Unterschiedliche Bremsbeläge verbauen...Erlaubt? Keramikbeläge vs. Normalos!

Audi A6 C5/4B

Hi, die Frage ist dahingehend gestellt, das ich beim nächsten Bremsbelagwechsel mal die Sagenumwohbenen Ceramicbeläge von ATE testen will und die Erfahrungen natürlich hier kundtun will!

Ich möchte Links die Ceramics verbauen und Rechts die normalen Bremsbeläge.

Nun die Frage: Darf man das machen? Oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, die diese Art des Verbauens verbietet??

Natürlich, wenn das Auto einseitig verzieht beim bremsen, oder das Rad vllt sogar eher zum blockieren neigt, also wenn ich merke die Sicherheit ist gefährdet, dann rüste ich komplett auf Ceramic um und tue diese Erfahrungen kund. Aber in erster Linie will ich wissen ob der Verschleiß sowie die Staubentwicklung wirklich so niedrig sind und das geht natürlich nur im Direktvergleich.

Ich bitte ausdrücklich nur eine Antwort auf die Frage zu posten, wenn dies mit einem Link, zu einem Gesetzestext oder ähnlichem belegt werden kann. Meinungen von Leuten die Glauben etwas zu wissen oder gehört zu haben von jemanden der etwas von jemand anderem gehört hat, will ich hier nicht haben, denn das nutzt keinem! Wenn ein kurzer und knackiger Link kommt, so bleibt der Thread schön kurz und übersichtlich!!! Ich will's belegt haben, ist dies erlaubt, Ja oder Nein!

Hier ein Video dazu:
http://www.motor-talk.de/.../...ubarme-bremsbelege-von-ate-v19762.html

Und wer meint, so einen Thread gibt es schön, der möge bitte auf die Fragestellung achten!

MfG, die Bremse

Beste Antwort im Thema

Eigentlich ist ein Schwachsinn zu diesen Beitrag zu antworten.

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Zitat:

Original geschrieben von Jimkin


Wenn ich jetzt 2 unterschiedliche Profile auf einer Achse fahren darf, muss ich am Verstand derjenigen zweifeln die diese Vorschrift geändert haben.

Du zweifelst noch? Ich bin mir sicher, dass dort keiner vorhanden ist. 😁

Aber mal ernsthaft:

Viele gesetzliche Regelungen sind ja okay. So zum Beispiel der Verkauf von Alkohol nur ab 18 (bzw. manche ab 16) oder das Verbot ohne "Schein" an Airbags zu basteln.

Viele andere halte ich für Schwachsinn, wie z.B. ca. 90% aller Schilder, Ampeln etc.

Wenn einer einen Mord mit einem Messer begeht, schreist Du dann nach einem Gesetz, dass Messer verbietet? Oder reicht doch das "Gesetz", dass Mord verboten ist?
Ähnlich sehe ich das mit diesem Test. Er will ja nur testen, wenn das Bremsverhalten passig ist. Rechtlich ist der Test meiner Ansicht nach dann auch nicht zu beanstanden. Das, was der TE schrieb, klingt für mich nicht so, dass er die beiden Klötze dann aus Kostengründen auf jeden Fall runterfahren will.

Und zu den Reifen:
Ich habe das mal getestet. Szenario:
a) Passat 3BG 1,9TDI mit drei neuen Pirellis und einem (identisches Profil) mit 4 mm Profiltiefe vorne rechts.
b) genauso nur statt des angefahrenen Reifens einen neue Goodyear.

a) war *würg*. Aus meiner Sicht - außer bei Pannenfahrt - nicht nutzbar.
Bei b) habe ich nicht wirklich gemerkt, dass da ein anderer Reifen drauf ist.
Ob sich das nach ein paar Tausend km ändert, zu dem Test fehlt mir die Zeit.
Jetzt wäre aber nach hier vorherrschender Meinung a) erlaubt und b) verboten.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von alanblack



Ich habe das mal getestet. Szenario:
a) Passat 3BG 1,9TDI mit drei neuen Pirellis und einem (identisches Profil) mit 4 mm Profiltiefe vorne rechts.
b) genauso nur statt des angefahrenen Reifens einen neue Goodyear.

a) war *würg*. Aus meiner Sicht - außer bei Pannenfahrt - nicht nutzbar.
Bei b) habe ich nicht wirklich gemerkt, dass da ein anderer Reifen drauf ist.
Ob sich das nach ein paar Tausend km ändert, zu dem Test fehlt mir die Zeit.
Jetzt wäre aber nach hier vorherrschender Meinung a) erlaubt und b) verboten.

Grüße

Ganz klar:

a) 3 neue weiche Reifen und 1 alter harter

b) 4 weiche Reifen

und... Mischbereifung auf einer Achse z.B.
1 weicher, sportlicher Reifen und 1 "energiesparender", harter Reifen (beide neu) = a) "würg"!

