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Beschädigung am Fahrzeug durch Vandalismus: Regresserfolg?

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 13:05

Hallo zusammen,

 

am letzten Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag hat eine Person, höchst alkoholisiert, mehrere Autos in meiner Straße beschädigt: Seitenspiegel abgetreten und anscheinend auf mehreren Autos auf der Motorhaube herumgesprungen. So auch auf meinem Auto. Die Motorhaube vorne hat eine große Delle bzw. ist eine Verschraubung / Befestigung auch leicht gelöst.

Der Täter ist aufgrund wachsamer Nachbarn, die das direkt in jener Nacht gemeldet haben, noch in derselben Nacht gefasst worden. Da ich mein Auto aufgrund mangelndes Parkplatzes nicht direkt vor meinem Haus stehen habe, habe ich die Tat direkt nicht gesehen, allerdings ein Nachbar.

Ich war schon bei der Polizei und habe Strafantrag gestellt. Der Versicherung ist der Schaden ebenfalls schon gemeldet, der Gutachter war heute auch schon da.

Ergebnis: Es wird eine komplett neue Motorhaube benötigt, alles zusmamen kostet mich der Spaß 980 Euro. Ich habe zum Glück eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden abdeckt, allerdings mit 300 Euro Selbstbeteiligung sowie einer höhren Einstufung wegen des Schadens dann. Das heißt, selbst über die Versicherung kostet mich der Spaß mit Selbstbeteiligung + höhere Beiträge wohl so um die 400 Euro...

Der Gutachter meinte zu mir, er würde den Schaden wahrscheinlich nicht über die Versicherung repaprieren lassen, sondern privat. Was meint ihr?

Eine andere Frage: Der Täter ist bekannt, es ist der Polizei gemeldet: Die Versicherung wird ja in Regress gehen, wenn ich es über die Versicherung laufen lasse. Was aber, wenn bei dem Täter nichts zu holen ist? Kann / Muss er es dann in Raten zahlen? Werden Gegenstände bei ihm gepfändet? Sprich: Kann ich, da der Täter bekannt ist, davon ausgehen, dass die Versicherung ihn auch erfolgreich in Regress nehmen wird? Ich würde es nämlich NUR über die Versicherung reparieren lassen, wenn ich sicher weiß, dass es durch den Täter bezahlt werden würde...

Wie würdet ihr nun weiter vorgehen? Ist leider das erste Mal, das mir sowas passier,t und gerade bin ich etwas ratlos... Soll ich noch warten auf weitere Schritte, das Auto nicht über die Versicherung reparieren lassen oder doch mit gutem Glauben für den Regress über die Versicherung es reparieren lassen?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße

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36 Antworten

Wenn Du einen Titel erwirkt hast,muss er zahlen. Das Problem bei solcher Klientel ist, sie werden nie zahlen ,können.

Ich hab einen Titel in 2016 erwirken lassen und bin schon mehr Geld los,als ich von der Schädigerin haben wollte. Es wurden schon zweimal erfolgreich Beträge gepfändet(750 Euro insgesamt) nur wurde davon erstmal die RSV und der Anwalt bedient.

Ich hab noch keinen Cent gesehen. Ist mir in den Fall auch egal, und wenn ich nochmal in Vorleistung für den Gerichtsvollzieher gehen muss, hier geht es mir lediglich ums Prinzip.

Die Dame wollte/sollte den Kleinen Schaden selbst bezahlen(300 waren vereinbart, KV von der Werkstatt waren 1500 Brutto,,die ich jetzt einklage)

Wenn Du es über die VK reparieren lässt, kannst den Schaden ja zurückkaufen und müsstest den Betrag von der Flachzange dann einfordern, den Du vermutlich nie bekommen wirst.

Da macht es evtl Sinn, den Schaden selbst in Auftrag geben zu lassen, dann wird die Reparatur günstiger als wenn über Vers abgerechnet wird.

