"Ich muß Ihr Auto" - Filmgerücht oder Realität????

Hallo zusammen,

was mich jetzt seit einigen Tagen gedanklich nicht in Ruhe lässt, nachdem ich mal wieder einen Popcorn-Kino-Abend hinter mir habe, wo der Film nur so vor Blut, Adrenalin, Schießpulver und Testosteron überquoll, ob es Realität ist, daß ein Polizist mich anhalten kann/darf und meinen Wagen/Krad oder wie auch immer beschlagnahmen kann, um einen Straftäter zu verfolgen???

Oder ist es wieder der übermäßigen Fantasie diverser Drehbuchautoren zu entnehmen, die jedem auch erzählen wollen: Ein Auto explodiert sobald es auch nur einen Stein streichelt!!! 😁

Falls es aber doch stimmen sollte, wie ist da die Rechtslage, Versicherung usw. usw. usw.!?!?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich einfach so von nem Cop angehalten werde, sprich ich persönlich halte es für
totalen Humbuck!!!!

Bis denne

Thomas

Edit: Im Betreff habe ich doch glatt das Wort haben vergessen! 😁

21 Antworten

Ich glaub nich das ein cop das darf.
Er kann dich vielleicht nett bitten ihm dein auto zu überlassen, darf dich aber nich wie bei GTA ausm auto zerren.
Das wär ja sonst genau so, als würden die cops zu dir nach hause kommen, deine Wohnung beschlagnahmen um dort ein geheimes Antiterrorzentrum zu errichten.Ich denke ohne richterlichen beschluss geht da garnichts.
Hat sich Hollywood bestimmt nur ausgedacht.
Wie heißt denn der Film?
Ich meine auch soetwas schon mal in einem Film gesehen zu haben.
Gruß cruiserrr

da hat wohl wer stirb langsam 4 gesehen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


da hat wohl wer stirb langsam 4 gesehen 😁

Man sieht es aber in fast jedem "Ich bin ein eiskalter Bulle und Gesetze interessieren mich nicht" Film, der aus dem Land der beschränkten Menschen äh..unbeschränkten Möglichkeiten kommt! 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von cruiserrr


Ich glaub nich das ein cop das darf.
Er kann dich vielleicht nett bitten ihm dein auto zu überlassen, darf dich aber nich wie bei GTA ausm auto zerren.
Das wär ja sonst genau so, als würden die cops zu dir nach hause kommen, deine Wohnung beschlagnahmen um dort ein geheimes Antiterrorzentrum zu errichten.Ich denke ohne richterlichen beschluss geht da garnichts.
Hat sich Hollywood bestimmt nur ausgedacht.
Wie heißt denn der Film?
Ich meine auch soetwas schon mal in einem Film gesehen zu haben.
Gruß cruiserrr

die wohnung ist rechtlich etwas gaaaaaanz anderes als das auto. diese wird extra noch geschützt.

also ist dein vergleich für die tonne und du solltest auf soolceh freds nicht antworten

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Ich meine, die Staatsgewalt darf schon. Es gab da in Thüringen vor Jahren mal einen schrecklichen Vorfall dieser Art. Die Polizie hatte einen LKW samt Fahrer in die hoheitliche Verfügungsgewalt genommen um einenanderen Kamikaze-LKW-Fahrer zu stoppen. Leider saß der Fahrer noch im als Straßensperre quergestellten LKW, als der andere LKW seitlich in das Fahrerhaus knallte. Soviel ich mich noch erinnern kann, war der zur Hilfe angewiesene LKW-Fahrer danach tot.

@la merde
wieso sollte die wohnung etwas anderes sein
 
Es kann schon sein, dass die Polizei dir dein Auto für einen Einsatz-um andere Menschen zu retten-"abnehmen" /sich "ausleihen"  darf.Für evtl.  entstandene Schäden bei dem Einsatz muss natürlich der Staat haften.Du brauchst dir also keine Sorgen um dein Auto zu machen .
 
PS:Kennste den schon?
   
    Man sollte Autos nicht wie Menschen behandeln...
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  ...;Autos brauchen Liebe🙂
 
 
 

@cruiserrr

Die Wohnung ist gesetzlich ganz anders geschützt, nämlich durch das Grundgesetz! Seht im § 13 oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unverletzlichkeit_der_Wohnung

Ein Auto dagegen ist lediglich eine Sache und diese kann ein Polizist, Rettungssanitäter oder auch Feuerwehrmann zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und zur Schadensabwehr einsetzen. Die Haftung für die Schäden trägt der Dienstherr. Und da liegt die Einschränkung. Es muß natürlich ein triftiger Grund vorliegen, der auch bei Eintreten eines Schadens alle von der Richtigkeit des Handelns überzeugt, da ansonsten eine Dienstverletzung vorliegt und der Einsatzleiter möglicherweise mit seinem Privatvermögen haftet.

Es gibt da einen Menge Paragraphen, welche auch in den einzelnen Landesgesetzen enthalten sind und daher nicht bundeseinheitlich sind. In meinen Augen immer eine schwammige Sache. Geht es gut freuen sich alle, geht was schief wird der Schuldige gesucht.

Daher wird darauf in der Praxis verzichtet. Bezogen auf die Feuerwehr kann ich nur sagen, dass die Leute bei Bedarf gerne helfen und auch Ihre Fahrzeuge zur Verfügung stellen, z.B. der Landwirt seinen Trecker, wenn das Feuerwehrfahrzeug feststeckt. In diesem Fall sind die Schäden wieder durch den Dienstherr abgedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


@cruiserrr

Die Wohnung ist gesetzlich ganz anders geschützt, nämlich durch das Grundgesetz! Seht im § 13 oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unverletzlichkeit_der_Wohnung

Ein Auto dagegen ist lediglich eine Sache und diese kann ein Polizist, Rettungssanitäter oder auch Feuerwehrmann zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und zur Schadensabwehr einsetzen. Die Haftung für die Schäden trägt der Dienstherr. Und da liegt die Einschränkung. Es muß natürlich ein triftiger Grund vorliegen, der auch bei Eintreten eines Schadens alle von der Richtigkeit des Handelns überzeugt, da ansonsten eine Dienstverletzung vorliegt und der Einsatzleiter möglicherweise mit seinem Privatvermögen haftet.

Es gibt da einen Menge Paragraphen, welche auch in den einzelnen Landesgesetzen enthalten sind und daher nicht bundeseinheitlich sind. In meinen Augen immer eine schwammige Sache. Geht es gut freuen sich alle, geht was schief wird der Schuldige gesucht.

Daher wird darauf in der Praxis verzichtet. Bezogen auf die Feuerwehr kann ich nur sagen, dass die Leute bei Bedarf gerne helfen und auch Ihre Fahrzeuge zur Verfügung stellen, z.B. der Landwirt seinen Trecker, wenn das Feuerwehrfahrzeug feststeckt. In diesem Fall sind die Schäden wieder durch den Dienstherr abgedeckt.

Das ist juristisch korrekt. In der Realität gibt es aber wohl Menschen, denen das Auto wichtiger ist als die Wohnung. Das sind die, die Deine Ausführungen nicht verstehen können und wollen.

Ich sehe das genauso wie Frl. Meyer.
 
Mit der Unverletzlichkeit der Wohnung hat das recht wenig zu tun. Das Polizeiwesen und deren Handeln untersteht (mit Ausnahme der Bundespolizei) den jeweiligen Landesgesetzen. Im Gegensatz zur Wohnung, welche durch das "Gesetz der Gesetze" geschützt wird. Das is ein Grundrecht.
 
Hier dürfte aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen und im Falle der Polizei kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass ein Autofahrer ausm Auto gezerrt wird oder aufm Beifahrersitz geschoben wird, nur damit der Supercop den Helden spielen darf.... 🙄
 
Und die Verhältnismäßigkeit ist überall gleich zu gewichten! Der Polizist müsste sinngemäß also erst abwägen, ob er mit seinem "Carsharing" 😁 den erhofften Erfolg erreichen kann, ohne dem betroffenen Autofahrer ungemein stark in dessen Eigentums- und Persönlichkeitsrechte einzugreifen.
 
