Unterhaltskosten - Schätzung vs Realität

Zitat:

Wissenschaftler des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung sowie Kollegen der Uni Mannheim und der US-Eliteuni Yale haben 6000 deutsche Haushalte mit eigenem Auto befragt und festgestellt, dass Autobesitzer die Kosten im Durchschnitt um mehr als 50 Prozent unterschätzen.

Weiter wird vermutet, dass die ÖPNV-Nutzung und der E-Auto-Absatz deutlich zunehmen würden, würden die PWK-bezogene Nutzung korrekt geschätzt... und es wird empfohlen, zusätzlich zum normalen Kaufpreis auch die geschätzten Unterhaltskosten (ähnlich dem Energieverbrauch von Immobilien/E-Geräten) verpflichtend mit anzugeben.

https://www.sueddeutsche.de/auto/autos-kosten-umwelt-1.4885295

Was sind eure Meinungen dazu? Oder sind euch derartike Kalkulationen (weitgehend) egal?

Beste Antwort im Thema

Ich fürchte schon, dass viele Leute sehr unbedarft an solche Anschaffungen herangehen und dann erst später merken, dass sie sich übernommen haben. Nicht umsonst sind sehr viele Haushalte überschuldet.

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Ist euch nach mittlerweile 17 Seiten Diskussion nicht langsam aufgefallen, dass ihr euch nur noch im Kreis dreht?

Zitat:

@Ostelch schrieb am 02. Mai 2020 um 15:42:32 Uhr:


Deine Zahlenakrobatik ergibt doch überhaupt keinen Sinn.

Dann bitte ich dich, die Grundschule zu wiederholen.

Diese Zahlenakrobatik ergibt ebenso viel Sinn wie die Ausgangsgleichung, auf der sie beruht.

Alternativ darfst du gerne den Rechenfehler darstellen.

Es sollte auch kein Geheimnis sein, dass sich der Kaufpreis nunmal aus dem Restwert und dem Wertverlust zusammensetzt. Die logische Schlussfolgerung ist, dass beim Kauf der Wertverlust schon beglichen ist und der Restwert quasi ins Fahrzeug investiert wurde. Monatlich fällt da also gar nichts an, es verschiebt sich nur das Verhältnis der beiden Posten zueinander.
Entsprechend unwichtig ist es auch, den Restwert oder den Wertverlust genau bestimmen zu können, da beide zusammen immer dem Kaufpreis entsprechen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 02. Mai 2020 um 16:6:08 Uhr:


Nur beim Auto will man es nicht machen um sich letztendlich irgendwas schön zu rechnen.

Schönrechnerei ist es, wenn man mit irgendeinem fiktiven Restwert rechnet.

Nur nochmal zur Erinnerung:

Wer den fiktiven Restwert von den Kosten abzieht, der rechnet mit geringeren Kosten, als derjenige, der die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.

Tatsächliche Kosten sind in dem Fall alle Ausgaben ohne irgendwelche (fiktiven) Einnahmen.

Dazu ein Beispiel:
Man kauft ein Fahrzeug für 10.000 €. Die mittleren Betriebskosten liegen bei 250 €/ Monat.
Nach 36 Monaten hat einen das Fahrzeug somit 19.000 € gekostet.

Geht man nach 3 Jahren von einem Restwert in Höhe von 50 % aus und berücksichtigt diesen als Einnahme in der Rechnung, kostet einen das Fahrzeug nach 36 Monaten nur noch 14.000 €.

Der Fehler ist dabei offensichtlich, da in beiden Fällen erstmal 19.000 € an Kosten entstehen, bevor man überhaupt dran denken kann, die 5.000 € einzunehmen.

Zitat:

@SuesseNatalie schrieb am 2. Mai 2020 um 18:05:15 Uhr:


Ist euch nach mittlerweile 17 Seiten Diskussion nicht langsam aufgefallen, dass ihr euch nur noch im Kreis dreht?

Mir ist eher aufgefallen, dass manche nicht bereit sind die Rechnung des anderen zu akzeptieren. Andere verstehen diese Berechnung erst gar nicht.

Das Hauptthema des Berichtes sagt aus, dass die Leute keine Ahnung haben, was ein Auto durchschnittlich im Monat kostet. Wenn z.B. eine Werkstattrechnung kommt wird gezahlt und das Thema ist vergessen. Nachgerechnet wird erst, wenn das Geld nicht mehr bis zum Monatsende reicht.

Zitat:

@FWebe schrieb am 2. Mai 2020 um 18:47:26 Uhr:



Dann bitte ich dich, die Grundschule zu wiederholen.
Diese Zahlenakrobatik ergibt ebenso viel Sinn wie die Ausgangsgleichung, auf der sie beruht.
Alternativ darfst du gerne den Rechenfehler darstellen.

