Unverschämtheit von der HDI gegenüber einem Geschädigten!

Mir ist vor ein paar wochen ein Golffahrer ins Auto gebrezelt, hat an meinem Fahrzeug einen Totalschaden verursacht und bekomme jetzt von der sogennanten tollen HDI Versicherung nicht einmal das komplette Gutachten ausbezahlt und das obwohl mein Fahrzeug in der sogennanten Unfallbörse mit drei Geboten im Restwert stand.
Wollte mir das Gutachten komplett ausbezahlen lassen. Einen Teil haben die mir überwiesen, den rest hätte ich bekommen sollen, nachdem ich mein Auto an jemanden verkauft hätte, der nach 10 tagen der HDI ein neues gebot gebracht hatte! Wo gibts denn sowas?
Wenn ich bei meiner Versicherung einen Totalschaden anmelde wo ich verursacht habe, zahlen die auch ohne kommentar das komplette Gutachten ohne MWST aus.
Ich finde das ist eine riesen große sauerrei, ich bin der Geschädigte und soll hinterher noch in die Röhre schauen?
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit der HDI als geschädigter gemacht?

Beste Antwort im Thema

Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.

Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall) 

Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung. 

Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.

Das ist völlig normal auch richtig.

Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......😕

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Man braucht den Brief und nicht das Auto.????

nein joschi.....

Da war damals nicht der Grund.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Warum? Damit die, denen es in den Kram passt, mit dem Hinweis auf die Praktiken der schwarzen Schafe alle anderen, seriösen Händler verdammen zu können?

Nö, lass mal.

Hafi

Ich wäre daran interessiert!

edit: einfach so; also nicht, um die seriösen Händler verdammen zu können. 😁

btw
Demnach ist es also erforderlich, seriöse Angebote von unseriösen zu trennen. Sollte diese Aufgabe tatsächlich der Schädigerseite zufallen?

Quatsch!
Für den Schädiger kommt es darauf an, ob die Gebote verbindlich sind!
Und das sind sie.
Alles andere ist für den Geschädigten vollkommen unerheblich.

Unseriös ist für mich in diesem Zusammenhang das, was KSV anfangs geschildert hat: Ein Aufkäufer, der plötzlich von seinem Gebot nichts mehr wissen will. Aber um solche Fälle kümmern sich die Betreiber der Börse, ohne dass dem Geschädigten ein Nachteil entstünde.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Quatsch!
Für den Schädiger kommt es darauf an, ob die Gebote verbindlich sind!
Und das sind sie.
Alles andere ist für den Geschädigten vollkommen unerheblich.

Unseriös ist für mich in diesem Zusammenhang das, was KSV anfangs geschildert hat: Ein Aufkäufer, der plötzlich von seinem Gebot nichts mehr wissen will. Aber um solche Fälle kümmern sich die Betreiber der Börse, ohne dass dem Geschädigten ein Nachteil entstünde.

Wenn ich als Sachverständiger den Bieter anrufe und sage

"hey du Restwert- Mensch, du hast das doppelte (oder so ähnlich) geboten, wie deine Mitbewerber, was sagste denn dazu ?"

Na, was wird der wohl sagen ?...........🙄

Gruß

Delle

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hey krass alder, da legg ich noch 100,- eur drauf ey....😁

😁

OK, die 10 Daumen werde ich wohl nicht voll bekommen........🙁

Aber ich werde das entweder heute Nachmittag oder spätestens
Morgen Vormittag mal ausführlich erläutern, wie solche angeblich
"unseriösen Restwerte" zustande kommen.

Obwohl ich mir sicher bin, dass da auch bestimmt wieder jemand ein Haar in der Supe findet, aber das ist mir dann auch egal.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Unseriös ist für mich in diesem Zusammenhang das, was KSV anfangs geschildert hat: Ein Aufkäufer, der plötzlich von seinem Gebot nichts mehr wissen will. Aber um solche Fälle kümmern sich die Betreiber der Börse, ohne dass dem Geschädigten ein Nachteil entstünde.

Im Falle des TE müssten die Betreiber der Börse dann aber hellseherische Fähigkeiten haben. Da der TE nicht veräußern will, würde es im Dunkeln bleiben, ob der Aufkäufer tatsächlich zu seinem "verbindlichen" Gebot steht. Es wird ja nicht konkret.

Warum also sollte der Geschädigte dem von Versichererseite vorgelegten Restwertgebot blindlings vertrauen, noch dazu in dem Wissen, dass die Versicherung ein wirtschaftliches Interesse daran hat, einen möglichst geringen Schadenbetrag (=Differenz aus WBW und RW) zu erstatten?

