unwissentliches fahren ohne Versicherungsschutz
Angenommen, jemand leiht mir sein Auto zum Fahren. Diese Person hat jedoch ihre Versicherungsbeiträge nicht gezahlt und das Straßenverkehrsamt hat angeordnet, die Kennzeichen zu entstempeln. Wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass für dieses Auto kein Versicherungsschutz mehr besteht, welche Konsequenzen könnten auf mich zukommen? Ich als Person, kann ja schwer prüfen, ob der Versicherungsschutz besteht. Das einzige was man machen kann, wäre zu Prüfen ob die Stempel auf den Kennzeichen vorhanden sind. Andererseits schützt ja Unwissenheit vor Strafe nicht.
Und was wenn es hart auf hart kommt und man einen Unfall baut. Kann man dann gegen den Fahrzeughalter klagen?
23 Antworten
Ich kenn mich da rechtlich nicht aus. Aber nehmen wir an die Person behauptet das Auto sei versichert. Wie willst du prüfen ob das stimmt? Kontoauszüge? Je nachdem in welchem Verhältnis du zur Person stehst würde ich mir dies schriftlich geben lassen. Dann hat man wenigstens was in der Hand wenn es dazu kommt was vorweisen zu müssen.
Die nächste Frage wäre ob eine weitere Person bzw. Eine dritte Person in einem Unfall überhaupt versichert wäre (wenn die Beiträge beglichen wären).
Mein Auto dürfen 2 Personen fahren. Das wären meine Frau und ich. Eine dritte Person wäre nicht versichert da eine dritte Person nicht als Fahrer eingetragen worden ist.
Zitat:
@MBE213 schrieb am 8. November 2023 um 20:28:41 Uhr:
Andererseits schützt ja Unwissenheit vor Strafe nicht.
Das ist zum Glück nur teilweise richtig (siehe wikipedia)
Hier handelt es sich meiner Ansicht nach um einen Tatbestandsirrtum, der eben durch die fehlende Möglichkeit zur Überprüfung auch nicht vermeidbar war.
Zitat:
Und was wenn es hart auf hart kommt und man einen Unfall baut. Kann man dann gegen den Fahrzeughalter klagen?
Hier wäre zunächst zu überprüfen, ob die Versicherung überhaupt schon im Außenverhältnis leistungsfrei ist. Ist das nicht der Fall, zahlt sie zunächst die Entschädigung und nimmt dann den Halter in Regress.
Sollte das aber doch der Fall sein, so bist du als Verursacher eines Unfalls in der Haftung. Ob du hinterher den Halter in Regress nehmen kann (vor allem: ob der zahlungsfähig ist) steht dann auf einem anderen Blatt.
Für den Geschädigten gilt übrigens in solchen Fällen:
Ist von Fahrer und Halter kein Schadenersatz zu bekommen, zahlt bei pflichtwidrig nicht versicherten Fahrzeugen die Verkehrsopferhilfe.
Zitat:
@lanape schrieb am 8. November 2023 um 20:38:11 Uhr:
Mein Auto dürfen 2 Personen fahren. Das wären meine Frau und ich. Eine dritte Person wäre nicht versichert da eine dritte Person nicht als Fahrer eingetragen worden ist.
In dem Fall würde die Versicherung aber im Außenverhältnis leisten, sprich ein Geschädigter bekäme sein Geld.
Im Innenverhältnis ist dann üblicherweise auch "nur" eine Vertragsstrafe fällig.
Zitat:
@MBE213 schrieb am 8. November 2023 um 20:28:41 Uhr:
Angenommen, jemand leiht mir sein Auto zum Fahren. Diese Person hat jedoch ihre Versicherungsbeiträge nicht gezahlt und das Straßenverkehrsamt hat angeordnet, die Kennzeichen zu entstempeln. Wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass für dieses Auto kein Versicherungsschutz mehr besteht, welche Konsequenzen könnten auf mich zukommen? Ich als Person, kann ja schwer prüfen, ob der Versicherungsschutz besteht. Das einzige was man machen kann, wäre zu Prüfen ob die Stempel auf den Kennzeichen vorhanden sind. Andererseits schützt ja Unwissenheit vor Strafe nicht.
Du musst das Auto stehen lassen. Mehr passiert am Ende nicht.
Zitat:
@MBE213 schrieb am 8. November 2023 um 20:28:41 Uhr:
Und was wenn es hart auf hart kommt und man einen Unfall baut. Kann man dann gegen den Fahrzeughalter klagen?
Worauf willst du dann klagen? Die HP haftet nach. Sollten die Fristen rum sein und du neben dem Halter haften, dann kommt eine Inanspruchnahme zwischen Gesamtschuldnern in Betracht. Aber da können Sonderfragen zu den internen Verhältnissen (Verwandtschaft, Freundschaft, Gefälligkeit, Arbeitsverhältnis) zu überraschenden Ergebnissen führen.
Am besten fährst du mit dem eigenen Auto. Da solltest du wissen ob eine Versicherung besteht.
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Zitat:
@lanape schrieb am 8. November 2023 um 20:38:11 Uhr:
Mein Auto dürfen 2 Personen fahren. Das wären meine Frau und ich. Eine dritte Person wäre nicht versichert da eine dritte Person nicht als Fahrer eingetragen worden ist.
Nicht der oder die Fahrer sind versichert, sondern das Auto. Daher würde die Versicherung auch zahlen, wenn ein unbenannter Dritter oder sogar ein Autodieb einen Unfall verursachen würde.
