Unterschied WDW, AMF, Mietfahrzeug?
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember 2021 meinen Audi A6 Avant C8 gekauft.
Das Fahrzeug stammt aus 6/20 und hatte einen KM Stand von 6.200 sowie die 5 Jahres Garantie ab Werk bis 100.000km. Soweit so gut.
Auf Nachfrage, wo das Auto herstammt, wurde mir gesagt, dass es ein ehemaliger Audi Werksdienstwagen sei. Heisst für mich, ehem. Mitarbeiterfahrzeug (Firmenangehörigen Mietmodell), oder Dienstwagen. Alles fein.
Bei der Fahrzeugübergabe wurde mir nur 1 Schlüssel übergeben, mit dem Hinweis, dass der 2. Schlüssel per Post nachgeschickt wird.
3 Wochen später hatte ich dann den Schlüssel, und musste mit Verwundern feststellen, dass dieser Schlüssel einen Anhänger von Europar dran hatte mit ehem. HH Kennzeichen. Also ein Mietwagen.
Auf der Audi Webseite habe ich folgendes gefunden:
Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. Euromobil vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.
Was habe ich denn nun für ein Auto? Ein WDW (wie mir bei Kauf gesagt wurde), einen AMF, oder etwas ganz anderes?
67 Antworten
Dass das nicht korrekt abgelaufen ist, ist glaube ich unstrittig. Unabhängig davon muss man sich halt gut überlegen, was man daraus macht (oder auch nicht).
Das ist vor allen Dingen auch kein Einzelfall. Ich glaube aber nicht das der spätere Verkaufserlös darunter leiden wird. Das Fahrzeug ist jetzt zweite Hand und wer es zuvor gefahren hat, interessiert später wahrscheinlich die wenigsten. Blöd nur, dass dem TE das Fahrzeug nicht gefällt.
Update: Es gab nun einigen Schriftverkehr und Telefonate. Der Händler stellt sich quer, eine Einigung zu finden. Argument: Ein Mietwagen ist kein Nachteil in der Wiedervermarktung. Ich sehe das komplett anders.
Es gibt ein vergleichbares Gerichtsurteil:
Gebrauchtwagenhandel: Mietwagen ist kein Werkswagen – OLG Koblenz vom
25.07.2019 – 6 U 80/19
12. November 2020
Stellt sich nachträglich heraus, dass es sich bei dem von einem
Gebrauchtwagenhändler verkauften Pkw nicht, wie im Kaufvertrag
ausdrücklich bezeichnet, um einen Werkswagen, sondern um einen
ehemaligen Mietwagen handelt, kann der Käufer die Rückabwicklung des
Kaufvertrags verlangen.
Ein Werkswagen liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz nur
dann vor, wenn das Fahrzeug im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt,
oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft und für eine gewisse
Zeit gefahren worden ist. Dabei ist es unerheblich, ob Händler und
Hersteller den Begriff Werkswagen intern möglicherweise weiterfassten.
Für die Auslegung des Vertragsinhalts kommt es grundsätzlich nur
darauf an, wie der Käufer als Vertragspartner diesen nach dem üblichen
Sprachgebrauch im Automobilhandel verstehen durfte.
Beschluss des OLG Koblenz vom 25.07.2019
6 U 80/19
JURIS online
Mir hat man nun einen kostenlosen Service als Entgegenkommen angeboten. Habe ich natürlich abgelehnt.
Ich werde die Angelegenheit nun endgültig an meinen Anwalt abgeben.
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Ist denn in deinem Kaufvertrag ausdrücklich genannt, dass es sich um einen Werkswagen handelt? Wenn nicht würde ich sagen, dass es schlecht aussieht für dich, da es dann zum einen keine explizit zugesicherte Eigenschaft ist und zum anderen bei einer ausschließlich mündlichen Aussage des Händlers der Nachweis nicht geführt werden kann.
In dem von die genannten Urteil war es ja explizit im Kaufvertrag beschrieben…
Zitat:
@flo1893 schrieb am 29. März 2022 um 16:51:40 Uhr:
Der Händler stellt sich quer, eine Einigung zu finden...
Mir hat man nun einen kostenlosen Service als Entgegenkommen angeboten. Habe ich natürlich abgelehnt.
Quer stellen heißt sich gar nicht rühren. Der Händler macht aber einen Vorschlag, der dir irgendwo zwischen 500-900€ Ersparnis bringt. Immerhin, denn einen handfesten technischen Nachteil hast du ja durch den ex Einsatz als Mietwagen gar nicht.
Da du bereits abgelehnt hast: Was hast du denn für Forderungen eingebracht?
Es reicht, dass der Freundliche einmal hier reinschnuppert, dann weiß er die genauen Beweggründe… sollte ein leichtes Spiel für ihn werden ….
Welche Rechtslage, wenn wahrscheinlich nichts dergleichen schriftlich festgehalten wurde… alles nur Mutmaßungen von mir
Zitat:
@Shark1705 schrieb am 30. März 2022 um 07:23:14 Uhr:
Er wollte doch das Auto zurückgeben, da er unzufrieden damit ist.
Dann ist es ja ein glücklicher Zufall, dass es wider der eigentlichen Händleraussage ein Mietwagen ist.
Wobei man dann auch schauen könnte: Was sind die technischen Mängel, die bei der Probefahrt vor Kauf nicht aufgefallen sind? Kann der Händler im Rahmen der ihm zustehenden Nachbesserung diese beheben oder könnten die Mängel eine Rückabwicklung ergeben.
Zitat:
@flo1893 schrieb am 30. März 2022 um 14:29:38 Uhr:
Im Kaufvertrag steht:"Das Fahrzeug wurde gewerblich als Werksdienstwagen Audi genutzt."
Dann ist doch alles git.Wechsle den Schlüsselanhänger und fertig.
Und im KFZ Brief streiche ich dann Europcar durch und schreib mit Edding AUDI AG rein?? Leute Leute Leute....