Unverschuldeter Unfall, Anspruch auf Neuteile
Guten Tag,
ich war heute leider unschuldig in einen unfall verwickelt, ein anderes auto hat mich beim ausfahren aus einer privatausfahrt übersehen und ist hinter dem rechten hinterreifen gegen mein auto gefahren.
Der Schaden handelt sich um folgenden:
Es sind Kratzter beim Stoßfänger/ an der Stoßstange und ein gutes stück Lack ist weg, zudem hat sich die Stoßstange/Stoßfänger "anscheinend" aus der Halterung gelöst, für mich ist die etwas locker an der stelle.
ich bin dann heute mittag gleich zu meinem Autohaus gefahren, dazu muss man wissen, dass es sich um einen Neuen Seat Ibiza SC handelt, den ich jetzt ca. 1,5 Monate habe und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und die haben gemeint, da es ein Neuwagen ist sollte die/der Stoßstange/Stoßfänger ausgewechselt werden gegen einen neuen. Der Kostenvoranschlag beträgt 714 €.
Dieses habe ich dann an den Unfallverursacher weitergegeben, der mit einem Bekannten der Automechaniker sein soll dann bei mir vorbei gekommen ist und das mit Ihm zusammen angeschaut hat.
Der hat gemeint, dass die 714 komplett überzogen sind, dass da eine einfache Halterung reicht und einmal schleifen + lackieren, und die wollen durch die Versicherung einen Sachverständiger einschalten und der angebliche Automechaniker hat gemeint, dass der mir aber auch nix anderes als er sagen wird.
Wie sieht hier die Lage aus, kann mir hier jemand weiterhelfen, ich möchte nähmlich schon eine neue Stoßstange haben, weil die einfache überlackierung einen Wertverlust verursacht der deutlich über dem einer neuenm Stoßstange liegt.
Habe ich überhaupt das Recht auf eine neue Stoßstange hinten oder nicht?
Als Anhang hänge ich hier noch ein Bild des Schadens bei
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe
mit freundlichen grüßen
fixfax92
Beste Antwort im Thema
die Schadenhöhe bestimmt nicht der Schädiger und auch nicht sein "Experte" der sich wohl für ganz schlau hält....🙄
Es war schon mal ein Fehler, dass du den überhaupt an das Auto gelassen hast. Wenn da tatsächlich etwas am Halter sein sollte, kannst du davon ausgehen, dass der Stoßfänger sicherlich ersetzt werden muss, spätetsens nach dem demontieren wird man das merken. Am besten folgst du dem Rat deiner Werkstatt. Reiche den KVA bei der Versicherung ein und warte ab, wie die reagieren.
Einen Sachverständigen kanst du immer noch zu Rate ziehen, wenn es darauf ankommt.
Gruß
Delle
82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich möchte dich bitten mich nicht als Witzbold zu bezeichnen.Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Bald Countryman und Delle Ihr seit nun wirklich echt klasse Witzbolde. Ja und kann Leder gerben. Als Makler helfe ich meinen Kunden auch wenn der Schaden fremdverursacht ist. Und das mache ich schon seit 20 Jahren erfolgreich. Also erste denken dann schreiben. 😠
LejockelIm übrigen denke ich schon, bevor ich hier etwas poste -als KFZ- Sachverständiger (mit 20 Jahren Berufserfahrung)- also Pup hier nicht so rum Herr Makler, sonst bekommst du ab jetzt den passen Text von mir.
Ich hoffe das war deutlich genug.
Ps.: bevor ein Makler Fragen zum merkatilen Minderwert beantworten kann, wird das Rad neu erfunden. Hast du hier in diesem Fred gerade trefflich bewiesen.
Doppelpost
Danke für Deine netten Antworten. Ich wollte eigentlich dem Themenschreiber helfen, damit er durch den Dschungel durchkommt. Aber danke für Deine echt klasse Unterstützung. Und als Topgutachter weisst Du ja auch, dass schon einige auf Gutachterkosten sitzengeblieben sind, weil es ein Bagatellschaden war. Ist immer herzlich mit dem Versicherer zu kämpfen. Eigentlich hatte ich bisher immer nette Gutachter, aber Deinen Ton hatte noch keiner. Ist immer wieder nett im Forum beschimpft zu werden.
