Unverschämtheit von der HDI gegenüber einem Geschädigten!
Mir ist vor ein paar wochen ein Golffahrer ins Auto gebrezelt, hat an meinem Fahrzeug einen Totalschaden verursacht und bekomme jetzt von der sogennanten tollen HDI Versicherung nicht einmal das komplette Gutachten ausbezahlt und das obwohl mein Fahrzeug in der sogennanten Unfallbörse mit drei Geboten im Restwert stand.
Wollte mir das Gutachten komplett ausbezahlen lassen. Einen Teil haben die mir überwiesen, den rest hätte ich bekommen sollen, nachdem ich mein Auto an jemanden verkauft hätte, der nach 10 tagen der HDI ein neues gebot gebracht hatte! Wo gibts denn sowas?
Wenn ich bei meiner Versicherung einen Totalschaden anmelde wo ich verursacht habe, zahlen die auch ohne kommentar das komplette Gutachten ohne MWST aus.
Ich finde das ist eine riesen große sauerrei, ich bin der Geschädigte und soll hinterher noch in die Röhre schauen?
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit der HDI als geschädigter gemacht?
Beste Antwort im Thema
Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.
Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall)
Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.
Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung.
Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.
Das ist völlig normal auch richtig.
Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......😕
Gruß
Delle
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113 Antworten
Und abschließend (zumindest für mich) in diesem Fred noch einmal etwas zur Klarstellung:
Die Frage der TE, ob die Versicherung sich gerade in Ihrem Fall „unverschämt“ verhalten hat, dürfte hinreichend geklärt sein.
Die TE hat hier Informationen bekommen, wie sie sich richtig verhalten kann.
Es steht ihr ja auch noch frei, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Sie diesbezüglich beraten kann und für Sie tätig wird. (am besten der mit den 30ig Jahren Berufserfahrung.....🙄)
Warum sie das bisher noch nicht getan hat, dafür gibt es eigentlich nur eine logische Erklärung.
Sie weis, dass der Restwert des von Ihr beauftragten Sachverständigen deutlich zu gering bemessen ist und scheut deswegen die Konfrontation mit dem Versicherer diesbezüglich.
Und meine Damen und Herren, lieber User, wenn ein ausgewiesener Fachmann wie der Hafi (und das ist er ganz unbestritten) hier etwas von eventuellen Straftatbeständen schreibt, dann weis er ganz sicherlich schon wo von er spricht im Gegensatz zu einigen anderen hier.
Guten Tag und schönes Rest WE an alle wünscht
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Weist du Zille, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Hier wurde alles ordentlich und umfassend erklärt.
Lesen ist gut. Das gelesene in eine Zusammenhang bringen ist das Andere.
Hier wurde die ganze Zeit darüber diskutiert, ob das 900,- € Angebot seriös sein kann, und ob der TE darauf eingehen muss, oder nicht. Daraufhin schrieb joschi67:
Zitat:
Um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, verkauft man dann seinen Totalschaden am besten unverzüglich zum RW aus dem Gutachten an den Onkel,Opa, Schwiegerpapa.
Wenn die Versicherung dann 15 Minuten später ein besseres Angebot anmeldet, kann man sagen: Ups, schon verkauft.
Ich kann hier immer noch nicht erkennen, was daran rechtswidrig sein soll.
Erst nachdem Hugaar und twelferider darauf hingewiesen haben, dass es illegal wird wenn der TE das Auto behält, wurde klar, was du gemeint hast. Keiner hat davon geschrieben, das der Opi das Auto nie nimmt. Das hat du nur hier reininterpretiert. Meine Aussage war sogar noch, dass Opi die Teile bei ebay verkaufen kann.
Du bist also von Aussagen ausgegangen, die so nie getätigt wurden. Soviel zum Thema lesen :-)
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
dann lies doch einfach nur meine Postings durch.
