Unterbodenbeleuchtung
Ich habe neulich von nem Kumpel nen unterbodenbeleuchtungsset gekauft.....ich weiß das das nicht jedermanns geschmack sein wird aber ok...jetzt zu meiner frage hat damit schonmal jemand erfahrung gemacht wie ich das am besten anbaue?
Beste Antwort im Thema
naja, bei mir würdest damit auch net weiterfahren, wenn ich dich denn ma anhalten würde....
blaue beleuchtung im oder am auto, sofern sie während der fahrt sichtbar ist, ist verboten. es erfolgt durch den anbau der lichter im innenraum leider kein erlöschen der BE, sehr wohl aber, wenn es sich hier um stroboskoblicht o.ä. handelt.
außen am pkw haben andersfarbige, als standard, lampen mal überhaupt nix zu suchen.....
ich habe bereits des öfteren baumarkttunern in der gegend die UBB bzw blaue lämpchen abmontieren und "zur Gefahrenabwehr" sichergestellt.
es ist nämlich leider so, dass viele dieser jungens und manchmal auch mädels, dass dort lichttechnische einrichtungen verbaut werden, die deren eigene sicherheit durch nicht ganz unerhebliche sichtbehinderungen gefährden und somit auch die der anderen verkehrsteilnehmer....
und um anwälte mach ich mir auch keine sorgen, bin um jedes streitgespräch dankbar...die meisten anwälte sind sehr nett und freuen sich von ihren "kunden" geld einstreichen zu können.....
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Ich spreche hier von der Tacho & Innenraumbeleuchtung.Und ich habe noch nie Strobolampen in einem Tacho gesehen.
bei tachobeleuchtung wird das in der regel auch nicht so hell sein, dass sich andere VT dadurch gestört bzw behindert fühlen.
außer vielleicht dieses TOP TUNING vom großen auktionshaus....da bin ich mir manchmal auch nicht so sicher, ob das nicht eine sichtbehinderung für den fahrer darstellt.... 😉
strobolampen hab ich im tacho auch noch nicht gesehen, sehr wohl aber als innenraumbeleuchtung....viele 3ern BMW haben das drinnen...sprech jetzt ma von den E36, 3.16i, wenn ihr versteht was ich meine 😉
die tangierten Gesetze fangen an bei der "Gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr", § 1 StVO und enden bei der Erlöschen der BE nach StVZO bzw FZV....
der §1 StVO ist sone art gummiparagraph, wenn man dann aber ans eingemachte geht und irgendwelche sachen sicherstellt, dann sollte man schon etwas mehr in der hand haben, zumindest in der rolle der rennleitung 😉
Also eigentlich wollte ich nur sagen, dass tuning ne schöne sache ist, solange dadurch andere nicht behindert oder gefährdet werden....das problem ist nur, dass dies eigentlich nur durch professionelles tuning erreicht wird und unsere netten fahranfänger nicht die kohle für sowas haben...
kurze anmerkung zum schluss:
habe in der letzten woche einen unfall aufgenommen...beteiligt ein 3.16i.... hatte so ziemlich alles an schürzen, spoilern, lämpchen und vor allen dingen schicke 17" drunter....sein problem war nur die kurve, die er nicht geschafft hat...unter anderem aufgrund nicht vorhandenen profils auf allen vier SOMMERreifen...
Kommentar vom Abschleppdienst:"Immer das gleiche mit den Jungs, alles mögliche ans Auto schrauben, aber keine Kohle für nen Satz Reifen!!"
Ich werfe mal DIES in die Diskussion!
Ich wurde damit schon öfters angehalten. (Nicht deswegen, denn sie ist wärend der Fahrt nicht an!) Beim öffnen der Tür, war das Auto innen blau erleuchtet! Kein Polizist konnte mich deswegen belangen oder eine Mändelkarte ausstellen.
Tüv hab ich damit auch bekommen.
Die Innenraumbeleuchtung darf auch nach aussen strahlen. Nur dürfen die Reflektionen nicht mehr als unvermeidbar blenden. Garnicht rausstrahlen ist kaum vermeidbar und daher auch erlaubt.
Ein direktes blicken in die Lampe ist sowieso unmöglich, wenn man nicht von unten in die Lampe blickt. Daher ist die Aussage "direkt", unsinnig!
MfG
Nu lasst doch dem Threadstarter seine UBBs anbauen! Vielleicht hat er ja noch ein anderes Auto mit Hängerhaken, da kann er seinen Getunten dann zum Baumarktparkplatz fahren - hinten auf´m Hänger!
Nicht hauen, war nur Spaß!
Meine Meinung:
Sicherlich hat Deutschlands Behördentum Ausmaße angenommen, die manchmal ins lächerliche gehen. Eins ist aber sicher, die meisten "Gängeleien" der StVZO haben schon einen Sinn, auch wenn wir ihn nicht gleich begreifen! Autos aus "The Fast And ..." sehen cool aus, aber sie lenken ab. 3 Sek hinterhergeschaut macht bei 100 km/h 84 Meter, bei 30km/h immerhin noch 25m! Wehe dem ABC-Schützen, der da hinter dem Auto rauskommt... Außerdem hat jede Beleuchtung am Auto einen bestimmten Zweck. Signalwirkung oder eben besseres Sehen / Gesehenwerden. Jeder, der mal einem Auto mit schlampig angebauten LED-Taglichtstrahlern entgegengefahren ist, weiß, was ich meine. Könnt ja auch mal an so manche Brummis denken! Von wegen CocaCola Truck nur zu Weihnachten! Wenn jeder machen kann, was er will, fährt bald ein voll beleuchteter Christbaum mit 180 über die Piste.
Die ganzen Lampen an den LKWs sind genau genommen auch nicht zulässig.
Die LED-Tagfahrlichter sind bei 80% der Fahrzeuge, wo sie nachgerüstet worden sind, falsch angeschlossen und leuchten immer! Diese Leutchen sollten viel mehr rausgezogen werden und ihren Mist an Ort und Stelle umklemmen dürfen. (Am besten im strömenden Regen!)
Es nervt echt, wenn alles leuchtet.
MfG