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us importe, zoll und steuern

Themenstarteram 31. Januar 2005 um 23:54

us importe, zoll und steuern

Wäre net wenn sich mal jemand zu meinen Fragen äußern würde der sich gut mit dem Thema "Import" auskennt. Also mal meine Fragen:

1.

Normal fallen ja Zoll und MwSt an. Gilt das für Neuwagen und Gebrauchte? Wenn ich hier in Deutschland ein gebrauchtes Auto kaufe muss ich ja auch keine MwSt zahlen was aber dadurch zustande kommt dass der Neuwagenkäufer die MwSt geleistet hat. Also, muss ich die MwSt leisten obwohl das Auto in den USA schon angemeldet war?

2.

Wie siehts aus wenn das Auto in den USA gekauft wird, dort angemeldet... soweit so gut. Diese Person verfrachtet das Auto nun nach Deutschland. Meiner Meinung nach muss diese Person keinen Zoll und keine MwSt bezahlen da es ihr Eigentum ist. Nun meldet die Person das Auto in Deutschland an. Wenn ich nun das Auto kaufe... muss ich dann MwSt zahlen? Eigentlich nicht, oder? MwSt gilt ja nur für Neuware...

Danke im Vorraus!!!

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21 Antworten

muss morgen zum zollamt ein paket abholen (mist diesmal hamse den zettel rausgeholt....usps halt)

dann kann ich ja mal nachfragen. ansonsten evtl. www.zoll.de

am 1. Februar 2005 um 7:00

Der deutsche Staat bekommt wie immer den Rachen nicht voll und ist der Meinung, solange hier in D noch keine Steuern gazahlt wurden, kann man das ja noch nachholen.

Wenn du also ein Auto kaufst, werden 16% Einfuhrumsatzsteuer auf Kaufpreis UND Fracht berechnet, und darauf dann nochmal 10% Zoll (bei Trucks 22% Zoll).

Wenn ein Auto drüben zugelassen wird, kann es schon Zollfrei mit rüber genommen werden von der Person, die es drüben auch min. 6 Monate zugelassen hatte. Jedoch nur, wenn diese Person ihren Wohnsitz ändert, also von USA nach D zieht.

Dann fällt das Auto unter den Begriff "Umzugsgut" und kann Zoll und Steuerfrei eingeführt werden. Allerdings wird hierbei vorrausgesetzt, dass das Fahrzeug hier auch noch eine gewisse Zeit von dieser Person bewegt, bzw. zugelassen wird. Ist dies nicht der Fall, muss Zoll und Steuer nachgezahlt werden.

Gruss Jürgen

Themenstarteram 1. Februar 2005 um 7:16

Danke schön! Ist das mit den 6 Monaten sicher? Ich wusste schon das da was mit 6 Monaten ist aber... Also was ich gehört habe is das lediglich die Person mindestens ein halbes Jahr in den USA gelebt haben muss, oder lieg ich da falsch?!? Wie siehts mit der Zeit danach aus, also wenn das Auto in D angemeldet wird... wie lange muss es denn noch im Besitz des Importeurs bleiben?

Danke, Markus

Themenstarteram 1. Februar 2005 um 7:22

Ach ja noch was... Wie sieht es aus wenn die Person in D ihren Zweitwohnsitz hat? Sie muss dann doch net umziehen oder? Sie kann doch ihren Besitz nach D verfrachten und hier nutzen, oder?

Um die Situation mal ein bisschen aufzuklären... Meine Cusine ist vor einem Jahr in die USA gezogen.

am 1. Februar 2005 um 7:27

Dann ist deine Cousine auch hier Steuerpflichtig, wenn sie einen Zweitwohnsitz hat. Ergo... Steuern und Zoll fallen an, weils kein Umzuggut mehr ist, sondern ein Import.

