unterschiedliche Spurplatten

Audi A6 C7/4G

Servus ich bin mir sicher das es die Frage bereits gibts leider finde ich bei Google nur alte oder andere Sachen die ich nicht meine. Darf ich hinten dickere spurplatten draufschmeissen als vorne ? Sollte ja eig kein problem darstellen danke für die hilfe

16 Antworten

Welches Auto? Wartburg, Opel oder Porsche?

Ich habe erst vor kurzem Spurplatten verbaut. Habe hinten 15mm und vorne 12mm verbaut. Wenn ich es noch einmal machen dürfte, dann würde ich vorne und hinten 12mm machen.
Habe hier noch mehr zu dem Thema geschrieben: https://www.motor-talk.de/.../...rbreiterung-19-zoll-t6057607.html?...

Spielt keine Rolle welches Auto … A6 halt ..

Ja du darfst unterschiedliche Platten fahren

Und wenn dich die Rennleitung bestraft sagst im Forum haben sie gesagt das dass ohne Probleme geht.🙄

Ähnliche Themen

Zitat:

@A64G2014 schrieb am 26. Juli 2024 um 02:27:11 Uhr:


Servus ich bin mir sicher das es die Frage bereits gibts leider finde ich bei Google nur alte oder andere Sachen die ich nicht meine. Darf ich hinten dickere spurplatten draufschmeissen als vorne ? Sollte ja eig kein problem darstellen danke für die hilfe

Ganz einfach: Ja

Zitat:

@HighlineCasy schrieb am 26. Juli 2024 um 20:59:26 Uhr:


Und wenn dich die Rennleitung bestraft sagst im Forum haben sie gesagt das dass ohne Probleme geht.🙄

Blabla…

Wenn das vom TÜV oder ähnlich abgenommen wurde, dann ja. Die Spurplatten müssen für Dein Auto freigegeben sein (Stichwort: TÜV Teilegutachten).

Ich hatte selbst 40 mm hintere Achse, 24 mm vordere Achse.
Vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen.

Zitat:

@Milfrider schrieb am 26. Juli 2024 um 22:53:50 Uhr:


Wenn das vom TÜV oder ähnlich abgenommen wurde, dann ja. Die Spurplatten müssen für Dein Auto freigegeben sein (Stichwort: TÜV Teilegutachten).

Ich hatte selbst 40 mm hintere Achse, 24 mm vordere Achse.
Vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen.

Oh tatsächlich im Fahrzeugschein eingetragen?

Ich habe nur ein Dokument bekommen (eine DIN A4 Seite), auf dem steht, dass ich mit der Rad/Reifenkombination die Spurplatten fahren darf. Das Dokument soll ich immer mitführen.

Bei mir erfolgte kein Eintrag in den Fahrzeugschein.

Ist das eine ABE? Dann geht’s, aber es müssen alle Auflagen 1:1 eingehalten werden.

Ich hab meine Platten auch nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen und hatte bis jetzt nie Probleme(TÜV/Polizei).

@SERC 10 wenn es eine ABE ist und alle Auflagen eingehalten sind, dann ja.

Sonst muss es abgenommen werden.

Abgenommen wurden sie ja vom TÜV. Ich habe die Abnahme halt nur nicht im Fahrzeugbrief eintragen lassen.

Ahh, so meintest du das. Kann sein, dass es erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren erfolgen kann, bin mir gerade unsicher. Aber TÜV-Abnahme, wenn keine ABE vorhanden ist Pflicht.

Habe noch von keiner TÜV-Abnahme gehört ausser ABE, dass es gar nicht eingetragen werden muss.

Zitat:

@pfrumt schrieb am 26. Juli 2024 um 08:18:11 Uhr:


Welches Auto? Wartburg, Opel oder Porsche?

Naja ersichtlich sollte für dich sein das es im Audi A6 4G „Forum“ gepostet wurde zudem sollte es auch durch den Namen ersichtlich sein erstmal schauen dann beschweren danke dir. ALLEN ANDEREN VIELEN DANK!!! 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen