Unterbodenbeleuchtung

Ford Focus Mk1

Ich habe neulich von nem Kumpel nen unterbodenbeleuchtungsset gekauft.....ich weiß das das nicht jedermanns geschmack sein wird aber ok...jetzt zu meiner frage hat damit schonmal jemand erfahrung gemacht wie ich das am besten anbaue?

Beste Antwort im Thema

naja, bei mir würdest damit auch net weiterfahren, wenn ich dich denn ma anhalten würde....

blaue beleuchtung im oder am auto, sofern sie während der fahrt sichtbar ist, ist verboten. es erfolgt durch den anbau der lichter im innenraum leider kein erlöschen der BE, sehr wohl aber, wenn es sich hier um stroboskoblicht o.ä. handelt.

außen am pkw haben andersfarbige, als standard, lampen mal überhaupt nix zu suchen.....

ich habe bereits des öfteren baumarkttunern in der gegend die UBB bzw blaue lämpchen abmontieren und "zur Gefahrenabwehr" sichergestellt.

es ist nämlich leider so, dass viele dieser jungens und manchmal auch mädels, dass dort lichttechnische einrichtungen verbaut werden, die deren eigene sicherheit durch nicht ganz unerhebliche sichtbehinderungen gefährden und somit auch die der anderen verkehrsteilnehmer....

und um anwälte mach ich mir auch keine sorgen, bin um jedes streitgespräch dankbar...die meisten anwälte sind sehr nett und freuen sich von ihren "kunden" geld einstreichen zu können.....

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ich habe nicht geschrieben dass es eingetragen ist... sondern das er eine Unbedenklichkeitserkärung hat.

Nunja.. das was in der Zulassungsbescheinigung 2 steht, das ist an dem jeweiligen Fahrzeug angebaut, durch Prüfer abgenommen und auch erlaubt.. also wenn deine Felgen, deine Schürze, und so eingetragen sind.. dann ist das an deinem auto auch so erlaubt ... eine Unbedenklichkeitserkärung sagt nur aus.. dass davon keine Gefahr ausgeht, wie scharfe Kanten, Splitter, Blendeffekte durch direkte anstrahlung und sowas.. und dass es eben nur im Stand funktioniert und funktionieren darf.. das sagt die UBE aus.. nicht zu verwechseln mit der ABE, die eine eintragungsfreie Nutzung im Rahmen der StVzO bescheinigt...

Es steht auch mit drin, dass wenn die Beleuchtung während der Fahrt angeht, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.. das übliche halt...

du darfst dir natürlich jederzeit ein Martinshorn und ein Blaulicht an dein Fahrzeug bauen.. du darfst es nur nicht nutzen...

Radarwarner, darfst du auch besitzen.. aber nicht nutzen...

Blaue Fronträumer, darfst dir auch ans Fahrzeug bauen.. aber einschalten darfst dus nicht...

darfst ja auch gelbe Rundumleuchten an deinem Fahrzeug anbringen

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann ich aber Sachen eintragen lassen und das ohne Probleme.

Und diese würde ich gerne sehen wollen, weil der Prüfer somit ja § aufhebt, wozu er garnicht berechtigt ist.

Dieser Wisch bringt Ihm somit garnichts, ausser 175.-€ weniger in der Tasche.

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusRS1986


du darfst dir natürlich jederzeit ein Martinshorn und ein Blaulicht an dein Fahrzeug bauen.. du darfst es nur nicht nutzen...

Radarwarner, darfst du auch besitzen.. aber nicht nutzen...

Blaue Fronträumer, darfst dir auch ans Fahrzeug bauen.. aber einschalten darfst dus nicht...

darfst ja auch gelbe Rundumleuchten an deinem Fahrzeug anbringen

Falsch.

1. ist das Fahren solcher Anlagen und Strassenräumer eine Amtsanmaßung.

Und das alleine führen nicht erlaubt, auch wenn diese nicht angeschlossen sind.

2. Eine gelbe Rundumleuchte darfst Du auch nur nutzen im Pannenfall und wenn das Fahrzeug steht. Sonst brauchst Du dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Dieses wird denn in deinen Papieren eingetragen und Dein Fahrzeug ist ein Sondernutzungsfahrzeug.
Diesen Wisch bekommt aber nicht jeder.
Laut § nur, wer am Bau von staatlichen Anlagen beschäftigt ist.

