Unterbodenbeleuchtung

VW Vento 1H

Hallo leute ich hoffe das mir jemand helfenkann .

Ich habe mir ne Unterbodenbeleuchtung Geckauft jetzt habe ich Volgendes problem,Wie beckomme ich die dran ohne hebebühne

Und wie Darf ich die schalten nur mit der tür oder mit der Ausenbeleuchtung ????

Helft mir bitte weiter

57 Antworten

ich weiss auch welche Konsequenzen das hat! Ich hab es doch auch gar nicht! Ich wollte nur sagen... das die Jungs in Grün bei uns nie zu sehen sind...

Hier ein echter Link zur Rechtslage:

http://www.tuev-nord.de/21773.asp

Die Aussagen von "TÜV-Rheinland" (hiermit meine ich den Nick und nicht die Institution 😉) sind definitiv falsch. Dieser User wurde von der Nutzung des Forums ausgeschlossen.

Gruß
C

sauber, wengistens einer der was macht.

jaja, darum fahre ich zur Dekra. Die haben wenigstens Ahnung und lügen nicht bei uns.

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Zitat:

Original geschrieben von Bassroehre


jaja, darum fahre ich zur Dekra. Die haben wenigstens Ahnung und lügen nicht bei uns.

ähh...Zur Info: Es handelte sich hier nicht um einen echten Bediensteten des TÜV´s....

War schon klar.

Hoffentlich sind solche User wie TÜV-Rheimland Einzelfälle....
Ich habe Bekannte mit denen ich mich auch schon gestritten habe, wegen UBB. Die meinten auch es sei erlaubt und waren UNBELEHRBAR!
Und wenn die dann solche Sachen lesen und denken "Der TÜV sagt doch ja dazu", dann prost Mahlzeit...

Zitat:

Original geschrieben von Tommy_Horn


Ich habe Bekannte mit denen ich mich auch schon gestritten habe, wegen UBB. Die meinten auch es sei erlaubt und waren UNBELEHRBAR!

Manche Zeitgenossen sind auch mit den härtesten Fakten nicht zu überzeugen...🙁

hi,
ich hätte mal ne frage:
wäre es legal eine Unterbodenbeleuchtung anzubauen, wenn die nur funktioniert wenn man 1. einen Schalter umlegt und 2. sie automatisch ausgehen würde sobald man die zündung betätigt??
Außerdem würde es mich interessieren ob es überhaubt möglich wäre das so zu machen, das die beleuchtung ausgeht wenn man die zündung betätigt!!???

mfg Beo

NEIN!

CU MArkus

Zitat:

Original geschrieben von Beo 85


wäre es legal eine Unterbodenbeleuchtung anzubauen, wenn die nur funktioniert wenn man 1. einen Schalter umlegt und 2. sie automatisch ausgehen würde sobald man die zündung betätigt??

Nein, das ist definitiv nicht legal, da an einem Kraftfahrzeug nur Außenbeleuchtungen montiert werden dürfen, die bauartgeprüft sind und eine Zulassungsnummer (E-Prüfnummer) besitzen. Es gibt definitiv kein UBB, die diese Anforderungen erfüllt.

Wieso werden immer wieder die selben Fragen gestellt, auf die dann die selben Antworten folgen, welche ihrerseits den selben sinnlosen

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


blabla...die bauartgeprüft sind und eine Zulassungsnummer (E-Prüfnummer) besitzen. Es gibt definitiv kein UBB, die diese Anforderungen erfüllt.

Desweiteren muss die E-Nummer auch etwas über das Leuchtmittel aussagen und nicht nur wie die bei ebay verkauften über den anschluss an die fahrzeugelektrik. Die dort mit E-Zeichen verkauften Röhren darf man sonst nämlich nur zur Kofferraumbeleuchtung oder Innenbeleuchtung benutzen 😁

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