Und nun mal, wie versprochen, zu dem von Hafi angesprochenen Fall der Restwertermittlung beim Mercedes Sprinter.

Es gab damals eine sehr hohe Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen auf dem Osteuropäischen Markt unter anderem aufgrund der Grenzerweiterungen und der Globalisierung.

Das Problem war hier allerdings dass einige Staaten (z.B. die Ukraine) für „normale“ Gebrauchtfahrzeuge exorbitante Einfuhrzölle verlangten.

Diese betrugen zum Teil 100% des Fahrzeugwertes.

Das heißt, für einen Sprinter der hier mit sagen wir zum Beispiel mal mit 20.000 Euro angekauft wurde noch einmal 20.000 Einfuhrzoll fällig. Also kostete das Auto nach der Grenze 40.000 Euro vor dem Weiterverkauf (!)

Das führte dann zwangsläufig dazu, dass die Unfallbeschädigten Fahrzeuge am Markt sehr begehrt waren. Diese wurden mit deutlich geringeren Einfuhrzöllen belegt, da es sich hier ja um „Ersatzteile“ oder „Ersatzteilträger“ handelte und nicht um Gebrauchtfahrzeuge im eigentlichen Sinne.

Sicherlich ist dem einen oder anderen früher auf der Autobahn mal aufgefallen, dass diese Fahrzeuge sogar im teilweise zerlegten Zustand transportiert wurden.

Und da sich der Markt ja bekanntlich am Angebot und Nachfrage orientiert (das ist ja nun nicht nur auf dem Autosektor der Fall) führten diese Umstände zu einer ganz beachtlichen Preissteigerung der Restwerte bei leichten Nutzfahrzeugen, wobei der Sprinter halt der „Mercedes“ unter dieser Kategorie war (und ist)

Und hätte sich das nicht gerechnet, dann wären die Preise auch nicht so explodiert.

Mann muss in diesem Zusammenhang hier auch die Preise des Wiederbeschaffungswertes am Gebrauchtfahrzeugmarkt und dem realisierbaren Restwert isoliert betrachten um keine falschen Schlüsse zu ziehen.

Also selbst mit einem Fahrzeug dessen Restwert fast oder sogar in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes liegt wurde demnach auf völlig legale Weise noch Geld verdient.

Hier darf nämlich auch nicht vergessen werden, dass die Fahrzeuge zu völlig anderen Stundensätzen und weiteren Aufwendungen dort im Ausland repariert werden, wie bei uns hier.

Man sollte also mit seiner Unterstellung so ein Restwert ist „nicht seriös“ oder „dubios“ etwas zurückhaltender sein, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

Und noch etwas:

Die Deutschen und „seriösen“ Restwertaufkäufer tätigen dieselben Geschäfte, mit denselben Restwertaufkäufern aus dem Ausland

Das war schon immer so und das ist auch immer noch so ! 

Also besser nicht wieder mit dem Gesülze kommen, nur die regionalen Aufkäufer sind die Guten und alles was weiter weg ist Böse und kriminell.

Und auch lieber nicht wieder behaupten nur ein obertoller und Weltbester verbraucherschützende Sachverständige kann einen richtigen und über alle Zweifel erhabenen Restwert ermitteln.

Ich kann den Markt als Sachverständiger sicherlich beobachten und auch auswerten.

Ob diese Entwicklung gut ist oder nicht, vermag ich nicht zu entscheiden, ich habe die Grenzen nicht geöffnet und ich habe da auch meine Eigene Meinung dazu.

Aber Fakt ist ganz einfach, dass der Restwert nun einmal ein Marktwert ist, der halt durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Warum also sollte der Geschädigte dem von Versichererseite vorgelegten Restwertgebot blindlings vertrauen, noch dazu in dem Wissen, dass die Versicherung ein wirtschaftliches Interesse daran hat, einen möglichst geringen Schadenbetrag (=Differenz aus WBW und RW) zu erstatten?

und wo bitte liegt das Problem ?.............🙄

sehr faire Bearbeitungsfrist in Deinem Schreiben...
Da will man nicht meckern😁

ich hab Mitleid mit überlasteten Sachbearbeitern......😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo Joschi,

da muss ich doch gleich nochmal nachfragen, ob Du eventuell auch glaubst, dass bei Versicherungen alle auf dem Baum schummern und noch nicht auf die Idee gekommen sind, dass ihnen vielleicht Gefälligkeitsverträge vorgelegt werden?

