V5 4motion auf Duplex - Abschleppösen Problem

VW Golf 4 (1J)

Guten Tag,

ich fahre einen 02'er Golf 4 AQN 4motion und würde gerne auf eine Duplex Abgasanlage umbauen (oder wenn möglich auch original R32)

Vorab Information: Ich habe schon einen Weg gefunden meine Umbaumaßnahmen legal durchzuführen, jedoch sind wir dort bei Kosten, wo ich wirklich am Überlegen bin, ob sich das Ganze dann überhaupt noch lohnt.

Aber nun zum Wesentlichen:

Ich habe in den letzten Wochen schon unzählige Foren durchforstet, Unterhaltungen geführt und auch Fahrzeuge (V5/V6) mit Umbau auf Duplex-Abgasanlagen gesehen, bekam jedoch nie eine vernümftige und aussagekräftige Information.

Folgendes Problem:

Baue ich auf eine Duplex-Anlage um MUSS die Abschleppöse hinten rechts entfernt werden.
Habe darüber schon mit einem TÜV-Prüfer gesprochen und wir sind jetzt an dem Punkt, dass ich die Abschleppöse inklusive Anhängelast komplett austragen lassen müsste via Einzelabnahme (minimum 300€).
Wäre soweit kein Problem, wenn man es vorher weiß.

In Foren stieß ich immer wieder darauf, dass der TÜV-Prüfer davon nichts wissen wollte und ihm das egal war sobald die neue Abgasanlage eingetragen wird oder eine ABE hat.

Doch es gab auch Fälle, wo die TÜV-Prüfer dann gesagt haben, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt (was auch vollkommen korrekt ist) wenn man einfach irgendwelche Bauteile abtrennt.

Widerum andere behaupteten, dass der R32 original gar keine Abschleppöse hinten besitzt und deswegen das Austragen der Abschleppöse nicht notwendig sei und diese bedenkenlos abgetrennt werden könne.

Ich habe vom TÜV-Prüfer schwarz auf weiß, dass beim Entfernen einer hinteren Abschleppeinrichtung die Anhängelast ausgetragen werden muss. Es ist also kein "ich hab da was gehört" sondern ein Fakt.

Was meine Verwirrung aber dann komplett machte war, dass ich mit der Firma Friedrich Motorsport in Kontakt getreten bin, da diese eine Duplex-Abgasanlage für meinen VR5 mit ABE anbieten.
Klingt bis jetzt unproblematisch - einbauen und fertig.

ABER neben dem Hinweis "passend für original R32 Heck" stand darunter "Abschleppöse muss entfernt werden".

Da hatte ich die letzte Hoffnung, dass die ABE der Abgasanlage von Friedrich Motorsport die ganze Thematik mit der Abschleppöse beinhaltet, doch nach Einsicht in die ABE der Abgasanlage, steht darin kein Wort darüber.

Ist das jetzt ein Fehler von Friedrich Motorsport, dass nicht detailierter darauf hingewiesen wird, welche Probleme ein Entfernen der Abschleppöse mit sich bringt oder ist es wirklich nur Auslegungssache des TÜV-Prüfers?

Mit anderen Worten, TÜV-Prüfer abklappern, bis es einer ohne Austragung/Einzelabnahme absegnet und dann den Umbau beginnen?

Auch stellt sich mir die Frage, ob ich das ganze Thema nicht einfach verkompliziere, wie sonst könnte Friedrich Motorsport eine ABE für eine Abgasanlage bekommen/vertreiben, für die eine solch gravierende Änderung vorgenommen werden MUSS?

Und ich betone nochmal: Das Entfernen der Abschleppöse muss durchgeführt werden, ansonsten kann die Abgasanlage nicht montiert werden.

Wie verhält es sich beim Montieren einer originalen R32 Abgasanlage (was deutlich billiger wäre)?
Diese haben auch einige bei den V5/V6 verbaut, wie verhält sich das mit der originalen Klappensteuerung?

Habt Ihr dazu Erfahrungen, oder selbst Umbauten?
Wie ist eure Meinung dazu?

Vielen Dank schonmal vorab

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22 Antworten

Zitat:

@das-markus schrieb am 18. April 2023 um 09:37:19 Uhr:


meine Frage, ob eine AHK die Abschleppöse ersatzen kann/darf ?

Moin, es ging mir erstmal um die teure Austragung der Anhängelast, die oben thematisiert wurde.

Und eine Abschleppmöglichkeit hinten wäre in jedem Fall gegeben.
Soetwas muss man selbst ja nicht mitführen, sondern höchstens der,
der den armen Golfi bergen will:

https://www.prolux-shop.com/de_de/profi-abschleppstange.html

Wobei ich bezweifeln möchte, dass die FW im (hoffentlich nie eintretenden) Ernstfall irgendein Problem hätte,
'nen G4 rückwärts aus dem Wald zu ziehen. Unimog rocks 🙂

@Lukas_2014 Wozu der Thread? Habe ich in meinem Anfangstext ausführlich beschrieben.

