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Unterschied WDW, AMF, Mietfahrzeug?

Audi A6 C8/4K
Themenstarteram 11. März 2022 um 11:35

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2021 meinen Audi A6 Avant C8 gekauft.

Das Fahrzeug stammt aus 6/20 und hatte einen KM Stand von 6.200 sowie die 5 Jahres Garantie ab Werk bis 100.000km. Soweit so gut.

Auf Nachfrage, wo das Auto herstammt, wurde mir gesagt, dass es ein ehemaliger Audi Werksdienstwagen sei. Heisst für mich, ehem. Mitarbeiterfahrzeug (Firmenangehörigen Mietmodell), oder Dienstwagen. Alles fein.

Bei der Fahrzeugübergabe wurde mir nur 1 Schlüssel übergeben, mit dem Hinweis, dass der 2. Schlüssel per Post nachgeschickt wird.

3 Wochen später hatte ich dann den Schlüssel, und musste mit Verwundern feststellen, dass dieser Schlüssel einen Anhänger von Europar dran hatte mit ehem. HH Kennzeichen. Also ein Mietwagen.

Auf der Audi Webseite habe ich folgendes gefunden:

Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. Euromobil vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.

Was habe ich denn nun für ein Auto? Ein WDW (wie mir bei Kauf gesagt wurde), einen AMF, oder etwas ganz anderes?

 

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64 Antworten
Themenstarteram 12. März 2022 um 11:39

Nochmal, es geht mir hier einfach ums Prinzip. Mir wurde gesagt, dass es ein Werksdienstwagen war. Dann bekomme ich den 2. Schlüssel nachgesandt und sehe das es ein Europcar Fahrzeug war.

Mich persönlich stört es gar nicht mal, dass es anscheinend ein Mietwagen war, aber vielleicht schränkt es ja den Käuferkreis ein, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufen möchte.

Ich werde die kommende Woche den Händler kontaktieren und versuchen eine Lösung zu finden. Wie gesagt, mir kommt das Ganze nicht ganz ungelegen, da ich nicht so ganz zufrieden bin.

Warum bist du denn mit dem Auto nicht zufrieden? Mal abgesehen von der Herkunft.

am 12. März 2022 um 16:21

Zitat:

@flo1893 schrieb am 12. März 2022 um 12:39:29 Uhr:

Mich persönlich stört es gar nicht mal, dass es anscheinend ein Mietwagen war, aber vielleicht schränkt es ja den Käuferkreis ein, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufen möchte.

Du könntest ja den Europcar Schlüsselanhänger abmachen. Allerdings check dann mal bei der Bank, wer vor dir im Brief steht.

Ich kann deine Verärgerung durchaus nachvollziehen, auch wenn es rein rational betrachtet wohl ziemlich egal ist, wer die Karren tritt. Das passiert mit fast allen Werks- oder Mietwagen. Gott sei Dank können die Autos das ab.

Themenstarteram 12. März 2022 um 16:31

Zitat:

@h000fi schrieb am 12. März 2022 um 16:31:50 Uhr:

Warum bist du denn mit dem Auto nicht zufrieden? Mal abgesehen von der Herkunft.

Ich hatte vorher einen Mercedes S205 AMG Line 200er Diesel (auch nur 160PS).

War weeeesentlich "spritziger". Mein A6 hat eine enorme Anfahrschwäche.

Wertigkeit im Interieur ist leider auch nicht mit MB zu vergleichen.

Da werde ich jetzt natürlich nicht auf Freunde stoßen in einem Audi Forum.

am 12. März 2022 um 16:54

Ach, gerade die Anfahrschwäche aber auch das billige Hartplastik zwischen den Lüftungsgittern ist ja durchaus bekannt. Das ist Realität und hat nichts mit Freunden und Foren zu tun.

Allerdings ist es mir ein großes Rätsel, wie man das bei einer Probefahrt nicht bemerken kann.

Also n Freund von mir arbeitet bei Mercedes und hat auch einen Dienstwagen im regelmäßigen Wechsel, der fährt damit auch selten mal mehr als 8000km bevor er ihn wieder abgibt und ich kann dir sagen, kein Mietwagennutzer würde einen Mietwagen so treten wie er die Dienstkarre tritt. Und ein anderer Freund von mir hat einen CLS als Dienstwagen von seiner Firma gestellt bekommen, der geht so vorsichtig mit dem Gas um, das dem bald ein Ölschaden droht, dem könnte bisschen Treten gut tun :D

Aber besagter Freund fährt auch mit Fernlicht auf der Autobahn.

