US-Bremslicht in DE verboten?
Hi all,
ich habe da bei Team-Dezent (AT) eine Umbaumaßnahme (mit Pics) auf US-Bremslicht (Vollkreis) gefunden, welche ich wirklich bemerkenswert finde. Das Ganze ist auch mit wenigen Mitteln relativ einfach zu bewerkstelligen. Ich nehme mal an, dass bei den scharfen Gesetzen hierzulande dieser Umbau in DE verboten ist, oder hat das jemand von euch gemacht?
Bekommt man dafür evtl. eine TÜV-Zulassung?
28 Antworten
hi @ all!
coole bilder, gefallen mir.... nur das rabbit logo verwirrt mich ein bisschen ... 😉
rin rechtlich gesehen ist das mit den vollkreis-bremslichtern eine manipulation nach der das fahrzeug sich nicht mehr in dem zustand befindet, als es sich bei seiner generellen typisierung und zulassung befunden hat. das ist es zwar nach dem einbau einer fse auch nicht, aber da geht es darum, was in der technischen spezifikation der generaltypiserung bzw. -genehmigung festgehalten wurde und dazu zählen alle gesetzlichen bestimmungen - und da unterscheiden sich halt die bremslichter von der fse ... nur um da vielelicht mal licht hinter die kulissen zu bringen ... 😉
allerdings muß ich schon sagen, daß ich das auch als eine gradwanderung betrachte... in meinem g4 hatte ich auf die doppelte nebelschlußleuchte nachgerüstet und darauf hat mich sogar mal einer der rennleitung bei einer verkehrskontrolle angesprochen - der fand das sogar gut! meinte aber, ich solle mich nochmal genau über die rechtslage informieren.... da würde nämlich das problem bestehen, daß wenn die originale linke ausfällt und nur mehr die rechte leuchtet das eben ein besonderes problem sein könnte denn die nebelschlussleuchte muss wenn einzeln dann links sein... und so weiter....
all in all stimmt auch das mit dem versicherungsschutz - nur stelle ich schon in frage, wie das ist, wenn ich an einer kreuzung eine kotflügelknutscherei habe, ob dann jemand meine bremslichter kontrolliert, weil 2 autos ein eingedrücktes gesicht haben ....
all in all - hier im forum würde ich meinen sollte bzw. muss die offizielle rechtlslage gewahrt werden - also ist's ok, wenn wir schreiben daß es sowas gibt und auch dazu festhalten, daß sowas untersagt ist und so weiter.... eine offizielle anleitung oder aufforderung zum umbau etc. kann für den forenbetreiber sehr kritisch werden.... da das aber meines wissens nach in D und in Ö unterschiedlich ist haben die dezenten jungs da wohl weniger ein auge drauf ... wir alpenmenschen sind halt ein bissi anders .... mit lichtern und so weiter ist das bei uns eventuell einfacher - mit felgen etc. dafür viel schwerer ....
sooo, nun genug mit märchenstunde ....
cheers, jochen
eigentlich ändert man ja die sichtbarkeit des bremslichtes im positiven sinn,also nicht schlimm!
das blinklicht sieht man dann halt schlechter,das ist nicht so gut... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von utz93
Hallo,
wenn jemand meint er muss die Bremsleuchten ändern muss er das auf eigenes risiko.
Im Oktober muß ich zum Tüv - wir werden sehen 😉
Fahr ja schon fast von Anfang an mit "manipuliertem" Bremslicht herrum. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von yochen
hi @ all!
coole bilder, gefallen mir.... nur das rabbit logo verwirrt mich ein bisschen ... 😉
allerdings muß ich schon sagen, daß ich das auch als eine gradwanderung betrachte... in meinem g4 hatte ich auf die doppelte nebelschlußleuchte nachgerüstet und darauf hat mich sogar mal einer der rennleitung bei einer verkehrskontrolle angesprochen - der fand das sogar gut! meinte aber, ich solle mich nochmal genau über die rechtslage informieren.... da würde nämlich das problem bestehen, daß wenn die originale linke ausfällt und nur mehr die rechte leuchtet das eben ein besonderes problem sein könnte denn die nebelschlussleuchte muss wenn einzeln dann links sein... und so weiter....
was ja auch nicht verboten ist solange es paarweise geschieht mit zugelassem leuchtmittel und nebelschlussleuchte mit e-nummer die für deutschland zulässig ist .t...all in all stimmt auch das mit dem versicherungsschutz - nur stelle ich schon in frage, wie das ist, wenn ich an einer kreuzung eine kotflügelknutscherei habe, ob dann jemand meine bremslichter kontrolliert, weil 2 autos ein eingedrücktes gesicht haben ....
der teufel ist ein eichhörnchen ..wenn es hart auf hart kommt versuchen die versicherungen alle um nicht zahlen zu müssen und wenn dann noch einer sagt ..eh dem seine rülis haben komisch ausgesehen ...
all in all - hier im forum würde ich meinen sollte bzw. muss die offizielle rechtlslage gewahrt werden - also ist's ok, wenn wir schreiben daß es sowas gibt und auch dazu festhalten, daß sowas untersagt ist und so weiter.... eine offizielle anleitung oder aufforderung zum umbau etc. kann für den forenbetreiber sehr kritisch werden.... da das aber meines wissens nach in D und in Ö unterschiedlich ist haben die dezenten jungs da wohl weniger ein auge drauf ... wir alpenmenschen sind halt ein bissi anders .... mit lichtern und so weiter ist das bei uns eventuell einfacher - mit felgen etc. dafür viel schwerer ....des einen leid des anderen freud ...
sooo, nun genug mit märchenstunde ....
cheers, jochen
hiho
dem ist nichts mehr hinzuzufügen ..
gruss dirk
hi again!