Siehst du, genau das ist das Problem. Du liest einzelne Post ohne den Zusammenhang zu beachten. Das tue ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hier wurde schon von Anfang an aufgezeigt, welche Möglichkeiten bestehen auf legalem Wege hier etwas zu regeln.
Ohne halbgare Stammtischexperten -Tipps, die jemanden unter Umständen viel Ärger einbringen können.
Solange du fälschlicherweise davon ausgehst, das Opi den Wagen nicht nimmt, hast du mit dem Ärger bringen recht.
Ich zitiere mich hier nochmal selber:
Zitat:
Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag. Egal ob Opi, Tante Erna oder der Hubert von Nebenan den Wagen kauft. Vielleicht hat Opi sich ja vorher ausgerechnet, dass er für den Verkauf der Einzelteile bei Ebay 500,- Euro verdienen kann?
Deine Reaktion darauf war irgendwas von Prozessbetrug zu faseln. Alles aufgrund der Tatsache, dass du nicht richtig gelesen hast...
Und mir jetzt vorzuwerfen ich wäre mit dem lesen überfordert... Na ja. Da sag ich mal nichts dazu.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
PS: Bitte pass künftig besser auf, wenn Du zitierst: Delle hatte keine Lust mehr...
Stimmt, da hat wohl der Fehlerteufel beim kopieren und einfügen zugeschlagen. Sorry.
MfG Zille
@Hafi
Gell, wir verstehen uns auch umfassend, wenn der andere so gut wie bzw. gar nix sagt ... 😁🙂
Um dennoch hierauf noch mal zurückzukommen:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Für den Schädiger kommt es darauf an, ob die Gebote verbindlich sind!
Und das sind sie.
Alles andere ist für den Geschädigten vollkommen unerheblich.
Mitnichten. Wie wir beide wissen, sieht der BGH dies auch anders. Veräußert der Geschädigte sein Fahrzeug nicht und beabsichtigt - was sein gutes Recht ist - eine günstige Teilreparatur, so ist es eben auch von Bedeutung, ob das vom Versicherer vorgelegte, u.U. außergewöhnlich hohe Restwertgebot "in die Landschaft passt" und nicht womöglich eine nur sehr kurzfristige "Eintagsfliege" ist.
Das Willkommene für Versicherer an außerordentlich hohen Restwertgeboten ist doch, dass es den Geschädigten zur Veräußerung seines Fahrzeuges drängt und ihm weniger Spielraum für eine Teilreparartur lässt. Der BGH nennt dies zutreffender Weise "Einschränkung der Dispositionsfreiheit". Nimmt er die Offerte nicht an, fährt sein (altes) Fahrzeug notdürftig teilrepariert z.B. wegen des ihm bekannt gut funktionierenden Motors weiter, so guckt er dumm aus der Wäsche, will er sein Fahrzeug ein halbes Jahr später vllt nach einer Erbschaft veräußern, wenn er feststellen muss, dass derart exorbitante Restwertgebote nicht (mehr) existent sind.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und wo bitte liegt das Problem ?.............🙄Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Warum also sollte der Geschädigte dem von Versichererseite vorgelegten Restwertgebot blindlings vertrauen, noch dazu in dem Wissen, dass die Versicherung ein wirtschaftliches Interesse daran hat, einen möglichst geringen Schadenbetrag (=Differenz aus WBW und RW) zu erstatten?
Du warst doch gar nicht gefragt! Musst Du eigentlich immer dazwischenquatschen? 😁
Entschuldige bitte, dass ich mit der Argumentation des BGH in dem von Dir eingebrachten Urteil vollumfänglich konform gehe. 🙄
Das Problem ist, dass der Geschädigte, sofern er keine Ersatzbeschaffung vornimmt, lt. BGH eben nicht auf ein höheres Restwertgebot verwiesen werden kann, selbst wenn es sich hierbei um ein vom Versicherer vorgelegtes, verbindliches Gebot aus der Restwertbörse handelt.
