unterbodenbeleuchtung...
Hallo freunde der nacht ...
habe mal eine frage
und zwar habe folgendes vor wollte mir ne unterboden beleuchtung zulegen aber es ist ja in der stvo.
nicht zugelassen.
deswegen mein Plan ...
Quasi die beleuchtung soll nur funktionieren wenn die zündung aus ist und sobald die zundüng an ist dann soll sie eben net mehr gehen ...
hoffe habt paar tipps ...
Danke
Beste Antwort im Thema
Tipp A: Relais
Tipp B: Kirmesbuden gehören auf die Kirmes.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von junky84
...aber das hat er zu entscheiden und nicht ihr.
Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Aber da MT ein öffentlich zugängliches Forum ist, sollte man auch auf die rechtlichen Aspekte hinweisen.
Ist ja richtig, das wurde ja auch gemacht, aber das Forum ist nicht dafür gedacht um andere Blöde zu machen. Jeder hier sollte eigentlich alt genug sein um die fragen der anderen vernünftig zu klären.
nimmt's ihm nicht übel. Mich nerven diese Unterbodenbeleuchtete Kisten genauso, wenn ich sie auf der Straße sehe.
Ist mehr peinlich als schön. Wer's aber unbedingt haben möchte..
Und diese dämlichen Argumente aus dem Gesetzestext halte ich für mindestens genauso schwachsinnig !
UBB würden andere Verkehrsteilnehmer irritieren. Das tun sie höchstens so viel wie weiß lackierte Autos.
Demzufolge müsste man auch zu laute Musik im Straßenverkehr verbieten, das irritiert nämlich auch.
Wenn wir schon dabei sind, verbietet bitte Xenonlicht allgemein. Es gibt nichts schlimmeres, selbst mein Fernlicht ist nicht halb so blendend wie ein normales Xenonlicht.
Ach ja, was ist mit dem serienmäßig in vielen Autos verbauten Ausstiegslicht an den Türen ?! (Was ich allerdings sehr praktisch finde) kommt das nicht auf's selbe hinaus ?
Zitat:
Original geschrieben von lil_tuner
Ach ja, was ist mit dem serienmäßig in vielen Autos verbauten Ausstiegslicht an den Türen ?! (Was ich allerdings sehr praktisch finde) kommt das nicht auf's selbe hinaus ?
Nein, weil sich hier Montageort und elektrische Schaltung grundlegend von einer UBB unterscheiden.
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sprich, es wäre legal, eine Beleuchtung direkt an die Türe zu installiere, die dann durch öffnen dieser leuchtet ? wäre für mich ein kompromiss
Zitat:
Original geschrieben von lil_tuner
sprich, es wäre legal,
sofern diese leuchte über eine - dem verwendungszweck entsprechenden - zulassung verfügt, ist das rechtlich völlig i.o.!
Zitat:
Das tun sie höchstens so viel wie weiß lackierte Autos.
kam dir schonmal ein auto nachts
(im idealfall noch auf nasser straße)mit eingeschalteter ubb ins blickfeld?
anscheinend nicht, anders kann man deine aussage nicht erklären...