unterschiedliche Farbe LED TFL
Hallo Xenonfreunde,
in der Tiefgarage (weisse Wände) ist mir vorgestern aufgefallen, daß meine LEDs vom TFL
links und rechts unterschiedliche Farben haben.
Auf der Fahrerseite ist die Farbe leicht blau/grün , auf der Beifahrerseite eher weiss.
Von aussen ist der Unterschied kaum zu erkennen, von innen gegen die Wand geschaut
aber recht offensichtlich.
Hat das sonst noch jemand ?
vg
Audimann
Beste Antwort im Thema
Dieses "Phänomen" nennt mann Binning. Das bedeutet LED´s werden/können produktionstechnisch in verschiedene Güteklassen bei der Farbwiedergabe eingeteilt werden. Diese ist sehr aufwendig und teuer, weil ungeheuer aufwendig zu ermitteln und auch stark von der Güte der verwendeten LED´s abhängig.
Je genauer/gleichmässiger das Binning umso teurer die LED´s.
Da es bei der TFL LED nicht auf die Farbwiedergabe, also die Farbanmutung des angestrahlten Objekts ankommt, sonder eher auf die Helligkeit/Leistung und die Lebensdauer wird bei AUDI das Binning wohl eher zweitrangig sein. Zumal Du ja selber schon bemerkt hast das die Farbunterschiede beim direkten Einsehen kaum wahrnehmbar sind sondern erst erkennbar werden wenn eine Fläche/Objekt angestrahlt wird. Dieses wird auch wiederum eigentlich nur bei einer weissen Wand (Parkhaus o.ä.) auffallen.
Ich denke, dass in diesem Anwendungfall die Unterschiede zu vernachlässigen sind.
Ich würde mich ärgern wenn das von vorne zu erkennen wäre oder innerhalb eines Schienwerfers unterschiedliche Farbnuancen erkennbar wären (bei direkter Draufsicht).
Der A. aus K.
241 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audimann77
öhm, Standlicht beim 8K ist die LED Leiste ... nicht der Xenon-Brenner .Zitat:
Original geschrieben von Rattyto
Also : wenn das gesamte Band ausfällt muss der ganze SW getauscht werden! Und wenn in den ersten 24monate sowas passiert ist es Garantie und später musst du neue SW kaufen oder ohne TFL fahren.
Beim Standlicht wäre ja z.b. der Xenonbrenner und der kann getauscht werden aber nicht die LED vom TFL.
...
So ist es. Und ohne Standlicht rumfahren ist doch meines Wissens immer "illegal" gewesen oder nicht, bzw gibt Verwarnungsgeld.
Also egal ob eine oder alle LEDs:
Ist es Garantie?? Ich hab bisher zumindest keinen A4 gesehen der kein intaktes TFL/LED-Band hatte, das ist schonmal ermutigend
Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Also ich kann hier alle Beruhigen... Wenn ihr zwei unterschiedliche Scheinwerfer habt bekommt ihr dir natürlich getauscht...
...
Naja, "natürlich" ist dies scheinbar nicht sonst gäbe es diesen langen Thread nicht aber jeder Nachweis, den man als Betroffener vorlegen könnte, wäre sehr hilfreich!
Zitat:
Original geschrieben von bauks
Naja, "natürlich" ist dies scheinbar nicht sonst gäbe es diesen langen Thread nicht aber jeder Nachweis, den man als Betroffener vorlegen könnte, wäre sehr hilfreich!Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Also ich kann hier alle Beruhigen... Wenn ihr zwei unterschiedliche Scheinwerfer habt bekommt ihr dir natürlich getauscht...
...
Das problem hier ist das sich wahrscheinlich die Leute immer mit den Aussagen des Audi Händlers/Audi AG abwimmel lassen und nicht hart bleiden und auf ihr recht bestehen.
Mein audi händler hält mich auch für bekloppt aber das ist mir sowas von egal ich kenne meine Rechte und Pflichten und setzte diese auch durch.
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Nur so zur Info. Ich streite seit Anfang September mit Audi direkt rum. Nicht mit dem Händler und mehr als dumme Rückrufe und ein Schreiben mit der Absage einer Garantieleistung hab ich noch nichts erreichen können. Aber einfach das so hinnehmen will ich auch nicht. Daher warte ich auf deine PN.
Sky
Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Das problem hier ist das sich wahrscheinlich die Leute immer mit den Aussagen des Audi Händlers/Audi AG abwimmel lassen und nicht hart bleiden und auf ihr recht bestehen.
Wer "definiert" denn das RECHT in diesem Fall? Wo steht, dass der Kunde das "Recht" hat auf absolut farbgleiche LEDs?
