us rückleuchten...
hallo forum,
hat jemand ein foto von einem dunkelgrünen golf 4 mit us rückleuchten? weil ich kein bild bei google usw. finde.
thx
34 Antworten
Ich denk das führt zu weit. Schau dir doch bei youtube die US GTI's / R32 und so weiter an. Dann weißt du Bescheid.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von markym
Dass du von der Materie US-Rückleuchten keine Ahnung hast, ist bezeichnend für dich. Die original Volkswagen USA Rückleuchten sind vom Aufbau identisch mit den Pacific, sowie den normalen orangen Rückleuchten. Da gibt es keinen Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Wenn du das weisst, ist ja ok
Wollte kein Oberpolizist sein, auch kein Spielverderber..Nur geht es mir auf den Sack, das ich wegen nicht eingetragen Rückleuchten (ok, die waren Glasiert, und ohne Katzenaugen) mein Auto im Dunkeln (ok, und Regen) sauber in das Heck eines BMW gesetzt habe...
Klar, der musste Zahlen, aber mein Auto war damit nicht mehr Unfallfrei und vor allem der Wertverlust!Das ich seit dem etwas allergisch reagiere, kannst du sicher nachvollziehen...
Und damit genug kluggeschissen...
P.S: Die US-Leuchten gefallen mir ja nun mal auch... aber das ist ein zweites Thema...
Durch eine Installation handle ich nicht fahrlässig. Bei einem Unfall muss ein Gutachter erst einmal prüfen, dass der Unfall durch nicht Verwendung dieser Leuchten hätte verhindert werden können. Und das kann er nicht.
Herzlichen Glückwunsch...
Du hast es verstanden!
2 Fallbeispiele :
1.
Gute gefakte In-Pro Rückleuchten (bei Ebay ersteigert) mit ABE von IN-Pro erworben...
Zusätzliche Katzenaugen waren Montiert!
Damit alle "Auflagen" der ABE erfüllt!
In einer "Standartkontrolle" der Sheriffs aufgefallen (Warum auch immer), da die E-Prüfnummern auf den Rückleuchten fehlten.
Folgen:
- Untersagung der Weiterfahrt! (abschleppen auf der Landstrasse), Beleuchtungseinheit Mangelhaft!
- 2 Punkte in KBA
- Meldung an die Versicherung (wer auch immer) mit folgender Kündigung
- TÜV Vorführung!
- Kosten insgesammt um und bei 400Euro Abschlepper, 90 Euro KBA, 24 Euro Bearbeitungsgebühren und TÜV gebühren
2.
Nicht eingetragene bzw nicht Eintragungfähige Rückleuchten in als Deutscher in Österreich
- Beschlagnahme des Fahrzeuges
- Abschleppen des Fahrzeuges
- erst nach UMBAU auf Serie wieder aus der Beschlagnahmung
- Strafe 1200 Euro + Abschlepper
Die müssen dir "nur" nachweisen: Nicht zugelassen... Schuldig bist du pauschal!Der Fahrer ist dran (KBA + Strafe)
Der Halter haftet natürlich auch... Besonders ärgerlich, wenn das Mama oder Papa sind... (KBA + Strafe)
Es heisst ja im Gesetzt:
Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist!
Tja... wer ist der Schuldige...der, der die Dinger am Auto hat, und der der Fahrer
"Der Fahrer hat sich vor Beginn der Fahrt über den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges z
P.S: Besonders belibt bei den netten Herren in Grün sind auch Fahrwerke, Power Boxen, Abgasanlagen, Reifen/Felgen
Solange du nicht erwischt wirst... alles ok...
Wenn sie dich kriegen... Haste Toll gemacht!
Kleine Nachhilfe aus der Fahrschule
Frage1: Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?
(A, A1, B, C, C1, CE, D, D1, K, L, M, T, Mofa)
Die Haftpflichtversicherung
Der Halter
Der Fahrer
Frage2: Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, daß Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?
(A, A1, B, C, C1, CE, D, D1, K, L, M, T, Mofa)
Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren
Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren
Das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
2 Fallbeispiele :
1.
Gute gefakte In-Pro Rückleuchten (bei Ebay ersteigert) mit ABE von IN-Pro erworben...
Zusätzliche Katzenaugen waren Montiert!
Damit alle "Auflagen" der ABE erfüllt!In einer "Standartkontrolle" der Sheriffs aufgefallen (Warum auch immer), da die E-Prüfnummern auf den Rückleuchten fehlten.
Das widerspricht sich aber auch. Ne ABE aber keine E-Prüfnummer???
