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US Anhaengerkupplung, abnehmar, in Deutschland zulassen

Toyota Sienna 2. Serie
Themenstarteram 3. Mai 2018 um 21:18

Hallo zusammen,

 

Ich habe eine Frage bitte: wir ziehen in 6 Wochen nach Deutschland um und wollen unseren Toyota Sienna 2016er Bj mitnehmen. Da ich in Dtl unsere Fahrraeder transportieren willen brauche ich ein AHK. Die Fa welche mir das Fahrzeug in Bremerhafen umbauen wuerde sagt aber dass man nachtraeglich angebaute, nicht urspruenglich mit dem Rahmen verbundne Anhaengerkupplungen in Dtl ums Berrecken nicht ebgenommen bekommt.

 

Koennt ihr mir da helfen? Geht das wirklich nicht? Welche Optionen habe ich ? Ich haette mir hier einfach eine AHK von UHAUL oder E-Towing gekauft,

 

VIelen Dank

Rico

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. Mai 2018 um 03:37:52 Uhr:

Nee gibt neuerdings auch Einschübe für die 1,25" Class II. Von Auto Hak glaube ich.

Ist halt aber Spielzeug.

Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?

Generell hatten wir das doch schon zig mal durchgekaut - und ich bin auch auf dem Stand wie schleuti - prinzipiell alles möglich und auch legal, ABER die/eine Anhängelast muss halt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein... also für Anhänger-Betrieb, sonst wird das nix.

Aber ist in diesem Fall hier eh egal (!), denn ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger, es wird also nicht gezogen!

Aber genau nach dieser Eintragung habe ich den Prüfer befragt.

Die Antwort war:

NEIN, keine Eintragung notwendig.

Das hat sich in D durch eine eine einfacherere EU-Verordnung (zumBesseren) geändert.

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51 Antworten
Themenstarteram 8. Mai 2018 um 23:25

Einen Einschub mit E Pruefzeichen werde ich hier schwerlich bekommen, zumindest habe ich noch keinen gefunden. In Dtl habe ich diesen gefunden. Der muesste passen oder?

 

https://www.amazon.de/.../B06XFGP6PH

 

Den Towing Pack wuerde ich hier bei Curt oder U-Haul einbauen lassen. 2x2”.

Zitat:

@trishla26 schrieb am 9. Mai 2018 um 01:25:36 Uhr:

Einen Einschub mit E Pruefzeichen werde ich hier schwerlich bekommen, zumindest habe ich noch keinen gefunden. In Dtl habe ich diesen gefunden. Der muesste passen oder?

https://www.amazon.de/.../B06XFGP6PH

Den Towing Pack wuerde ich hier bei Curt oder U-Haul einbauen lassen. 2x2”.

Guck mal bei eBay, da gibts haufenweise Einschübe.

Immer auf die verschiedenen Höhen achten.

1,25"

https://www.ebay.de/.../182603257337?...

2"

https://www.ebay.de/.../171295169609?...

Teurer wegen E-Nummer, aber alles im Rahmen.

 

_____________________________

Mit Towing Option ist aber nicht die Anhängerkupplung gemeint, sondern die Ausführung deines Fahrzeuges!

Bei dieser Ausführung ist z.B. der Kühler größer, andere Lüfter, zusätzlicher Getriebeölkühler, zusätzlicher Motorölkühler, manchmal auch die Software der Automatik anders (was kein großes Thema ist, wenn die Kühlung ordentlich ausgelegt ist)

Ich hab z.B. bei meinem Voyager, dessen Getriebe bekanntlich auch nicht soo toll sind, 3 serielle Kühlsysteme:

1. durch einen eigenen Kreislauf im Motorkühlwasser (messingfarbene Anschlüsse)

https://www.google.com/imgres?...

2. durch einen 4 reihigen Kühler vor dem Kondensator der Klima direkt im Fahrtwind

https://www.google.com/search?...

3. durch einen massiven Kühler mit elektrischem Ventilator mit Temperatursteuerung unter dem Fahrersitz

https://www.galiciaenmoto.com/.../

So hält sich das Getriebe schön kühl und vor allem heizt nicht auch noch dem Motor zu, wenn im Hochsommer ein Wohnwagen dranhängt.

