V5 - Tempomat

VW Golf 4 (1J)

Hallo Leute,

ich fahre nen Golf IV V5 (Bj. 2000) und wollte nun einen Tempomaten umrüsten. Bin auch bereits bei VW gewesen, die wollen allerdings, grob geschätzt, um die 800 € haben. Hat mich fast ausse Socken gehauen, denn immerhin gibts den passenden Lenkstockhebel inkl. Kabelbaum für rund 35 € bei eBay. Man sagte mir, dass bei meinem Auto ein elektronischer Sensor am Gas bzw. Bremse nachgerüstet werden muss. Laut "Jetzt helf ich mir selbst" ist das allerdings schon Serie bei dem V5.

Nun meine Fragen,
1. Stimmt die Story mit den Sensoren?
2. hat jemand von Euch das auch schonmal machen lassen? 3. Wenn ja, was habt Ihr bezahlt?
4. Oder kann man, abgesehen von der Airbaggeschichte
das selber machen?

Vorab schonmal besten Dank!!

24 Antworten

@DieslWiesel

Kannst Du mir evtl. die Frage beantworten, ob ich das Motorsteuergerät aus meinem V5 gegen eines aus einem V5 von 99 tauschen kann?

Bei mir AGZ, Bj. 2000.

Wäre super wenn Du mir helfen könntest...

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


es gibt keinen Grund zu schreien 😉...

Ich werde dir mal kurz darlegen, was dein Auszug aussagt...Der Verkauf an Privat von GEWERBLICH ist verboten...genauso die Überlassung und Lagerung...alles andere bezieht sich generell nur auf ZITAT: "den gewerblichen Umgang"...!!!

Ein privater Aus-/Einbau, ist weder eine Überlassung noch eine Lagerung...

Dann lies doch bitte mal diesen Anhang.

Totti-Amun hat extra wegen solcher Leute wie Dir mal nachgehakt, und dabei kam das raus:

Der UMGANG mit Airbags ist laut SprengG. für PRIVATLEUTE VERBOTEN !

Solltest Du andere Informationen haben, bitte ich mal die Quellen anzugeben oder zu verlinken !

Ich erlaube mir noch ein Zitat einzustellen.
Sollte man sich einfach mal durchlesen, evtl. versteht mancheiner dann, was basteleien am Airbagsystem für Folgen haben !

Zitat:
----------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von pg61

Airbag - Demontage

Immer wieder finde ich es erstaunlich, welche Anstrengungen manche Leute unternehmen, so um die 50.- Euronen für die Fachwerkstatt zu sparen.
Zumindest scheint ihnen dabei nicht bekannt zu sein, was eine zur Zahlung aufgeforderte Versicherung nach einem Unfall an technischen Untersuchungen an den Unfallwagen vornimmt.
Unserem Fachmann hier im Thread, der Kontakt mit der Leitplanke gesucht hat, steht das ja noch bevor (sowie die Bezahlung der Leitplanke mit mindestens 500.- Euro/lfd. Meter) .
Ich bin (für unseren Techniker) dennoch der Meinung, das es eklatante Unterschiede zwischen Airbag- MONTAGE, Airbag- DEMONTAGE und Airbag - AUSLÖSUNG gibt.
Ausserdem dürfte dem Techniker bekannt sein, dass ein Frontairbag nur unter einem bestimmten Aufprallwinkel und einer Mindestgewschwindigkeit, auf keinen Fall aber durch seitlichen Aufprall auslösen darf.
Die von dem Techniker abgegebenen Hinweise sind also fachlich negativ zu bewerten.

Nachdem ich vor Jahren in einem Mietwagen einen unverschuldeten Unfall an einer Stoppstrasse erlitten habe, bei dem durch unsachgemässe Wartung in einer Billigwerkstatt der Airbag nicht auslöste und ich seit dem mit den Folgen des Schleudertraumas zu tun habe, FINDE ICH AUCH ABSOLUT NICHTS ZU LACHEN AN DIESEM THEMA!
Ebenso mag ich eine völlig falsche technische Information zu den Airbag - Generatoren hier nicht lesen!
Es ist für mich als gelernten KfZ - Elektromechaniker und studierten Techniker schon erstaunlich, hier im Forum über Basteleien zu lesen, die mit Insassensicherheit absolut nichts mehr zu tun haben, ob das nun Basteleien an der Elektrik oder Tuningmassnahmen sind. In der Regel betrifft dies Fahrzeuge älterer Baujahre, nun scheinbar auch den neuen Caddy.

Ich habe jahrelang als Techniker eine Rallyetruppe begleitet, warum sind wohl in diesen Fahrzeuge mit voller Absicht keine Airbags verbaut?

