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Unwissentliche Beschädigung eines Spiegels

Vorletzte Woche besuchte uns ein Herr, der mitteilte, dass an einem bestimmten Tag jemand mit unserem KFZ seinen Spiegel beschädigte, und sich vom Unfallort entfernt hätte. Er hätte schon Anzeige erstatt. Es gäbe wohl auch Zeugen. Ich bin mir selber sicher, dass ich so etwas sicherlich mitbekommen hätte. Höchstens der eigentliche Fahrzeughalter, unter dessen Namen auch die Versicherung abgeschlosse ist, der weiß aber auch von nichts. Nun fragte ob der Spiegel abgebrochen, er abgefahren wurde. Das wurde nicht bestätigt - nur umgeklappt. Dazu zeigte er eine Rechnung des Schadens in Höhe von 40 Euro, die er sofort haben wollte. Ich verwies auf seine Anzeige, und dass das ab jetzt doch Sache der Polizei ist. Lautschreiend verließ er dann das Gebäude.

Ich daraufhin zum Anwalt und habe den Vorfall übergeben. Auf dem Schadensbericht der Polizei war allerdings auch nichts an Details vermerkt. Er meinte das ist so schwammig, dass wir nun erst auf die Akten warten. Er meinte ich solle aber "vorsorglich" bei der Versicherung anrufen um das zu melden, und zu sagen, dass da halt jemand wegen eines Schadens war und wir nichts weiter wissen.

Nun war der Kläger wohl schneller und hat das bei unserer Vericherung schon bei der Anzeige gemeldet, denn als ich nach Hause kam hatte ich bereits Post von der Versicherung, mit Antrag zur Schadensmeldung. Ich wüsste nun auch gar nicht was ich da eintragen soll, da weiß doch zur Zeit niemand was genaues. Ich weiß gerade nicht was ich tun soll, denn der Fahrzeughalter hat seine SF=20, die ich irgendwann in Zukunft übernehmen würde. Jetzt habe ich Panik, dass zurückgestuft wird, wegen so einem Spiegel! Gibt es da keine Möglichkeit mehr, die Versicherung da rauszuhalten? Ich würde das lieber selber bezahlen anstatt zurückgestuft zu werden, weil SF=20 ist ja schon was. Wäre zu Schade.

Gibts da jetzt noch Möglichkeiten?

Beste Antwort im Thema

Die sind wahrscheinlich beide schon über 70 und der Altersstarrsinn schlägt zu...

Aber - wegen 45 € lohnt wahrscheinlich eine Petition bei der UN.😉

(Der/Die TE ist jünger, aber nicht wirklich anders drauf...😁)

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Hmm, hört sich für mich wie eine einfache Anschuldigung ohne Beweis an.

Hat sich denn die Polizei überhaupt bei Dir gemeldet und sich Dein Fahrzeug angesehen? Das müsste sie im Rahmen einer Ermittlung wegen Unfallflucht erst einmal tun. Davon habe ich jetzt aber noch nichts gelesen.

Was sollen das denn für Zeugen sein?

Der Gang zum Anwalt war sicherlich nicht schlecht, doch wozu? Gibt es überhaupt Ermittlungen gegen Dich? Und wenn nichts bei rauskommt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Den Schadensbericht der Versicherung würde ich nur mit den nötigsten Daten ausfüllen und mich zum "Schadenshergang" überhaupt nicht äußern. Warum auch? Wenn Du nichts verursacht hast, kannst Du davon auch nichts wissen. Entsprechend zurückhaltend wird Deine Versicherung bei der Regulierung sein.

Meines Wissens wäre das auch allenfalls ein Fall für einen Amtsanwalt, der für "Vergehen" dieser Größenordnung zuständig ist. Dabei wäre auch eine Einstellung zu erwarten.

Wenn Du ein reines Gewissen hast, würde ich mich ganz beruhigt zurücklehnen und erst einmal abwarten, wer sich denn überhaupt meldet. Zudem muss der Geschädigte erst einmal Verursachung und Schaden nachweisen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 8. September 2015 um 12:16:17 Uhr:


...
Den Schadensbericht der Versicherung würde ich nur mit den nötigsten Daten ausfüllen und mich zum "Schadenshergang" überhaupt nicht äußern. Warum auch? Wenn Du nichts verursacht hast, kannst Du davon auch nichts wissen. Entsprechend zurückhaltend wird Deine Versicherung bei der Regulierung sein.
..

glaube eher umgekehrt ist es der Fall.