Und Tschüss
Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Danke für Deine netten Antworten. Ich wollte eigentlich dem Themenschreiber helfen, damit er durch den Dschungel durchkommt. Aber danke für Deine echt klasse Unterstützung. Und als Topgutachter weisst Du ja auch, dass schon einige auf Gutachterkosten sitzengeblieben sind, weil es ein Bagatellschaden war. Ist immer herzlich mit dem Versicherer zu kämpfen. Eigentlich hatte ich bisher immer nette Gutachter, aber Deinen Ton hatte noch keiner. Ist immer wieder nett im Forum beschimpft zu werden.
Und Tschüss
wie schon geschrieben: wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wo habe ich hier geschrieben, dass er zu diesem Zeitpunkt einen Sachverständigen einschalten soll?
Als Toppmakler soltest du eigentlich in der Lage sein das geschriebene von anderen Usern auch zu verstehen und vor allen Dingen den Kontext auch richtig zuzuordnen.
Da hast du aber ganz offensichtlich ein Defzit.
Um zum guten Schluß und dem Thema "Ton"
Wer hat hier wen als Witzbold bezeichnet und sich im Ton vergriffen?
Ein schönes Leben noch Onkel Kaiser
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also es gibt heute immer wiedre neuigkeiten, gerade eben hat mich die Mutter des unfallverursachers angerufen und mit mir geredet.
erst wollte Sie mir eine Teilschuld zuschieben, wobei ich schön gelassen blieb, weil durch die Polizei ja schon alles geregelt wurde und der Schuldige seine schuld anerkannt hat und dafür unterschrieben hat.
Und dann hat Sie den Schaden aufjedenfall mal ihrer Versicherung gemeldet, aber weiss noch nicht ob Sie ihn nicht selber bezahlt.
Dazuhin wollte Sie mit mir nocheinmal zu dem Autohaus fahren von dem ich den VKA habe und mit denen reden und noch einen Gutachter kommen lassen eventuell.
Und Sie hat am Telefon signalisiert nur für den Schaden gerade stehen zu wollen, aber auch nur das nötigste zahlen zu wollen, also einfache Halterreperatur + Lackierung und hat die Sache mit der neuen Stoßstange nicht wirklich eingesehen.
Und ich werde von Ihrer Versicherung hören, dann schau ich weiter, wenn die einen Gutachter wollen dann kann ich ja den, den das Autohaus mir zugesichert hat von der DEKRA auswählen, oder?
mit freundlichen grüßen
fixfax92
Zitat:
Original geschrieben von fixfax92
Und ich werde von Ihrer Versicherung hören, dann schau ich weiter, wenn die einen Gutachter wollen dann kann ich ja den, den das Autohaus mir zugesichert hat von der DEKRA auswählen, oder?
mit freundlichen grüßen
fixfax92
Ja, dass kannst du. Du hast die freie Wahl, welcher SV dein Auto besichtigt. Entweder der von der gegnerischen Versicherung oder der, welchen du selber beauftragst.
Unterlasse es auch bitte mit der Tante zum Autohaus zu fahren. Die hat von der Thematik keine Ahnung, das ganze kann nur eskalieren.
Die Schadenregulierung gehöhrt in die Hand von Fachleuten und nicht in die von Mutter Beimer.
Gruß
Delle
Ich nochmal 😁
Deinen Fall liebt jeder Schadenssachbearbeiter auf das Innigste.
-Sohn von Mutter Beimer fährt jemand anderes in das Auto, Schuldfrage ist eigentlich Sonnenklar.
-Sohn erzählt dass alles Kumpel mit Ahnung. Kumpel mit Ahnung und Sohn gucken erstmal und laufen zu Mutter Beimer.
