US Rückleuchten bitte nur die, die es auch wissen!!!
Hallo Jungs,
hier zum Hunderttausensten mal das Thema US Rückleuchten!!! Ich weis ja nicht ob ich zu blöd bin oder einfach nur nicht den Durchblick in der ganzen Materie bekomme!!! Ich habe mit hier und in anderen Foren schon etliche Beiträge durchgelesen und auch alles mögliche schon bei Ebay gesehen. Aber ich bekomme einfach keinen richtigen Überberblick über die ganzen US Leuchten. Von welchem Hersteller sind welche Leuchten produziert worden, welche passen wo rein und vor allem welche Teile gab oder gibt es mit einem E-Prüfzeichen. Ich habe schon Leuchten mit und ohne E-Prüfzeichen gesehen. Leuchten die auf der Rückseite rot und andere die weiß bzw. grau sind. Mansche schreiben es gibt welche von Hella, andere von SEIMA ITALIANA. Andere wiederum haben rechts Hella und links von SEIMA. Dann gibt es welche fürs Cabrio, für die Limo und für den Avant. Wo liegt der Unterschied bei den US, Schweiz und Japan Leuchten. Wer kann denn hier mal eine vernünftige Auflistung machen wofür es was gegeben hat und wenn möglich noch mit Artukelnummern. Nicht das ihr mich jetzt falsch versteht, ich möchte hier keine neue Diskusion darüber anfangen wer was alles vom TÜV abgenommen bekommen hat und was nicht. Auch nicht wer alles was umgebaut hat oder über irgendwelche Einzelabnahmen. Nein, das nicht, einfach nur "was hat es wofür von wem gegeben.
Gruß
Dirk
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von emil2267
sollte man wissen,in welchen exportländern die teile verbaut wurden,in der regel haben dann die in EU-ländern auch ne E-nummer 😉nur sollte diese möglichst auch die E1 tragen,dass wäre die passende nummer für deutschland !
die anderen sind unter umständen auch net viel mehr wert als keine !z.b. rückleuchten & scheinwerfer in grossbritannien tragen auch ne E-nummer,sind aber durch ihre auslegung für linksverkehr in deutschland nicht zulässig !
Solange eine E-Nummer drauf ist, sind die Leuchten auch Europaweit zugelassen, Du kannst nicht einfach behaupten, daß wenn Deutschland z.B. die E1 hat und meine Rückleuchten eine E2 haben, daß diese nicht zugelassen sind.
Diese E-Nummer steht lediglich für das Prüfland, in dem die ABE erteilt wurde.
Mal was anderes zum Thema:
Ne ABE in papierform braucht man nicht, wenn man eine E-Nr aufm Scheinwerfer hat oder?
Zitat:
Original geschrieben von WaYnEEE
Mal was anderes zum Thema:
Ne ABE in papierform braucht man nicht, wenn man eine E-Nr aufm Scheinwerfer hat oder?
Es ist immer besser etwas auf Papier dabei zu haben, gerade, wenn es sich um solche Sachen wie Beleuchtung handelt.
Stimmt es dass man das kleine Kennzeichen eintragen muss???
Das hab ich mal gehört.
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Das kommt soweit ich weiß auf den Zulassungskreis an, Ich hatte mal zu meinen Golf 3 Zeiten hier in Bremen-Nord wegen den US-Kennzeichen gefragt, hier hieß es, ich fahre ein PKW, der in Deutschland gebaut wurde, also kann ich wenn ich ein US-Modell habe auch auf die Deutschen Kennzeichen umrüsten.
Zitat:
Original geschrieben von KKrHB
Solange eine E-Nummer drauf ist, sind die Leuchten auch Europaweit zugelassen, Du kannst nicht einfach behaupten, daß wenn Deutschland z.B. die E1 hat und meine Rückleuchten eine E2 haben, daß diese nicht zugelassen sind.Zitat:
Original geschrieben von emil2267
sollte man wissen,in welchen exportländern die teile verbaut wurden,in der regel haben dann die in EU-ländern auch ne E-nummer 😉nur sollte diese möglichst auch die E1 tragen,dass wäre die passende nummer für deutschland !
die anderen sind unter umständen auch net viel mehr wert als keine !z.b. rückleuchten & scheinwerfer in grossbritannien tragen auch ne E-nummer,sind aber durch ihre auslegung für linksverkehr in deutschland nicht zulässig !
Diese E-Nummer steht lediglich für das Prüfland, in dem die ABE erteilt wurde.
E2 ist aber Frankreich und die haben andere Bestimmungen was das Licht angeht 😉
Österreich ist auch EU und es gibt auch einige Unterschiede zu Deutschland.
Die hatten mal andere Richtlinien, aber im laufe der Umstellung zur EU wurden diese Richtlinien angeglichen. Dieses E-Prüfzeichen besagt lediglich nur noch das Prüfland und daß diese RL im Bereich der EU zugelassen sind.
Das ist doch Scheiße was sich die Affen für gedanken machen. Da könnt mir grad der Arsch Platzen.
Hauptsache ist doch das die dinger das tun was sie sollen. Ich kanns absolut nicht verstehen das wegen solchen entscheidungen Steuergelder verblasen werden. Es ist natürlich auch in meinem Interesse, dass der Straßenverkehr sicher ist, aber das ist er auch wenn meine Rückleuchten keine E (1,2,usw.) Nummer haben solange sie sicher verbaut werden können und ihren Dienst verrichten.
Sorry das ich mich so aufrege aber das ist doch hirnrissig.
Zitat:
Original geschrieben von KKrHB
Es ist immer besser etwas auf Papier dabei zu haben, gerade, wenn es sich um solche Sachen wie Beleuchtung handelt.Zitat:
Original geschrieben von WaYnEEE
Mal was anderes zum Thema:
Ne ABE in papierform braucht man nicht, wenn man eine E-Nr aufm Scheinwerfer hat oder?
Ja weil ich die Daylines bekomme... woher bekomm ich dann ne ABE? hat jemand sowas?
Zitat:
Original geschrieben von WaYnEEE
Ja weil ich die Daylines bekomme... woher bekomm ich dann ne ABE? hat jemand sowas?Zitat:
Original geschrieben von KKrHB
Es ist immer besser etwas auf Papier dabei zu haben, gerade, wenn es sich um solche Sachen wie Beleuchtung handelt.
Das wage ich zu bezweifeln, daß Du eine ABE auf Papier bekommst.
Evtl wenn Du direkt beim Hersteller anfragst