Gruss Jürgen

Themenstarteram 1. Februar 2005 um 7:45

man man jetzt machs mir doch net so schwer ;-)

Also muss der glückliche Zufall eintreten das Sie wieder nach Deutschland zieht... na ich werd Sie mal fragen *g*

war gerade da mein paket abholen. hab halt mal nebenher für pkw gefragt. kostet 10 % Zoll und dann noch 16 % Einfuhrumsatzsteuer, nicht zu verwechseln mit der Mehrwertsteuer. irgendwas hat das auch mit dem hubraum zu tun, denn danach hatte der mitarbeiter vom zoll gefragt, habe pauschal mal 6 liter gesagt. für meine ersatzteile hab ich übrigens 3 % zoll + 16 % Einfuhrumsatzsteuer gezahlt.

@jürgen2

Dann hatte ich auch mal ein kleines pläuschen mit dem zollbeamten. der war ganz locker drauf. hatte ihm mal gesagt daß ich das alles ein wenig teuer finde und da wir doch eh schon für jeden sch... hier draufzahlen. als antwort gab er, daß sich die Sätze immer danach richten, was die usa selbst verlangen wenn europäische ware importiert wird. und da sind die nicht zimperlich, amis halt, schotten sich und ihre wirtschaft ab, wie schon immer. es gibt bestimmte warengruppen die ich jetzt nicht näher erfragt habe wo die amis wohl wahnwitzige zölle erheben wenn diese importiert werden. dementprechend erhöht dann die EU ebenfalls die zölle bzw erhebt strafzölle. als ein beispiel nannte er mir turnschuhe (?!) ab heute, dem 01.02 kosten die 16% zoll + 15 % Strafzoll + 16 % EUS. das nur, weil die amis selbst die zölle seit kurzem drastisch angehoben haben.

lange rede kurzer sinn: hier nehm ich mal den staat in schutz (zudem der damit eigentlich weniger zu tun hat denn der eichtet sich auch nur nach eu-vorgaben) und schieb die schuld der hohen einfuhrgebühren ein stück auf die amis!

Themenstarteram 1. Februar 2005 um 12:15

Aha, auch mal ne ganz interessante Info.

Hab mir übrigens ne neue Variante überlegt... Also Steuer und Zoll werden ja vom Kaufpreis her errechnet. So werde ich halt Zoll und Steuer zahlen aber das Auto dementsprechend günstiger "gebraucht" erwerben.

Bei der Idee bist du aber auch nicht der erste.....

und ein zollbeamter meist auch nicht blöd, wenn der Wert nun ziemlich niedrig angesetzt wird, schätzt entweder der Zollbeamte, oder der Gutachter.......auch nicht lustig........

Wenn sich die Preisvorstellung im Rahmen hält, dann geht das, nur musst du zusätzlich dran denken dass der Wagen wenn er nach D verschifft wird, auch in etwa so transportversichert wird..... könnte auffallen wenn man nen Wagen für 10.000 aber für 30,000 versichert......

Heißt aber auch im Umkehrschluss, sollte was mit dem 30.000€ Wagen während der Überfahrt passieren, wird auch nur bis 10.000 versichert..... muß da ein gesundes Mittelmaß finden denke ich....

Es wird nicht der Kaufpreis verzollt/besteuert, sondern der sogenannte 'Grenzübergangswert'. Die beiden sind oft identisch, müssen es aber nicht sein.

Extremfälle:

Auto geschenkt bekommen, trotzdem musst du was zahlen, Wert wird geschätzt oder durch Gutachten ermittelt.

Auto gekauft und beim Transport heftig beschädigt, Wert dann nahe 0 und keine Steuer/Zoll.

Themenstarteram 1. Februar 2005 um 21:07

Ja ok, dass man da net übertreiben darf, besser gesagt untertreiben, is schon klar. Das gesunde Mittelmaß halt... auf jeden Fall is wenigstens ein bisserl was drin um zu sparen!

am 2. Februar 2005 um 6:13

Nur so nebenbei, das Fälschen eines Kaufvertrages ist kein Kavaliersdelikt! Und wenn du damit beim Zöllner auftauchst, ist das ganze auch gleich noch Steuerhinterziehung!