Alle rekonstruieren das Geschehen und kommen zu dem Entschluss wir nix Schuld, aber doch ein bisschen (vielleicht)
Schaden ist aber höchstens 50 Euro, oder so...........😰
Das kann noch lustig werden hier..........😁
Gruß
Delle
Nachdem die Mutter jetzt dazu kommt und die offensichtlich auch über hellseherische Fähigkeiten verfügt, noch mal meine dringenden Empfehlungen:
- Du kommunizierst nur noch mit der gegnerischen Versicherung
- Du rufst die Versicherung an und meldest den Schaden, bzw. gehst sicher, dass die Mutter den Schaden auch wirklich gemeldet hat. Dann schickst Du der Versicherung den Seat KVA mit der Bitte um Reparaturfreigabe.
Wahrscheinlich wird die Freigabe kommen und alles ist gut. Wenn nicht, dann bitte die Versicherung um eine schriftliche Ablehnung und Du kannst dann weiter überlegen und ggf. hier noch mal Fragen was dann zu tun ist.
Während der Clan Deines Unfallgegeners einfach nur "unprofessionell" ist und damit keiner weiteren Kommunikation wehr würdig ist, so arbeiten bei der Versicherung Profis, für die ein solcher Schaden Alltagsgeschäft ist. Gib der Versicherung mit dem KVA die Chance das schnell vom Tisch zu bekommen.
(Unwahrscheinlich: Wenn die Versicherung doch nicht will, kannst Du dann überlegen, und hier fragen, was weiter zu tun ist. Da der Schaden aber die Fahrtüchtigkeit und Sicherheit des Autos nicht zu beeinträchtigen scheint, kannst Du dem gelassen entgegen sehen und während dessen Dein Auto nutzen. Dann müsstest Du halt ein paar Tage länger mit dem optischen Schaden leben.)
Der "Clan" würde vielleicht etwas stiller werden, wenn er wüsste, dass man in so einem Fall sowohl den Halter als auch den Fahrer oder die Versicherung in die Haftung nehmen kann....😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Und Tschüss
Der "leider" einzig sinnvolle Satz von dir, sorry 🙄
Hochmut kommt vor dem Fall...
Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Danke für Deine netten Antworten. Ich wollte eigentlich dem Themenschreiber helfen, damit er durch den Dschungel durchkommt. Aber danke für Deine echt klasse Unterstützung. Und als Topgutachter weisst Du ja auch, dass schon einige auf Gutachterkosten sitzengeblieben sind, weil es ein Bagatellschaden war. Ist immer herzlich mit dem Versicherer zu kämpfen. Eigentlich hatte ich bisher immer nette Gutachter, aber Deinen Ton hatte noch keiner. Ist immer wieder nett im Forum beschimpft zu werden.Und Tschüss
Da Du dennoch sicher weiterhin mitlesen wirst, schreib ich Dir etwas zum Thema Bagatelschaden und dessen Grenze zur Beauftragung eines Gutachters:
Zitat:
Für die Frage, ob Gutachterkosten zu dem im Sinne von § 249 BGB erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwand gehören, ist auf die subjektiven Anschauungen des Geschädigten im Zeitpunkt des Schadensfalles abzustellen (vgl. BGHZ 54, 82 (85)).
Der BGH legt dar, dass für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Begutachtung auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens abzustellen ist.
Es sind folglich an die Erkennbarkeit eines Bagatellschadens keine strengen Maßstäbe anzulegen. Es muss vielmehr offensichtlich auch für den Laien zu Tage treten, dass nur ein geringer Schaden vorliegt. Das wird zum Beispiel dann der Fall sein, wenn lediglich ein kleiner Kratzer oder nur eine kleine Delle vorhanden ist oder wenn nur eine ganz geringe Aufprallgeschwindigkeit im Kollisionszeitpunkt vorgelegen hat (vgl. AG Frankfurt a. Main in PVR 2002, 337; AG Essen in SP 2004, 64; AG Nürnberg in Zfs 2004, S. 35; AG Hadamar in Zfs 1998, S. 291; AG Berlin-Mitte in DAR 1998, S. 73, Richter am OLG Frankfurt, Heinz Diehl, zum Urteil des AG Sömmerdar in Zfs 2002, S. 433 und Meinel in VersR 2005, S. 201 ff.). Hat der Geschädigte danach auch nur entfernten Anlass zu befürchten, dass nicht erkennbare, versteckte Schäden oder – bedingt durch das Alter des Fahrzeuges – ein Totalschaden vorliegen, kann ihm nicht verwehrt werden, einen SV zu konsultieren
Deshalb hat der BGH in der Entscheidung BGH NJW 2005, S. 356, klar dargelegt, dass es eine Wertgrenze, ab welcher Gutachterkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, nicht geben kann.