Was ich damit sagen will: Wenn der Wagen keine Zicken macht bisher, dann behalt ihn. So ein aktueller A6 ist ganz schön Fehleranfällig. Mein A4 B9 vorher war nur wegen Inspektion in der Werkstatt, mit dem A6 jetzt war ich schon häufiger da. Meinen A6 hab ich übrigens höchstpersönlich von einem Audi Werksmitarbeiter in Neckarsulm abgeholt, der hatte auch nur 9tkm runter. Wenn er läuft, freu dich drüber! :)

Wenn er dir insgesamt nicht gefällt und du ihn günstig geschossen hast, dann verkauf ihn doch lieber statt ihn zurückzugeben. Ich könnte meinen A6 aktuell trotz 15tkm mehr für ne Mille mehr verkaufen als ich ihn gekauft habe. Bei den Gebrauchtwagenpreisen und dem prognostizierten Anstieg kannst du wahrscheinlich n guten Riss machen und aufeinmal die Finanzierung abzahlen. Außerdem wärst du dann nicht untendurch bei deinem Audi Händler :D

Was das Rechtliche angeht ... selbst wenn im Vertrag irgendwo der Begriff Werksdienstwagen stünde (und nicht nur Junger Gebrauchter), bräuchtest du schon einen wohlwollenden Richter, damit er darin einen Sachmangel sieht. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Soll-Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit abweicht. Als Soll-Beschaffenheit dient dabei in erster Linie die vertragliche Vereinbarung, also der Kaufvertrag, aber auich die vom Händler geschaltete Anonce z.B. Wenn da Werksdienstwagen stand und der durchschnittliche Autokäufer daraus ableiten darf, dass das Fahrzeug demnach pflegliche behandelt wurde, dann könnte man das als Sachmangel sehen. Nur ist leider der Umgang des Vorbesitzers als eine Sache, die regelmäßig dem Käufer im Verborgenen bleibt, nichts, was in die objektive Bewertung eines Fahrzeugs einfließt. Weder beim Käufer (auißer in den Klassiker-Fällen "Auto gut, ist Opa gefahren") noch beim Zwischenhändler, denn beide wissen das schlicht nicht, selbst wenn der Wagen vom Vorstandsvorsitzenden gefahren worden wäre. Im Ergebnis würde ich daher die bloße Erwartung des Käufers, dass ein Fahrzeug als WDW gut und als Mietwagen schlecht behandelt wurde eher als Motivirrtum für den Kauf klassifizieren, da als Überkategorie beide ja junge Gebrauchte sind. Neben dem Leistungsstörungsrecht, also Rücktritt, ist aber auch noch das Anfechtungsrecht der § 119ff. BGB anwendbar. Danach könntest du den gesamten Vertragsschluss anfechten (man ficht nicht den Kaufvertrag, sondern die zum Kaufvertrag führende Willenserklärung an) - z.B. wegen arglistiger Täuschung, aber der Audi Händler wird dann behaupten, er wusste es nicht besser. Und eine Anfechtung wegen Irrtums über wesentliche Eigenschaften fällt hier auf jeden Fall weg, da eine verkehrswesentliche Eigenschaft jede wertbildende Tatsache ist, die der Sache anhaftet. Ob der Wagen vorher als WDW oder Mietwagen genutzt wurde, hat jedoch regelmäßig keinen Einfluss auf den Wert des Wagens, solange er als "Junger Gebrauchter" verkauft werden kann. Zumal auch schwer zu argumentieren sein wird, warum gerade ein Schnäppchen zusätzlich einen Wertschaden abbekommen sollte, sobald klar wird, dass es vorher 6tkm von Rentnern bei Euripcar angemietet wurde statt vom jungen heißblütigen Audi-Außendienstlers, der die heißen Mädels aus der Buchhaltung beeindrucken will.

 

Auch wenn ich natürlich verstehen kann, dass dich das nervt. Würde es mich auch. Aber wenn ich mit dem Wagen insgesamt nicht zufrieden wäre, würde ich nicht rückabwickeln, sondern lieber noch bisschen fahren, versuchen das Auto mögen zu lernen und sonst eventuell aufm Gebrauchtwagenmarkt verhökern.

Liebe Grüße :)

Zitat:

@flo1893 schrieb am 12. März 2022 um 12:39:29 Uhr:

Nochmal, es geht mir hier einfach ums Prinzip. Mir wurde gesagt, dass es ein Werksdienstwagen war. Dann bekomme ich den 2. Schlüssel nachgesandt und sehe das es ein Europcar Fahrzeug war.

Mein Ersatzschlüssel hängt an einem uralten Opelanhänger und das Auto ist dennoch ein Audi …..??

