1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. V statt W Sommerreifen

V statt W Sommerreifen

Audi A6 C5/4B

Hallo

die in meinem Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit sind 217 Km also wäre V möglich,
eingetragen sind W Reifen.

Das habe ich im Forum gefunden:

H statt V war das Thema, Spitze 201 Km schnell also ginge H, V ist eingetragen
eine Erklärung war

30% auf die Höchstgeschwindigkeit als Sicherheitsreserve ergibt dann V das müsste dann aber W sein.

Der andere Beitrag war auch V statt W

die Erklärung warum V nicht möglich ist, dass bei V-Reifen über 210 km/h die maximale Tragfähigkeit geringer wird (um -3% pro 10 km/h), während sie bei W-Reifen bis 240 km/h unverändert bleibt.

Themenstarter war JohnMockery.

Ich frage, weil ich einen Satz Komplettreifen angeboten bekommen habe, mit 91V Bereifung(das wäre bei Verringerung der Tragfähigkeit dann auch nicht möglich)

Was mich interessiert fährt einer von Euch einen 2,5TDI mit V Bereifung(Sommer)

11 Antworten

Wenn W eingetragen sind, musst du W nehmen. V darfst du bei Sommerreifen dann nicht verwenden.

Ein kleinere Geschwindigkeits-Index ist nur bei M+S-Reifen erlaubt.

So sind nun mal die Vorschriften.

Zitat:

Original geschrieben von flitzer_wi


Wenn W eingetragen sind, musst du W nehmen. V darfst du bei Sommerreifen dann nicht verwenden.

Ein kleinere Geschwindigkeits-Index ist nur bei M+S-Reifen erlaubt.

So sind nun mal die Vorschriften.

Das stimmt so nicht. Bei mir ist Y vermerkt. Als ich dem Tüvprüfer sagte, dass die Angabe doch etwas utopisch ist und meiner laut Tacho bergab mit Rückenwind und wenn ein RS6 noch ein bißchen anschiebt grade mal 255 schaffe, hat er mir den Zusatz W in die Papiere eingetragen.

Jedoch ist weiterhin auf die Traglast zu achten, dass der Reifen diese erfüllt

Zitat:

Das stimmt so nicht. Bei mir ist Y vermerkt. Als ich dem Tüvprüfer sagte, dass die Angabe doch etwas utopisch ist und meiner laut Tacho bergab mit Rückenwind und wenn ein RS6 noch ein bißchen anschiebt grade mal 255 schaffe, hat er mir den Zusatz W in die Papiere eingetragen.
Jedoch ist weiterhin auf die Traglast zu achten, dass der Reifen diese erfüllt

Das wundert mich. Also, dass du Y im Schein hast.😕

Was hat sich Audi dabei gedacht?

Einen anderen (kleineren) Index zu fahren ist aber nur durch Eintragung (wie so vieles) legitim.
Aber ich lerne gerne was dazu, wenn es anders sein sollte😎

Zitat:

Original geschrieben von flitzer_wi



Zitat:

Das stimmt so nicht. Bei mir ist Y vermerkt. Als ich dem Tüvprüfer sagte, dass die Angabe doch etwas utopisch ist und meiner laut Tacho bergab mit Rückenwind und wenn ein RS6 noch ein bißchen anschiebt grade mal 255 schaffe, hat er mir den Zusatz W in die Papiere eingetragen.
Jedoch ist weiterhin auf die Traglast zu achten, dass der Reifen diese erfüllt

Das wundert mich. Also, dass du Y im Schein hast.😕
Was hat sich Audi dabei gedacht?

Einen anderen (kleineren) Index zu fahren ist aber nur durch Eintragung (wie so vieles) legitim.
Aber ich lerne gerne was dazu, wenn es anders sein sollte😎

Nach Aussage meines Reifenhändlers, hat das wohl den Hintergrund, dass die Reifenhersteller fast nur noch Reifen mit einem hohen Geschwindigkeitsindex herstellen, da sich die Mehrfachproduktionen (gleiche Größe unterschiedlicher Geschwindigkeitsindex) nicht lohnen.

