Unterschiedliches Tempolimit auf gleicher Strecke

Moin 🙂

vielleicht kann mir hier jemand diese Situation auf der B3 (Hannover, Pferdeturm, https://www.mapillary.com/app/?...) erklären:
Wenn man dort auf die Kraftfahrstraße auffährt, kommt zuerst ein Ortsausgangsschild, dann der Beschleunigungsstreifen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren" und danach kein weiteres Zeichen. Es ist also außerorts mit baulich getrennten Fahrbahnen und zwei Fahrstreifen für jede Richtung. Also scheint es keine Geschwindigkeitsbeschränkung zu geben = Richtgeschwindigkeit 130.
Aber nein? Für Auto, die bereits vorher aufgefahren sind, wird per Wechselverkehrszeichen etwa 2km davor Tempo 100 gezeigt und nicht aufgehoben. Also gilt Tempo 100 für Autos, die bereits dort fahren und für neu Auffahrende gilt dann unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 130)? Das kann doch so nicht gewollt sein...

Ortsausgang
Anfang Beschleunigungsstreifen
Ende Beschleunigungsstreifen
+2
38 Antworten

Da isser wohl mitten im Text eingeschlafen. 😁

Zitat:

@Neeson schrieb am 14. Juli 2022 um 16:41:38 Uhr:



Zitat:

@armin-g schrieb am 14. Juli 2022 um 16:15:50 Uhr:


Die andere Straßenseite ist durch die Leitplanken getrennt und die Schilder sind dafür nicht vorgesehen.

Ich habe nochmal nachgeschaut: Die "verdrehten" Schilder sind tatsächlich für die andere Seite. Verkehrszeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr (Gefahrenzeichen) mit Verkehrszeichen 274 für Tempo 60 mit Zusatzzeichen bei Nässe.

Zitat:

@Neeson schrieb am 14. Juli 2022 um 16:41:38 Uhr:



Zitat:

@armin-g schrieb am 14. Juli 2022 um 16:15:50 Uhr:


Die Beschilderung muss eindeutig sein so dass nicht jeder meint wie er sollte oder könnte.
Das gibt letztendlich ein katastrophales durcheinander.

Das gibt ein katastrophales Durcheinander, weil hier die Beschilderung eben nicht eindeutig ist. Wobei es eigentlich aus jeder Perspektive einzeln betrachtet eindeutig ist. Für Durchfahrende gilt 100 (wurde ja nicht aufgehoben) und für Auffahrende gilt unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit 130.

Habe jetzt sogar noch ein krasseres Durcheinander entdeckt: Über der Weidetorbrücke (was ein Wunder: auch B3, gleiche Straße paar km weiter) gilt kurz vor der Brücke Tempo 40 (damit die Brücke nicht zu sehr zerstört wird, ist schon alt). Nach der Brücke kommt manchmal nichts (WVZ ausgeschaltet, oft aber Tempo 100). Auffahrende direkt hinter der Brücke sehen nur das Ortsausgangsschild. Also für Auffahrende wieder unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit 130 und für die, die über die Brücke gekommen sind, gilt Tempo 40. Bei dem Geschwindigkeitsunterschied wird es sogar schon langsam gefährlich.

Richtig gefährlich wird es, bald wenn das ISA-System durchgreift. Ich beobachte, wie das werden könnte, laufend. Letztes Beispiel: Wenn man am Autobahnkreuz Wuppertal Nord von der A 46 auf die A 1 fährt, muss man in einer engen Kurve 40 km/h fahren. Das wird schon auf einem längeren, parallel zur Autobahn verlaufenden Fahrstreifen nicht aufgehoben. Lt. Verkehrszeichenerkennung soll man dann mit 40 auf die vielbefahrene Autobahn fahren, wo 130 km/h sind und es vor LKW wimmelt. Gute Nacht.

Gefährlich wird es sicherlich nicht. Wie die meisten dieser Systeme lässt auch das ISA Ausnahmen bzw. Gegensteuern zu. Das ist auch notwendig, da die Verkehrszeichenerkennung auf Grund der zig-verschieden Lösungen auf unseren Straßen schlichtweg überfordert ist. Die Systeme erkennen z.B. im Zuge von Baustellen ausgekreuzte Schilder als gültig an. Und gerade das von dir angeführte Beispiel verdeutlicht, dass in den vermeintlich "intelligenten" Systemen die vielen Facetten des Verkehrsrechts gar nicht hinterlegt sein können - ganz abgesehen von dem alltäglichen Beschilderungsmurks der da draußen fabriziert wird.

Es gibt immer noch genug VBAs, die schlicht altmodisch manuell aus einer Leitstelle heraus gesteuert werden. Dass da Fehler vorkommen, liegt auf der Hand.