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.... es gibt sehr viele alte Polizeiautos.. oder Feuerwehrautos.. die haben alle noch die Beleuchtung drauf.. nur einschlten darfst dus halt net.. bzw. Leuchtmittel raus und so, oder abdecken...

und mit der Unbedenklichkeitserklärung hebt er keine Paragraphen aus.. -denn das verändern der Lichttechnischen einrichtung ist und bleibt verboten-..

Vielmehr wird mit dieser Erklärung nur beschrieben was wie wo wann zu leuchten und nicht zu leuchten hat, und dass eben vom Leuchtmittel selbst keine Gefahren ausgehen.. also wie ein Materialgutachten

Wenn du dir jetzt aus GFK ne Lippe bastelst für dein Auto.. fährst zum Tüv mit einem baugleichen Teil.. und verlangst eine unbedenklichkeitserklärung.. kostet eben schweine geld.. aber der prüft oder lässt prüfen wie sich das Material im Falle eines Aufpralls verhält, ob Kanten, oder spitzen entstehen ob es eben im Straßenverkehr zulässig sein kann und darf.

wir haben hier nen Fahrzeugbau.. also wir bauen dir LKW´s so um, wies der Kunde will.. ob Schwerlast mit 120to. oder aus einem LKW mit 2 Achsen 6 Achsen machen... und jedes mal kommt eben der Tüv.. und erstellt auch eine Unbedenklichkeitserklärung für das Fahrzeug..

Wer halt den Bürokram möchte und die Kohle hat, bitte.. jedem das seine

ich denke aber, wie oben schon geschrieben dass man ne Unterbodenbeleuchtung nie eingetragen bekommt
zumindest hier in der BRD nicht...

aber wir schweifen gerade voll ab.. die Frage war wie er die Dinger am besten anbringt.. ;-)

Wie man die Beleuchtung am besten dranbekommt? Garnicht!

Jetzt mal Hand auf Herz und durch die Hose geatmet. Was soll so ein billiges Baumarkt-Tuning mit Kabelbindern? Um dann einen auf Fast and Furious zu machen? Dann kannst du dir in einem Zug auch direkt mit Panzerband nen bösen Blick auf die Scheinwerfer kleben. Mal ganz ehrlich, ist doch echt peinlich und davon abgesehen im Straßenverkehr eh verboten.

Tipp: Investier lieber in sinnvolle Sachen, z. B. elekt. Fensterheber hinten😉 (falls du nen 5-Türer, Stufenheck oder Turnier haben solltest). Und wenn du so auf Licht stehen solltest, wie wärs dann mit ner dezenten LED-Beleuchtung für den Innen- und Kofferaum?

Gibt zahllose Möglichkeiten Geld in des deutschen liebsten Kindes zu stecken.

Nebenbei: Was für eine Maschine hast du denn? Vielleicht kannst du da ja ein Paar Euronen reinstecken. Dann aber auch andere relevante Bauteile nicht vergessen! Es ist doch auch viel geiler mit nem Wolf im Schafspelz jeden tiefergelegten Zubehörfriedhof auf der Bahn stehen zu lassen.😁 Aber mach dass, was du für richtig hällst.

PS: Ich find Tuning auch interessant, wenn es denn halbwegs professionell gemacht ist. Leistungssteigerung zum Bleistifft ist immer eine feine Sache und wenn sie dann auch noch einen Zweck hat, außer zusätzlich Treibstoff zu vernichten^^, ist dem auch nichts entgegen zu setzen.

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusRS1986


du darfst dir natürlich jederzeit ein Martinshorn und ein Blaulicht an dein Fahrzeug bauen.. du darfst es nur nicht nutzen...

falsch!

in der stvzo wird genau definiert wer sich was ans auto montieren darf....

Zitat:

Blaue Fronträumer, darfst dir auch ans Fahrzeug bauen.. aber einschalten darfst dus nicht...

ebenfalsch falsch! s.o.!