Liest man sich den thread daraufhin nochmal von vorne durch, hat es den Anschein, als sei dies wenig bekannt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Man sollte also mit seiner Unterstellung so ein Restwert ist „nicht seriös“ oder „dubios“ etwas zurückhaltender sein, wenn man die Hintergründe nicht kennt.
Das ist sicherlich richtig. Mit der Unterstellung, der vom Sachverständigen angegebene Restwert passe nicht in die Welt und der vom Haftpflichtversicherer des Schädigers präsentierte sei ein guter Restwert weil Marktwert aber ebenso. Wie eben auch hafi schon schrieb, wird nicht jedes Restwertgebot vorgelegt.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Solche Ausreißer gibt es ab und zu. Das will ich nicht bestreiten. Und ich kann Dir sogar verraten, dass bei echten Ausreißern oder unseriös wirkenden Käufern jeder Sachbearbeiter die Freiheit hat, das zweithöchste Gebot zu berücksichtigen. Und, ob Du´s glaubst oder nicht: das wird durchaus gemacht.
Wir verlieren alle recht ungern Prozesse...
Es liegt also alles am Sachverstand des Sachbearbeiters ... 😁
Vielleicht solltest Du, lieber Dellenzähler, zukünftig auf die Angabe von Restwerten verzichten und stattdesssen per Drag and Drop den Passus aufnehmen: "Im Totalschadenfall wird auf die Angabe eines Restwertes verzichtet, da in Kürze von Seiten des Haftpflichtversicherers des Schädigers ohnehin ein höheres Gebot vorgelegt würde. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Zitat:
Du warst doch gar nicht gefragt! Musst Du eigentlich immer dazwischenquatschen? 😁
Entschuldige bitte, dass ich mit der Argumentation des BGH in dem von Dir eingebrachten Urteil vollumfänglich konform gehe. 🙄
Das Problem ist, dass der Geschädigte, sofern er keine Ersatzbeschaffung vornimmt, lt. BGH eben nicht auf ein höheres Restwertgebot verwiesen werden kann, selbst wenn es sich hierbei um ein vom Versicherer vorgelegtes, verbindliches Gebot aus der Restwertbörse handelt.
Liest man sich den thread daraufhin nochmal von vorne durch, hat es den Anschein, als sei dies wenig bekannt. 🙂Mache ich immer dann wenn jemand Grütze schreibt......Schlaumeier...😁
Da wo du hinwillst, kommen andere schon wieder zurück.......🙄
Schön das du meine Argumentation nun zu deiner machst........Was glaubst du eingentlich warum ich diesen Brief eingestellt habe ?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das ist sicherlich richtig. Mit der Unterstellung, der vom Sachverständigen angegebene Restwert passe nicht in die Welt und der vom Haftpflichtversicherer des Schädigers präsentierte sei ein guter Restwert weil Marktwert aber ebenso. Wie eben auch hafi schon schrieb, wird nicht jedes Restwertgebot vorgelegt.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Man sollte also mit seiner Unterstellung so ein Restwert ist „nicht seriös“ oder „dubios“ etwas zurückhaltender sein, wenn man die Hintergründe nicht kennt.Nochmal für dich ganz in Ruhe zum Verstehen. Wenn es Differenzen zwischen den Geboten von sage und schreibe 300% gibt, dann ist ist das sehr wohl als nicht in die Welt passend anzusehen. Oder glaubst du die (alte) BGH Rechtsprechung ist ein Persilschein um als Restwert zu schreiben was man möchte?
Zitat:
Vielleicht solltest Du, lieber Dellenzähler, zukünftig auf die Angabe von Restwerten verzichten und stattdesssen per Drag and Drop den Passus aufnehmen: "Im Totalschadenfall wird auf die Angabe eines Restwertes verzichtet, da in Kürze von Seiten des Haftpflichtversicherers des Schädigers ohnehin ein höheres Gebot vorgelegt würde. 😁
Hör mal Knut, wenn du krank bist, dann gehst du doch zum Artzt oder ?