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Das ist auch bei modernen Systemen so, vor allem wenn zusätzlich Blechbeschilderung im Spiel ist. Die Verantwortlichen sind teilweise auch der Meinung, dass "LED-Matrix" einer Blechbeschilderung vorgeht. Das ist aber nicht so. Auch die in diesen Thread erwähnte "Dunkelschaltung" wird gern als "Aufhebung" verstanden, obwohl das ebenfalls nicht der Fall ist.

Nochmal zum Ursprungsthema: Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Wenn man also danach geblitzt wird und man hat einen hartnäckigen Beamten, der nicht aufgibt und es kommt zu einem Verfahren, dann kann man Probleme bekommen, wenn man nicht ortfremd ist. Sollte man also direkt daneben wohnen, hat man schlechte Karten, weil man natürlich von dem Limit wissen muss. Das sollte man daher nicht riskieren.

Das mit der Ortskenntnis ist immer so eine Sache. Verkehrszeichen werden auch geändert. Wenn man dort die Rampe runterkommt, kann auf der Hauptfahrbahn nur 40km/h gelten, oder auch 100km/h, oder nichts - insbesondere weil es sich um Wechselverkehrszeichen handelt. Ortskenntnis bringt da nicht viel.

[quote][i]@armin-g [url=/forum/aktion/PostJump.html?postId=64029937]schrieb am 14. Juli 2022 um 15:06[/url]:[/i] @Neeson Die Schilder auf Bild 5 sind umgedreht. Wer hat dies veranlasst? Oder vllt. war mal wieder ein Scherzkeks unterwegs ?? [/quote] Das ist der Messeschnellweg, was bedeutet, dass zu Messezeiten der Verkehr am Morgen auf allen(!) Spuren Richtung Messe geleitet wird und am Nachmittag alle Spuren in die andere Richtung. Daher sind diese "umgedrehten" Schilder nur für den Verkehr gültig, wenn auch in Sichtrichtung der Schilder gefahren wird.

Du antwortest hier auf einen 3 Jahre alten Thread.

(Nur zur Info.)

Zitat:
@armin-g schrieb am 14. Juli 2022 um 16:36:52 Uhr:
Es gab mal einen fall; der VT wurde mit ca. 120 Km/h geblitzt.
Er konnte beweisen das an seiner Auffahrt kein 100er Schild angebracht war.
Ergo........eingestellt.

Stimmt eingestellt. An sich müsste ein Freispruch erfolgen. Rechne mal den ganzen Aufwand.

Die Situation ist doch Glas klar , nach dem ortsausgangsschild gilt 100kmh.

@neeson Wer kommt denn auf die Idee das dort die Straße offen sei?!? Das ortsausgangsschild gibt die Geschwindigkeit vor.

wer das nicht weiß sollte nochmal zur Fahrschule

Zitat:
@armin-g schrieb am 14. Juli 2022 um 15:06:43 Uhr:
@Neeson
Ich habe in der Fahrschule beigebracht bekommen das hinter jeder Auffahrt ein Schild mit der entsprechenden zu fahrenden Geschwindigkeit vorhanden sein muss. Ansonsten gilt (wie bereits erwähnt die Richtgeschwindigkeit) 130 Km/h.
Woher soll sonst der bereits auf der Bahn befindliche Verkehr die Vmax. wissen ?

also nach einem ortsausgangsschild muss kein Schild für die Geschwindigkeit kommen. Da dort max 100kmh gillt außer es kommt ein anderes Schild. Lernt man auch so in der Fahrschule , ortsausgangsschild ohne Geschwindigkeit gillt 100kmh.

Und natürlich weiß man die max. wenn man das ortsausgangsschild passiert.

Welches tote Pferd wird denn hier geritten?

Das Pferd ist nicht nur tot, man hat auch noch einen Esel daraus gemacht. Wenn man überliest, dass es im Ausgangsfall um baulich getrennte Fahrbahnen und zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung geht, dann sollte man nicht schreiben, dass dort 100 km/h gelten und "wer das nicht weiß sollte nochmal zur Fahrschule".

Doch da sollte man zur Fahrschule nochmal gehen. 

so ein Abschnitt war bei mir 2008 ein prüfungsabschnitt. Die Fahrlehrer fahren die ja vorher mit einem ab und erläutern deren Tücken. Und eine ist davon das auch bei getrennten Fahrbahnen man denkt es gillt auf der linken unbegrenzt. . Ist aber pustekuchen da das Ortsausgangddchild beide Spuren regelt , außer die eine oder die andere Fahrbahn hat eine eigene Beschilderung .

aber auf dem Foto sind das keine zwei getrennte Fahrspuren. Sieht man an den Fahrbahnmarkierungen das es eine Fahrbahn ist 

und seit wann gilt außerorts ( außer Autobahn und Schnellstraße ) das man da über 100kmh fahren darf ?!? Hab ich noch nie irgendwo gesehen.  Denn 

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