Und dann versuchst den ggf niedrigeren Betrag einzuklagen. Bei Erfolg kommst mit Null raus,ansonsten ist Verlust geringer, wenn nichts zu holen ist bei der Blase.

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 15:31

Vielen Dank für deine Antwort. Du schreibst, ich solle die Reparatur selber über eine Werkstatt durchführen lassen, damit es günstiger ist und ich eventuell den Betrag einklagen kann. Dazu brauche ich dann aber ja auch noch einen Anwalt? Den geringeren Repararturbetrag kann ich im nachhinein nicht über die Versicherung abrechnen, wenn es klar ist, dass der zahlen kann?

Eine weitere Frage: Muss ich denn das Reparaturangebot der Versicherung nehmen oder kann ich mir auch ein günstigeres Angebot suchen und dieses dann über die Versicherung abrechnen lassen?

Du kannst über die VK den Schaden regulieren lassen und auch durchrechnen lassen, wie sich das finanziell auswirkt. Danach kannst Du in Ruhe (6 Monate nach Regulierung) überlegen, ob Du den Schaden zurückkaufst. Ist ein Rechenbeispiel.

Der VS ist in dem Fall egal, wer den Schaden verursacht hat und Du musst Deine Ansprüche an den Schädiger stellen. Aber wie widelexpress schon sagte, die Chance bei solchen Kandidaten was holen zu können,ist recht gering, zumal Du ja nicht alleine Ansprüche anmelden wirst. Viel Erfolg

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, macht die Verfolgung der Ansprüche einigermaßen Sinn. Ansonsten findet sich eine gebrauchte Motorhaube sicherlich beim Verwerter und falls die lackiert werden muss, wird auch das einigermaßen preiswert zu machen sein.

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 15:58

@berlin-paul Ich besitze tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung. Ebenfalls bei der DEVK. Deswegen denke ich auch, dass das Verfolgen der Ansprüche Sinn machen könnte...

Achtung: Nicht bei jeder Versicherung kann man einen Vollkaskoschaden zurückkaufen. Kläre das vorher mit der DEVK.

Das kann man ja schnell erfragen und dann auch klären, ob sich der Rückkauf lohnt. :)

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Wie gesagt,ich würde vermutlich so günstig wie möglich selbst reparieren lassen und den Betrag dann bei vorhandener RSV über einen Anwalt einfordern.

Es über die VK zu reparieren und dann zurückzukaufen bzw in eine schlechtere SF gestuft zu werden, wird in der Summe vermutlich teurer.

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 17:44

Es handelt sich um einen vw up! 4 türer. Danke für die zahlreichen Ratschläge bisher! Ich werde dann wahrscheinlich mich bald auf dem Weg zu einer günstigen aber guten Werkstatt machen und mich mit der DEVK zusammensetzen und über meine Rechtsschutzversicherung den Betrag zurückfordern. Bleibe ich, falls der Schadensverursacher keinerlei Geld auf dem Konto hat, dann eigentlich auch noch auf den Anwaltskosten sitzen? Oder wahrscheinlich muss er die ja dann übernehmen?

Wer hat denn eigentlich den Gutachter angefordert?!? Der will ja auch Kohle...

Wenn Du nicht gerade bei SF 25 und mehr bist, liegt doch die übliche Grenze für einen Rückkauf doch irgendwie bei etwas mehr als 1000€, oder irre ich mich da?

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 18:02

Der Gutachter wurde von der Versicherung angefordert, ohne zu fragen, ob ich ihn brauche oder will... Wenn ich den Schaden selbst reparariere, muss ich den also auch noch zahlen? Ich bin erst bei SF3...

Mit den Gutachterkosten wirst du nicht belastet.

In der VK zählen die SV-Kosten zu den Schadenermittlungskosten und gehen zu Lasten der VK.

Ja ok, aber wenn man jetzt gar nicht über die VK abrechnen lassen möchte, da es sich monetär nicht rechnet, bezahlt dann etwa auch die VS die GA-Kosten?

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