Unterschiedliches Tempolimit auf gleicher Strecke
Moin 🙂
vielleicht kann mir hier jemand diese Situation auf der B3 (Hannover, Pferdeturm, https://www.mapillary.com/app/?...) erklären:
Wenn man dort auf die Kraftfahrstraße auffährt, kommt zuerst ein Ortsausgangsschild, dann der Beschleunigungsstreifen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren" und danach kein weiteres Zeichen. Es ist also außerorts mit baulich getrennten Fahrbahnen und zwei Fahrstreifen für jede Richtung. Also scheint es keine Geschwindigkeitsbeschränkung zu geben = Richtgeschwindigkeit 130.
Aber nein? Für Auto, die bereits vorher aufgefahren sind, wird per Wechselverkehrszeichen etwa 2km davor Tempo 100 gezeigt und nicht aufgehoben. Also gilt Tempo 100 für Autos, die bereits dort fahren und für neu Auffahrende gilt dann unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 130)? Das kann doch so nicht gewollt sein...
38 Antworten
Gelöscht,hast die Schnellstraße ja erwähnt..
Hatte ich auf dem Smartphone auf die Schnelle überlesen.
das ortsausgangsschild ist eindeutig und auf den Bildern sind es keine getrennten fahrbahnen und da das Schnellstraßen Schild fehlt, daher ist da nur Max 100 erlaubt ;)
Deinen Rat mit der Fahrschule solltest du vielleicht wirklich selber beherzigen, denn du wirfst hier einiges durcheinander:
Zum einen das Thema Fahrspuren und Fahrbahnen. Die Bilder im Ausgangsposting zeigen eindeutig getrennte Fahrbahnen. Die Fahrbahn für die Gegenrichtung ist sogar mit Leitplanken abgetrennt.
Dann die Frage, wo außerorts schneller als 100 gefahren werden darf: das ist für PKW und andere Fahrzeug bis 3,5t nicht von der Beschilderung als Kraftfahrstraße abhängig, sondern außerhalb von Autobahnen nur von den Kriterien "baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei markierte Fahrstreifen je Richtung". Siehe §3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c StVO.
Anders ist es übrigens bei den 80 km/h für den Schwerverkehr (i.S.d.o.g. Vorschrift Buchst. b), die gelten außerorts tatsächlich abseits von Autobahnen nur auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen.
Hier muss also der Schwerverkehr auf 60 km/h herunterbremsen, während für PKWs etc. ohne ausgeschildertes Tempolimit weiter Richtigeschwindigkeit gelten würde.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 27. Mai 2025 um 17:09:43 Uhr:
aber auf dem Foto sind das keine zwei getrennte Fahrspuren. Sieht man an den Fahrbahnmarkierungen das es eine Fahrbahn ist
und seit wann gilt außerorts ( außer Autobahn und Schnellstraße ) das man da über 100kmh fahren darf ?!?
Du solltest unbedingt selbst noch mal zur Fahrschule gehen. Der TE hat nicht nur in Worten beschrieben, dass es außerorts mit baulich getrennten Fahrbahnen und zwei Fahrstreifen für jede Richtung ist, sondern hat auch noch eindeutige Fotos hochgeladen.
Dir ist die Regelung offenbar völlig unbekannt, daher --> Fahrschule.
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und seit wann gilt außerorts ( außer Autobahn und Schnellstraße ) das man da über 100kmh fahren darf ?!? Hab ich noch nie irgendwo gesehen
Na klar, bei baulicher Trennung oder mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung. Hat null und nix mit Autobahn oder Schnellstraße (die übrigens Kraftfahrstraße heißt) zu tun.
Also: ab in die Fahrschule :)
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Mai 2025 um 19:29:17 Uhr:
Schnellstraße (die übrigens Kraftfahrstraße heißt)
Der Begriff "Schnellstraße" ist ja nur umgangssprachlich und kommt im Verkehrsrecht überhaupt nicht vor. Die Straßen, auf denen man Richtgeschwindigkeit fahren darf, kann man m.E. auch dann problemlos so bezeichnen, wenn sie keine Kraftfahrstraßen sind. Dass Lkw dann nur 60 statt 80 fahren dürfen, widerspricht dem eigentlich nicht. Ich selbst nutze den Begriff mangels eindeutiger Definition lieber gar nicht.
Ich auch nicht, der Begriff stammte hier ja auch nicht von mir, sondern von @vanguardboy