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V-Klasse als Jahreswagen leasen

Themenstarteram 11. April 2015 um 22:43

Hallo zusammen,

ich möchte meinen aktuellen W212 loswerden und stattdessen die neue V-Klasse als Jahreswagen. Diesmal ein Firmenleasing statt eines Kaufes. Gibt es neben der Leasingübernahme die Möglichkeit, mir einen normalen Gebrauchten (z.B. auf mobile.de) auszusuchen und diesen dann zu leasen? Habe gehört, man könnte irgendwie "zu Mercedes gehen", das betreffende Fahrzeug zeigen und dann leasen statt kaufen (das würde dann wohl über die Mercedesbank laufen). Oder besteht diese Möglichkeit nur für Gebrauchte, die von Mercedeshändlern angeboten werden?

Würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt, welche Wege es gibt, einen Jahreswagen zu leasen, und auch über alle weiteren Tipps im Bereich Leasing.

Liebe Grüße.

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52 Antworten

So sieht das aus. Es kommt vor, dass man sich umschaut, wenn man für einen Mitarbeiter ein Fahrzeug braucht. Und da war der Neuwagen immer das bessere Angebot. Im Luxussegment, Porsche z. B., sah das 2003 anders aus. Da lagen 300 Euro im Monat zwischen VFW und neu. Zweieinhalb Jahre später wieder nicht,

Aber bei Audi z. B. geht nichts über den Neuwagen. Bei 1-Prozent-Regel sowieso

am 12. April 2015 um 18:04

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 12. April 2015 um 20:00:58 Uhr:

Wolfsgear hat seine Erfahrungen auf Vorführer bezogen.

Ja gut, aber wenn es sich schon nicht bei einem Vorführer rechnet, wird es sich bei einem Jahreswagen erst recht nicht rechnen. Nur meine persönliche Einschätzung, bei der ich durchaus zugebe, dass ich damit mutmaße.

Im Falle des TE, der mit dem Gedanken spielt, über eine Autobörse eine V-Klasse zu kaufen und diesen Wagen über eine unabhängige Leasinggesellschaft zu leasen (die also das Auto ankauft und somit beim Auto keine Marge hat und ihre Marge über die Leasingkonditionen erwirtschaften muss), fällt es mir wirklich schwer, zu glauben, dass sich dies rechnen soll.

Gruß

Der Chaosmanager

Gerade nochmal geschaut, ich hab sogar die Ag noch:

VfW für 66.000 netto zu 596,00

Neuwagen zu 75 netto zu 606,00

Anzahlungswerte und km waren natürlich gleich.

Fast ein Jahr später, also das Modell gab es schon länger:

VfW 55.000 netto zu 792,00

Neuwagen 54.000 zu 799,00

Allerdings dann ohne Anzahlung beide.

Zitat:

@wolfgear schrieb am 12. April 2015 um 20:15:23 Uhr:

Gerade nochmal geschaut, ich hab sogar die Ag noch:

VfW für 66.000 netto zu 596,00

Neuwagen zu 75 netto zu 606,00

Anzahlungswerte und km waren natürlich gleich.

Fast ein Jahr später, also das Modell gab es schon länger:

VfW 55.000 netto zu 792,00

Neuwagen 54.000 zu 799,00

Allerdings dann ohne Anzahlung beide.

Wenn der VfW mehr als der Neuwagen kostet, ist es bemerkenswert, dass die Leasingrate niedriger ist als beim Neuwagen.

Noch mal: Was für VW gilt, muss fur Daimler nicht gelten.

Allerdings würde ich immer den Weg über einen Händler und die Herstellerbank gehen.

Themenstarteram 13. April 2015 um 17:16

Ich habe eine V-Klasse nach meinen Wünschen für 56.000 angeboten bekommen. Ein Jahreswagen würde mich hingegen 45.000 kosten. Kann man nun zwangsweise sagen, dass insgesamt der Jahreswagen günstiger ist? Ich verstehe nicht ganz, was mit Bemessungsgrundlage im Bezug auf Steuern gemeint ist. Den Wagen würde ich am Ende in beiden Fällen nicht kaufen wollen.

am 13. April 2015 um 18:24

Nochmals: Wenn Du Deinen Firmenwagen privat nutzt, musst Du den geldwerten Vorteil mit 1% pro Monat des Bruttolistenpreises versteuern. D. h. diese 1% werden Deinem Einkommen zugeschlagen und mit dem Einkommen versteuert. Der Bruttolistenpreis ist die Bemessungsgrundlage, egal ob Du auf einen Neuwagen Rabatt bekommen hast, oder einen Jahreswagen nimmst.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 13. April 2015 um 19:58

