V-Klasse als Jahreswagen leasen

Hallo zusammen,

ich möchte meinen aktuellen W212 loswerden und stattdessen die neue V-Klasse als Jahreswagen. Diesmal ein Firmenleasing statt eines Kaufes. Gibt es neben der Leasingübernahme die Möglichkeit, mir einen normalen Gebrauchten (z.B. auf mobile.de) auszusuchen und diesen dann zu leasen? Habe gehört, man könnte irgendwie "zu Mercedes gehen", das betreffende Fahrzeug zeigen und dann leasen statt kaufen (das würde dann wohl über die Mercedesbank laufen). Oder besteht diese Möglichkeit nur für Gebrauchte, die von Mercedeshändlern angeboten werden?

Würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt, welche Wege es gibt, einen Jahreswagen zu leasen, und auch über alle weiteren Tipps im Bereich Leasing.

Liebe Grüße.

52 Antworten

Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. April 2015 um 20:40:37 Uhr:


Wenn ein Mandant ankommt und meint "im Internet meinte irgendwer irgendwas mit 1%" wären wir schon etwas genervt.

OT an: und wie genervt wärt ihr erst, wenn der Mandant mit 0 Komma garnichts an Hintergrundinformationen von euch erwartet zunächst aufgeklärt und informiert zu werden, bevor ihr dann weiter beraten dürft. Immerhin bezahlt er euch. Der Kunde 'König' hat schon längst gelernt euch Arbeit abzunehmen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 14. April 2015 um 20:49:43 Uhr:


Die Diskussion hier war schon ein wenig schräg, weil man zeitweilig den Eindruck gewinnen konnte, hier würde die Meinung vertreten, dass die 1 %-Regelung gegen das Leasen eines Vorführ- oder Gebrauchtwagens sprechen könnte. Daher könnte ein Laie schon auf die falsche Fährte geraten.

Nun ja, ich würde es nicht als Diskussion werten, wenn jemand fragt "was bedeutet ..." und "ich verstehe nicht ganz ..." und darauf Erklärungen erhält.

Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

@wolfgear schrieb am 12. April 2015 um 10:24:08 Uhr:


Sparkassen und Volksbanken kaufen auch Dein Fahrzeug und verleasen es an Dich. Da jedoch die Hersteller und deren Banken gerne die eigene Marke subventionieren, ist es günstiger, beim Hersteller und dessen Bank zu leasen. Häufig ist es als Gewerbekunde sinnvoller, keinen Gebrauchten zu leasen, da im Falle der Privatnutzung immer der BLP des Neufahrzeugs als Grundlage herangezogen wird.

@Chaosmanager

Darauf bezog ich mich.

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 14. April 2015 um 20:57:36 Uhr:



Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. April 2015 um 20:40:37 Uhr:


Wenn ein Mandant ankommt und meint "im Internet meinte irgendwer irgendwas mit 1%" wären wir schon etwas genervt.
OT an: und wie genervt wärt ihr erst, wenn der Mandant mit 0 Komma garnichts an Hintergrundinformationen von euch erwartet zunächst aufgeklärt und informiert zu werden, bevor ihr dann weiter beraten dürft. Immerhin bezahlt er euch. Der Kunde 'König' hat schon längst gelernt euch Arbeit abzunehmen.

Ne, lieber so und gut zuhören statt auf irgendwelchem Hörensagen bestehen.

Haben da so Mandanten, die irgendwo am Stammtisch oder im Netz etwas aufschnappen, und dann selbst ernannte Experten sind und irgendwelche dummen Aktionen starten.

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Um das mal etwas aufzuklären, ohne mir eure anschließende Diskussion komplett durchzulesen: Nach Abklärung mit dem Steuerberater, kommt die 1%-Regel nicht zur Anwendung! Der Wagen kann komplett von der Steuer abgesetzt werden. Genauere Details muss ich nochmal persönlich erfragen und mir merken.

Zitat:

@koksdinosaurier schrieb am 14. April 2015 um 22:28:31 Uhr:


Um das mal etwas aufzuklären, ohne mir eure anschließende Diskussion komplett durchzulesen: Nach Abklärung mit dem Steuerberater, kommt die 1%-Regel nicht zur Anwendung! Der Wagen kann komplett von der Steuer abgesetzt werden. Genauere Details muss ich nochmal persönlich erfragen und mir merken.

Das würde mich wirklich brennend interessieren, wie das ohne Fahrtenbuch gehen soll.

Erwiesenermaßen keine private Nutzung, weil er hinten Regale mit Werkzeug eingebaut hat?

Er hat privat ein besseres Fahrzeug?

€: Auf jeden Fall mutig.

Das "Problem" beim ganzen Denkmodell des TE wird nur sein, dass die Leasingrate beim Gebrauchten nicht niedriger liegt, erst recht nicht, wenn es über eine freie Leasing laufen muss.

Da fehlt dann einfach die Zinssubvention und insbesondere die "optimistische" Restwertfestlegung des Herstellers.

Das glaube ich gern.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 14. April 2015 um 22:33:24 Uhr:



Zitat:

@koksdinosaurier schrieb am 14. April 2015 um 22:28:31 Uhr:


Um das mal etwas aufzuklären, ohne mir eure anschließende Diskussion komplett durchzulesen: Nach Abklärung mit dem Steuerberater, kommt die 1%-Regel nicht zur Anwendung! Der Wagen kann komplett von der Steuer abgesetzt werden. Genauere Details muss ich nochmal persönlich erfragen und mir merken.
Das würde mich wirklich brennend interessieren, wie das ohne Fahrtenbuch gehen soll.

Dem schließe ich mich vorbehaltlos an. Ich lerne immer gerne dazu.

Und wenn dann die "Fortbildungsmaßnahme" auch noch kostenlos ist ... 😁

Bezahlt dafür lieber Eure Steuerberater oder macht Ihr die Buchführung alle selbst?

Könnte natürlich auch daran liegen, dass sich jemand aus dem Unterschied zwischen V-Klasse und Vito nichts macht und diesen Bus also als Nutzfahrzeug bewertet. 😁

Zitat:

@DerBasse schrieb am 15. April 2015 um 07:22:41 Uhr:


Bezahlt dafür lieber Eure Steuerberater oder macht Ihr die Buchführung alle selbst?

Guten Morgen. 😁 😁

Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. April 2015 um 23:08:54 Uhr:


Erwiesenermaßen keine private Nutzung, weil er hinten Regale mit Werkzeug eingebaut hat?

Nachdem der TE in seinem Eingangspost geschrieben hatte, dass die V-Klasse als Nachfolger für seinen W212 dienen soll, bin ich eigentlich von Privatnutzung ausgegangen ...

Gruß
Der Chaosmanager

Stimmt auch wieder. Wobei nichts genaues gesagt wurde. Wir wissen also eigentlich nichts.

Fährt er die Karre überhaupt selbst?

Zitat:

@koksdinosaurier schrieb am 14. April 2015 um 22:28:31 Uhr:


Um das mal etwas aufzuklären, ohne mir eure anschließende Diskussion komplett durchzulesen: Nach Abklärung mit dem Steuerberater, kommt die 1%-Regel nicht zur Anwendung! Der Wagen kann komplett von der Steuer abgesetzt werden. Genauere Details muss ich nochmal persönlich erfragen und mir merken.

Was ich mich anhand der o. g. Äußerungen frage, ist, weshalb Du die Versteuerung des geldwerten Vorteils und die Absetzbarkeit als Betriebsausgabe im direkten Zusammenhang nennst.

Gruß
Der Chaosmanager

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