Auch ohne Anhänger macht es auf deutschen Autobahnen Sinn das Getriebe zu kühlen (bei mir jetzt nicht, da ich amerikanische 110-120 fahre).

Es muss ja eine Gesamtmasse bestimmt werden.

Deshalb habe ich auch eine wesentlich geringere Anhängelast eingetragen bekommen als der Van eigentlich ziehen darf.

Ford sagt Gesamtmasse ist maximal ca. 5400KG , Anhängelast ca. 2900Kg. Beißt sich hier aber mit der Zuladung, die wurde mit eingerechnet, blieben noch 1700Kg.

Auch mit E Prüfzeichen, muss ja im Schein irgendwas mit Anhängelast stehen.

Wie gesagt bei mir hat der TÜV den Einschub kontrolliert, ob es auch der ist der eingetragen ist !

 

Zum Ölkühler , ein Getriebe muss auch eine "Betriebstemperatur" haben, im Van ist es so, vom Getriebe geht es in "Wasserkühler" von dort aus wieder zum Getriebe.

Manche lassen ja den Weg durch den Wasserkühler komplett aussen vor, ob das so richtig ist ?

im Sommer gibts ohne Vorwärmung kein Problem, im Winter steigt der Verschleiß und die Schaltvorgänge werden härter.

Deswegen habe ich den großen Kühler mit thermogesteuertem Lüfter ausgestattet - bei mir gabs zumindest bei -20 Grad dieses Jahr kein Problem.

Und im Sommer glüht dir nicht der Hintern weg, wegen Kühler unter dem Fahrersitz? Klingt ja fürchterlich, vor allem mit E-Lüfter. :eek:

Ich blase ja nicht die Hitze vom Kühler auf den Sitz, sondern ziehe Frischluft am Fahrzeugboden durch den Kühler nach unten, abgesehen davon ist der Voyager gut isoliert - im Innenraum merkst du davon nichts.

am 21. Mai 2020 um 16:32

Ich wende mich an euch als Fächmänner in Sachen Anhängerkupplung für Fahrradträger.

Ich will an meiner Mercedes-Benz V-Klasse unbedingt den Kuat NV 2.0 montieren.

Bei diesem Fahrradträger werden die MTBs über das Vorderrad und nicht am empfindlichen Carbon-Rahmen geklemmt.

Den Fahrradträger gibt es nur für 2“ Hitch.

Da Mercedes in USA den Baugleichen Vito mit Namen Metris anbietet, und dort für ein Nutzfarzeug natürlich die übliche 2“ Hitch anbietet, gibt es hierzu ein offizielles MB Teil, welches ich in Deutschland kaufen kann. Da der Hitch Querträgers aber nur für den US Markt entwickelt wurde, hat er keine europäisches Zertifikat. Die Stützlast hat 100 Kg, der Fahrradträger ist 25 kg schwer, somit bleiben üppige 75 Kg für die Bikes.

Weißt Du, ob ich den Hitch-Querträger montieren darf, wenn ich ihn danach ausschließlich für den Fahrradträger zum Fahrradtransport verwenden werde?

Muss ich den Querträger in die Papiere eintragen lassen, wenn ich ihn ausschließlich für Fahrradträger verwenden werde? Da ich das Fahrzeug geleast habe, wäre es einfacher, wenn ich das nicht eintragen lassen muss.

Es fällt mir als Laie sehr schwer, das in er STVZO herauszulesen. Gibt es irgendeine Platform wo ich das selbst nachlesen kann?

Ich würde mir dann entsprechend die Informationen ausdrucken, und alles immer im Fahrzeug haben, falls ich mal von irgendeinem Dorfpolizisten angehalten werde, der diese Regelungen nicht kennt.

Bitte bitte helfe mir! Außer euren Kommentaren im Thema von 2018 „US Anhaengerkupplung, abnehmar, in Deutschland zulassen“ habe ich im Netz nichts gefunden.

Vorab super vielen liebe Dank für Deine Unterstützung

Gruß Tom

Grundsätzlich gilt das als Ladung, aber die STVZO hat immer irgendeinen Paragrafen....

Der Küat muss aber auch am Rahmen eine Befestigung erfahren, wenn ich das richtig gesehen habe.