Erzählst du dem dann auch was du für eine Krankheit hast ?........🙄Aber damit auch du hier nicht ganz dumm stirbst, keine Angst, nach der (neuen) BGH Rechtsprechung wird ja nun alles besser. Mehr Transparenz und Nachvolziebarkeit bei der Restwertermittlung das ist doch für alle schön gelle? 😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
@HafiGell, wir verstehen uns auch umfassend, wenn der andere so gut wie bzw. gar nix sagt ... 😁🙂
Weiß nicht, was Du meinst... 😁
Zitat:
Nimmt er die Offerte nicht an, fährt sein (altes) Fahrzeug notdürftig teilrepariert z.B. wegen des ihm bekannt gut funktionierenden Motors weiter, so guckt er dumm aus der Wäsche, will er sein Fahrzeug ein halbes Jahr später vllt nach einer Erbschaft veräußern, wenn er feststellen muss, dass derart exorbitante Restwertgebote nicht (mehr) existent sind.
Ach? Und dieses Risiko soll der Schädiger tragen?
Warum eigentlich?
Wenn der Geschädigte nächstes Jahr mehr bekommen sollte, überweist er die Differenz dann dem Schädiger??
Ganz im Gegenteil: solche Überlegungen sind für den Schadensersatz vollkommen irrelevant. Es kann keine Rolle spielen, wie sich ein Wert in Zukunft entwickeln könnte.
Es ist der Schaden am Schadentag (oder jedenfalls kurz danach) vom Geschädigten nachzuweisen. Dieser wird durch den tatsächlichen Wert des verunfallten Fahrzeugs (mit-) bestimmt.
Ich weiß, dass aus Geschädigtensicht es schmeichelhafter ist, zu sagen, dass die RW-Angebote der Versicherer "exorbitant hoch" seien.
Tatsächlich handelt es sich aber um faktische, echte, verbindliche Kaufangebote. Und somit gibt es für mich noch immer keinen wie auch immer ermittelten Wert, der besser wieder spiegeln kann, was ein Gegenstand tatsächlich wert ist. Ich verweise nur auf Delles Beitrag zu den Sprintern: Wenn eine Käufergruppe bereit ist, für ein bestimmtes Gut besonders viel zu zahlen, dann ist das Gut eben zu dieser Zeit besonders viel wert. Fertig.
Irgendwelche Wertungen, warum das so ist oder ob uns das gefällt, spielen keine Rolle. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Es wäre also wohl zutreffender zu sagen, dass der Geschädigte ein nachvollziehbares Interesse daran hat, besonders weit vom tatsächliche zu erzielenden Betrag nach unten abweichende Zahlen im Gutachten vorzufinden.
Machen wir uns doch nichts vor:
Wer verkauft denn ein Fahrzeug, das er noch ein oder zwei Jahre weiter fährt, zu dem im Gutachten angegebenen Restwert (natürlich mit weiterem Abzug, weil er ja die Laufleistung inzwischen erhöht hat)?
Der Wagen wird, wenn er tatsächlich noch so gut ist, dass die Weiternutzung sich lohnt, am Ende zu einer Bereicherung führen. Und diese zu vermeiden, ist legitimes Interesse des Versicherers, solange er sie selbst zahlen soll.
Insoweit halte ich die vom BGH eingeschlagene Richtung für nachvollziehbar aber lebensfremd.
Schöne Grüße
Hafi
@älg
überlege jetzt gut, sehr gut was du schreibst......😁
Aufgewärmten Kaffee ausschenken, verpackt in Warmduscherjuristengesülze, beherscht du ja ganz gut, aber das kann ich auch, wenn`s darauf ankommt- sei versichert- nur bei mir versteht es die breite Masse der User.......😎
Machst du weiterhin hier einen auf Dicke Hose als Restwertjurist- oder besser Spezialist oder für was du dich auch immer hälst, dann ziehe ich dir hier in diesem Fred die Hose herunter.