Das ganze kann auch schnell in die Hose gehen! Und dieses Forum ist eigentlich auch nicht dazu da, um sich Tips zu geben, wie man den deutschen Staat bescheisst! Also Back to Topic!

Gruss Jürgen

am 2. Februar 2005 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von marwel1

Danke schön! Ist das mit den 6 Monaten sicher? Ich wusste schon das da was mit 6 Monaten ist aber... Also was ich gehört habe is das lediglich die Person mindestens ein halbes Jahr in den USA gelebt haben muss, oder lieg ich da falsch?!? Wie siehts mit der Zeit danach aus, also wenn das Auto in D angemeldet wird... wie lange muss es denn noch im Besitz des Importeurs bleiben?

Danke, Markus

Ich habe aus eigenem Interesse letztens beim Zoll nachgefragt: Die Person muss einen

- mindestens auf ein Jahr ANGELEGTEN Aufenthalt im Ausland (z.B. USA) vorweisen und

- das Auto mindestens ein halbes Jahr auf sich zugelassen haben.

- Nach der zollfreien Einfuhr als Umzugsgut muss der Wagen noch mindestens 1 Jahr auf die einführende Person in Deutschland zugelassen sein.

Das Zollamt will einige Nachweise für die obigen Punkte sehen. Einfach sagen: "Ich bin umgezogen" reicht nicht,

Mit dem Zweitwohnsitz in Deutschland kann es auch Probleme geben!

Am besten beim Zoll anrufen und den speziellen Fall schildern.

@Jürgen2:

Bitte lass diesen Thread noch offen. Letztens hast Du auch einen interessanten Thread zu diesem Thema geschlossen. Es geht aber nicht um Steuerhinterziehung! Es gibt gerade im Bezug eine Menge Spezialfälle die nicht unter die X + 10% + 16% Regel fallen. Z.B. die Angehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland mitsamt Familie. Oder Deutsche Soldaten die aus dem Ausland heimkehren. Und auch wenn niemand Steuern hinterziehen will, so will auch niemand unnütz Geld verlieren. Und das geht nun mal nur ausreichend informiert. Du machst doch auch eine Steuererklärung, oder?

Ciao

Kai

PS: Wo ich gerade bei Spezialfällen bin, hier meiner (selbst die Zollämter wissen nichts genaues, bzw. immer etwas anderes)

Ich kann hier in Italien ein US-Car Zoll- und MwSt-frei in einer amerikanischen Kaserne auf meinen Namen mit "NATO-Kennzeichen" zulassen (legal!) Ich bin schon seit 2 Jahren hier und werd wohl auch noch ein Weilchen bleiben. Die üblichen Fristen sind also kein Problem und ich will das Auto auch behalten.

Kennt jemand die Regelungen, die bei meiner Rückkehr nach Deutschland anzuwenden sind?

(Auch per PN, wenn sich hier jemand nicht als "Bundi" outen will :) )

am 2. Februar 2005 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von Silberblitz

@Jürgen2:

Bitte lass diesen Thread noch offen. Letztens hast Du auch einen interessanten Thread zu diesem Thema geschlossen. Es geht aber nicht um Steuerhinterziehung! Es gibt gerade im Bezug eine Menge Spezialfälle die nicht unter die X + 10% + 16% Regel fallen. Z.B. die Angehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland mitsamt Familie. Oder Deutsche Soldaten die aus dem Ausland heimkehren. Und auch wenn niemand Steuern hinterziehen will, so will auch niemand unnütz Geld verlieren. Und das geht nun mal nur ausreichend informiert. Du machst doch auch eine Steuererklärung, oder?

Ciao

Kai

Solange das eine sachliche Diskussion bleibt, habe ich auch nichts dagegen, nur wenn es abdriftet, muss ich den Thread zu machen, da illegale Sachen hier nicht geduldet werden. Habe ja nur mal kurz darauf verwiesen. :)

Gruss Jürgen

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