Zitat:

darfst ja auch gelbe Rundumleuchten an deinem Fahrzeug anbringen

was wiederrum eine eintragung als sokfz erfordert die man als privatperson nicht bekommt.....

eine ubb darf NICHT am fahrzeug montiert sein, da sie weder vorgeschrieben noch zulässig ist......ob die dabei nur bei zündung aus angeht oder nicht, oder die kabel lose an dem ding runterbaumeln ist vollkommen uninteressant!

Das mit der " Unbedenklichkeitserklärung " kann Er ja mal im Falle einer Kontrolle den Beamten erklären 🙂

Wenn da einer gerade Langeweile hat, und die StVZO kennt, dann kann so eine hübsche Bastelei recht lange Standzeit, Geld und Punkte bedeuten.

Bei Uns machen Sie schon einen Aufstand, wenn die Serien - Innenbeleuchtung eine andere Farbe als Weiß hat.

das mit der innenbleuchtung meinte ein Polizist zu mir mal..

wenn man die Lichtquelle von außen direkt sehen kann, und die ist zb blau.. wäre es verboten.. wenn ich aber nur blau angestrahlt werde also man von außen nur indirekt das Blaue sieht wäre es nicht verboten..

Habe nämlich meine Innenleuchte durch ne Blaue SMDLED Sofitte getauscht und bei einer Kontrolle meinte der Polizist ist solle bitte ne Diffusionsfolie an der Innenleuchte mit anbringen, da man die Beleuchtung von außen sieht.. ansonsten müsst ich beim nächsten mal zahlen..

Weiß da einer mehr? oder hat schon mal wer gezahlt?!

Da TAchobeleuchtung und Innenraumbeleuchtung kein Bestandteil der ABE ist, ist es erlaubt.

Wenn Du Dir natürlich einen 1000W Strahler da hinter haust und Leute blendest, ist es verboten.

Hier fahren soviele mit den achso tollen Beleuchtungen rum.

im falle der blauen innenleuchte kann ich ein abmahnen verstehen. schliesslich ist die lampe von aussen einsehbar, also ist das blaue licht, welches im strassenverkehr nunmal für sonderfahrrechte steht, für unroutinierte fahrer evtl. ein problem🙄

Da es aber nicht verboten ist, kannst auch nicht ermahnt werden.
Wenn mir es ein Beamter sagen würde, würde ich ihn auslachen und meinen Anwalt kontaktieren.

Kann er mit dem ausdiskutieren.

naja, bei mir würdest damit auch net weiterfahren, wenn ich dich denn ma anhalten würde....

blaue beleuchtung im oder am auto, sofern sie während der fahrt sichtbar ist, ist verboten. es erfolgt durch den anbau der lichter im innenraum leider kein erlöschen der BE, sehr wohl aber, wenn es sich hier um stroboskoblicht o.ä. handelt.

außen am pkw haben andersfarbige, als standard, lampen mal überhaupt nix zu suchen.....

ich habe bereits des öfteren baumarkttunern in der gegend die UBB bzw blaue lämpchen abmontieren und "zur Gefahrenabwehr" sichergestellt.

es ist nämlich leider so, dass viele dieser jungens und manchmal auch mädels, dass dort lichttechnische einrichtungen verbaut werden, die deren eigene sicherheit durch nicht ganz unerhebliche sichtbehinderungen gefährden und somit auch die der anderen verkehrsteilnehmer....

und um anwälte mach ich mir auch keine sorgen, bin um jedes streitgespräch dankbar...die meisten anwälte sind sehr nett und freuen sich von ihren "kunden" geld einstreichen zu können.....

Im Falle der Farbänderung der original Innenleuchte auf Blau, und im Stand des Fahrzeuges, würde ich mich mit Dir sehr gerne mal unterhalten 🙂

Würde mich schon interessieren, welche Vorschriften dadurch tangiert werden sollten oder würden.

Zu allem Anderen Firlefanz gebe ich Dir vollkommen recht.

Ich spreche hier von der Tacho & Innenraumbeleuchtung.

Nicht von der UBB & Fahrlicht.
Da sehe ich es auch so, bzw. ist es ja gesetzlich geregelt.

Und ich habe noch nie Strobolampen in einem Tacho gesehen.

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