Ich würde eher mit einem Uebler Standardträger gehen und als Extra eine Carbonschutzhalterung ordern.

Ich habe seit 1955 alle Kupplungen für meine US-Fahrzeuge mit Hilfe von guten Schweßern sekbst gebaut und in Essen bei der TÜV-Forschungsstelle abnehmen lassen. Wenn es in D keine passende Kupplung für dein Fahrzeug gibt, nimm eine amerikanische, die irgendwie ein Mercedes-Kennzeichen hat. Die Kugel ist wahrscheinlich geschraubt und kann hier durch eine 50er von Albe ersetzt werden. Polizisten kennen sich vielleicht nicht gut aus und Du bleibst unbehelligt. Legal ist die Sache nicht aber praktisch. Beim Leasing-Fahrzeug ist auch die Eintragung vom Vertragspartner zu dulden. Meistens wird argumentiert, dass die Abnutzung das Fahrzeugs größer ist, was Auswirkung auf die mtl. Zahlungen hat.

Erwin wünscht dir viel Erfolg.

am 22. Mai 2020 um 5:04

Zitat:

@DonC schrieb am 21. Mai 2020 um 22:58:55 Uhr:

Grundsätzlich gilt das als Ladung, aber die STVZO hat immer irgendeinen Paragrafen....

Der Küat muss aber auch am Rahmen eine Befestigung erfahren, wenn ich das richtig gesehen habe.

Ich würde eher mit einem Uebler Standardträger gehen und als Extra eine Carbonschutzhalterung ordern.

Darf ich den offiziellen Mercedes-Benz 2“ Querträger montieren, obwohl dieser eigentlich nur in USA verkauft/verbaut wird?

am 22. Mai 2020 um 5:29

Zitat:

@kungingator schrieb am 22. Mai 2020 um 01:45:29 Uhr:

Ich habe seit 1955 alle Kupplungen für meine US-Fahrzeuge mit Hilfe von guten Schweßern sekbst gebaut und in Essen bei der TÜV-Forschungsstelle abnehmen lassen. Wenn es in D keine passende Kupplung für dein Fahrzeug gibt, nimm eine amerikanische, die irgendwie ein Mercedes-Kennzeichen hat. Die Kugel ist wahrscheinlich geschraubt und kann hier durch eine 50er von Albe ersetzt werden. Polizisten kennen sich vielleicht nicht gut aus und Du bleibst unbehelligt. Legal ist die Sache nicht aber praktisch. Beim Leasing-Fahrzeug ist auch die Eintragung vom Vertragspartner zu dulden. Meistens wird argumentiert, dass die Abnutzung das Fahrzeugs größer ist, was Auswirkung auf die mtl. Zahlungen hat.

Erwin wünscht dir viel Erfolg.

Es gibt einen offiziellen Mercedes-Benz Querträger mit 2“ Hitch, welcher allerdings ausschließlich in USA offiziell verkauft wird. Darf ich den montieren, oder benötige ich hierzu irgendeine Europäisches Zertifikat?

Moin Tom, sorry dass ich jetzt erst antworte.

Ja, darfst du montieren, ist ja ein Originalersatzteil von MB für genau deinen Wagen.

Der Fahrradträger selbst ist dann Ladung, bzw. genauer eine "Ladeeinrichtung":

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

am 23. Mai 2020 um 10:31

Zitat:

@v8.lover schrieb am 22. Mai 2020 um 22:05:34 Uhr:

Moin Tom, sorry dass ich jetzt erst antworte.

Ja, darfst du montieren, ist ja ein Originalersatzteil von MB für genau deinen Wagen.

Der Fahrradträger selbst ist dann Ladung, bzw. genauer eine "Ladeeinrichtung":

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Jetzt habe ich soweit alles zusammen.

Lediglich eine 13-Polige Rückleuchten Lichtleiste fehlt mir noch. Hast du einen coolen Tipp?

Nun, keine Ahnung ob das für DICH was wäre, aber für so Fälle suche ich mir auf Kleinanzeigen immer defekte Fahrradträger o.ä. und baue eben nur die Beleuchtung von denen um ;-) Günstiger geht nicht...

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