Ob sie sich das Geld in Form von Beitragszahlungen oder Regress (teilweise) wiederholt, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 08. November 2023 um 21:18:49 Uhr:
Worauf willst du dann klagen? Die HP haftet nach. Sollten die Fristen rum sein und du neben dem Halter haften, dann kommt eine Inanspruchnahme zwischen Gesamtschuldnern in Betracht. Aber da können Sonderfragen zu den internen Verhältnissen (Verwandtschaft, Freundschaft, Gefälligkeit, Arbeitsverhältnis) zu überraschenden Ergebnissen führen.
Am besten fährst du mit dem eigenen Auto. Da solltest du wissen ob eine Versicherung besteht.
In der Situation, in der ich ein Auto ohne Versicherung von jemand anderem leihe und einen Unfall verursache, werde ich höchstwahrscheinlich für die Schäden, die ich verursacht habe, haftbar gemacht, richtig? Das bedeutet, ich müsste die Kosten für die Schäden aus eigener Tasche bezahlen.
Mit Klagen meine ich, die Unfallkosten vom Halter zurückzuholen, der ja eigentlich dafür verantwortlich wäre, die Versichungsbeiträge zu zahlen.
Wie oben schon erwähnt, würde die Versicherung in Vorleistung treten und sich das Geld höchstwahrscheinlich vom Halter zurückholen wollen, bzw. vom Versicherungsnehmer.
Ich denke, im Zweifelsfall müsste in diesem Fall sogar der Versicherungsnehmer gegen dich Klagen, um überhaupt einen Cent ersetzt zu sehen. Dass er damit durchkommen würde wäre natürlich absoluter Unfug... Sofern du nicht fahrlässig handelst, wird die Versicherung nichts von dir wollen (Stichwort alkoholisiert oder viel zu schnell fahren).
Du haftest auch beim versicherten Leihwagen auf Schadenersatz, soweit du einen Unfall verschuldest. Nur wird sich der Geschädihte eher am die HP wenden.
Sollte es keine HP geben bzw. diese nicht mehr haften, dann haftest du zusammen mit dem Halter für den gegnerischen Schaden. Du haftest dem Verleiher ggf. für dessen Fahrzeugschaden.
Inwiefern der Verleiher für den Nichtbestand einer HP dir gegenüber haftet, hängt von den Umständen ab und wird nur seltenst der Fall sein.
Ohne Unfall passiert dir jedenfalls nichts. Und da du nur hypothetisch fragst ....
Zitat:
@freespace49 schrieb am 8. November 2023 um 22:30:18 Uhr:
Ich denke, im Zweifelsfall müsste in diesem Fall sogar der Versicherungsnehmer gegen dich Klagen, um überhaupt einen Cent ersetzt zu sehen. Dass er damit durchkommen würde wäre natürlich absoluter Unfug... Sofern du nicht fahrlässig handelst, wird die Versicherung nichts von dir wollen (Stichwort alkoholisiert oder viel zu schnell fahren).
Nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Geschädigte.
Weil der Fahrer wenn er "einen Unfall baut" aus verbotener Handlung haftet. Man hat schlichtweg so zu fahren, dass niemand geschädigt wird. Selbst ein einfacher Parkrempler ist also fahrlässig (Vorsatz können wir hier wohl unberücksichtigt lassen) und führt für den Fahrer zur Haftung aus §823 BGB.
In dem Fall haften, so verstehe ich auch @berlin-paul, Fahrer und Halter (§7 StVB) gesamtschuldnerisch. Das bedeutet aber für den Geschädigten, er darf sich aussuchen von wem er Schadenersatz fordert. Wenn nun der TE in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und der Halter nicht, dann wäre der Geschädigte wohl gut beraten seine Forderungen an den TE zu richten und nicht an den Halter. (Oder sollte hier §242 BGB die Wahlfreiheit einschränken?)
Der geschädigte Dritte kann sich das frei aussuchen.
Wenn jemand schon nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug zu versichern, wird da auch bei einem Unfall nichts zu holen sein. Mir persönlich wäre das Risiko bei einem selbst verschuldeten Unfall zu hoch, den Schaden alleine übernehmen zu müssen. Wenn das Fahrzeug nach allen bisherigen Antworten doch noch benutzt werden soll: Verursache halt nur solche Unfälle, die du dir auch leisten kannst…
Schon wenn ich den Verdacht habe, dass das Auto unversichert ist, würde ich damit nicht fahren. Da wäre mir das Risiko zu hoch. Und meine Mallorcapolice greift dann auch nicht.
Wenn die Plakette entfernt wurde - darf die Karre gar nicht auf die Straße. Werden die Schlüssel zum Auto also übergeben statt geklaut - macht sich schonmal jemand strafbar meiner Meinung nach. Und wenn derjenige, der das weiß und die Karre dennoch auf die Straße bringt - vermutlich auch. Das wären dann zumindest zwei OWI-Sachen.
Und wer dann auch noch einen Unfall verschuldet - der zahlt - zumindest die Haftpflichtforderung eines Geschädigten (an ihn oder an dessen Versicherung, die notfalls in Vorleistung geht). Aber der Kaskoschaden am selbst gefahrenen Fahrzeug - den zahlt keine Versicherung. Ist das die Sache insgesamt echt Wert? Lieber Fahrrad oder Laufen!
Zitat:
@lanape schrieb am 8. November 2023 um 20:38:11 Uhr:
Mein Auto dürfen 2 Personen fahren. Das wären meine Frau und ich. Eine dritte Person wäre nicht versichert da eine dritte Person nicht als Fahrer eingetragen worden ist.
Das ist so nicht ganz korrekt, natürlich besteht trotzdem Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Es droht dir als Versicherungsnehmer jedoch eine Vertragsstrafe wenn etwas passiert und die Versicherung zahlen muss.