Wenn ich jetzt mal ins Sicherheits- und Ordnungswidrigkeitenrecht schaue, was ja grundsätzlich sehr eng mit den jeweiligen Polizeiaufgabengesetzen zusammenhängt (von der Eingriffsbefugnis und Systematik) wäre der unbeteiligte Autofahrer der sog. Nichtstörer. Diese Nichtstörer können zwar grundsätzlich zur Abwehr von Gefahren zu einem Tun oder Unterlassen von der Polizei oder den Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, jedoch darf der zur erwartende Erfolg der Maßnahme nicht außer Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln und dem daraus entstandenen Schaden stehen. Natürlich kommt es jetzt dabei noch auf die Schwere der Tat des "bösen flüchtenden Buben" an.
 
Zusammenfassend würde ich sagen, dass es grundsätzlich möglich und rechtlich abgedeckt ist, aber es wohl so gut wie nie gemacht werden wird, da sich der jeweilige Polizist auf sehr sehr dünnes Eis begeben würde.
 
Im Fall der Fälle würde, wie schon gesagt, der Dienstherr (also das jeweilige Innenministerium) für den entstandenen Schaden gerade stehen müssen.
 
Gruß
Börny

Der Umfang der Haftung wäre mal interessant, denn nach Schwacke (=Durchschnittswert nach wenigen Kriterien wie Alter, Laufleistung etc., also in manchen Fällen eine Unterbewertung) scheint es suboptimal. Wie sieht es mit Opportunitätskosten aus?

Als Privatperson kann ich z.B in Notwehr eine Sache nehmen die mir nicht gehört und sie ohne sie zu ersetzen benutzen.
Gut dass es für staatliche Stellen offensichtlich nicht gilt.

Dummes Beispiel, aber hatte ich in der Vorlesung (öffentliches Recht für WiWis):
Ein Kampfhund greift dich an, du rennst in ein Antikladen und nimmst die x Tausend € Vase und schmeisst sie auf das dir folgende Tier -> du musst den Besitzer kein Cent zahlen!

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


 
Als Privatperson kann ich z.B in Notwehr eine Sache nehmen die mir nicht gehört und sie ohne sie zu ersetzen benutzen.
Gut dass es für staatliche Stellen offensichtlich nicht gilt.
 

Das is so aber net ganz richtig.

Du hast zwar recht, dass man als Privatperson die in

NOTSTAND

(§ 228 BGB) beschädigte Sache (sofern es nicht widerrechtlich war) nicht ersetzen muss, aber für den entstandenen Schaden muss doch grundsätzlich der Verursacher der Notsituation (im Zweifel dessen Haftpflichtversicherung) einstehen.

Irgendwer muss ja den Schaden bezahlen, denn dem Geschädigten kann nicht zugemutet werden, auf dem Schaden sitzen zu bleiben! (§ 904 Satz 2 BGB)

Wenn der Handelnde jedoch falsch reagiert hat und deswegen die fremde Sache beschädigt, bleibt er selbstverständlich auf den Kosten sitzen. Das wäre jetzt mit einem übereilig handelnden Polizisten gleichzusetzen.

Gruß

Börnybärchen

Es wäre mir eine Ehre, wenn ein Polizist mit meinem Renault einen Gangster fangen würde...am besten einen im Golf! Die mag ich nämlich nicht..😁

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


aber für den entstandenen Schaden muss doch grundsätzlich der Verursacher der Notsituation (im Zweifel dessen Haftpflichtversicherung) einstehen.

Ok, aber dann der Hundehalter und nicht ich und wenn er nicht auffindbar ist, bleibt der Vasenbesitzer im Regen stehen...

Darum geht es mir.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


 
Ok, aber dann der Hundehalter und nicht ich und wenn er nicht auffindbar ist, bleibt der Vasenbesitzer im Regen stehen...
Darum geht es mir.

😁 😁 😁 😁

Dann hast du natürlich recht... 😉

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