, aber vorhanden ist die Standheizung. Ich sehe da jetzt rein formal kein Problem.

Wen idu bei deinemHeizungsmonteur eine Ölheizung bestellst und eine Gasheizung geliefert bekommst, siehst du dann auch formal kein Problem. Stell dir mal vor es gibt Laternenparker die können Ihr Auto gar nicht laden ausser in der Firma...

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