Ich fände es toll, habe aber keine Quellen dafür...
Zitat:
Original geschrieben von bauks
Wer "definiert" denn das RECHT in diesem Fall? Wo steht, dass der Kunde das "Recht" hat auf absolut farbgleiche LEDs?Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Das problem hier ist das sich wahrscheinlich die Leute immer mit den Aussagen des Audi Händlers/Audi AG abwimmel lassen und nicht hart bleiden und auf ihr recht bestehen.
Ich fände es toll, habe aber keine Quellen dafür...
Also ich sage mal so das steht nirrendwo, aber mit etwas Rechtswissen kommst du zu deinen LED's, ich weiss ja nicht ob die ihn schon so geliefert bekommen hast, deinen Audi?
Aufjedenfall kannst du gleiche Verlangen, wenn du gleiche verbaut bekommen hast.
Es ist definitv ein Qualitätsmangel da diese nicht aufeinander abgestimmt sind, oder gekennzeichtnet sind. Das ist aber nicht dein Problem.
Frag dich doch mal warum du dir ein Audi gekauft hast... Ich wegen der guten Deutschen Qualität. Du kannst sogar die "Wandlung" durch einen Rechtsanwalt androhnung, wenn der zustand des Fahrzeuges nicht dem Zustand vom Kauf entspricht, zumindestens in der Garantiezeit.
Wenn du die scheinwerfer durch Unfall oder aus irrendeinem anderen Grund getauscht bekommsten hast, kannst du den Preis der Reperatur minderen.
Audi hat dich sicherlich nicht auf die evetuellen Farbunterschiede aufmerksam gemacht, oder dir dieses vorab mitgeteilt?!?
Ich finde man sollte dem Kunden sagen bevor man diese einbaut... Schliesslich gibt es bei Audi ein TPI für dieses Problem.
Und ausserdem hast du laut gesetzt 2 Wochen zeit in den Wiederruf zu gehen. Schliesslich ist es ein Vertrag.
Zitat:
Original geschrieben von A4-XBlack
So ist es. Und ohne Standlicht rumfahren ist doch meines Wissens immer "illegal" gewesen oder nicht, bzw gibt Verwarnungsgeld.Zitat:
Original geschrieben von Audimann77
öhm, Standlicht beim 8K ist die LED Leiste ... nicht der Xenon-Brenner .
Also egal ob eine oder alle LEDs:
Ist es Garantie?? Ich hab bisher zumindest keinen A4 gesehen der kein intaktes TFL/LED-Band hatte, das ist schonmal ermutigend
ja ok mein fehler, ich fahre eh immer mit schalter auf Auto ;-)
Viele Grüße
Es steht im Verkaufsprospekt auch nirgens, dass die Spaltmasse innerhalb gewisser Toleranzen links/rechts der Haube bspw. unterschiedlich sein können - deswegen habe ich noch lang kein "Recht", auf absolut dieselben Maße zu bestehen - das ist halt "Stand der Technik" (die ist nunmal nicht "perfekt" - auch nicht bei einem 120t€-A8).
Und genauso verhält es sich mit den LED-Lichtfarben. Solange man selber nicht nachweisen kann, dass dieser Farbunterschied ausserhalb der Soll-Toleranzen liegt (die man ja nicht kennt), wird es schwer, hier von einem "berechtigten Mangel" zu sprechen (beide Seiten sind schließlich "weiss" - wie beschrieben).
Und wer hat die Nerven und Zeit, deswegen gegen Audi vor Gericht zu ziehen?
Anders: Wer kennt einen Anwalt, der deswegen einen Prozeß mit "echten" Erfolgsaussichten gegen die AUDI AG anstrebt?
Ich habe so etwas schon gegen VW hinter mir - das war viel eindeutiger (Spaltmasse an der Karrosserie), das Ergebnis annähernd "null".
http://www.motor-talk.de/.../...rbunt-im-a5-scheinwerfer-t2474430.html
Oooopps.....🙄🙄🙄, da hat es funktioniert!!!
Grüße
sline27
Zitat:
Original geschrieben von sline27
http://www.motor-talk.de/.../...rbunt-im-a5-scheinwerfer-t2474430.html
Oooopps.....🙄🙄🙄, da hat es funktioniert!!!
Grüße
sline27
Ja, wenn der Tauschpreis beim A4 auch so gering wäre, würde sich Audi hier wahrscheinlich auch kulanter zeigen aber man kennt ja das "Entscheidungskriterium". 😉
Die entscheidende Frage ist: Hat das jemand nur wegen der untersch. Lichtfarbe der LEDs nachweislich auf GARANTIE getauscht bekommen oder (nur) auf KULANZ?