Jeder der sich die US Lampen dran klatscht muss sich den möglichen Folgen bewusst sein.
Gruß Simon
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Herzlichen Glückwunsch...Zitat:
Original geschrieben von markym
Dass du von der Materie US-Rückleuchten keine Ahnung hast, ist bezeichnend für dich. Die original Volkswagen USA Rückleuchten sind vom Aufbau identisch mit den Pacific, sowie den normalen orangen Rückleuchten. Da gibt es keinen Unterschied.
Durch eine Installation handle ich nicht fahrlässig. Bei einem Unfall muss ein Gutachter erst einmal prüfen, dass der Unfall durch nicht Verwendung dieser Leuchten hätte verhindert werden können. Und das kann er nicht.
Du hast es verstanden!
2 Fallbeispiele :
1.
Gute gefakte In-Pro Rückleuchten (bei Ebay ersteigert) mit ABE von IN-Pro erworben...
Zusätzliche Katzenaugen waren Montiert!
Damit alle "Auflagen" der ABE erfüllt!In einer "Standartkontrolle" der Sheriffs aufgefallen (Warum auch immer), da die E-Prüfnummern auf den Rückleuchten fehlten.
Folgen:
- Untersagung der Weiterfahrt! (abschleppen auf der Landstrasse), Beleuchtungseinheit Mangelhaft!
- 2 Punkte in KBA
- Meldung an die Versicherung (wer auch immer) mit folgender Kündigung
- TÜV Vorführung!
- Kosten insgesammt um und bei 400Euro Abschlepper, 90 Euro KBA, 24 Euro Bearbeitungsgebühren und TÜV gebühren2.
Nicht eingetragene bzw nicht Eintragungfähige Rückleuchten in als Deutscher in Österreich
- Beschlagnahme des Fahrzeuges
- Abschleppen des Fahrzeuges
- erst nach UMBAU auf Serie wieder aus der Beschlagnahmung
- Strafe 1200 Euro + AbschlepperDie müssen dir "nur" nachweisen: Nicht zugelassen... Schuldig bist du pauschal!Der Fahrer ist dran (KBA + Strafe)
Der Halter haftet natürlich auch... Besonders ärgerlich, wenn das Mama oder Papa sind... (KBA + Strafe)Es heisst ja im Gesetzt:
Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist!
Tja... wer ist der Schuldige...der, der die Dinger am Auto hat, und der der Fahrer
"Der Fahrer hat sich vor Beginn der Fahrt über den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zP.S: Besonders belibt bei den netten Herren in Grün sind auch Fahrwerke, Power Boxen, Abgasanlagen, Reifen/Felgen
Solange du nicht erwischt wirst... alles ok...
Wenn sie dich kriegen... Haste Toll gemacht!Kleine Nachhilfe aus der Fahrschule
Frage1: Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?
(A, A1, B, C, C1, CE, D, D1, K, L, M, T, Mofa)
Die Haftpflichtversicherung
Der Halter
Der FahrerFrage2: Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, daß Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?
(A, A1, B, C, C1, CE, D, D1, K, L, M, T, Mofa)
Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren
Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren
Das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen
Wenn du auch so einen SChrott montierst, bist du selber schuld.
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Zitat:
Original geschrieben von Simon@25YGTI
Das widerspricht sich aber auch. Ne ABE aber keine E-Prüfnummer???Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
2 Fallbeispiele :
1.
Gute gefakte In-Pro Rückleuchten (bei Ebay ersteigert) mit ABE von IN-Pro erworben...
Zusätzliche Katzenaugen waren Montiert!
Damit alle "Auflagen" der ABE erfüllt!In einer "Standartkontrolle" der Sheriffs aufgefallen (Warum auch immer), da die E-Prüfnummern auf den Rückleuchten fehlten.
Jeder der sich die US Lampen dran klatscht muss sich den möglichen Folgen bewusst sein.
Gruß Simon
Nicht ganz... musste ich auch erst beim TÜV erfahren...
man hat ja nicht eine E-Nummer für die gesamte Rückleuchte!
Es geht ja z.b: um Streulinse (Nebelschlussleuchte)
Je eine E-Nummer für (ich hoffe ich krieg es noch hin):
- Rückstrahler
- Nebelschluss
- Licht
- Blinker
- Bremslicht
etc
Sollte dir eine E-Nummer fehlen, meist die der Rückstrahler, liegt eine ABE bei.
Beispiel ganz Schwarze Rückleuchten!
Dort sind die Auflagen, z.B. Kleberückstrahler rot, vermerkt.
So sind dann die Lampen mit "fehlender" E-Nummer mit Auflagen wieder zugelassen ! = ABE