Du kanst dir aussuchen, wie weit:
1. bis zu den Eiern
2. bis zu den Kniekehlen
3. bis ganz nach unten
Deine freie Entscheidung, Brauner.......😎
Und sülze hier nicht wieder etwas von Dispositionsfreiheit des Geschädigten oder anderen Quark......🙄
Liebe Grüße von Delle
an alle Schweden- Fans..........😁
😁😁😁
So, ich hol dann mal das Smoerebroed. Elch-Salami soll ja eine Delikatesse sein...
Hafi
Mein Sohn ist am 26.8.15 von einem Auto angefahren worden, der bei HDI versichert ist.
Nachdem ich bzw. mein Sohn als Geschädigter knapp 2 Wochen lang nichts vom HDI gehört habe, rief ich dort an und erhielt auf Nachfrage Fragebögen, welche ich am 7.9.15 per Mail zurückgeschickt habe.
Ein paar Tage später sendete ich ebenfalls per Mail Fotos von den beschädigten Gegenständen (Kettcar) etc. an die gleiche Mailadresse.
Bis 18.9. hatte ich weiterhin nichts gehört, meine Anrufe liegen ins Leere bei der angegebenen Rufnummer (die auf dem Anschreiben stand), so dass ich im Internet nach einer allg. Schadennummer suchte, dort wurde ich hin und her verbunden, bis ich schlussendlich bei einem Sachbearbeiter landete, der sich freundlicherweise meines Schadens annahm. Nachdem ich bis heute (1.10.15) wieder nichts gehört hatte, rief ich erneut bei ihm an um zu erfahren, dass meine Schadensanzeige per Mail nicht eingegangen sei (wohlgemerkt gingen an die Mialadresse bereits Fotos etc). Eine Schweigepflichtentbindung lag angeblich auch nicht vor. Angeblich sei viel zu tun und da geht auch mal was unter, so der Kommentar des Mitarbeiters.
Lange Rede kurzer Sinn: Als Geschädigter bin ich vom Service bzw. der Schadensabwicklung gar nicht angetan und werde beim nächsten Mal - was hoffentlich nicht vorkommt - direkt einen Anwalt einschalten.
Bei einem Personenschaden hätte ich eh die Polizei gerufen - ist das nicht sogar Pflicht? Ich weiss jedenfalls das bei einem Personenschaden bei einem Autoiunfall unverzüglich die Polizei dazugeholt werden soll. Selbst dann auch am gleichen Tag bei der Versicherung angerufen - und ein Anwalt angeschaltet. Der kann auch eher Schmerzensgeld etc durchziehen als man selber.
Aber hoffe ist nicht alzuviel deinem Sohn passiert.
Polizei war da.
Anwalt habe ich bisher nicht eingeschaltet, da ich nicht unnötig Kosten verursachen wollte.
Aber bei dem Hin und Her mit HDI werde ich dies vielleicht noch tun.
Echt eine Frechheit mit der Abwicklung. Ich kann nur jedem von HDI abraten.
Und ja, Sohnemann geht es wieder gut, danke.
Ruf die noch mal an, sag denen dieses hin & her ist Dir zu kompliziert.
Dauert alles viel länger als gedacht, Du gehst zum Anwalt
damit alles richtig erledigt wird.
Hat bei meinem Parkrempler damals geholfen.
Zitat:
@Herzog88 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:46:45 Uhr:
Ich kann nur jedem von HDI abraten.
Wieso? Als Haftpflicht völlig egal.
Die sind billig und den Ärger hat der Unfallgegner. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Herzog88 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:46:45 Uhr:
Ich kann nur jedem von HDI abraten.
Auf der Basis eines negativen Erlebnisses? Glaubst du ernsthaft, andere Versicherungen arbeiten immer perfekt?
Zitat:
@Herzog88 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:46:45 Uhr:
Echt eine Frechheit mit der Abwicklung. Ich kann nur jedem von HDI abraten.
Als Geschädigter kann man sich halt blöderweise nicht aussuchen, bei wem der Unfallgegner versichert ist.