Zitat:
Original geschrieben von bauks
Ja, wenn der Tauschpreis beim A4 auch so gering wäre, würde sich Audi hier wahrscheinlich auch kulanter zeigen aber man kennt ja das "Entscheidungskriterium". 😉Zitat:
Original geschrieben von sline27
http://www.motor-talk.de/.../...rbunt-im-a5-scheinwerfer-t2474430.html
Oooopps.....🙄🙄🙄, da hat es funktioniert!!!
Grüße
sline27Die entscheidende Frage ist: Hat das jemand nur wegen der untersch. Lichtfarbe der LEDs nachweislich auf GARANTIE getauscht bekommen oder (nur) auf KULANZ?
Ja ich auf Garantie... Die scheinwerfer wurden das erste mal getauscht wegen Dreck nd Flecken. Und jetzt das zweite mal wegen unterschiedlichen LED's
Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Ja ich auf Garantie... Die scheinwerfer wurden das erste mal getauscht wegen Dreck nd Flecken. Und jetzt das zweite mal wegen unterschiedlichen LED's
Ich schrieb "nachweislich"... Hast du das schriftlich, dass das im 2. Fall auf GARANTIE getauscht wurde? 😉
Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Aufjedenfall kannst du gleiche Verlangen, wenn du gleiche verbaut bekommen hast.
Es ist definitv ein Qualitätsmangel da diese nicht aufeinander abgestimmt sind, oder gekennzeichtnet sind. Das ist aber nicht dein Problem.Frag dich doch mal warum du dir ein Audi gekauft hast... Ich wegen der guten Deutschen Qualität. Du kannst sogar die "Wandlung" durch einen Rechtsanwalt androhnung, wenn der zustand des Fahrzeuges nicht dem Zustand vom Kauf entspricht, zumindestens in der Garantiezeit.
Wenn du die scheinwerfer durch Unfall oder aus irrendeinem anderen Grund getauscht bekommsten hast, kannst du den Preis der Reperatur minderen.
Audi hat dich sicherlich nicht auf die evetuellen Farbunterschiede aufmerksam gemacht, oder dir dieses vorab mitgeteilt?!?
Ich finde man sollte dem Kunden sagen bevor man diese einbaut... Schliesslich gibt es bei Audi ein TPI für dieses Problem.
Und ausserdem hast du laut gesetzt 2 Wochen zeit in den Wiederruf zu gehen. Schliesslich ist es ein Vertrag.
Ehm...also so sollte man das jetzt aber nicht stehen lassen. Generell gibt es kein Wiederrufsrecht weil es ein Vertrag gibt. Ein Vertrag ist ein Vertrag und ist gültig mit der gegenseitigen Unterschrift. Es sei denn, es gibt Regelungen durch den Gesetzgeber (oder im Rahmen des Vertrages), die einen Wiederruf einräumen.
Und das ist der Fall bei Vertragsabschlüssen die unter das Fernabgabegesetz fallen (z.B. Online-Bestellungen, Telefonverträge), was für einen Autokauf aber regelmäßig nicht der Fall ist.
Weiter gibt es eine Möglichkiet zum Wiederruf von Finanzierungen, und darüber möglicherweise im Rahmen eines Koppelgeschäftes dann auch vom Autokauf.
Die Fristen sind geregelt und gelten immer erst nach Zugang der schriftlichen Aufklärung über das Wiederrufsrecht.
Und jenseits von dem was nun ein fleißiger (oder in diesem Fall eher unterbeschäftigter) Anwalt so erzählt, dürfte die Chance auf eine vom Gericht bestätigte Wandlung aufgrund unterschiedlich leuchtender Tagfahrlichter (die man ja im normalen Verkehr gar nicht sieht sondern nur vor einer weißen Wand, wo man die nun regelmäßig wieder nicht braucht) äußerst gering sein. Maximal eine minimale Wertminderung, die die Gerichtskosten nichtmal übersteigen würde dürfte drin sein. Im Fall einer Klageerhebung würde ich sogar tippen dass vom Richter unter Beachtung der Kosten der Hinweis auf eine entsprechende Einigung erfolgen würde...
BTW: Meine leuchten auch unterschiedlich....und es ist mir in diesem Rahmen ziemlich egal 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MouseWare
Ehm...also so sollte man das jetzt aber nicht stehen lassen. Generell gibt es kein Wiederrufsrecht weil es ein Vertrag gibt. Ein Vertrag ist ein Vertrag und ist gültig mit der gegenseitigen Unterschrift. Es sei denn, es gibt Regelungen durch den Gesetzgeber (oder im Rahmen des Vertrages), die einen Wiederruf einräumen.Zitat:
Original geschrieben von cschwan2006
Aufjedenfall kannst du gleiche Verlangen, wenn du gleiche verbaut bekommen hast.
