unterschiedliche Spurplatten
Servus ich bin mir sicher das es die Frage bereits gibts leider finde ich bei Google nur alte oder andere Sachen die ich nicht meine. Darf ich hinten dickere spurplatten draufschmeissen als vorne ? Sollte ja eig kein problem darstellen danke für die hilfe
16 Antworten
Zitat:
@A64G2014 schrieb am 27. Juli 2024 um 15:38:27 Uhr:
Zitat:
@pfrumt schrieb am 26. Juli 2024 um 08:18:11 Uhr:
Welches Auto? Wartburg, Opel oder Porsche?Naja ersichtlich sollte für dich sein das es im Audi A6 4G „Forum“ gepostet wurde zudem sollte es auch durch den Namen ersichtlich sein erstmal schauen dann beschweren danke dir. ALLEN ANDEREN VIELEN DANK!!! 🙂
Es gehört sich einfach so, das bei einer Anfrage hier Typ, Bj. usw mit gepostet werden. Anhand dieser Daten sind eventuell schon im Vorfeld nützliche Antworten vorgegeben. Das SPP nicht einfach montiert werden dürfen, sagt schon der gesunde Menschenverstand. Bei manchen fehlt dieser leider.
Wie schon geschrieben wurde:
Haben die Spurplatten eine ABE/EGBE müssen sie nicht eingetragen werden, unabhängig von der Dicke. Dabei müssen alle in der Betriebserlaubnis eingetragenen Einschränkungen eingehalten werden, wie z.B. "nur mit original Rad-/Reifenkombination". Alles andere muss in Zusammenhang mit der Rad-/Reifenkombination eingetragen werden. Betriebserlaubnis hin oder her.
Die meisten Spurplatten haben lediglich ein Gutachten, in dem die Festigkeit, die Bauart, die Dicke u.Ä. genau beschrieben ist. Diese müssen bei Anbau eingetragen werden. Auch hier in Verbindung mit der Rad-/Reifenkombination. Sie dürfen dann NICHT mit anderen Rädern/Reifen gefahren werden. Die Eintragung in die Papiere ist hier zwingend erforderlich.
Ob es sofort oder erst beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle eingetragen werden muss, ist im Gutachten oder zumindest im Abnahmeschreiben der technischen Prüfstelle vermerkt. Muss es sofort eingetragen werden, muss es sofort eingetragen werden. Erst beim nächsten Kontakt, dann muss man das Gutachten der abnehmenden technischen Prüfstelle solange mitführen und vorlegen können.
Nimmt eine technische Prüfstelle unterschiedlich dicke Spurplatten an Vorder- und Hinterachse ab, dann darf man diese auch fahren. Es gelten dennoch die Eintragungsfristen, wie im Abschnitt zuvor beschrieben.