Unverschuldeter Versicherungsschaden , Eure Meinung?
Hallo,
Ich fahre einen 520d F 11 BJ 2012 und bin unverschuldet verunfallt. Laufleistung 153tsd.Navi Professionell, teilleder, Handschaltung, Xenon, klimaautomatik, PPkit
Ein Gutachter hat den Schaden auf 19.500 EUR bewertet, Wiederbeschaffungswert 16.400 EUR. Restwert 8250 Euro
Im Gutachten steht, dass der Schaden unterhalb 130% des Wiederbeschaffungswertes repariert werden kann.
Außerdem der Satz "Die Reparatur wird sachverständigen Seitz technisch nicht freigegeben. "
A) was bedeutet letzteres?
B) Der Wiederbeschaffungswert enthält nur 2,3% MwSt, warum bekomme ich nicht 19%?! Für 16.400 EUR bekomme ich niemals einen 520d mit der Ausstattung vom Händler
C) wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse, was bekomme ich?
D) was würdet ihr machen?
Danke!
17 Antworten
Ich würde heulen. Bei etwas älteren Autos mit guter Ausstattung, wo die Schadenshöhe Richtung Totalschaden geht, bleibt man so gut wie immer auf einem Verlust sitzen.
Es ist eigentlich unmöglich um das Geld der Versicherung einen gleichwertig ausgestatteten Gebrauchtwagen zu finden.
Hallo! Der Versicherung das Fahrzeug zum Restwert überlassen. Gruss
Zitat:
@Anke535 schrieb am 8. Oktober 2017 um 12:54:20 Uhr:
Hallo! Der Versicherung das Fahrzeug zum Restwert überlassen. Gruss
@Anke535: und warum? wie begründet sich Dein Rat😕
Weil dann die 8250,- gezahlt werden zzgl. die Differenz zu 19500,- (11250,-) abzgl. Mwst. die du aber beim Neukauf, wenn Mwst ausweissbar nachbezahlt bekommst.
So hält sich der Verlust in Grenzen. Sonst kauft das Auto doch keiner zum Restwert bei der Schadenshöhe.
Bist du sicher, dass man die Differenz zur Schadenshöhe und nicht nur zum Wiederbeschaffungswert bekommt?
Ja , da ich selbst die Erfahrung schon mal gemacht habe . Ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber da dürfte sich nichts geändert haben.
Aber da lege ich doch auch noch drauf. Macht es nicht am meisten Sinn das Auto reparieren zu lassen?
Die Reparatur bekommst Du aber nicht frei gegeben. Somit müsstest Du Dir die Schadenshöhe auszahlen lassen und dann auf eigenes Risiko reparieren lassen.
Bei dem Schaden wird schon einiges kaputt sein, Du hast danach also ein Unfallfahrzeug mit sowieso schon hoher Laufleistung, dass Du am Ende kaum noch gescheit verkaufen kannst.
Mach es, wie Anke sagt. Damit dürftest Du den geringsten Verlust realisieren.
Das kommt ja auf den Schaden an. Den Verlust hast ja so oder so.Spätestens beim Wiederverkauf. Bei 19500,- Schaden ,ist ja doch schon heftig.
Nein, die Rechnung stimmt natürlich nicht! Du bekommst lediglich wiederbeschaffungswert minus Restwert ausbezahlt. Sonst hättest du ja nachher mehr Geld, als der Wagen aktuell wert ist. Das wäre völliger Unsinn. Ist 100%ig so und nicht anders. Mehr als den ermittelten Wiederbeschaffungswert bekommst du NIE.
so wie ich das sehe, müsstest du noch reparieren lassen können, da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 130% übersteigen. Hast du denn da mal mit dem Gutachter gesprochen, was der Satz bedeuten soll mit der Freigabe?
Ich würd erstmal nen Anwalt aufsuchen, da du ja nicht Schuld warst kostet der dìr ja nichts. Dann bist aber auf der sicheren Seite!
Zitat:
@Anke535 schrieb am 8. Oktober 2017 um 16:21:59 Uhr:
Ich würd erstmal nen Anwalt aufsuchen, da du ja nicht Schuld warst kostet der dìr ja nichts. Dann bist aber auf der sicheren Seite!
Völlig richtig. Nur noch mit Anwalt, egal wie groß der Schaden ist, die Versicherungen ziehen einen über den Tisch wo sie können.
Zitat:
@Berentzenkiller schrieb am 8. Oktober 2017 um 13:55:01 Uhr:
Aber da lege ich doch auch noch drauf. Macht es nicht am meisten Sinn das Auto reparieren zu lassen?
Reparatur macht kein Sinn!