Es ist definitv ein Qualitätsmangel da diese nicht aufeinander abgestimmt sind, oder gekennzeichtnet sind. Das ist aber nicht dein Problem.Frag dich doch mal warum du dir ein Audi gekauft hast... Ich wegen der guten Deutschen Qualität. Du kannst sogar die "Wandlung" durch einen Rechtsanwalt androhnung, wenn der zustand des Fahrzeuges nicht dem Zustand vom Kauf entspricht, zumindestens in der Garantiezeit.
Wenn du die scheinwerfer durch Unfall oder aus irrendeinem anderen Grund getauscht bekommsten hast, kannst du den Preis der Reperatur minderen.
Audi hat dich sicherlich nicht auf die evetuellen Farbunterschiede aufmerksam gemacht, oder dir dieses vorab mitgeteilt?!?
Ich finde man sollte dem Kunden sagen bevor man diese einbaut... Schliesslich gibt es bei Audi ein TPI für dieses Problem.
Und ausserdem hast du laut gesetzt 2 Wochen zeit in den Wiederruf zu gehen. Schliesslich ist es ein Vertrag.
Und das ist der Fall bei Vertragsabschlüssen die unter das Fernabgabegesetz fallen (z.B. Online-Bestellungen, Telefonverträge), was für einen Autokauf aber regelmäßig nicht der Fall ist.
Weiter gibt es eine Möglichkiet zum Wiederruf von Finanzierungen, und darüber möglicherweise im Rahmen eines Koppelgeschäftes dann auch vom Autokauf.
Die Fristen sind geregelt und gelten immer erst nach Zugang der schriftlichen Aufklärung über das Wiederrufsrecht.
Und jenseits von dem was nun ein fleißiger (oder in diesem Fall eher unterbeschäftigter) Anwalt so erzählt, dürfte die Chance auf eine vom Gericht bestätigte Wandlung aufgrund unterschiedlich leuchtender Tagfahrlichter (die man ja im normalen Verkehr gar nicht sieht sondern nur vor einer weißen Wand, wo man die nun regelmäßig wieder nicht braucht) äußerst gering sein. Maximal eine minimale Wertminderung, die die Gerichtskosten nichtmal übersteigen würde dürfte drin sein. Im Fall einer Klageerhebung würde ich sogar tippen dass vom Richter unter Beachtung der Kosten der Hinweis auf eine entsprechende Einigung erfolgen würde...
BTW: Meine leuchten auch unterschiedlich....und es ist mir in diesem Rahmen ziemlich egal 🙂
Wenn der der Händler nicht darauf hingewiesen hat kannst du sofort vom Vertrag zurücktreten. Desweitern kann die Wandlung angedroht werden weil dieses nicht nur vor einer weissen Wand sichtbar ist, vielleicht nur für blinde leute. Desweiteren ist das
Fahrzeug nicht so von Audi geliefert wurden...
Eine Minimale wertminderung ist es auch nicht. Der Scheinwerfer wird nur im Ganzen stück verkauft, somit beläuft sich der Streitwert auf den Scheinwerferpreis und hinzu kommt auch noch er Einbau. Einen Vergleich bei Gericht würde ich nie machen da
jeder auf den Kosten sitzen bleibt. Und ich denke nicht das Audi es soweit kommen lässt weil die Versuchen immer den Kunden zufriedenzustellen, war bei mir zumindestens so.
Zum Vertrag: Der Audi Partner bestellt im Auftrag des Kunden die Scheinwerfer! Also Fernabgesetz... Da ich als Kunde mich drauf Verlassen muss das der Audi Partner das richtige Bestellt und einbaut, kannst du darauf bestehen dass die das zurücknehmen...
Es ist eindeutig... da die scheinwerfer nicht vor einbau Überprüft werden.
Da wird dir jedes gericht rechtgeben...
Oder du Bestellt die Scheinwerfer selber, prüfst Sie und dann gibst du sie frei zum einbau wenn Sie dir gefallen oder diese von den LED's passen.
Fragen wir uns doch mal warum passiert das?? Laut Osram: "10Jahre müssen die gleiche Qualität an Audi Liefern".
Wir als Kunden können dieses Auch verlangen da Audi dieses ja so vertritt und auch damit wirbt.
Wenn es dir in diesem Rahmen egal ist, ist doch schön. Mich persönlich stört es das man denn Kunden nichts erzählt obwohl dieses
Problem bekannt ist.
Es spielt eigentlich keine roll ob kleine mängel oder gross mängle, es geht mir nur um das prinzip und die vorgehensweise.