Zum Thema Versicherung: Da diese Gesellschaften nicht vom Geldverschenken leben, wird nach grösseren Unfällen immer das Gutachten sehr genau gelesen.
Bei Unfällen mit Personenschaden (auch Verletzungen gelten als solche) kann ein sehr umfangreiches Gutachten gefordert sein.
Dabei wird generell der Serienzustand des Fahrzeugs überprüft.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden ABE´s kontrolliert sowie anhand der Rechnungen der Fachwerkstätten der fachgerechte Einbau sicherheitsrelevanter Teile.
Werden Verstösse festgestellt, behält man im minderschweren Fall 5000,- Euro wegen "Grober Fahrlässigkeit" ein, im schweren Fall lehnt die Versicherung die Begleichung des Schadens völlig ab, da das Fahrzeug ja keine gültige Betriebserlaubnis mehr hatte und insofern nicht in den Verkehr (alle öffentlich zugänglichen Strassen und Plätze) gebracht werden durfte.
Dabei musste man am Unfall gar nicht selbst Schuld sein!
Freut Euch auf die Verhandlung!!
Ist dieses Risiko die Einsparung der Werkstattkosten wirklich wert?
Ein Wechsel eines Lenkrades oder eines Lenkradschalters kostet in der Werkstatt wirklich nicht die Welt.

Sollten diese (unfachmännischen) Arbeiten im Gewährleistungsfall dem Garantiegeber bekannt werden, ist er nach dessen AGB von Gewährleitungsansprüchen befreit.
Kann also auch teuer werden.

Immer einen technisch sauberen Thread wünscht Euch

Peter
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@Eldrik
Steuergeräte tausch wäre möglich, jedoch sowas von unwirtschaftlich...Hast du Egas oder nicht?...Denn ohne kommt noch eine neue Drosselklappeneinheit hinzu!...

@NiceGuy12
bitte auch prüfen, ob du einen Seilzug hast oder Egas!!!

@Hurz100...
ich versteh immer noch nicht wieso du hier persönlich werden musst...wie auch in deinem letzten Anhang, bezieht sich auch dieser wieder auf den gewerblichen Umgang. Bis jetzt behauptest du es sei für private Verboten...wo steht das!?...in deinen Quellen jedenfalls nicht...

Es geht hier auch nicht um "basteleien am Airbagsystem"...es wird nichts verändert. Der Einbau des Nachrüstsatzes GRA läßt auch keine ABE erlöschen...warum auch...erklär mir das...ich glaube kaum das du beurteilen kannst, ob ich einen fachgerechten Einbau vornehmen kann...

zu deinem eingefügten Zitat...

ich weiß nicht wo der Ersteller eine Veränderung der Rahmenbedinungen sieht (z.B. Aufprallwinkel ) bei der Montage/ Demontage...?! Es wird sich an den Rahmenbedingungen nichts ändern.

Weiterhin frage ich mich was (unsachgemäße) Wartungsarbeiten am Airbagsystem sind?...Was bitte wird denn bei einer Wartung am Airbagsystem gemacht?!...

Weiterhin besteht eine Grundhaftung der Versicherung...5.000€ Regeressforderungen sind aber zu erwarten, bei TECHNISCHEN VERÄNDERUNGEN DIE ZUR ERLÖSCHEN DER ABE FÜHREN!!!!....

Garantie und Gewährleistung sind auch zwei paar Schuhe...

@diesel-wiesel

laut "jetzt helf ich mir selbst" e-gas...

na dann nimmt man den TDI Nachrüstsatz und verlängert einfach die Kabel bis ins MSG und pinnt sie ein...freischalten fertig 😉

Schau aber mal bitte unter die Haube...ist sicherer!

@Diesel-Wiesl

Schau mal in den letzten Anhang, den Totti-Amun mal eingestellt hatte, Stichwort "Betriebsvorschriften" !
**************************************************
ZITAT:
...der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur duch geschultes Personal erlaubt ist. .....

**************************************************

Damit ist EINDEUTIG , das der UMGANG mit Airbags / Gurtstraffern für Privatleute unzulässig ist !

Da die Demontage des Fahrerairbags unumgänglich ist, wenn ein Lenkstockhebel ersetzt wird, darf eine Privatperson diese Arbeit nicht durchführen !

Falls man das doch macht, handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in ein fahrzeugsicherheitsrelevantes System !
Bei einem solchen Eingriff erlischt die BE automatisch !

Falls Du weitere Fragen dazu hast, kannst Du Informationen dazu bekommen bei:
-TÜV
-DEKRA
-Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt
-Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz, beide sind auch für Privatleute zuständig,
-KBA in Flensburg .

Bevor Du also weiterhin Leute zu unrechtmäßigen Handlungen aufforderst / Anleitungen dazu gibst, solltest Du erst entsprechende Informationen einholen.