Es sollte auch kein Geheimnis sein, dass sich der Kaufpreis nunmal aus dem Restwert und dem Wertverlust zusammensetzt. Die logische Schlussfolgerung ist, dass beim Kauf der Wertverlust schon beglichen ist und der Restwert quasi ins Fahrzeug investiert wurde. Monatlich fällt da also gar nichts an, es verschiebt sich nur das Verhältnis der beiden Posten zueinander.
Entsprechend unwichtig ist es auch, den Restwert oder den Wertverlust genau bestimmen zu können, da beide zusammen immer dem Kaufpreis entsprechen.

Wenn, dann gehe ich aber nicht auf deine Grundschule. 😉

Dass sich ein Kaufpreis aus Wertverlust und Restwert zusammensetzt ist hoffentlich allein dein Geheimnis. Das klappt nur, wenn man das Pferd gedanklich von hinten aufzäumt. Was das bringen soll, erschließt sich mir nicht. Da war ich wohl auf der falschen Grundschule.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@FWebe schrieb am 2. Mai 2020 um 18:47:26 Uhr:


Dazu ein Beispiel:
Man kauft ein Fahrzeug für 10.000 €. Die mittleren Betriebskosten liegen bei 250 €/ Monat.
Nach 36 Monaten hat einen das Fahrzeug somit 19.000 € gekostet.

Geht man nach 3 Jahren von einem Restwert in Höhe von 50 % aus und berücksichtigt diesen als Einnahme in der Rechnung, kostet einen das Fahrzeug nach 36 Monaten nur noch 14.000 €.

Der Fehler ist dabei offensichtlich, da in beiden Fällen erstmal 19.000 € an Kosten entstehen, bevor man überhaupt dran denken kann, die 5.000 € einzunehmen.

Die Studie am Anfang sagt doch, dass die Leute nicht 19.000Euro, sondern ungefähr 7000Euro anstelle von 14.000Euro als Kosten über die 36Monate schätzen würden. Selbst statt den 250Euro monatliche Betriebskosten würden sie nur rund 160Euro monatlich über den Daumen peilen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. Mai 2020 um 22:39:36 Uhr:



Zitat:

@FWebe schrieb am 2. Mai 2020 um 18:47:26 Uhr:



Dann bitte ich dich, die Grundschule zu wiederholen.
Diese Zahlenakrobatik ergibt ebenso viel Sinn wie die Ausgangsgleichung, auf der sie beruht.
Alternativ darfst du gerne den Rechenfehler darstellen.

Es sollte auch kein Geheimnis sein, dass sich der Kaufpreis nunmal aus dem Restwert und dem Wertverlust zusammensetzt. Die logische Schlussfolgerung ist, dass beim Kauf der Wertverlust schon beglichen ist und der Restwert quasi ins Fahrzeug investiert wurde. Monatlich fällt da also gar nichts an, es verschiebt sich nur das Verhältnis der beiden Posten zueinander.
Entsprechend unwichtig ist es auch, den Restwert oder den Wertverlust genau bestimmen zu können, da beide zusammen immer dem Kaufpreis entsprechen.

Wenn, dann gehe ich aber nicht auf deine Grundschule. 😉

Dass sich ein Kaufpreis aus Wertverlust und Restwert zusammensetzt ist hoffentlich allein dein Geheimnis. Das klappt nur, wenn man das Pferd gedanklich von hinten aufzäumt. Was das bringen soll, erschließt sich mir nicht. Da war ich wohl auf der falschen Grundschule.

Grüße vom Ostelch

Klinke mich an dieser Stelle mal ein. 😉 Der Forenkollege Webe hat Recht. Es gibt nur einen Preis, den man bezahlt. Im Falle des Fahrzeuges, die Anschaffung. Denn

Zitat:

Entsprechend unwichtig ist es auch, den Restwert oder den Wertverlust genau bestimmen zu können, da beide zusammen immer dem Kaufpreis entsprechen.

Was es einem halt wert ist oder man sich leisten kann. 😉

Zitat:

@dodo32 schrieb am 03. Mai 2020 um 01:8:20 Uhr:


Klinke mich an dieser Stelle mal ein. ?? Der Forenkollege Webe hat Recht. Es gibt nur einen Preis, den man bezahlt. Im Falle des Fahrzeuges, die Anschaffung. Denn

Entsprechend unwichtig ist es auch, den Restwert oder den Wertverlust genau bestimmen zu können, da beide zusammen immer dem Kaufpreis entsprechen.

Was es einem halt wert ist oder man sich leisten kann. ??