Im Zeitpunkt der Beauftragung des SV – und auf diese ex ante-Betrachtung ist abzustellen – kennt der Geschädigte die Höhe des Schadens nicht, es sei denn er ist selbst vom Fach.
Was das nun für eine Bedeutung hat sollte auch Dir als Fachmann in Fragen rund ums Auto klar sein! Bei dem hier vorliegendem Schadensbild ist es für einen Laien nicht erkennbar was für ein Schaden in welchem Umfang eingetreten ist und ob nicht verdeckte Schäden vorliegen.
Dazu kommt noch die Auseinandersetzung mit dem Schadenstifter und dessen Mutter. Den Verlauf des Gespräches bei der Schadenmeldung deren Versicherung wird wohl jeder der hier anwesenden Fachleute kennen. Allein aus diesem Grund würde ich spätestsens jetzt eine zeitnahe vollständige Beweissicherung in Auftrag geben.
Danke
Dies bedeutet, das die einschaltung eines Sachverständigen immer möglich ist.
Nun zum Fall selber:
Es ist immer schweirig genau das richtige zu sagen und den besten Ratschlag zu geben.
So wie ich die Sache in Deinem Fall einschätze, wäre vieleicht das beste, wenn Du mit Deiner Werkstatt einen Temin für die Reparatur machst und die sollen sich dann darum kümmern.
Wenn es weitere schwierigkeiten geben sollte, oder der Verursacher Dir auf die pelle rückt, so geh zu einem Anwalt.
Anmerkung: bei einem so "neuen" Fahrzeug hast Du schon das recht, ein Neuteil zu verbauen, sprich den Stoßfänger.
Ob das mit der Wertminderung passend ist oder nicht, muss im endeffekt ein Sachverständiger entscheiden.
Bei nur der Stoßstange ist es möglich, Sinn macht es nicht wirklich, auch wenn es Dein Geld ist.
Viele Grüße aus dem Schwäbischen
MeisterTuner
Hallo Delle,
will gerne noch was für @lejockel dranhängen.
Ein Versicherungsvermittler kann maximal seinem geschädigten Kunden (hier besser auch Unfallbeteiligten) die Weichen zur seriösen Schadenbearbeitung stellen und höchstens die versicherungsvertraglichen Konsequenzen einschließlich der Mithaftungsproblematik erläutern. Daher wie bereits zitiert, Schuster bleib…….
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ein Versicherungsvermittler kann maximal seinem geschädigten Kunden (hier besser auch Unfallbeteiligten) die Weichen zur seriösen Schadenbearbeitung stellen und höchstens die versicherungsvertraglichen Konsequenzen einschließlich der Mithaftungsproblematik erläutern. Daher wie bereits zitiert, Schuster bleib…….
....und auch hier ist der Grat schmal zur (für Versicherungsmakler verbotenen) Rechtsberatung!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hallo Delle,
will gerne noch was für @lejockel dranhängen.
Ein Versicherungsvermittler kann maximal seinem geschädigten Kunden (hier besser auch Unfallbeteiligten) die Weichen zur seriösen Schadenbearbeitung stellen und höchstens die versicherungsvertraglichen Konsequenzen einschließlich der Mithaftungsproblematik erläutern. Daher wie bereits zitiert, Schuster bleib…….
welcome back, ein sehr kompetenter User ist zurück im Versicherungsforum 🙂
Es grüßt dich Delle