Unwissentliche Beschädigung eines Spiegels
Vorletzte Woche besuchte uns ein Herr, der mitteilte, dass an einem bestimmten Tag jemand mit unserem KFZ seinen Spiegel beschädigte, und sich vom Unfallort entfernt hätte. Er hätte schon Anzeige erstatt. Es gäbe wohl auch Zeugen. Ich bin mir selber sicher, dass ich so etwas sicherlich mitbekommen hätte. Höchstens der eigentliche Fahrzeughalter, unter dessen Namen auch die Versicherung abgeschlosse ist, der weiß aber auch von nichts. Nun fragte ob der Spiegel abgebrochen, er abgefahren wurde. Das wurde nicht bestätigt - nur umgeklappt. Dazu zeigte er eine Rechnung des Schadens in Höhe von 40 Euro, die er sofort haben wollte. Ich verwies auf seine Anzeige, und dass das ab jetzt doch Sache der Polizei ist. Lautschreiend verließ er dann das Gebäude.
Ich daraufhin zum Anwalt und habe den Vorfall übergeben. Auf dem Schadensbericht der Polizei war allerdings auch nichts an Details vermerkt. Er meinte das ist so schwammig, dass wir nun erst auf die Akten warten. Er meinte ich solle aber "vorsorglich" bei der Versicherung anrufen um das zu melden, und zu sagen, dass da halt jemand wegen eines Schadens war und wir nichts weiter wissen.
Nun war der Kläger wohl schneller und hat das bei unserer Vericherung schon bei der Anzeige gemeldet, denn als ich nach Hause kam hatte ich bereits Post von der Versicherung, mit Antrag zur Schadensmeldung. Ich wüsste nun auch gar nicht was ich da eintragen soll, da weiß doch zur Zeit niemand was genaues. Ich weiß gerade nicht was ich tun soll, denn der Fahrzeughalter hat seine SF=20, die ich irgendwann in Zukunft übernehmen würde. Jetzt habe ich Panik, dass zurückgestuft wird, wegen so einem Spiegel! Gibt es da keine Möglichkeit mehr, die Versicherung da rauszuhalten? Ich würde das lieber selber bezahlen anstatt zurückgestuft zu werden, weil SF=20 ist ja schon was. Wäre zu Schade.
Gibts da jetzt noch Möglichkeiten?
Beste Antwort im Thema
Die sind wahrscheinlich beide schon über 70 und der Altersstarrsinn schlägt zu...
Aber - wegen 45 € lohnt wahrscheinlich eine Petition bei der UN.😉
(Der/Die TE ist jünger, aber nicht wirklich anders drauf...😁)
41 Antworten
JA natürlich kannst du von der Versicherung gezahlte Schäden zurückkaufen um nicht höher gestuft zu werden, das ist gar kein Problem.
Wenn du eh schon beim Anwalt warst dann gib das Schreiben der Versicherung dem Anwalt, der sollte sich um alles weitere kömmern können.
Woher weiß der Herr denn wo Ihr anzutreffen seit?
Falls sich keiner der in Frage kommenden Fahrer sich daran erinnern kann einen Spiegel abgefahren zu haben dann würde ich das auch so in dem Versicherungsschreiben angeben (es sei denn es ist eh schon ein Anwalt beauftragt).
Aber irgentwoher muss der Herr ja auf dieses Fahrzeug/Nummernschild kommen?
edit:
Die Versicherung wird aber auch im eingenen Interesse den Fall prüfen und etscheiden ob die Ansprüche die der Herr gegen die Versicherung hat tatsächlich bestehen oder eben nicht.
Also nicht verrückt machen lassen, schon gar nicht bei nem Schaden von 40€ 😁
Der Herr hat sich die Adresse einfach telefonisch per Halterauskunft geben lassen.
Dein Problem sind sicher nicht die 40 EUR, sondern die Unfallflucht-Anzeige. Am Fahrzeugspiegel eures Autos sind nicht geringsten Hinweise erkennbar?
40 € Schadenshöhe liegt doch sicher unterhalb der Bagatellgrenze zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Das entscheidet die Staatsanwaltschaft (ggf. Einstellung) wenn die Anzeige schon vorliegt. Es darf vermutet werden, dass sein Anwalt davon schon mal was gehört hat.
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Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 7. September 2015 um 09:23:22 Uhr:
40 € Schadenshöhe liegt doch sicher unterhalb der Bagatellgrenze zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Bagatellgrenze bei der ich mich vom Unfallort entfernen darf?
Das interessiert mich jetzt.
Wie hoch ist die genau?
Hier wird wieder viel zu schnell geschossen.