Und stell Dir vor: auf die Art und Weise wandern Akten schneller zur Staatsanwaltschaft als Opi das angeblich gekaufte Auto von der Straße geholt hat.

Hallo Hafi545,

und was macht diese Akte dann beim Staatsanwalt?

Wie schon erwähnt ist der Geschädigte der Eigentümer des Fahrzeuges und nicht die Versicherung. Wenn es also ein Gutachten gibt, das den Restwert auf 300,- Euro festlegt und der Opi das Auto für diese 300,- Euro kauft, wo ist das Problem?
Mit dem gleichen Recht, mit dem sich die Versicherung darauf beruft, das höchste Restwertgebot für ihre Auszahlung zugrunde zu legen, kann sich der geschädigte doch wohl darauf berufen, das erstbeste (in diesem Fall das Gutachten bzw. das von Opi) zu nutzen. Oder gibt es ein Gesetz, das vorschreibt, dass der Geschädigte der Versicherung 1 Monat Zeit geben muss, das für sie beste Angebot zu finden.

Und wenn es ein Gefälligkeitsvertrag währe, hätte der Geschädigte noch einen Verlust von 300,- Euro, da er diese von Opi nie sehen würde.

Mag sein, dass soetwas der Versicherung nicht passt, aber dagegen tun kann sie nichts. Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag. Egal ob Opi, Tante Erna oder der Hubert von Nebenan den Wagen kauft. Vielleicht hat Opi sich ja vorher ausgerechnet, dass er für den Verkauf der Einzelteile bei Ebay 500,- Euro verdienen kann?

Was anderes wäre es, wenn Opi die Karre für 10,- Euro kaufen würde. Hier wäre die Gefälligkeit offensichtlich.

MfG Zille

Hallo Zille,

ich will das hier nicht weiter vertiefen.
Aber man muss es sich schon ordentlich schönreden, um nichts illegales daran zu finden, oder???

Mach Dir nix vor: bei dem "angeblichen" Deal mit Opa hat der Geschädigte hinterher mehr Geld in der Tasche als im Gutachten als Schaden beziffert wurde. Und nur darum geht es. Nicht darum, wer Eigentümer des Wagens ist...

Hafi

@Hafi

ich hatte gerade gestern mit einem Kollegen vorn dir Kontakt.

Es ging eingentlich um einen völlig anderes Thema, über welches wir sprachen.

Aber, wie das nun einmal so ist, kamen wir dann auch auf das Thema Restwert.

Und in einem ähnlich gelagerten Fall wurde von einer Versicherung eine Strafanzeige erstellt. 

Ich würde hier also nicht ganz lässig und Salopp behaupten, dass man machen kann was man will mit den Restwerten.

@Zille

Ich weis  nicht, ob du schon einmal einem Zivil- oder gar einem Strafprozess beigewohnt hast oder nicht.

Ich unterstelle mal eher nicht.

Deine, ich sage mal "coolen" Ratschläge könnten unter gewissen Umständen auch mal unter dem Aspekt des Prozessbetrug beleuchtet werden werden.

Und bei so etwas, mein lieber Zille, verstehen die Damen und Herren Richter überhaupt keinen Spass.........😰

Und spätestens wenn die "Beteiligten" vor einen Richter stehen, hat (ganz bestimmt) einer von denen einen Köddel in der Hose. 

Und die coolen Ratschlaggeber sind über alle Berge, oder "haben es eigentlich ganz anders gemeint"

Glaube es oder lass es bleiben.

Du weist nicht, was so etwas für weitreichende Folgen haben kann.

Ganz sicher nicht.

Sorry, aber dafür fehlt dir ganz bestimmt der Horizont und auch die Erfahrung in solchen Dingen. 

Gruß

Delle  

nur mal leicht am rande, weil es hier gerade so schön reinpaßt...
es soll ja auch sachverstänige geben, die bei objektiv falsch nach unten
ermittelten restwerten, -grober richtwert hier 1/3 bis 1/4 unter restwertbörse- von den pösen versicherungen in regreß genommen wurden. von welcher sog i net...
die gutachterkosten wurden bei der gelegeheit natürlich auch einmal vorab zurückgehalten...
na ja da gibts dann wenigstens mal was neues im captain-huk forum zu schreiben...

immer gegen die arme huk ist ja wirklich schon - gähn- langweilig
einen schönen abend
wünscht hnsptr

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