Die Montage und Demontage stellt keinen Eingriff in das Sicherheitssystem dar, welches eine Veränderung an diesem bewirkt...also warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?...Auf welcher Grundlage denn bitte...?!

Das wäre ja genauso wenn jemand sein Gurtschloss/ Scheinwerfer...etc. wechselt...?!

In jedem Reparaturbuch ist aufgeführt (für jedermann!!!) wie man eine Demontage durchzuführen hat...dabei fine ich weder einen Hinweis...." Für Privatleute verboten" noch ähnliches...

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


Die Montage und Demontage stellt keinen Eingriff in das Sicherheitssystem dar, welches eine Veränderung an diesem bewirkt...also warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?...Auf welcher Grundlage denn bitte...?!

Das wäre ja genauso wenn jemand sein Gurtschloss/ Scheinwerfer...etc. wechselt...?!

In jedem Reparaturbuch ist aufgeführt (für jedermann!!!) wie man eine Demontage durchzuführen hat...dabei fine ich weder einen Hinweis...." Für Privatleute verboten" noch ähnliches...

Montage und Demontage von Bauteilen der Klassifizierung T1 gemäß SprengG. (Airbags / Gurtstraffer) fallen unter den Begriff "Umgang", siehe Anhang: Auszug aus Airbagsachkunde.

Der Umgang mit diesen Bauteilen ist in Deutschland AUSSCHLIEßLICH gewerblich MIT Sachkundenachweiß zulässig !
Damit ist es EINDEUTIG, das ein Privatman daran NIX zu suchen hat !

Und genau deshalb ist in den aktuellen Fassungen der Reparaturbücher für Jedermann dieses Kapitel entfallen !

Falls man dennoch als Privatmann am Airbag / Gurtstraffer arbeitet, handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in ein fahrzeugsicherheitsrelevantes System !
Bei einem solchen Eingriff erlischt die BE automatisch !

Übrigens erlischt die BE auch bei weitaus geringeren / ungefährlicheren Maßnahmen, z.B. bei Einbau von Standlicht LED´s, welche in Deutschland nicht zulässig sind / keine Freigabe des KBA haben !

Da das in Deutschland nunmal so gesetzlich geregelt ist, solltest auch Du das akzeptieren !
Auch, wenn DU es nicht akzeptierst, ist und bleibt der PRIVATE Umgang mit Airbags / Gurtstraffern unzulässig und strafbar.

Zum Thema "Haftung" sei noch folgendes erwähnt:
Wenn Du am Airbag rumbastelst, ist das Dein Ding.
Wenn Du am Airbag rumbastelst, und das Ding geht hoch, ist das Dein Ding.
Wenn Du am Airbag rumbastelst, und das Ding geht hoch, obwohl er nicht sollte, oder, das Ding geht nicht hoch, obwohl er das sollte, hast Du ein Haftungsrechtliches Problem !
Denn in einem solchen Fall ist der Hersteller, dank Deines unzulässigen Eingriffs in das System aus der Produkthaftung raus !
D.h. in allen Fällen, wo Du die Finger am Airbag hattest, wo eigentlich der Hersteller bei Falschauslösung, die zwar sehr sehr selten, aber möglich sind, haftbar gemacht werden könnte, muß nicht mehr der Hersteller nachweisen, das alles i.O. war, sondern DU !!

Um die Tragweite von im Forum veröffentlichte Anleitungen bezüglich arbeiten am Airbag / Gurtstraffersystem zu verdeutlichen, stelle ich mal einen Beitrag von "Designs, Moderator Audi-Forum" ein:

Zitat Designs:
**************************************************
Hallo,

Anleitungen zum Ein- oder Ausbau des Airbags werden auf Motor-Talk unterbunden. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe auch hier § 4 Abs.3 und 4, sowie im angehängten Dokument airbag.pdf weiter oben.

.....
Da wir weder User noch Motor-Talk in rechtliche Schwierigkeiten bringen wollen, werden Anleitungen dazu entfernt, wie ich es oben bereits in deinem Beitrag getan habe.
Hier geht es nicht darum "Oberlehrer" oder päpstlicher als der Papst zu sein, sondern es geht um die Sicherheit und Gesetze. Diese sind nicht zum Spaß da. Du kannst privat verstoßen wogegen du willst - die Konsequenzen hast du alleine zu ziehen, allerdings werden wir hier mit öffentlichen Anleitungen niemanden in Versuchung bringen.
Ich denke das ist nachvollziehbar und nicht wegzudiskutieren. Unterlasse es bitte künftig weitere Anleitungen dazu hier zu posten.

Gruß Jürgen
MT-Team

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