Daher ist die Angabe in den Papieren dann mit denen gleich.

Ähnliche Themen

Zitat:

Das wundert mich. Also, dass du Y im Schein hast.

Was hat sich Audi dabei gedacht?

Hab ich auch im Schein.

Den Schwung für die 300 schaff ich vermutlich nur ein einziges Mal...an der Eiger-Nordwand.

Deshalb habe ich beim Reifenkauf 235/45/17 vorher mal rumtelefoniert, da ich mehrere Optionen von Herstellern hatte und dort auch W-Reifen dabeiwaren.

Was hat sich also Audi dabei gedacht? Nix! Die Verkaufen ab Werk dem Kunden auf Wunsch eine Leichtmetallfelge und nehmen dafür einen Reifen. Der ist i.d.R, dann hoch spezifiziert. Und der Zusammenhang von Traglast und zunehmdem Geschwindigkeitsindex wurde hier ja schon besprochen.

Und genau diese Rad-Reifenkombi wird dann eingetragen, schon hast Du Y-Reifen drinnen stehen.

Ups, Fatjoe 1 hat es gerade schon von der Seite des Reifenhändlers her begründet.

Auf die Frage, ob ich auch niedriger eingestufte Reifen kaufen und fahren darf, bekam ich beim TÜV ein klares JA, der Index müsse aber über der Vmax liegen für Sommerreifen.

Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker



Zitat:

Hab ich auch im Schein.

Den Schwung für die 300 schaff ich vermutlich nur ein einziges Mal...an der Eiger-Nordwand.

Denk dann aber dran, wir wollen Fotos. 😁😁😁😁

Mach ich dann von außen, ich setz mich da besser nicht rein,
wer weiß schon, ob die Airbags noch zünden😁

Mal schauen, ob hier noch Besuch im Fred vorbeikommt, ich habe das "A"-Wort geschrieben😎

Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker


Mach ich dann von außen, ich setz mich da besser nicht rein,
wer weiß schon, ob die Airbags noch zünden😁

Mal schauen, ob hier noch Besuch im Fred vorbeikommt, ich habe das "A"-Wort geschrieben😎

😁😁😁😁😁😁😁

Du meinst den mit der roten Lampe am PC??

Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker



Mal schauen, ob hier noch Besuch im Fred vorbeikommt, ich habe das "A"-Wort geschrieben😎

Die Lampe blinkt doch nur wenn vor dem "A"-.Wort das Wort Umbau steht😁

mfg

Hallo
habe heute mit dem TÜV telefoniert,
der Prüfer meint von W auf V wäre Prinzipiell möglich,
empfiehlt aber sich mit dem freundlichen in Verbindung zu setzen,
denn die Änderung durch den TÜV würde 70€ kosten.
Der Prüfer meinte auch der W Eintrag, hätte vielleicht etwas mit dem
Reifenlieferanten zu tun.
Außerdem hat er mich nach dem COC Papier gefragt,
das war aber beim Kauf nicht mit dabei.
Ich habe mich mit AUDI in Verbindung gesetzt ob ich auch V Reifen fahren darf,
die melden sich bei mir telefonisch oder per E-Mail

Hallo Leute

ich hoffe Ihr hattet schöne Feiertage,

wegen des Geschwindigkeitsindexes habe ich bei AUDI angefragt

hier die Antwort:

Gern gehen wir naeher auf Ihre Anfrage zum Speedindex ein.

Bei dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Speedindex handelt es um die Mindestanforderung die fuer das Fahrzeug freigegeben
wurde. Dementsprechend darf in Verbindung mit Sommerbereifung kein niedriger Index verwendet werden. Bei Winter- und
Ganzjahresreifen kann dieser jedoch frei gewaehlt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies dann durch einen
Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers dargestellt werden muss.

Also V nicht möglich wenn W eintragen ist

Deine Antwort
Ähnliche Themen