Unterbodenbeleuchtung
Hallo leute ich hoffe das mir jemand helfenkann .
Ich habe mir ne Unterbodenbeleuchtung Geckauft jetzt habe ich Volgendes problem,Wie beckomme ich die dran ohne hebebühne
Und wie Darf ich die schalten nur mit der tür oder mit der Ausenbeleuchtung ????
Helft mir bitte weiter
57 Antworten
Zitat:
Und warum dann mal doof gefragt nicht blau?
ich denke mal weil die rennleitung sich blau schon reserviert hat, und es als warnsignal oder so dient!?
Zitat:
Man darf die Unterbodenbeleuchtung dann einschalten wann man will.
hast dafür mal den § aus der stvo?
So ein Quatsch!!!!!
Leute laßt euch keinen Erzählen, das anbauen von Unterbodenkits ist verboten!!
Die einzige Möglichkeit ist wirklich diese an der Türbeluechtung anzuschließen.
Also das die Dinger nur leuchten, wenn die Tür sich öffnet.
Allerdings muß diese Konstruktion vom Tüv abgenommen werden und dann haben wir wieder den Ermessensspielraum eines Tüv-Prüfers.
Der eine trägt es ein der andere nicht.
Naja dann würd ich sagen lasst es lieber.
Aber das ist meine Meinung.
Aber was der "Tüv-Rheinland"-Typ da erzählt ist absoluter Quatsch, denn dann hätte die Dinger ja jeder drunter oder?!
PEACE 😎
Habe sogar schon mal mit der HUK (Versicherung) gesprochen. Die sagen, dass man ab Anbau der teile jeglichen Versicherungsschutz VERLIERT und die Polizei angeblich das auto sogar "einziehen" darf... also ich würd´s lassen! Das ist es wirklich ned wert!
Grüße
das ist totaler blödsinn, UBB ist immer verboten, vielleicht haste glück und ein polizist weiss nichts davon. Einzigste möglichkeit war, wenn sie eine bestimmte Höhe haben. (ich meine 50cm)-->jeep
dann kann man die eintragen lassen und selbst dann müssen die über türkontaktschalter laufen.
war vor ein paar monaten hier im forum.
eine kurze zeitlang haben die sie auch als Einstiegshilfe eingetragen, deswegen auch immer die verwirrung. der tüv hat dann halt gemerkt, dass die meisten die auch so benutzen und habens dann verboten.
Ähnliche Themen
Noch eine Antwort: Weiße Lichter dürfen nur in FAHRTRICHTUNG leuchten. Und deswegen kein blau, denn wenn die Straße stark beregnet ist, spiegelt sicht das Licht und andere Fahrer könnten denken, dass das Licht Blaulicht einer Polizei ist.
LEUTE, WENN IHR MIR NICHT GLAUBT, DANN GEHT DOCH AUF: WWW.TUEV-RHEINLAND.DE! ICH BIN DOCH VOM TÜV! MEIN FREUND HAT DIE "LÄMPCHEN" AUCH!
Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von TÜV-Rheinland
So Leute, jetzt mach Ich mal klar-Schiff! Ich bin vom Tüv-Rheinland. Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt, außer wenn sie die Farbe BLAU hat. Innenbeleuchtung ist erlaubt, außer wenn sie die Farbe BLAU hat. Lila darf es auch sein. Aber kein BLAU! Man darf die Unterbodenbeleuchtung dann einschalten wann man will. Keine Angst, alle Farben außer blau sind erlaubt. Sollte jemand doch mit blauer Unterbodenbeleuchtung fahren, kann er sich auf eine Geldstrafe von 20Euro freuen. Viel Spass noch mit euren Flitzern!! Euer TÜV Rheinland.
Komplett falsch. UBB ist nicht erlaubt, da sie die anderen verkehrsteilnehmer ablenken während der fahrt. Sowas find ich mal unter aller *** sich als tüv ausgeben und so nen mist posten.
Zitat:
Original geschrieben von TÜV-Rheinland
LEUTE, WENN IHR MIR NICHT GLAUBT, DANN GEHT DOCH AUF: WWW.TUEV-RHEINLAND.DE! ICH BIN DOCH VOM TÜV! MEIN FREUND HAT DIE "LÄMPCHEN" AUCH!
poste mal diene nr unter der man dich morgen beim TÜV ereichen kann. melde mich dann bei gelegenhet.
Tschuldige, ich bin nicht in der Service/Büro Abteilung. Melde dich doch beim Servicepersonal auf tuev-rheinland.de. Aber glaub es mir, blau ist nicht erlaubt, alles andere ist erlaubt. Gruss!
ich möchte ein durchwahl, du musst über handy ereichbar sein. also nummer , sonst kann hier jeder kommen und sagen er is Prüfer 😉
Nochmal jetzt!? Unser TÜVler sagt doch nicht wirklich das eine UBB erlaubt ist, oder? Und wenn ja, alle Farben außer blau?? D.h. wenn ich mir eine grell grüne UBB dranbaue ist das erlaubt?
Dachte schon der Anbau wäre verboten...
Aber als ich damals bei den Grünen auf dem Revier war und fragte wie es denn mit einer Fussraumbeleuchtung aussieht, die während der Fahrt leuchten kann, sagten die auch: "kein Problem, solange KEIN Licht nach außen dringt".. Und da ich sowiso ein helles blaues Radio habe..
Das was Du schreibst mit der Fussraumbeleuchtung, ist noch Verständlich. Das vom TÜV Rheinland nicht! *g*
Habe den Tüv Katalog hier und da steht drin das Lichttechnische Einrichtungen ganz bestimmte Vorschriften haben!
Das das erlaubt ist würde ich gerne Schriftlich haben. Dann wäre ich die erste der morgen früh um 8 Uhr so ein Teil drunter hat....