Also mein Arbeitgeber ist auch Großkunde der Audi AG und obwohl die Fahrzeuge auf uns zugelassen und versichert werden verkauft Audi diese nach Rückgabe als „ Werksdienstwagen“ .

Kenne den genauen Schlüssel jetzt nicht aber denke so wird das mit Fahrzeugen von EC auch gemacht. Und bei uns gibt es welche die Personengebunden und welche die im Pool von vielen gefahren werden….

Audi Interessiert das nicht und ändert am Status WERKSWAGEN nichts.

Themenstarteram 23. März 2022 um 16:38

So kurzes Update. Wie gesagt, ich will hier keine Diskussion ob ein Mietwagen gut oder schlecht ist. Es geht mir lediglich um mein Recht. Sprich handelt es sich um einen WDW, wie mir versprochen wurde, oder einen externen Mietwagen.

Ich habe mittlerweile den Händler kontaktiert. Der hat mir nun gesagt, JA es war ein Mietwagen, aber dies zählt trotzdem zu der Kategorie Werksdienstwagen. Für mich vollkommen absurt.

Ich habe folge dessen mit der Audibank (dem Geldgeber der Finanzierung) gesprochen und die waren ehrlich gesagt erschüttert. Lt. deren, ist ein auf Europcar zugelassenes Fahrzeug KEIN Werksdienstwagen.

Meinen Anwalt habe ich auch eingeschaltet. Wir haben eine Frist bis Ende der Woche zur Rückabwicklung gesetzt. Bisher noch nichts gehört.

Darf ich fragen wo Dein Händler sitzt?

Themenstarteram 23. März 2022 um 16:43

Leider nein, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Aber es handelt sich dabei um einen großen Händlerverbund in NRW.

Europcar- und sonstige Vermieter-Fahrzeuge werden üblicherweise auf Ganzjahresreifen (mit Schneeflocken-Symbol) ausgeliefert, auch das wäre ein Indiz.

Mir wär‘s egal, ob Ex-Mieter oder nicht.

WDW‘s werden genauso schlecht behandelt, was Einfahren, hohe Drehzahlen bei kaltem Motor etc. angeht.

Menschen, denen es „nur um‘s Prinzip geht“, „es geht mir lediglich um mein Recht“ etc. machen sich manchmal das Leben selbst anstrengender.

Sinn macht eine Reklamation doch nur, wenn man entweder die Karre wandeln will und kann (das wird wegen dieser Lappalie juristisch definitiv nicht durchsetzbar sein, dürfte keine wesentliche Wertminderung/zugesicherte Eigenschaft bedeuten), oder aber wenn man eine nachträgliche Preisreduzierung, Gratisinspektion o.ä. noch verhandeln kann.

Mit Anwaltsdrohungen etc. würde ich da nicht losschlagen wollen.

Dass der Gebrauchtwagenverkäufer nicht korrekt informiert hat, ist natürlich auch unfein. Tja, die Welt ist voller schlechter Menschen … . Aber vielleicht war‘s ja ein gutes Auto zum fairen Preis, den der Themenstarter gekauft hat, und nun will er aber Genugtuung und Reuezeichen vom Gebrauchtwagentandler … .

am 23. März 2022 um 18:43

Zitat:

@Touringpilot schrieb am 23. März 2022 um 19:30:33 Uhr:

WDW‘s werden genauso schlecht behandelt, was Einfahren, hohe Drehzahlen bei kaltem Motor etc. angeht.

Das ist der entscheidende Punkt. Es ist rein sachlich betrachtet schlichtweg völlig egal, unter welchem Label die Kiste getreten wurde.

Wenn man viel Zeit hat und die Karre eh loswerden möchte, kann man das nun versuchen. Angesichts der immer strammeren Marktpreise stimmt man dem seitens des Händlers vielleicht sogar zu. Rationale Gründe sprechen aus meiner Sicht aber nicht für eine Rückgabe.

Zitat:

@flo1893 schrieb am 23. März 2022 um 17:38:22 Uhr:

So kurzes Update..........

Meinen Anwalt habe ich auch eingeschaltet. Wir haben eine Frist bis Ende der Woche zur Rückabwicklung gesetzt. Bisher noch nichts gehört.

Hast du dir schonmal vor Augen geführt ,wie es momentan mit neuen Autos /JAhreswagen etc. auf dem Markt aussieht ?Am Ende hast du Recht aber kein AUto mehr..... Hab übrigens einen Neuwagen ,einen WDW und einen ehemaligen Mietwagen.Keiner von den Dreien hat irgendwelche Auffälligkeiten.

Geht auf Ausgleichszahlung aus. Denke 1.000-2.000 EUR. Würde das Fahrzeug nicht zurück geben! Außer man braucht es nicht mehr…

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