V-Klasse als Jahreswagen leasen

Hallo zusammen,

ich möchte meinen aktuellen W212 loswerden und stattdessen die neue V-Klasse als Jahreswagen. Diesmal ein Firmenleasing statt eines Kaufes. Gibt es neben der Leasingübernahme die Möglichkeit, mir einen normalen Gebrauchten (z.B. auf mobile.de) auszusuchen und diesen dann zu leasen? Habe gehört, man könnte irgendwie "zu Mercedes gehen", das betreffende Fahrzeug zeigen und dann leasen statt kaufen (das würde dann wohl über die Mercedesbank laufen). Oder besteht diese Möglichkeit nur für Gebrauchte, die von Mercedeshändlern angeboten werden?

Würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt, welche Wege es gibt, einen Jahreswagen zu leasen, und auch über alle weiteren Tipps im Bereich Leasing.

Liebe Grüße.

52 Antworten

Ist eine häufig anzutreffende Denkweise.

Man kann natürlich auch den Wagen im Privatvermögen halten und für die betrieblichen Kilometer etwas ansetzen.

Zitat:

@DerBasse schrieb am 15. April 2015 um 08:02:08 Uhr:


Ist eine häufig anzutreffende Denkweise.

Man kann natürlich auch den Wagen im Privatvermögen halten und für die betrieblichen Kilometer etwas ansetzen.

Schon mal etwas von notwendigem Betriebsvermögen gehört?

Zitat:

@DerBasse schrieb am 15. April 2015 um 08:02:08 Uhr:


Ist eine häufig anzutreffende Denkweise.

Man kann natürlich auch den Wagen im Privatvermögen halten und für die betrieblichen Kilometer etwas ansetzen.

Nun ja, man kann die beiden Sätze des TE auch so lesen: "Die 1% Regel kommt lt. Steuerberater nicht zur Anwendung und trotzdem kann ich das Auto komplett steuerlich absetzen."

Mir erschließt sich halt der Zusammenhang überhaupt nicht. Aber ich bin ja auch kein Steuerberater.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 15. April 2015 um 08:11:20 Uhr:



Zitat:

@DerBasse schrieb am 15. April 2015 um 08:02:08 Uhr:


Ist eine häufig anzutreffende Denkweise.

Man kann natürlich auch den Wagen im Privatvermögen halten und für die betrieblichen Kilometer etwas ansetzen.

Nun ja, man kann die beiden Sätze des TE auch so lesen: "Die 1% Regel kommt lt. Steuerberater nicht zur Anwendung und trotzdem kann ich das Auto komplett steuerlich absetzen."

Mir erschließt sich halt der Zusammenhang überhaupt nicht. Aber ich bin ja auch kein Steuerberater.

Gruß
Der Chaosmanager

Der TE meint, er könnte das Auto im Betriebsvermögen führen und voll von der Steuer besetzen, ohne einen Privatanteil versteuern zu müssen. Wir, die sich mit der Materie von berufswegen beschäftigen, sind nun auf die Erklärung gespannt, wie das gehen soll.

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2015 um 08:07:12 Uhr:



Zitat:

@DerBasse schrieb am 15. April 2015 um 08:02:08 Uhr:


Ist eine häufig anzutreffende Denkweise.

Man kann natürlich auch den Wagen im Privatvermögen halten und für die betrieblichen Kilometer etwas ansetzen.

Schon mal etwas von notwendigem Betriebsvermögen gehört?

Stimmt ja. Naja, ist bei vielen Mandanten ja gewillkürt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2015 um 09:04:33 Uhr:



Der TE meint, er könnte das Auto im Betriebsvermögen führen und voll von der Steuer besetzen, ohne einen Privatanteil versteuern zu müssen. Wir, die sich mit der Materie von berufswegen beschäftigen, sind nun auf die Erklärung gespannt, wie das gehen soll.

Genau so hatte ich es ja auch verstanden - bin aber genau so gespannt auf die Erklärung wie die Fachleute ... 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Schade, dass die Erklärung nicht kommt. Hatte mich so auf die neuen Erkenntnisse gefreut.

Hallo in die Runde - ich suche zurzeit auch nach Leasingraten um diese einschätzen zu können (außer der orangenen Vermietflotte).
Ich habe eine Angebot für einen 56tsd. Euro (brutto) teuren Wagen (V220CDI Allrad - Avantg) und soll bei 48 Monaten 699 netto pro Monat zahlen (25 tsd km - ohne Anzahlung - Firmenleasing).

Zum Thema:
Hersteller haben alle eigene Regelungen (bzw. deren Banken) was noch zu Neuwagenkonditionen verleast werden darf und was nicht! Bei VW, so meine Kenntnis, muss der Wagen unter 30 tsd. gelaufen haben und darf ein maximales Alter nicht überschreiten...I.d.R. rechnet sich ein Vorführwagenleasing nicht bzw. ist nach meiner Erfahrung nur minimal günstiger.

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