Er hat nicht "recht". Er verpackt eine Selbstverständlichkeit in eine absurde Begründung, indem er das Pferd von hinten aufzäumt. Der Kaufpreis bzw. der Verkaufspreis wird vom Verkäufer nach allen möglichen Gesichtspunkten gebildet, aber nicht aus Wertverlust + Restwert. Der Restwert ist der Verkaufspreis, den ich als Eigentümer beim Verkauf des gebrauchten Autos erzielen konnte. Die Differenz daraus ist das, was wir als Wertverlust bezeichnen. Diese Rechenkunststücke von Webe kommen natürlich zum selben Ergebnis. Dennoch ist die Darstellung falsch, weil sie die Abfolge der Entstehung der Werte auf den Kopf stellt.

Grüße vom Ostelch

Nein, du bist der auf dem Holzweg, und das schon den ganzen Thread über. Wenn ich den Kaufpreis als Wert des Fahrzeugs betrachte, und dieser beim Kauf erstmal weg ist (weg im Sinne von das Geld ist nicht mehr auf meinem Konto), dann ist es einfach nur schwachsinnig, den Wertverlust nochmal als Kosten, und erst recht als monatliche Kosten erneut anzusetzen. Wie schon tausend mal gesagt, der Wert des Fahrzeugs (und somit auch der Wertverlust) spielt erst bei einer Veräußerung bzw. Verschrottung des Fahrzeugs ne Rolle, also wenn es den eigenen Besitz wieder verlässt. Und da weder der Wert des Fahrzeugs noch die zu diesem Zeitpunkt bestehende private (inkl. finanzielle) Situation beim Kauf feststeht, ist es zusätzlicher Schwachsinn, irgendwas mit Wertverlust über die Jahre der Nutzung zu rechnen. Zumal er keine Rolle für die Haushaltsrechnung spielt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 2. Mai 2020 um 18:47:26 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 02. Mai 2020 um 16:6:08 Uhr:


Nur beim Auto will man es nicht machen um sich letztendlich irgendwas schön zu rechnen.

Schönrechnerei ist es, wenn man mit irgendeinem fiktiven Restwert rechnet.
Nur nochmal zur Erinnerung:
Wer den fiktiven Restwert von den Kosten abzieht, der rechnet mit geringeren Kosten, als derjenige, der die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.

Tatsächliche Kosten sind in dem Fall alle Ausgaben ohne irgendwelche (fiktiven) Einnahmen.

Dazu ein Beispiel:
Man kauft ein Fahrzeug für 10.000 €. Die mittleren Betriebskosten liegen bei 250 €/ Monat.
Nach 36 Monaten hat einen das Fahrzeug somit 19.000 € gekostet.

Geht man nach 3 Jahren von einem Restwert in Höhe von 50 % aus und berücksichtigt diesen als Einnahme in der Rechnung, kostet einen das Fahrzeug nach 36 Monaten nur noch 14.000 €.

Der Fehler ist dabei offensichtlich, da in beiden Fällen erstmal 19.000 € an Kosten entstehen, bevor man überhaupt dran denken kann, die 5.000 € einzunehmen.

Du hast mich glaube ich falsch verstanden. Ich empfinde es als Schönrechnerei wenn man die Anschaffungskosten nicht berücksictigt. Natürlich kann man letztendlich immer erst am Schluss genau rechnen. Aber mit gängigen Erfahrungswerten und Pauschbeträgen rechne ich schon. Man kennt in etwa die Nutzungsdauer, meinetwegen 10 Jahre und den Kaufpreis lege ich entsprechend um. Fahre ich die Kiste 11 Jahre wird es am Ende eben "günstiger". Fällt die Kiste nach 8 Jahren auseinander eben teurer. Jedenfalls blende ich nicht die An- und auch wiederschaffungskosten blauäugig komplett aus und rechne es mir dadurch schön weil das Geld ja eh weg ist. Und ebedn so berücksichtige ich eine "Ersatzbeschaffung", sprich: Wieviel muss ich in den 10 jahren theoretisch zurücklegen um mir wieder ein Fahrzeug zu kaufen. So und alleine da bin ich schon bei hohen, dreistelligen Beträgen monatlich was mich ein Auto kostet. Mit Einnahmen aus Wiederverkauf/Restwert rechne ich persönlich nicht. Ist aber meine persönliche Sache. Gibt mir ein Händler am Ende 500 Euro ist gut, gibt er mir 5000 ist auch gut. Ist jetzt zwar nicht wirtschaftlich interessiert mich persönlich aber in dem Falle nicht, da will ich es einfach bequem haben.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 03. Mai 2020 um 08:37:57 Uhr:


Dennoch ist die Darstellung falsch, weil sie die Abfolge der Entstehung der Werte auf den Kopf stellt.

Da ist überhaupt nichts auf den Kopf gestellt, oder zahlst du bei der Anschaffung was anderes als den Kaufpreis?

