uub folgen ^^
so wei ja ein paar wissen hab ich ja ubb( mittlerweile als steckvariante im kofferraum) nur hatten die mich halt mal damit erwischt nun ist das schreiben eigeflattert und ich muss sagen reiner witz was die da vorwerfen.
bei dem vorwurf werd ich auf jedenfall widerspruch setzen da das nicht stimmt
20 Antworten
nur kan der witz ein teurer spaß werden !
das hört sich gewaltig nach ein paar punkten und vieleicht auch der fürerschein könte ne runde urlaub machen !
nur geh ich erstmal in widerspruch denn ich hab ja nie neons im grill gehabt
ausserdme kostet sowas nur 3 punkte und 50 eus und kein fahrverbot
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bei den argumentan von denen vorallem wenn mans net auf fotos erkennt fagt man sich wie doof die sind
WO die Beleuchtung sitzt ist letzten endes egal,
Ob Kühlergrill oder Unterboden die Betriebserlaubnis erlischt damit.
Uud damit haste ein Problem
Du kannst sicher wiederspruch einlegen, doch dazu musst du ja beweisen dass es anders war, und damit musste dann die Lampen am Unterboden zugeben. Denn alles abstreiten bringt wahrscheinlich eh nix.
Kommt also aufs selbe raus.
Zitat:
Original geschrieben von Maulwurfmann
WO die Beleuchtung sitzt ist letzten endes egal,
Ob Kühlergrill oder Unterboden die Betriebserlaubnis erlischt damit.
Darauf wird es wohl letztlich hinauslaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
also ich versuchs raten ja alle anderen dazu die ich kenne
Mach würd ich auch, schadens kanns eigentlich nicht, wenn du nicht absoluten Mist schreibst.
Wollte dir nur klar machen dass du dir nicht zu große Hoffnung auf Erfolg machen sollst.
Zitat:
Original geschrieben von Maulwurfmann
Mach würd ich auch, schadens kanns eigentlich nicht, wenn du nicht absoluten Mist schreibst.
Deshalb wäre vor dem Einlegen eines Widerspruchs eine Rechtsberatung bei einem Anwalt eine sinnvolle Investition.
Ne Möglichkeit für dich, die aber nicht ganz legal ist, ist wenn du sagst, dass du es nicht warst. Die müssen nach drei Monaten denjenigen gefunden haben, der den Verstoß begangen hat. Dies wird aber in 20 Tagen kaum noch möglich sein, wenn du das Schreiben erst in ein paar Tagen zurückschickst.
@querys:
Wie kommst da drauf??
"Sowohl der HAlter als auch der Fahrzeugführer sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantortlich" (und somit haftbar)
Fährst du mit dem Auto eines Kollegen der ne UBB hat bist auch du dran.
@himeno: Einbauort is wirklich schnuppe, in beiden Fällen ist es von außen erkennbar. Und wenn du noch auf Probe bist gibts NAchschulung.