@dtgr: naja, wenn das kfz mit einer nebelschlussleuchte generell freigegeben und typisiert ist, dann ist es glaub ich schon eine streitfrage, ob einfach so 2 nebelschlussleuchten genehmigt sind ... wie schon gesagt, fällt nun die originale aus und überlebt die neue, so ist diese dann auf der falschen seite... und das kann bei schlechten witterungs- und sichtverhältnissen fatal sein denn daran orientert man sich beim vorbeifahren und das könnte dann auch zu knapp werden ..... worst case ... 😉
cheers, jochen
hiho
ist bei nebelscheinwerfern auch nicht anders ..entweder keine oder paarweise ..(mann kann ohne probleme ne 2te schlussleuchte nachrüsten (manche opelaner greifen z.b. auf die vauxhall lampen zurück da dort die rechte hinter voll belegt ist (für die schlussleuchte..)
das mit dem lampenausfall kann mann so nicht gelten lassen ..wenn z.b. beim frontscheinwerfer eine seite dunkel bleibt müsste mann die kiste ja auch direkt stehen lassen(weil sie ja dann von vorne aussieht wie ein moped..) ....im reparaturfall gibt es aber ausnahmen ...
in deutschland ist vorgerschrieben das eine nebelschlussleuchte links zu sein hat ..das ist richtig ..aber eine zusätzlich auf der rechten seite ist ebenso zulässig ..auch wenn die linke defekt sein sollte...mann wird als hinterherfahrer "ja nur geblendet" denn bekanntlicherweise ist das rote licht beim auto hinten ... es sein denn es fällt hinten die kpl linke seite aus..
aber wenn dann einer reinfährt ..hat er mitschuld ..mindesabstand beim überholen ..bzw wer das auf 20 meter nicht sieht ist eh zu schnell unterwegs ..da ich die nebellampe hinten ja wirklich nur bei nebel anmachen darf (und bei sichtweiten unter 50 m und dann nicht schneler wie 50 km/h ) ..und nicht wie einige unserer zeitgenossen bei regen und schnee und dann noch mit 140 über die autobahn brettern ...
gruss dirk
Zitat:
Original geschrieben von utz93
Wem sollte es auffallen.
Zum Beispiel dem Prüfer bei der NÄCHSTEN Hauptuntersuchung.
Also dass die doppelte NSL verboten sein soll ist ja der größte Schwachsinn von dem Polizisten.
Wenn die linke NSL ausfällt, ist es doch besser eine rechts zu haben als gar keine. Ausserdem finde ich, dass man ein Auto mit 2 NSL besser abschätzen kann.
Rechtlich ist nur zu beachten, dass die rechte Rückleuchte ein E-Prüfzeichen und ein "F" hat, also auch für NSL geprüft und zugelassen wurde. Und natürlich, dass keine andere Funktion "geopfert" werden muss, wie z.B. beim Golf 5.
Aber back to topic:
Gibt es eine Möglichkeit, dass bei einer normalen Bremsung der Halbkreis leuchtet und bei einer Vollbremsund der Vollkreis leuchtet?
Wie z.B. bei den neueren BMW Modellen?
Zitat:
Original geschrieben von Snickerz
Also dass die doppelte NSL verboten sein soll ist ja der größte Schwachsinn von dem Polizisten.
lies dir bitte mal die deutschen richtlinien zur zulassung von leuchtmittel im heckbereich von fahrzeugen durch. und DANN überdenkt mal deinen kommentar....
mfg
Ich wurde vorhin von so einem Nafdalin auf der Bundesstraße überholt.
Auto: aktueller VW Scharan Nebelschlußleuchte an und zwar links UND rechts!
Er hat dann halt mein Fernlicht auch kennengelernt und es hat geholfen 😉
Bitte für meinen Vorschlag nicht hauen...
Das die Rückleuchten murks sind ist klar,
aber die hätten-nochmals hätten! auch die
Nebelleuchtenfunktion auch durch das
Bremslicht zaubern können.
Und wer im Nebel dadurch keine Bremslichter
mehr am Golf erkennen kann-ist blind!
Im Nebel wird:
A. Langsam gefahren
B. Hat mann brav abstand zu halten
C. Besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen
Um Lichtfetischisten zu besänftigen haben diese:
A. immernoch die 3.Bremsleuchte oben
B. Doppeltes Rückfahrlicht
C. Gewünschte optische Symetrie
Gruß Volker
Hier im Anhang meine heiß geliebten Rückleuchten
vom 4er, wie ich sie gern ähnlich wieder am 5er
haben würde🙄