@das-markus
Der Finanzielle Unterschied zwischen diesen 40€ und 300€ ist der, dass es sich um verschiedene Abnahmen/Eintragungen handelt.

Ein Bauteil mit "Gutachten" muss vom TÜV in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Dies ist dann die sogenannte "Eingragung", wobei das Gutachten dem TÜV-Prüfer bestätigt, dass das Bauteil an das Fahrzeug passt und den technischen Anforderungen entspricht.

Eine Einzelabnahme ist eine Veränderung am Fahrzeug ohne Gutachten. Es gibt dort in der Regel keine Referenzen, sodass der TÜV-Prüfer sich in allen Punkten selbst ein Urteil bilden muss (Material, Haltbarkeit, Abmessungen etc.). Durch den höheren Aufwand auch der höhere Preis.

Richtig, bei dir würde aber nur die Anhängelast ausgetragen werden.
Da muss der Prüfer einmal kurz unters Auto gucken und der Rest ist Schreibarbeit...

Zitat:

@das-markus schrieb am 18. April 2023 um 08:28:05 Uhr:


Und zum Thema "ob sich die Aktion lohnt":
Wie soll sich eine Auspuffanlage lohnen? Es gibt keinen Amortisationspunkt. Lohnen tut sich kein einziger Euro dieser Aktion.

Lohnen tut sich heute sowas sicherlich noch, wenn:

A: Unfallschaden

B: ESD sowieso getauscht werden muß

C: Auto im / ins Ausland fährt oder dorthin verkauft wird um ein

paar aus der Steinzeit schwer zu beeindrucken

D: Hersteller von ESD / Duplexanlagen ist

E: Man ist noch jung und wollte ursprünglich auf "Jubi-GOLF" umbauen und

bekommt dann aber 60% auf ne Anlage von REMUS

Mit zunehmendem Alter / Bildungsgrad bekommt man halt einen anderen Blick
auf die Dinge...

Golf Cabrio
Vollers Service
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Zitat:

@das-markus schrieb am 18. April 2023 um 09:37:19 Uhr:


Hey bummelgolf,

da wäre meine Frage, ob eine AHK die Abschleppöse ersatzen kann/darf ?

Ab Werk auf jeden Fall. Ich habe neulich am W213 nicht schlecht gestaunt, als hinter der Abdeckung für die Abschleppöse nichts war. Ein Blick ins Bordbuch hat dann verraten, dass Fahrzeuge mit Anhängerkupplung keine Abschleppöse hinten verbaut haben.

Also ich stehe jetzt im direkten Kontakt zu einem anderen TÜV-Prüfer, der sich mit solchen Angelegenheiten richtig auskennt und auch er konnte mir keine sofortige Antwort geben.
Ich warte dort weiterhin auf Rückmeldung.

Wovon man sich bei §43 nicht täuschen lassen darf ist, dass diese ganze Thematik nichts mit den eigentlichen Lasten zu tun hat und eine Anhängerkupplung natürlich im generellen Betrieb nicht mit einer Abschleppöse zu vergleichen ist.

Es geht einzig um die Textzeile, dass bei einer eingetragenen Anhängelast im Fahrzeugschein eine "leicht zugängliche Abschleppeinrichtung" vorhanden sein muss.

Ich gebe Rückmeldung, sobald ich mehr weiß melde ich mich nochmal.

Das hatte ich Dir im 6. Beitrag bereits mitgeteilt.
Deswegen der Tipp, dass du die Anhängerlast austragen lassen sollst. Da ist keinerlei Einzelabnahme nötig.
Wenn es ein Prüfer nicht macht, dann machts ein Anderer.

Das war in meiner Zeit als luftfahrttechnischer Prüfer nicht anders.

Ich habe früher auch meinen 1,9er TDI auf Duplex im R32 Stil umgebaut. Die Infos sind also schon alt, aber damals hieß es: Ein Auto muss hinten keine Abschleppöse haben, es reicht wenn vorne eine ist. Ich hatte danach nie Probleme beim Tüv, der Haken hinten wurde einfach entfernt, die Stelle versiegelt und mit U-Schutz abgedeckt - fertig. Das einzige was in diesem Bezug relevant war beim Tüv und späteren Kontrollen der Rennleitung: Die Papiere der Abgasanlage.
Wie gesagt, ich weiß nicht ob sich da groß was getan hat, oder ob du dir da vielleicht einfach nur zu viele Gedanken machst.

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