Mein Freund, Steuern sind nur Steuern. Ein Jahreswagen hat gegenüber eines Neuwagens schon mal einen Preisverlust von 10.000€ bei nur 5000KM. Entsprechend niedriger ist auch die Leasingrate. Ob man dann höhere Steuern drauf zahlt oder nicht: Höher als 10.000€ werden sie sicher nicht sein. ;)

am 14. April 2015 um 7:14

Zitat:

@koksdinosaurier schrieb am 13. April 2015 um 21:58:38 Uhr:

Mein Freund, Steuern sind nur Steuern. Ein Jahreswagen hat gegenüber eines Neuwagens schon mal einen Preisverlust von 10.000€ bei nur 5000KM. Entsprechend niedriger ist auch die Leasingrate. Ob man dann höhere Steuern drauf zahlt oder nicht: Höher als 10.000€ werden sie sicher nicht sein. ;)

Mein Freund, da hast Du sicher recht - ich habe freundlicherweise lediglich auf Deine Frage geantwortet, dass Du nicht wüsstest, was mit Bemessungsgrundlage gemeint sei ...

Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet - weder bei meiner ersten Antwort auf Deine ähnliche Frage als auch jetzt - dass die Anschaffung wegen der Versteuerung des GWV unwirtschaftlich wäre.

Zitat:

Entsprechend niedriger ist auch die Leasingrate.

Dass die Leasingrate geringer ist, steht außer Frage - ob sie bei einem Jahreswagen entsprechend im selben Verhältnis niedriger ist, sei dahingestellt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 14. April 2015 um 13:20

Alles klar, dann weiß ich bescheid. Vielen Dank für alle Antworten und besonders an Chaosmanager.

Frag wegen Privatnutzung Bitte deinen Steuerberater. In meiner Kanzlei hätten wir wenig Lust auf halbgare Tipps aus dem Netz.

Man muss auch schauen, ob überhaupt die 1% Regel angewendet wird oder werden kann. Dafür gibt es auch Bedingungen bzw Gast du nicht wirklich über die Nutzung des Wagens gesprochen.

BLP ist bei Jahreswagen und Neuwagen natürlich identisch. Man zahlt also dieselbe Privatnutzung bei unterschiedlichem Kaufpreis.

am 14. April 2015 um 18:37

Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. April 2015 um 20:22:13 Uhr:

Frag wegen Privatnutzung Bitte deinen Steuerberater. In meiner Kanzlei hätten wir wenig Lust auf halbgare Tipps aus dem Netz.

Es würde mich natürlich schon interessieren, welche meiner Antworten "halbgar" waren, die im Übrigen keine Tipps waren, sondern lediglich Antworten auf Fragen, die der TE konkret gestellt hatte.

Die umfassende Beratung durch einen Steuerberater kann natürlich durch ein Forum nicht ersetzt werden.

Grüße

Der Chaosmanager

Wenn ein Mandant ankommt und meint "im Internet meinte irgendwer irgendwas mit 1%" wären wir schon etwas genervt.

Die Diskussion hier war schon ein wenig schräg, weil man zeitweilig den Eindruck gewinnen konnte, hier würde die Meinung vertreten, dass die 1 %-Regelung gegen das Leasen eines Vorführ- oder Gebrauchtwagens sprechen könnte. Daher könnte ein Laie schon auf die falsche Fährte geraten.

am 14. April 2015 um 18:51

Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. April 2015 um 20:40:37 Uhr:

Wenn ein Mandant ankommt und meint "im Internet meinte irgendwer irgendwas mit 1%" wären wir schon etwas genervt.

Das läge aber dann m. E. eher am Mandanten, denn "irgendwas von 1%" habe ich zumindest sicher nicht geschrieben.

Wenn Du natürlich weißt, wie man als Selbstständiger die Versteuerung des GWV umgehen kann, wirst Du hier eine große Fangemeinde finden ... :)

Zumindest implizieren Deine Aussagen dies ...

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. April 2015 um 20:40:37 Uhr:

Wenn ein Mandant ankommt und meint "im Internet meinte irgendwer irgendwas mit 1%" wären wir schon etwas genervt.

Kollege, Du sprichst mir aus der Seele.

Eine Mandantin hat gemeint, sich mit mir streiten zu müssen, weil sie mir erklären wollte, dass sie ihren Wagen zu 100 % von der Steuer absetzen zu können, obwohl sie ihn auch privat nutzte, weil sie ihn als Werbeträger für ihr Unternehmen nutzte. So hatte ihr das jemand im Internet erklärt...

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