Wenn ich gar keine Angaben zum Schadenshergang mache, und die Angaben des Geschädigten sind einigermassen plausibel, wird die Versicherung zahlen und hochstufen.

Also ich würde, wie einige andere auch schon geschrieben haben, angeben dass weder du noch andere Fahrer ein Schadensereignis bemerkt haben.
Weiterhin würde ich das Auftreten des angeblich Geschädigten beschreiben und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen bezweifeln.

Sollte aber auch alles dein Anwalt wissen.

Zitat:

@oli1a schrieb am 7. September 2015 um 02:19:23 Uhr:


Vorletzte Woche besuchte uns ein Herr, der mitteilte, dass an einem bestimmten Tag jemand mit unserem KFZ seinen Spiegel beschädigte, und sich vom Unfallort entfernt hätte. Er hätte schon Anzeige erstatt. Es gäbe wohl auch Zeugen. Ich bin mir selber sicher, dass ich so etwas sicherlich mitbekommen hätte. Höchstens der eigentliche Fahrzeughalter, unter dessen Namen auch die Versicherung abgeschlosse ist, der weiß aber auch von nichts.

Dieser Absatz kommt mir sehr komisch.

1. Wie kann es sein, dass der Anspruchsteller auf dich zukommt, obwohl du weder Halter noch Versicherungsnehmer vom Fahrzeug bist? Woher hat der deine Daten?

2. Wieso weiß man nicht mehr, wer zu dem besagten Tag mit dem Auto am Unfallort unterwegs war?

Wenn zu mir jemand sagt, du hast mir vor 2 Wochen den Spiegel am Edeka Parkplatz weggefahren, dann weiß ich zumindestens, ob ich an diesem Tag mit dem Auto überhaupt dort war.

Wie kann man sich sicher sein, dass man die Beschädigung vom Spiegel mitbekommen hätte, wenn man nicht mal mehr weiß, ob man überhaupt vor Ort war? 😕😕😕

Also ganz ehrlich: Ich weiß heute nicht mehr, ob ich vor 14 Tagen vielleicht zufällig auf dem Parplatz des Edeka unterwegs war.

Wird wohl einigen anderen auch so gehen.

Und wenn man einen Spiegel anfährt, so dass ein Schaden entsteht, merkt man das definitiv. Zumal dann ja auch am eigenen KFZ Spuren zu finden sein müssten.

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Zitat:

@MalerMe schrieb am 8. September 2015 um 13:00:42 Uhr:



Zitat:

@oli1a schrieb am 7. September 2015 um 02:19:23 Uhr:


Vorletzte Woche besuchte uns ein Herr, der mitteilte, dass an einem bestimmten Tag jemand mit unserem KFZ seinen Spiegel beschädigte, und sich vom Unfallort entfernt hätte. Er hätte schon Anzeige erstatt. Es gäbe wohl auch Zeugen. Ich bin mir selber sicher, dass ich so etwas sicherlich mitbekommen hätte. Höchstens der eigentliche Fahrzeughalter, unter dessen Namen auch die Versicherung abgeschlosse ist, der weiß aber auch von nichts.
1. Wie kann es sein, dass der Anspruchsteller auf dich zukommt, obwohl du weder Halter noch Versicherungsnehmer vom Fahrzeug bist? Woher hat der deine Daten?

In der Tat eine interessante Frage, die dadurch beantwortet werden könnte, dass der angebliche Schädiger dem angeblich Geschädigten persönlich bekannt sein müsste, denn wenn der angebliche Schädiger nicht Halter des Fahrzeuges ist, woher sind dessen Daten bekannt?

Vielleicht fehlt noch etwas bei der Geschichte.