Es liegt objektiv weder ein Beteiligungsnachweis (lediglich eine Behauptung des "Geschädigten"😉 vor noch erweist es sich das Verhalten des "Geschädigten" als sehr redlich.
Dieser will 40€ Schadensersatz und das am besten,
- ohne das jemand etwas davon weiß und
- ohne das er den Schaden nachweisen muss.
Die Reaktion vom "Geschädigten" als der TE korrekterweise eine Schadensersatzzahlung ablehnte stützt tendentiell die Vermutung, die ich habe.
Ein Verkehrsunfallflucht liegt nur dann vor, wenn was vom Unfall bemerkt wurde.
In der Tat ist es in der Regel kaum möglich, dass man eine Unfall nicht bemerkt hat und es ist sogar nachweisbar, dass man einen Unfall gehört oder bemerkt haben muss.
Aus eigener Erfahrung jedoch weiß ich, dass es passieren kann, dass man ein Spiegel, der umklappt, - zumindest nicht sofort - wahrnimmt.
Ich hatte nämlich mal einen ähnlichen Fall, bei dem jedoch mein Spiegel umklappte (und das hört man ja eher, da näher an einem dran) und ich es erst ein paar Meter weiter gemerkt hatte.
Ich würde es genauso der Versicherung melden, wie es gewesen, d.h.
- Keiner von Euch weiß Etwas von einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall und
- an Eurem Auto sind auch keine Spuren feststellbar.
Ferner würde ich der Verischerung mitteilen, wie sich der "Geschädigte" Dir gegenüber verhalten hat, damit die auch das Gefühl bekommen, das wir beide vermutlich schon haben.
Die strafrechtliche Seite würde ich komplett einem Anwalt überlassen. Aber warte mal ab, ob es überhaupt verfolgt wird.
Auch keine Infos an die Polizei, dass Du es nicht gewesen bist o.a. Einfach die klappte halten. Schweigen ist manchmal mehr.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 7. September 2015 um 12:22:31 Uhr:
Bagatellgrenze bei der ich mich vom Unfallort entfernen darf?Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 7. September 2015 um 09:23:22 Uhr:
40 € Schadenshöhe liegt doch sicher unterhalb der Bagatellgrenze zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.Das interessiert mich jetzt.
Wie hoch ist die genau?
die gibt es nicht.
Die Bagatellgrenze soll aus seiner Sicht ausschlaggebend für das Verfolgungsinteresse sein, was natürlich quatsch ist.
Bagatellgrenze: Das Internet ist voller Quatsch und behauptet, die läge je nach Laune des Staatsanwaltes zwischen 20 und 150 EUR. 50 EUR sollen sich eingependelt haben. Was für einen Quatsch man aber auch überall liest.
Eine Quatsch-Kostprobe: http://www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de/index.php/fahrerflucht.html
Selbstverständlich wäre dies eine Revhtsberatung absolut unabhängig davon, ob ich das so möchte oder meine (wenn es denn eine wäre).
Na ja, die meisten Vorredner haben recht.
Was mir nur sehr komisch vorkommt, ist die Schadenhöhe von € 40,--.
Was soll den an dem Spiegel bei diesem geringen Betrag beschädigt sein?
Lackschaden scheidet aus, da Reparatur teurer. Kompletter Spiegel ist auch teurer.
Spiegelglas ohne Beheizung meistens billiger.
Nur mal so ein Gedankengang.
Evtl nur das Gehäuse unlackiert - bei VW hab ich damals für n Polo das Gehäuse für 22 Euro gekauft. Mit Einbau sind da 40 realistisch.
najam ich bleibe dabei.
rechtlich verankert gibt es da nichts.
möglicherweise hat sich das als ungeschriebenes Gesetz - wie du sagst - "einpendelt", was ich für Quatsch halte.
Was hat de Tatbestandserfüllung mit der Schadenhöhe zu tun.
Aber das können selbst Juristen nicht verstehen, dass das Nonsense ist, dass kann nur ein Logiker verstehen.
Bei 40€ hätte ich drauf getippt, dass ein KFZtler den Spiegel wieder "hingeklappt"
und sonst nichts gefunden hat.
Sag Deine Versicherung wahrheitsgemäß bescheid, bekunde Interesse den Schaden zurùckzukaufen und
gut ist, Deine Versicherung wird sich schon anschauen, ob die Forderung nachvollziehbar ist.
Bagatellgeschichte: Möglicherweise geht es nicht darum, was wer nicht versteht, sondern was gängige Rechtsprechung ist.
seid wann spricht ein Staatsanwalt jetzt schon Recht? Oder hab ich was verpasst.