Unwissentliche Beschädigung eines Spiegels
Vorletzte Woche besuchte uns ein Herr, der mitteilte, dass an einem bestimmten Tag jemand mit unserem KFZ seinen Spiegel beschädigte, und sich vom Unfallort entfernt hätte. Er hätte schon Anzeige erstatt. Es gäbe wohl auch Zeugen. Ich bin mir selber sicher, dass ich so etwas sicherlich mitbekommen hätte. Höchstens der eigentliche Fahrzeughalter, unter dessen Namen auch die Versicherung abgeschlosse ist, der weiß aber auch von nichts. Nun fragte ob der Spiegel abgebrochen, er abgefahren wurde. Das wurde nicht bestätigt - nur umgeklappt. Dazu zeigte er eine Rechnung des Schadens in Höhe von 40 Euro, die er sofort haben wollte. Ich verwies auf seine Anzeige, und dass das ab jetzt doch Sache der Polizei ist. Lautschreiend verließ er dann das Gebäude.
Ich daraufhin zum Anwalt und habe den Vorfall übergeben. Auf dem Schadensbericht der Polizei war allerdings auch nichts an Details vermerkt. Er meinte das ist so schwammig, dass wir nun erst auf die Akten warten. Er meinte ich solle aber "vorsorglich" bei der Versicherung anrufen um das zu melden, und zu sagen, dass da halt jemand wegen eines Schadens war und wir nichts weiter wissen.
Nun war der Kläger wohl schneller und hat das bei unserer Vericherung schon bei der Anzeige gemeldet, denn als ich nach Hause kam hatte ich bereits Post von der Versicherung, mit Antrag zur Schadensmeldung. Ich wüsste nun auch gar nicht was ich da eintragen soll, da weiß doch zur Zeit niemand was genaues. Ich weiß gerade nicht was ich tun soll, denn der Fahrzeughalter hat seine SF=20, die ich irgendwann in Zukunft übernehmen würde. Jetzt habe ich Panik, dass zurückgestuft wird, wegen so einem Spiegel! Gibt es da keine Möglichkeit mehr, die Versicherung da rauszuhalten? Ich würde das lieber selber bezahlen anstatt zurückgestuft zu werden, weil SF=20 ist ja schon was. Wäre zu Schade.
Gibts da jetzt noch Möglichkeiten?
Beste Antwort im Thema
Die sind wahrscheinlich beide schon über 70 und der Altersstarrsinn schlägt zu...
Aber - wegen 45 € lohnt wahrscheinlich eine Petition bei der UN.
(Der/Die TE ist jünger, aber nicht wirklich anders drauf...)
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41 Antworten
Ich hatte es jetzt so verstanden, dass der Threadstarter die 95er Kratzbombe fährt, nicht der Oppi.
Ach so, für mich klang es so als wenn der TE von nichts weiß, jedoch der Opa? als möglicher Fahrer in Frage kommt.
Ich merke schon, jetzt wird's verworren...
Die sind wahrscheinlich beide schon über 70 und der Altersstarrsinn schlägt zu...
Aber - wegen 45 € lohnt wahrscheinlich eine Petition bei der UN.
(Der/Die TE ist jünger, aber nicht wirklich anders drauf...)
Zitat:
(Der/Die TE ist jünger, aber nicht wirklich anders drauf...
)

Zitat:
Wenn wir alle nun schon mitfiebern, wie es weitergeht, könntest du uns ja wissen lassen: Gibt es denn am Spiegel eures Autos irgendwas, was die Ansprüche des Herrn untermauern könnte. Auch wenn vielleicht ganz anders verursacht?
Ja, da sitzen so 250 Kratzer auf der Außenseite des Spiegels. Natürlich könnte man sagen, Kratzer Nr. 245 ist an dem Tag verursacht worden, was ein bisschen absurd wäre.
Zitat:
Wenn ihr ihm Hausverbot erteilt habt, dann gilt das doch auch für das Grundstück oder?! Hat sich der feine Herr nicht des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht?
Es läuft bereits eine Gegenanzeige. Das hat den Geschädigzen nicht davon abzuhalten nochmals vorbei zukommen -- um Papiere zu übergeben. Gleich mehr dazu.
Zitat:
Ich hatte es jetzt so verstanden, dass der Threadstarter die 95er Kratzbombe fährt, nicht der Oppi.
Kratzbombe

Ich erklärs kurz: Der Fahrer, der den Spiegel so misshandelt hat, ist mein Vater. Dieser ist auch der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer. Ich fahre die Kratzbombe eigentlich nur noch. Nur, wie gesagt, nicht an dem Tag des Geschehens. (Das weiß ich nur deswegen, weil ich am Tag gar nicht in der Stadt war)
Also: Der Typ (Geschädigte) war also am Samstag bei meinem Vater (trotz Hausverbots) und übergab folgende Papiere:
-persönliche Ansprache ("wir haben die Versicherung informiert, die Polizei und wenn Sie bis Ende der Woche nicht 50 Euro zahlen, schalten wir den Anwalt ein, was - für SIE - mit ERHEBLICHEN Kosten verbunden sein wird!"

- Unfallmitteilung (hatten wir eh von der Polizei bekommen)
- KFZ-Reparaturkosten, in Höhe von insg. 55 Euro.
Dienstleistung des Betriebs: "Aussenspiegel links nach Unfallschaden instandgesetzt"
Was bedeutet aber "instandsetzen" konkret?
Bei 55 EUR in einer Wrkstatt wird wohl nicht viel passiert sein. Das klingt nach 10 min Arbeit für einen Lehrling
So wie die Sache jetzt anscheinend ihren Lauf nimmt, kommen wohl noch einige "Nebenkosten" hinzu. Nicht schön sowas, kleine Ursache und riesiger Rattenschwanz. Der Geschädigte scheint aber auch Langeweile zu haben, obwohl die Mühlen schon laufen, wegen 55 EUR schon 2 x persönlich vorzusprechen?? der scheint auch nicht mehr alle beisammenzuhaben.
Rechnung war ursprünglich 40 € jetzt schon 55 € ??
Im übrigen liegt die Beweislast für den Schadensumfang sowie für den Schadenshergang beim Anspruchsteller. Diese Beweise fehlen offensichtlich noch.
Die Rechnung ist kein Beweis für die Schadenshöhe!
O.
Vielleicht hat er seinen eigenen Sprit für die Anreise zu euch mit dazu gerechnet
Zitat:
Vielleicht hat er seinen eigenen Sprit für die Anreise zu euch mit dazu gerechnet

MIT Mehrwertsteuer 50 Euro insgesamt.
Update: Ermittlungsverfahren Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wurde eingestellt.
Mal sehen was noch kommt.
Der nette alte Herr vielleicht?
Update:
Der nette Herr war nicht mehr persönlich hier, sondern trat in Verbindung mit seinem Anwalt mit uns in Kontakt. Der Anwalt wollte die 53 Euro seines Klienten haben (obwohl dieser den Schaden schon bei unserer Versicherung gemeldet hat!) inklusive Anwaltskosten!
Ich leitete das meinem Anwalt weiter. Der gab mir den Tipp, die Versicherung das abwickeln zu lassen um dann sofort den Betrag zurückzukaufen. Ich rief an und forderte einen Zurückkauf des Schadens. Es kam auch prompt ein Brief der Versicherung mit einer Rechnung von 53 Euro.
Wenn ich das der Versicherung überweise, müsste die Hochstufung ja wieder rückgängig gemacht werden?
Das ist der Sinn dahinter einen Schaden zurückzukaufen.