Nur eine reine Mutmaßung, aber Theorien spinnen, das bringt halt oft weiter. Bestandteil von Ermittlungsarbeit.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 8. September 2015 um 10:42:08 Uhr:


seid wann spricht ein Staatsanwalt jetzt schon Recht? Oder hab ich was verpasst.

Ich entschuldige mich für das flüchtige Geschreibsel und erkläre dir, was ich ausdrücken wollte: Ich bin mir ziemlich sicher, dass du Quatsch erzählt hast, als du in Unkenntnis eine bestimmte ????lage die Darstellung derselben durch einen User als Quatsch bezeichnet hast.

Nun hatte ich gehofft, das du als Rechtsgelehrter entweder die Quatschaussage nach gründlicher Recherche bestätigst oder eine klitzekleine Wissenslücke durch diesen Thread füllen konntest.

dann hast du falsch gehoft.

zeige mir die "gängige Rechtsprechung".

Ich dachte (ehrlich: Eigentlich nicht), du würdest dich nicht an einem falsch gewählten Begriff aufhängen (googlen kannst du sicher so gut wie ich), sondern wärst an der Sache interessiert. Aus purer Neugier gefragt habe ich beim 10:00 Uhr Kaffee befriedigende Auskunft von den Hausjuristen hier.

Müssen das nicht weiter vertiefen.

Kein Einsehen ist auch ein Einsehen....

Also, der Fahrer des Wagens ist 75, der hört und bemerkt Dinge nicht mehr wie ein 20 jähriger.

Ich hab mir die Spiegel angeschaut, und kann nur sagen: Das Auto ist 1995 gekauft worden und sieht dementsprechend aus. Kratzer gibt es VIELE, nicht nur am Spiegel! Wie man daraus einen Unfall ableiten könnte wüsste ich nicht. Dazu mein Neffe, der so ein Autofan ist und gern mal mit irgendwelchen Gegenständen da unterm Carport -- alles sehr eng -- herumläuft.

Wie gesagt, er zeigt eine Rechnung, bzw. wies auf eine hin (!), ohne dass ich sie einsehen durfte. Dann wollte er sein Geld, und wurde laut als ich sagte, dass das ab jetzt mein Anwalt macht. Vorher erwähnte er aber auch den finanziellen Schaden, der verursacht wurde, weil er sich ein Leihwagen mieten musste. Ähm, wegen eines umgeklappten Spiegels? Natürlich hatte er keine "Rechnung" von dem Mietwagen dabei.

Der Geschädigte hat sich danach aufgefordert gefühlt, unseren Garten zu besuchen, und schön ein paar Fotos von dem Auto, insbesondere des Spiegels zu machen -- nachdem wir ihm Hausverbot erteilt haben.

Wenn wir alle nun schon mitfiebern, wie es weitergeht, könntest du uns ja wissen lassen: Gibt es denn am Spiegel eures Autos irgendwas, was die Ansprüche des Herrn untermauern könnte. Auch wenn vielleicht ganz anders verursacht?

Ich fürchte, dass der alte Herr irgendwo ein Problem hat.

Ich glaube das mit der Anzeige nicht, da er mir irgendwie durch den Wind vorkommt.

Einfach mal zurücklehnen und abwarten was kommt und ob überhaupt was kommt.

Hunde die bellen beißen nicht.

Wenn ihr ihm Hausverbot erteilt habt, dann gilt das doch auch für das Grundstück oder?! Hat sich der feine Herr nicht des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht?

Und Mietwagen wegen nem Spiegel? Bei bj1995 ist so ein Spiegel ratzfatz getauscht, wenn er denn wirklich getauscht wurde! Da braucht man keinen Leihwagen!

Bei einem älteren Herren mit 75 Lenzen und so einigen Kratzern am KFZ, der wird wohl schon öfters irgendwo Feinkontakt haben ohne es zu bemerken.

Ist nicht böse gemeint, habe da aber auch so meine Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld, die kommen einfach nicht mehr klar mit dem fahren.

Ich sehe die Sache auch zwiespältig, aber nutzt diese Gelegenheit mal um die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen, nächstes mal ist es evtl. nicht nur ein Spiegel....😰 Die Alten merken das teilweise wirklich nicht mehr oder streiten es erbittert ab.

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