Zitat:

Original geschrieben von Jimkin


Ganz klar:
a) 3 neue weiche Reifen und 1 alter harter
b) 4 weiche Reifen

und... Mischbereifung auf einer Achse z.B.
1 weicher, sportlicher Reifen und 1 "energiesparender", harter Reifen (beide neu) = a) "würg"!

Woher das Verhalten kam, war mir schon klar. Ich wollte nur verdeutlichen, dass soetwas schlecht zu verallgemeinern ist.

Grüße

Nachtrag zu den Klötzen:
Ich habe gerade mal mit einem aaS vom TÜV Nord gesprochen. Der meinte, dass er, wenn er so ein Auto im Zusammenhang mit einer HU auf der Bühne hätte und die Bremsmesswerte in Ordnung sein sollten - was er bezweifelt -, nur einen Vermerk auf dem Prüfbericht machen würde. Er dürfe die Plakette nicht verweigern.

Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von daszentrumdeswissens


Hi, die Frage ist dahingehend gestellt, das ich beim nächsten Bremsbelagwechsel mal die Sagenumwohbenen Ceramicbeläge von ATE testen will und die Erfahrungen natürlich hier kundtun will!

Ich möchte Links die Ceramics verbauen und Rechts die normalen Bremsbeläge.

Nun die Frage: Darf man das machen? Oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, die diese Art des Verbauens verbietet??

Natürlich, wenn das Auto einseitig verzieht beim bremsen, oder das Rad vllt sogar eher zum blockieren neigt, also wenn ich merke die Sicherheit ist gefährdet, dann rüste ich komplett auf Ceramic um und tue diese Erfahrungen kund. Aber in erster Linie will ich wissen ob der Verschleiß sowie die Staubentwicklung wirklich so niedrig sind und das geht natürlich nur im Direktvergleich.

Ich bitte ausdrücklich nur eine Antwort auf die Frage zu posten, wenn dies mit einem Link, zu einem Gesetzestext oder ähnlichem belegt werden kann. Meinungen von Leuten die Glauben etwas zu wissen oder gehört zu haben von jemanden der etwas von jemand anderem gehört hat, will ich hier nicht haben, denn das nutzt keinem! Wenn ein kurzer und knackiger Link kommt, so bleibt der Thread schön kurz und übersichtlich!!! Ich will's belegt haben, ist dies erlaubt, Ja oder Nein!

Hier ein Video dazu:
http://www.motor-talk.de/.../...ubarme-bremsbelege-von-ate-v19762.html

Und wer meint, so einen Thread gibt es schön, der möge bitte auf die Fragestellung achten!

MfG, die Bremse

Moin,

klar habe ich deinen letzten Satz gelesen. Finde es aber reichlich daneben. Es gibt u.a. im 211er Forum einen Erfahrungsbericht, wonach ein eindeutiger Effekt vorliegt. Genauso könntest du auch das linke Rad waschen, das rechte nicht. Der Sinn der Aktion will sich mir nicht so recht erschließen.

Viel Spaß: http://www.motor-talk.de/.../...sbericht-mit-bildern-t3802114.html?...

MfG Paule

P.S.: Da fällt mir ein: Schreib doch mal die Motor-Talk-Redaktion an, die können doch in Zusammenarbeit mit TÜV etc. so einen Vergleich ohne rechtliche Bedenken durchführen?!

ich kann nur sagen: so etwas macht man nicht. auch nicht einfach nur ate links, jurid rechts. mein meister hätte mich gesteinigt. an bremsen hängen leben! es kann sein das da nix passiert, nur der gedanke alleine ist ja schon fast strafbar.
lieber ein paar tausend kilometer mit dem satz und dann mit dem anderen.

Gut, wenn es soweit ist, werde ich komplett auf Ceramic-Beläge rüsten!
Zur Info, die Ceramicbeläge für meinen Allroad kosten bei Vergölst inkl. Anbringung 377€.
Angeblich kosten die Serienbeläge rundum 50€ weniger!

Jetzt wird doch aber allgemein geraten, die Scheiben mitwechseln zu lassen, sonst würden sich die Beläge sofort auf die Scheiben einreiben bzw Riefen ziehen/bekommen. Oder???
In dem MB-Forum, da wurden die Scheiben draufgelassen.

Wann sollte/muß eine Bremsscheibe (mit) gewechselt werden???

ich wechsel meine bremsscheiben erst wenn sie verschlissen sind...also entweder starke riefen aufweisen oder am mindestmaß angekommen.
alles andere ist geldverschwendung!
achte aber auch mal drauf,ob die scheiben evtl durch hitze angelaufen sind,denn dann sind sie auch ein fall für die schrottbox.😉

Solche Versuche haben im öffentlichen Verkehr nichts aber auch gar nichts zu suchen!
Ob mit oder ohne Gesetz.
Da hier mit Vorsatz gearbeitet wird ist auch ohne entsprechende Gesetze eine Haftung für eventuelle Schadensfälle warscheinlich.

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