Der Kaufpreis ist die Summe aus Wertverlust und Restwert, einfach deshalb, weil der Restwert sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Wertverlustes ergibt.
Wird das Fahrzeug gekauft, ist der Wertverlust komplett beglichen, völlig egal, ob dieser beim Verkauf bei 0% oder 100% liegt. Man bekommt am Ende nur mehr oder weniger aus dieser Summe zurück.

Eigentlich dachte ich, das Rechenbeispiel sei einfach genug gewesen aber ich liefere gerne ein zweites:

Aufgabe 1:
Man kauft ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 100.000 €. Pro Monat hat man Fixkosten in Höhe von 500 €.
Wie hoch fallen die Kosten nach 60 Monaten aus?

Lösungsweg:
Man multipliziert die monatlichen Fixkosten mit der Anzahl der Monate und addiert das Produkt mit dem Kaufpreis.

Ergebnis:
500 € / Monat * 60 Monate + 100.000 € = 30.000 € + 100.000 € = 130.000 €

Nach 60 Monaten hat das Fahrzeug Kosten in Höhe von 130.000 € verursacht.
Die monatlichen Kosten liegen zu 1,67 % bei 100.500 € und zu 98,33 % bei 500 €.
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen bei 2.166,67 €.

Aufgabe 2:
Man kauft ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 100.000 €. Pro Monat hat man Fixkosten in Höhe von 500 €.
Wie hoch fallen die Kosten nach 60 Monaten aus, wenn man einen Wertverlust von 67 % in den anfallenden Kosten berücksichtigen könnte?

Lösungsweg:
Man multipliziert die monatlichen Fixkosten mit der Anzahl der Monate und addiert das Produkt mit dem Wertverlust.

Ergebnis:
500 € / Monat * 60 Monate + 100.000 € * 0,67 = 30.000 € + 67.000 € = 97.000 €

Nach 60 Monaten hat das Fahrzeug Kosten in Höhe von 97.000 € verursacht.
Die monatlichen Kosten teilen sich dabei zu 1,67 % auf 100.500 €, zu 1,67 % auf -32.500 € und zu 96,66 % auf 500 € auf.
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen bei 1616,67 €.

Man sieht, mit dem Restwert rechnet man sich die realen monatlichen Durchschnittskosten schön. Die realen Kosten fallen in beiden Fällen tatsächlich gleich aus, nur wird beim zweiten so getan, als minderte der Restwert die monatliche Belastung, obwohl diese bis zur Veräußerung des Fahrzeugs exakt gleich ist.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 3. Mai 2020 um 11:17:18 Uhr:


Nein, du bist der auf dem Holzweg, und das schon den ganzen Thread über. Wenn ich den Kaufpreis als Wert des Fahrzeugs betrachte, und dieser beim Kauf erstmal weg ist (weg im Sinne von das Geld ist nicht mehr auf meinem Konto), dann ist es einfach nur schwachsinnig, den Wertverlust nochmal als Kosten, und erst recht als monatliche Kosten erneut anzusetzen.

Es gibt zwei Artren den Unterhalt auszurechnen und beide sind auf ihre Weise richtig.

Die eine Rechnung ist, wenn man wissen will, was das Auto bis jetzt (oder bis zum Verkauf) komplett gekostet hat. Hier wird der Kaufpreis mit Zulassungskosten, usw mitgerechnet. Damit hat man einen Kostenvergleich, ob man z.B. sich wieder ein Auto kauft, oder auf die Bahn umsteigt.

Die andere Rechnung ist, was man aktuell für den Wagen monatlich zahlt. Zum Beispiel bei der Frage, ob man sich das Auto noch leisten kann/will. Hierbei zählt der Kaufpreis/Wertverlust nicht, weil man für ihn kein Geld mehr ausgeben muss.

Für den „Vergleichspreis Bahn“, welche Kosten sind neben dem Fahrschein zu Berücksichtigen?

Die Kosten für die Bahn sind bei jedem anders. Manchmal muss man sich ein neues Fahhrad kaufen, weil seins geklaut wurde. 😉

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Mai 2020 um 12:58:07 Uhr:


Die andere Rechnung ist, was man aktuell für den Wagen monatlich zahlt. Zum Beispiel bei der Frage, ob man sich das Auto noch leisten kann/will. Hierbei zählt der Kaufpreis/Wertverlust nicht, weil man für ihn kein Geld mehr ausgeben muss.

Haha.....deswegen zahl ich die KFZ-Versicherung immer am Anfang vom Jahr, dann muss ich monatlich kein Geld dafür ausgeben....😕

Das Beispiel mit der Versicherung funktioniert nur dann, wenn du die Option hättest, während der Haltedauer einen Einmalbetrag für die gesamte Dauer zu leisten.

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